Moin,
hatt ich schon im mai angeboten...
... und im Juni nen "Deine-Mutter-ist-doof-Brief" hinterher gejagt.
... und dann Anwaltspost erhalten.
... und da alles so zu Deiner vollsten Zufriedenheit läuft:
Na dann mach so weiter.
Gruß
United
hintragen muss ich das geld aber nun nicht, oder?
ein wenig entgegenkommen kann man doch erwarten...
Moin elmandingo,
hintragen muss ich das geld aber nun nicht, oder?
ein wenig entgegenkommen kann man doch erwarten...
erwarten kann man juristisch überhaupt nichts - ausser einer gerichtlichen Entscheidung. Sollten Dein Junior und seine Mutter auf Krawall gebürstet sein, liegt der schwarze Peter notfalls eben bei Dir: Dann hast Du Sohnemann absichtlich ohne Kohle im Regen stehen lassen. Wie ein eventuell angerufenes Gericht das sieht, kann hier niemand vorhersagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
aber ER muss mir doch erstmal seinen bedarf klarmachen, oder nicht?
Moin,
hintragen muss ich das geld aber nun nicht, oder?
Genauso wenig wie ich Dich die 120 km zu Deinem Sohn tragen werde.
ein wenig entgegenkommen kann man doch erwarten...
Das einzige, was Dir entgegen kommen wird, ist ein erneuter Anwaltsbrief (und ja, der wird Dir eine Schulbescheinigung vorlegen müssen, dann weißt Du, was Du eh schon weißt).
Bis vor ein paar Monaten hattest Du ein eher normales Verhältnis zu Deinem Junior ... durch den Unterhaltskram existiert aktuell kein Verhältnis (korrigiere mich, wenn´s falsch ist).
Du darfst gerne anderer Meinung sein, meine ist (und bleibt):
An der aktuellen Situation trägst Du nen ganzen Haufen Mitschuld !
Gruß
United
kann sein...
bekomm ich ne bescheinigung der schule und der einkommensverhältnisse
der mutter, dann isses doch ok...
dass ich unterhalt zahlen muss, weiß ich, ist auch nicht das thema.
ein bisschen respekt kann man aber von einem fast volljährigen schon
erwarten.
dass ich nicht anderes bin als eine geldquelle ist mir auch klar
@ united - darf man fragen, wie alt du bist ?
@ united - darf man fragen, wie alt du bist ?
Volljährig 😉
(kannst auf den Nickname klicken, dann siehst Du´s - alternativ zieht auch die Antwort auf alle Fragen: <hier>)
in dem alter wurde auch noch als vater angesehen...
ist lange her
Moin elmandingo,
ein bisschen respekt kann man aber von einem fast volljährigen schon
erwarten.
erwarten darf man alles. Aber Deine Unterhaltspflicht wird durch fehlenden Respekt nicht aufgehoben; das wird dann eher umgedreht in: "Warum soll ich Respekt vor dem haben, wenn der nicht mal seinen Unterhalt bezahlt?"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
wo habe ich gesagt, dass ich nicht zahlen werde?
seit 5 jahren zahl ich mehr als die ddt vorsieht...
wo habe ich gesagt, dass ich nicht zahlen werde?
Hier:
zahlen tu ich erst mal gar nicht
seit 5 jahren zahl ich mehr als die ddt vorsieht...
das interessiert juristisch keine Sau; Du hast mit freiwilligen Überzahlungen kein Bonuskonto gefüllt.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ERST MAL heißt nicht, dass ich nicht zahle !
dass ich erwähne, mehr zu zahlen als ich müsste, soll nur
darlegen, dass ich mich nicht vor meinen verpflichtungen gedrückt
habe !
meine ursprüngliche fragestellung bezog sich denn ja auch auf die
einbeziehung der km in die unterhaltsgeschichte !
was mich inzwischen doch etwas irritiert sind die meinungen allgemein zum ablauf -
volljährige werden als ach so bedürftig dargestellt und und der abgestellte vater
soll sich doch bitteschön ruhig verhalten, sein sauer verdientes geld bereitwillig anbieten - ohne
auch nur die kleinste information zu bekommen, was das kind nach 18 überhaupt treibt und
was für einkommen die mutter wirklich hat...?
ER muss mir doch erstmal darlegen, dass er überhaupt anspruch auf unterhalt hat...
Ist das volljährige Kind unterhaltsbedürftig, hat es wie jeder Unterhaltsgläubiger die Beweislast für den Bedarf und seine Bedürftigkeit an Kindesunterhalt zu tragen. Dies hat Konsequenzen für die Darlegungs- und Beweislast zu den Haftungsquoten der Eltern: der Bedarf des volljährigen Kindes ohne eigener Lebensstellung bestimmt sich nach dem Gesamteinkommen der Eltern. Der Haftungsanteil eines auf Volljährigenunterhalt in Anspruch genommenen unterhaltspflichtigen Elternteils ist ebenfalls ohne Kenntnis des unterhaltsrelevanten Einkommens beider Eltern nicht bestimmbar. Den Haftungsanteil eines Elternteils hat das unterhaltsbedürftige volljährige Kind darzulegen und im Streitfall zu beweisen. - See more at: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/beweislast-volljaehrig-unterhalt.html#I
Moin Bernd,
was mich inzwischen doch etwas irritiert sind die meinungen allgemein zum ablauf
Ich habe ehrlich keine Ahnung, aus welchen Beiträgen Du die anschließend aufgeführte Meinung herausinterpretierst ...
... das ist nicht nur überspitzt, sondern schlichtweg falsch.
Auch trifft "ohne die kleinste Information" in Deinem Fall absolut nicht zu.
Ich fasse den Ablauf (auf Basis dessen, was Du geschrieben hast) zusammen:
- Schreiben an KM im April (Inhalt unbekannt), seit dem deutliche Verschlechterung im Verhältnis zu Junior
- Antwortschreiben Juni Anwalt auf Basis von Fehlinformationen der KM (Du würdest keinen KU mehr zahlen wollen), Info über EK der KM
- Deine Reaktion: "Deine-Mutter-ist-doof"-Schreiben an Junior (diverse Antwortempfehlungen aus dem Forum - an KM und/oder Anwalt - wurden Deinerseits ignoriert)
- Erneutes Anwaltschreiben im Juli (Inhalt mehr oder minder unbekannt) ?
- Deine Antwort mehr oder minder unbekannt (Klarstellung, dass Du zahlst)
In Deinem letzten Beitrag und der Verlinkung steht nichts, was hier nicht bereits so dargestellt wurde.
Dennoch eine Zusammenfassung des Ist-Zustandes:
- Du kennst das EK der KM
- Du weißt, dass Junior noch ein Jahr zur Realschule geht
- Du weißt, dass Du Unterhalt in der Größenordnung 329-378 EUR wirst zahlen müssen
Die von Dir beschlossene weitere Vorgehensweise:
- Nix zahlen und nächstes Anwaltsschreiben abwarten und Beweise für die Dinge verlangen, die Du schon weißt.
Eine alternative Vorgehensweise wäre ein Schreiben an Junior nach dem Motto:
"Es tut mir leid, dass das ein oder andere in den letzten Monaten etwas quer gelaufen ist und würde mich gerne nochmal mit Dir zusammensetzen.
Dabei können wir uns gerne über Deine Vorstellungen zu Deiner weiteren Lebensplanung unterhalten, bei der ich Dich selbstverständlich weiterhin finanziell unterstütze."
Da Du aber nichts siehst, was Dir leid tun müsste, kannst Du gerne weiter auf Dein Recht pochen (nochmal: Das Recht, auf Nachweise zu bestehen, spricht Dir hier niemand ab).
M.E. gibt es zwei zu erreichende Ziele:
- Junior vermitteln "wenn man etwas will, muss man etwas dafür tun"
- Verhältnis zu Junior verbessern (und im Gegensatz zu anderen Fällen, wo Kinder/Jugendliche einer jahrzehntelangen mütterlichen Gehirnwäsche unterlagen, ist das bei Dir noch "frisch" und nicht verloren)
Um das zweite Ziel zu erreichen, brauchst Du das erste nicht vergessen.
Du arbeitest aber lediglich am ersten Ziel und nimmst dabei wohlwissend in Kauf, dass das Gegenteil des zweiten Ziels erreicht wird.
Meine Meinung darfst Du gerne als Blödsinn eines Jungspunds ohne Lebenserfahrung abtun ...
... in meinen Augen ist die Vorgehensweise aber weniger eine Frage des Alters als viel mehr eine Frage der Einstellung.
Du hast Deine, ich habe meine.
Gruß
United
Dennoch eine Zusammenfassung des Ist-Zustandes:
- Du kennst das EK der KM --> nein, nur die Angabe von den Anwaltsschreiben, das ist kein Nachweis für mich
- Du weißt, dass Junior noch ein Jahr zur Realschule geht --> nein, weil ich ebenfalls keinen Nachweis drüber habe
- Du weißt, dass Du Unterhalt in der Größenordnung 329-378 EUR wirst zahlen müssen --> Ja
- Schreiben an KM im April (Inhalt unbekannt), --> habe Sie nur darauf hingewiesen, dass sich das U-Haltsrecht ändert, wenn Sohn 18 wird
- Junior vermitteln "wenn man etwas will, muss man etwas dafür tun" --> versucht, keine Reaktion
-- Verhältnis zu Junior verbessern --> keine Reaktion bei versuchter Kontaktaufnahme
seit Ende Juli Einstellung meiner Versuche, habe fertig
Hi elmandingo,
was mich inzwischen doch etwas irritiert sind die meinungen allgemein zum ablauf -
volljährige werden als ach so bedürftig dargestellt und und der abgestellte vater
soll sich doch bitteschön ruhig verhalten, sein sauer verdientes geld bereitwillig anbieten - ohne
auch nur die kleinste information zu bekommen, was das kind nach 18 überhaupt treibt und
was für einkommen die mutter wirklich hat...?ER muss mir doch erstmal darlegen, dass er überhaupt anspruch auf unterhalt hat...
Glaub was du willst. Versuch macht kluch.
Oder lies was Friese erlebt hat.
Vor Gericht kriegst du einen Beschluss. Der ist fast nie das was du für dein gutes Recht hältst.
Gruss Horst
dann lass ichs drauf ankommen - hab lange genug versucht
einzulenken...
irgendwann ist auch mal schluss
danke für eure ratschläge, aber mir gehts wie vielen
in div. foren ( und 2 kumpels) - wenn die kinder erst
mal einige zeit nur noch bei km leben ist man raus...