Hallo zusammen.
Hab mir hier schon vieles durch gelesen, aber noch keine Antwort zu meiner Frage gefunden.
Es geht darum , das ich seit 14 J. mit meiner Lebenspartnerin zusammen lebe. Wir sind aber nicht verheiratet. Wr haben zusammen eine Tochter. Da sie noch nicht in den Kindergarten geht, kümmert sie sich natürlich ganztags um sie. Jetzt, wo ich mich von Ihr trennen will, reagiert sie mehr als nur agressiv und droht mir natürlich, das sie bestimmt nicht wieder arbeiten gehen wird und ich schön Unterhalt für sie zahlen soll. Das ich Unterhalt fürs Kind zahle, ist natürlich selbstverständlich. Da brauche ich nicht drüber zu diskutieren. Worum es mir eigentlich geht, ist das sie zwar im Augenblick nicht arbeitet, aber nicht unvermögend ist. Sie besitzt ein acht Familienhaus und hat dadurch natürlich eine art Einkommen. Das Haus ist noch nicht ganz ab bezahlt, aber es finanziert sich von selbst und es bleibt jeden Monat etwas übrig, was sie als Rücklagen und zus. als private Rentenversicherung, etc. einsetzt. Meine Frage, werden solche Einnahmen beim errechnen von Unterhalt mit berücksichtigt ?
Wäre schön, wenn mir jemand dazu was sagen könnte.
Danke euch schnmal für die Antworten
Stefan
wenn das kind das 3 Lebensjahr erreicht hat, fällt der Betreuungsunterhalt bei Nichtheirat weg.
Also leere Drohungen.
Gruß
Melly
Moin Nachdenker,
Meine Frage, werden solche Einnahmen beim errechnen von Unterhalt mit berücksichtigt ?
Der Mutter eines nicht ehelichen Kindes ist der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Der Höhe nach bestimmt sich dieser aus dem Verdienstausfall, wenn die sich Mutter um das Kind kümmert. So weit der Grundsatz.
Sollte die KM in diesem Haus selbst eine Wohnung bewohnen, so müsste sie sich neben den Mieteinnahmen abzgl. Fixkosten auch einen Mietvorteil als Einkommen anrechnen lassen. Es kommt aber eigentlich viel mehr auf die Argumentation vor Gericht an, als auf die rechtliche Sicht.
Siehst du eine Chance, dass ihr euch ohne RA einig werden könntet?
DeepThought
[Editiert am 7/4/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es wäre schön, wenn wir uns ohne Rechtsanwalt einigen könnten. Sehe dafür aber schwarz.
Sie wohnt nicht selber in dem Mietshaus. Es ist halt eine rein rechtliche Frage, ob man diese Einnahmen, die sie hat, als ein gewisses Einkommen ansieht.
Sehen das Gerichte auch so, oder ist es da wiederum egal, was sie an Vermögen hat, oder was sie zusätzlich an Einnahmen hat ?
Irgendwo sehe ich es ja auch nicht ein, das ich Ihr Leben finanziere und sie gleichzeitig dann noch Vermögen anhäuft. Sie sichert sich über die Einnahmen Ihre Rente mal ab mit zusätzlichen Versicherungen, etc. und ich werde zusehen müssen, wie ich mit meinem Geld klar kommen muß ?
Wie verhält es sich denn bei einer Trennung von nicht verh. mit dem gemeinsamen Vermögen, sprich, das was man zusammen in der Beziehung erwirtschaftet hat ? Wird das so behandelt wie bei verheirateten ?
Tach stefan,
wenn das Mietshaus ihr gehört gemäß Grundbuch und sie Mieteinahmen hat, bekommt sie auch eine Steuernummer und wird zur Einkommenssteuer VERPFLICHTET, so wie jeder andere auch. Alles andere ist Schwarzgeld.
Sollten Richter bei einer Verhandlung, egal welcher Art die Verhandlung ist, Verdacht schöpfen, so müssen sie die Steuerbehörden informieren. 😉
Und in Deutschland haben glaube ich habe genug Leute Einkommen durch Mieteinnahmen und nicht durch geregelter Arbeit.
Gruß solstart
[Editiert am 7/4/2005 von Solstart]
Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein
Das Haus gibt sie Steuerlich an.
Handelt es sich dann um Einkommen das Sie hat, oder wird sowas dann nicht berücksichtigt, wenn es um Unterhaltsfragen geht ? :question:
Ich glaube ja, zumindest hat mein Anwalt meine Ex darauf festgenagelt.
solstart
Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein
Aber wie sieht es mit den Dingen aus, die man gemeinsam in der Zeit angeschafft hat ? Wird das wie bei verheirateten geregelt ?
Mieteinnahmen sind natürlich Einkünfte, die bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden müssen.
Bei gemeinsam angeschafften Dingen gilt nicht die Regel wie es bei Verheirateten der Fall ist.
Heißt also...jeder nimmt auch das mit, was er nachweislich gezahlt hat.
Wenn Du Rechnungen über Anschaffungen vorweisen kannst, ist das Dein Eigentum.
Habt Ihr zusammen ein Sparbuch angelegt, heißt es 50/50 !
Gruß
Melly