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Unterhalt

 
 Euk
(@euk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu Hier,und habe gleich eine Frage.
Ich habe eine 22 jährige Tochter die nach nicht bestanden Abitur,abgebrochener Kindergärtnerinen Lehre seit März Arzthelferin werden möchte.
Meine Frage lautet.Muß Ich noch Unterhalt bezahlen,meine Rechtsanwältin meint nein,Ihre meint ja.Sie hat von März bis Juli auch zuviel Unterhalt bezogen weil sie mir nicht mitgeteilt hat das sie die eine Lehre ab bzw die neue angefangen hat.Ich weiß trotz Rechtsbeistand nicht weiter.Kann mir hier Jemand helfen.Habe am Donnerstag einen neuen Termin beim Anwalt und wüsste bis dahin bescheid Vielen Dank im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2004 14:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Euk,

die nach dem Abitur abgebrochene Lehre hat ihr, sofern dies nicht aus wichtigen Grund erfolgte (Gesundheit, Wohnort) den KU-Anspruch abgeschnitten. Dass die RAin deiner Tochter das anders sieht ist doch logisch - sie will schließlich Geld mit dem Mandat verdienen. Auch die unterlassene Mitteilugn an dich bzgl. des eigenen Einkommens wäre eines Versagensgrund.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2004 16:52