Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ich habe zwei Kinder und bin seit 2011 geschieden.
Die Kinder haben bisher bei der Mutter gelebt und ich habe entsprechenden Unterhalt geleistet.
Jetzt ist einer meiner Söhne (13 Jahre) zu mir gezogen und der andere Sohn (10 Jahre) ist bei der Mutter geblieben.
Ich zahle für den 9 jährigen jeden Monat Unterhalt. 350 €
Die Kindesmutter zahlt derzeit für den 13 jährigen keinen Unterhalt. Sie verdient unter 400€, bekommt Wohngeldzuschuss usw.
Dem 13 jährigen würde doch aber Unterhalt zustehen, oder?
Wer tritt in diesem Fall dafür ein? Unterhaltsvoschusskasse?
Wie wird der Unterhalt für den 13 jährigen dann berechnet?
Besten Dank im Voraus!
Moin,
KU ist dar isolierte, individuelle Anspruch des einzelnen Kindes gegenüber dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Eine Aufrechnung ist nur einvernehmlich möglich, hingegen gesetzlich nicht vorgesehen.
Sollte die Ex neben dem 400 €-Job Transferleistungen des Staates (ALG-1, ALG-2) erhalten, wird der Staat (Jobcenter, ARGE) von ihr die Geltendmachung des KU gegen dich einfordern.
Dem bei dir lebenden Kind gegenüber ist sie nicht leistungsfähig - hingegen gesteigert erwerbsobliegend. Da sie eine Frau ist und zudem das jüngere Kind betreut, sehe ich ein interessantes Verfahren auf dich zukommen. Unterhaltsvorschuss gibt es nach aktueller Rechtslage für max. 72 Monate oder bis zur Vollendung des 12. LJ.
Solltest du dauerhaft keinen KU für das bei dir lebende Kind erhalten, leistest du Bar- und Naturalunterhalt an das bei die lebende Kind. Mit ein wenig geschickter Argumentation kann dein Einkommen um den Barunterhalt reduziert werden und dann hierauf basierend der KU für das zweite Kind errechnet werden.
Für ein 13-jähriges Kind wird der KU genau so berechnet, wie für ein 9-jähriges Kind.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Herzlich Willkommen
Aufgrund Deines geleisteten KU von 350€ gehe ich davon aus, es wurde nicht nach der Düsseldorfer Tabelle (Anlage A der DT) vorgegangen. Wie kam dieser Betrag zustande?
Wer hat diesen festgelegt?
Falls Du über ausreichend Einkommen verfügst, gibt es auf diese Frage
Wer tritt in diesem Fall dafür ein?
eine einfache und zugleich bittere Antwort: Du - und zwar ganz allein. Und niemand wird auch nur ansatzweise versuchen, der KM ihre gesteigerte Erwerbspflicht (laut Gesetz !) um die Ohren zu hauen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Habe ich mir schon fast gedacht, dass ich in die Röhre schaue und dabei leer ausgehe.
Der Kindesunterhalt wurde nach DT ermittelt. OK 345€ müssten es sein. Aufgerundet dann eben 350€....
Zu der Frage, wer hat den festgelegt? Ich berechne Ihn jedes Jahr neu bzw. nach Tarif & Lohnerhöhungen.
Das klappt die letzten Jahre ganz gut. Sie hat jedenfalls nicht gemeckert.... Aber auch nicht gefragt....
Jahreseinkommen des Unterhaltspflichtigen 37200 Euro
Monatseinkommen des Unterhaltspflichtigen Name 3100 Euro
abzüglich der berufsbdingten Aufwendungen in Höhe von 155 Euro
ergibt ein bereiniges Nettoeinkommen von 2945 Euro
Kindesunterhalt 1. Kind aus Düsseldorfer Tabelle
( Einkommensstufe der Düsseldorfertabelle) 437 Euro
Kindesunterhalt 1. Kind abzüglich Kindergeld (Zahlbetrag) 345 Euro
Was meinst Du mit diesem Satz DeepThought?
sehe ich ein interessantes Verfahren auf dich zukommen.
Hallo Newton,
und jetzt argumentierst du wie folgt: Wenn der Dreizehnjährige immer noch bei Mutti leben würde, müsstest du für ihn 420 Euro Unterhalt zahlen (analoge Rechnung wie für den jüngeren Sohn, nur dass es nicht die Altersgruppe 6 bis 11 Jahre, sondern die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre ist). Da das Kind aber jetzt bei dir lebt, Mutti keinen Unterhalt zahlt, und es für den finanziellen Bedarf dieses konkreten Kindes ja wohl keinen Unterschied ausmachen darf, ob es bei Mama oder bei Papa lebt, sind eben diese 420 Euro außerplanmäßig vom Betreuungselternteil, d.h. von dir selbst zu erbringen - und aus genau diesem Grund auch von deinem Einkommen abzuziehen, bevor der Unterhalt für das bei Mama lebende Kind errechnet wird! Somit beträgt dein relevantes Einkommen noch 2.945 Euro minus 420 Euro gleich 2.525 Euro, also Zeile 4 der DT; Unterhaltszahlbetrag somit 327 Euro. (Spitzfindige Leute stellen hier natürlich sofort fest, dass damit aber irgendwie auch der Bedarf des älteren Kindes von 420 Euro auf 398 Euro reduziert werden müsste, was aber am Endergebnis eh' nicht ändern würde - es wäre auch bei einem Vorwegabzug von nur 398 Euro immer noch Zeile 4 der DT).
Alternative Argumentation: Du hast Unterhaltpflichten für rechnerisch drei Kinder, nämlich (a) offensichtlich für das jüngere Kind durch Barleistung, (b) genau so offensichtlich für das ältere Kind durch Betreuungsleistung, sowie (c) außerplanmäßig für das ältere Kind außerdem durch Barleistung, weil Muddi als Zahlesel vorhersehbar ausfällt. Nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle ist diese aber auf nur zwei Unterhaltspflichten ausgelegt, folglich bist du mit deinen drei Unterhaltspflichten um eine Zeile zurückzustufen. Ergebnis ist wie oben, nämlich effektiv Zeile 4 der DT.
Im übrigen: Berufsbedingte Kosten hast du mit der Pauschale berücksichtigt - hast du auch überprüft, ob du mit dem Einzelnachweis der Kosten nicht ggf. sogar besser dran bist? Fünfzehn Kilometer einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz dürften bereits ausreichen, um die pauschalen 155 Euro zu erreichen, jeder Kilometer mehr würde dein bereinigtes Netto mindern. Ähnlich gelagerte Frage: Hast du irgendwas an zusätzlicher Altersvorsorge (z.B. Riestervertrag, Lebensversicherung, Hypothekentilgung für eine Immobilie)? Auch das mindert in gewissen Grenzen dein bereinigtes Netto. Bist zwar noch ziemlich weit von der nächstniedrigeren Zeile der DT weg, aber nachrechnen kann man ja mal 😉
Ansonsten noch die Baustelle Kindergeld/Kinderfreibetrag: Das Kindergeld für das bei dir lebende Kind ist hoffentlich inzwischen auf dich umgemeldet? Zum Kinderfreibetrag - da die KM ihre Unterhaltspflicht wohl nicht oder nur teilweise erbringen wird, besteht die Möglichkeit, dass du dir mehr als die standardmäßige Hälfte des steuerlichen Kinderfreibetrags sicherst, und da Madame nicht arbeitet, dürfte es mit ihr keinen Ärger geben, weil ihr ohne steuerpflichtigtes Einkommen ein Kinderfreibetrag ohnehin nix nützt. Bevor du den entsprechenden Antrag auf der Steuererklärung stellst, solltest du allerdings nachrechnen, ob es sich lohnt; denn in manchen Konstellationen führt die Kindergeldverrechnung dazu, dass man bei höherem Kinderfreibetrag unterm Strich sogar weniger Geld hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
zu Absatz 1: Das habe ich verstanden und die Argumentation ist auch plausibel. Muss mir blos noch überlegen ob sich der rechtliche Aufwand lohnt. Es geht um 18€ im Monat. Jede Unruhe bei der KM wikt sich auch auf die Kids aus. Und die KM ist sehr labil.
Zu Absatz 2: Das habe ich auch verstanden.
Zu Absatz 3: Habe nur (oder Gott sein Dank!) 2 Km zu meiner Arbeitsstätte und auch sonst nix zu Ansetzen...
Zu Absatz 4: Kindergeldantrag ist noch nicht raus. Mir fehlt nich die Steuer ID des Kindes... Ist aber beantragt. Main Sohn (Nr2) wohnt auch erst seit dem 22.04 bei mir. Sollte noch diese Woche rausgehen der Antrag.
Frage: Steht eigentlich der KM die hälfte des Kindesgeldes zu? Wie sollte ich das verrechnen? Normalerweise wird das ja mit dem UNterhalt des Kindes verrechnet.
Zum Kinderfreibetrag: OK, muss ich mir merken bis zur nächsten Steuererklärung :thumbup:
Zu Absatz 4: Kindergeldantrag ist noch nicht raus. Mir fehlt nich die Steuer ID des Kindes... Ist aber beantragt. Main Sohn (Nr2) wohnt auch erst seit dem 22.04 bei mir. Sollte noch diese Woche rausgehen der Antrag.
Du kannst und solltest das KG, was noch an die Mutter fließt, von ihr anfordern.
Wenn sie es nicht raus rückt, macht das auch die KG-Kasse.
Frage: Steht eigentlich der KM die hälfte des Kindesgeldes zu? Wie sollte ich das verrechnen? Normalerweise wird das ja mit dem UNterhalt des Kindes verrechnet.
Genau.
Sie kann es von ihren Unterhaltsschulden abziehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
hab seit dieser Woche das gleiche Thema. Meine 14 jähige Tochter ist überraschend zu mir gezogen. Alles andere ist auch so wie bei Dir... (Ex bezieht ALG II usw.)
Noch ein Tipp um ein bischen mehr Geld zu bekommen;
wenn Du allein (ohne "schädliche Person" wie Freundin, Eltern usw,) mit Deinem Kind lebst kannst Du auch noch in die Lohnsteuerklasse II wechseln.
Viel Glück!
Ossi
Hallo Beppo, Ossi
so jetzt kommen wir vom Unterhalt zum Kindergeld... 😉
Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich für meinen Sohn, der bei mir Wohnt, keinen Unterhalt von der KM bekommen. Grund: Sie (KM) hat kein Einkommen.
Du schreibst, die KM solle das Kindergeld von Ihren Unterhaltsschulden abziehen. Was bedeutet das?
Soll bzw. muss ich Ihr jetzt das halbe Kindergel überweisen oder nicht?
@Ossi: Lohnsteuerklasse II geht nicht, da ich in einer "Lebensgemeinschaft" mit meiner Freundin wohne!
Soll bzw. muss ich Ihr jetzt das halbe Kindergel überweisen oder nicht?
Nein.
Eben nicht.
Du bekommst das KG alleine.
Es senkt zwar ihre Unterhaltslast aber wenn ihre Zahlung 0,- ist, spart sie eben auch 0,-.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Newton,
Du schreibst, die KM solle das Kindergeld von Ihren Unterhaltsschulden abziehen. Was bedeutet das?
Ooch, das bedeutet eigentlich nur das, was du als Unterhaltszahler ja auch schon von der anderen Seite der Theke her kennst. Mal angenommmen, sie wäre leistungsfähig für den Mindestunterhalt, dann betragen ihre Unterhaltsschulden monatlich 426 Euro (Tabellenunterhalt, Seite 1 der Düsseldorfer Tabelle), aber sie darf davon "ihre" Hälfte des Kindergeldes abziehen, also 92 Euro; d.h. tatsächlich zu berappen hat sie "nur" 334 Euro (Zahlbetrag, Seite 6 der Düsseldorfer Tabelle).
Soll bzw. muss ich Ihr jetzt das halbe Kindergel überweisen oder nicht?
Beppo hat es gerade auch schon geschrieben: Natürlich nicht. Würde sie Unterhalt zahlen, dürfte sie den fälligen Unterhalt mit dem halben Kindergeld verrechnen, wie gerade eben am Beispiel ausgeführt; aber da sie nix zahlt, gibt's auch nichts zu verrechnen. Also erst recht kein Grund, sie fürs Nicht-Zahlen auch noch mit einem Anteil am Kindergeld zu belohnen.
Muss mir blos noch überlegen ob sich der rechtliche Aufwand lohnt. Es geht um 18€ im Monat. Jede Unruhe bei der KM wikt sich auch auf die Kids aus. Und die KM ist sehr labil.
Nun, einen rechtlichen Aufwand sehe ich nicht, denn wenn ich's richtig sehe ...
Zu der Frage, wer hat den festgelegt? Ich berechne Ihn jedes Jahr neu bzw. nach Tarif & Lohnerhöhungen.
Das klappt die letzten Jahre ganz gut. Sie hat jedenfalls nicht gemeckert.... Aber auch nicht gefragt....
... hast du keinen Unterhaltstitel unterschrieben und die Justiz hat bislang noch nicht ihre Pfoten im Spiel. Du könntest also die Zahlung von jetzt auf hoppla entsprechend reduzieren und ihr sagen: Wenn's dir nicht passt, dann lasse die Sache halt vor Gericht klären (und falls das tatsächlich zu passieren droht, wäre es für dich der geeignete Moment, 4% des Bruttolohns in deine eigene Altersvorsorge zu investieren).
Ich verstehe es allerdings verdammt gut, wenn du kein Fass aufmachen willst wegen gerade mal 18 Euro im Monat (ab dem 12. Geburtstag des Kindes sind's übrigens nach dem derzeitigen Stand der Dinge 22 Euro im Monat). Nichts desto trotz: Sogar wenn du auf die Absenkung des Unterhalts um eben diese 18 Euro verzichten willst, solltest du in Erwägung ziehen, der KM obigen Sachverhalt zumindest in einer Kurzfassung zu skizzieren - um dann nach einer Kunstpause zu verkünden, dass du zum Wohle des Kindes und um des lieben Friedens willen trotzdem in bisheriger Höhe weiterzahlst.
Danken wird sie es dir aber vermutlich so oder so nicht; im Gegenteil, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit könntest du sogar zu hören bekommen, dass du gemeiner Kerl ihr nicht nur das Kind, sondern vor allen Dingen auch das Kindergeld geklaut hast, und irgendwann womöglich auch noch die Frechheit besitzen könntest, von ihr gar Unterhalt verlangen zu wollen - schließlich ist sie eine Mutter(TM)!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
danke für die sehr ausführliche Antwort.
Wie sieht es denn aber aus mit den "Unterhaltsschulden". Wen ich von dem entsprechenden Mindestunterhalt ausgehe, so bleiben diese doch dem Kind gegenüber bestehen oder nicht?
Sprich, jeden Monat macht die KM gegenüber der Kind (mir) 334€ Schulden. D.H es häufen sich entsprechend Schulden, gegenüber dem Kind an. Wie wird sowas festgehalten? Sollte ich zum Jugendamt gehen oder wie geht man am besten vor?
Wenn es nicht tituliert, oder zumindest in Verzug gesetzt wurde, laufen keine Schulden auf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Newton,
wie Beppo bereits geschrieben hat: Von allein passiert da gar nichts, d.h. es gibt kein (!) "Unterhalts-Guthaben" deines Sohnes, das sich automatisch von Monat zu Monat um besagte 334 Euro vermehrt. Mindestvoraussetzung ist, dass du die KM nachweisbar (!) zur Einkommensauskunft zwecks Unterhaltsberechnung aufforderst: Erst ab diesem Moment beginnt die Schuldenuhr zu ticken, wobei es keineswegs sicher ist, dass es tatsächlich auf diese 334 Euro hinausläuft. Dafür muss sie nämlich auch hinreichend leistungsfähig sein, platt gesagt: sie muss mindestens 1.334 Euro netto nach Hause bringen, bzw. wegen des möglichen Abzugs berufsbedingter Kosten eher noch etwas mehr (ihr Selbstbehalt, der ihr nach Abzug von KU bleiben muss, beträgt 1.000 Euro). Und ich sag' jetzt einfach mal:
Die Kindesmutter (...) verdient unter 400€, bekommt Wohngeldzuschuss usw.
Davon ist die Dame nun wirklich meilenweit entfernt!
Okay, bei einem unterhaltspflichtigen Vater würde das Familiengericht selbstverständlich annehmen, er könnte auch einen besser bezahlten Job haben ("fiktives Einkommen"), er könnte einen zusätzlichen Nebenjob annehmen, und/oder der Richter würde ihm mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Gründen den Selbstbehalt zusammenzustreichen. Theoretisch kann das einer unterhaltspflichtigen Mutter natürlich ebenfalls passieren, aber anscheinend ist Justitia in diesem unserem Lande nicht blind genug, als dass sie das Geschlecht des familienrechtlichen Delinquenten völlig ignorieren würde. Madame wird vielleicht nicht ganz ungeschoren davonkommen, aber im Durchschnitt werden Männer vor Gericht gründlicher rasiert.
Aber, sogar mal angenommen, die KM würde es tatsächlich schaffen, ihr Einkommen von "weniger als 400 Euro" zu verdreifachen auf ca. 1.100 Euro netto (was m.E. schon mal unwahrscheinlich genug ist). Davon gehen dann noch unvermeidbare berufsbedingte Kosten runter; sagen wir mal, eine Monatskarte, um mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit zu kommen, zum Preis von 50 Euro. Dann bleiben ihr noch 1.050 Euro, also 50 Euro über dem Selbstbehalt - und genau das ist dann der Unterhaltsbetrag, den sie tatsächlich schuldet, und der als Schulden auflaufen würde, falls sie denn doch nicht zahlt.
Wenn du willst, kannst du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen; dann kümmert sich das Jugendamt darum, bei der KM den Unterhalt einzutreiben. Wie ehrgeizig der betreffende Sachbearbeiter ist, wenn es diesmal, quer zur vorherrschenden Ideologie, ausnahmsweise gegen eine Mutter statt gegen einen Vater geht, steht in den Sternen. Versuchen kannst du's natürlich, die KM mit den Waffen des Gesetzes zur Unterhaltszahlung zu bewegen (egal ob mit der kostenlosen Hilfe des Jugendamtes oder mit der kostenpflichtigen Hilfe eines Anwalts); aber verspreche dir besser nicht all zu viel davon.
Als Alternative zum juristischen Geschütz könntest du natürlich auch versuchen, mit der KM zu reden und sie z.B. zu bitten, ob sie nicht ihr Scherflein beitragen möchte, indem sie einen (wenn auch eher symbolischen) monatlichen Betrag auf Juniors Sparbuch einzahlt, z.B. als Grundstock für seinen Führerschein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.