Hallo,
mein Mann und ich haben uns vor drei Jahren kennengelernt.
Es dauerte nicht lange und wir sind zusammen gezogen.
Wir haben zwei Kinder, mein Sohn ist jetzt sechs Jahre und unser gemeinsamer Soh ist 12 Monate.
Mein Mann hat aus der ersten Ehe zwei Kinder angenommen für die er nun Unterhalt zahlen muss.
Vor kurzem musste er einen Vaterschaftstest machen wegen seiner Ex und siehe da auch da ist er der Vater. Nun will sie natürlich Unterhalt von meinem Mann, was ja ganz klar ist. Das Problem besteht darin, das mein Mann wegen den beiden ersten Kindern eine Lohnpfändung bekommen hat, weil er sich weigerte den Unterhalt zu zahlen. War allerdings vor meiner Zeit.
Das heisst also mein Mann muss unterhalt für seine ersten Kinder zahlen und ist noch unserem sohn unterhaltspflichtig. Mein Sohn den ich mit in die Ehe gebracht habe ird dabei nicht angerechnet. Wir leben zur Zeit mit vier Personen von 1000 euro. Davon muss noch Miete und Strom usw. bezahlt werden. Also wenn ich alles zusammen rechne kommen wir auf knapp 200 Euro Lebensuntehalt für den Monat.
Ich habe keine Ahnung wie es mit Pfändungsfreigrenze usw. ausssieht.
Aus diesem Grund habe ich mich hier in diesem Forum angemeldet, weil ich nicht mehr so genau weiß wie alles weitergehen soll, und ich vielleichthier ein paar ratschläge bekommen kann von Menschen die vielleicht das Gleiche mitgemacht haben wie wir.
Conny
Hallo connie,
vielleicht kannst du das noch ein bisschen aufdröseln.
Also, du hast einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Mit dem Unterhalt für diesen hat dein Mann schlicht und einfach nichts zu tun und deshlab wird er auch nicht berücksichtigt, wenn der KU auf Seiten deines Mannes berechnet wird. Bekommst du von seinem Vater KU und wenn nein, warum nicht?
Mein Mann hat aus der ersten Ehe zwei Kinder angenommen für die er nun Unterhalt zahlen muss
D. h. er ist von diesen beiden nicht der leibliche Vater, sondern hat sie irgendwann mal adoptiert. Damit ist er in alle Rechte und Pflichten des leiblichen Vaters eingetreten.
Vor kurzem musste er einen Vaterschaftstest machen wegen seiner Ex und siehe da auch da ist er der Vater
Also gibt es ein weiteres Kind, das er mit der Ex hat (sie hat nun 3 Kinder?). Auch für dieses ist er zu KU verpflichtet.
Macht also mir eurem gemeinsamen Kind 4 Kinder (plus du, was bei einem Mangelfall allerdings unberücksichtigt bleibt)
Die Pfändungsfreigrenze und der Selbstbehalt haben erstmal wenig miteinander zu tun.
Da es eine Lohnpfändung gibt muß es wohl auch ein Urteil geben. Da die Grundlagen auf denen dieses Urteil basiert sich gändert haben muß dein Mann eine Abänderungsklage anstreben und der KU für alle Kinder neu berechnet werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo und herzlich willkommen hier, Conny,
Deine Darstellungen sind für mich etwas verwirrend. Deshalb muß ich nachfragen:
Mein Mann hat aus der ersten Ehe zwei Kinder angenommen für die er nun Unterhalt zahlen muss.
und:
Vor kurzem musste er einen Vaterschaftstest machen wegen seiner Ex und siehe da auch da ist er der Vater. Nun will sie natürlich Unterhalt von meinem Mann, was ja ganz klar ist.
Handelt es sich bei der Ex um die Ehefrau aus erster Ehe? Oder ist das eine andere Frau?
Hat Dein Mann jetzt vier eigene Kinder (zwei angenommene aus erster Ehe, ein Kind aus einer anderen Beziehung und Euer gemeinsames)?
Wofür will die Ex jetzt Unterhalt? Für das Kind (für das der Vaterschaftstest gemacht wurde) oder/und für sich selbst als Betreuungsunterhalt?
Welche Unterhaltsforderungen gegenüber Deinem Mann sind tituliert und in welcher Höhe?
Wie hoch ist sein Einkommen?
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo,
es ist alles etwas verwirrend bei uns.
Also mal langsam. Mein Mann war verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei Kinder adoptiert,für die er monatlich 900 Euro vom Lohn gepfändet bekommt, weil er sich weigerte den Untehalt zu zahlen.
Da viele Rückstände da sind ist die Pfändung auch sehr hoch.
So nun das Kind vom Vaterschaftstest. Das ist von einer anderen Frau mit der er zusammen war nach seiner Ehe. Die Kleine ist nun zwei Jahre alt und ist kurz bevor wir uns kennengelernt haben gezeugt worden. Er ist der Vater von der Kleinen und soll auch Unterhalt zahlen für das Kind.
Mein Mann hat nun ingesamt vier Kinder mit unsrem gemeinsamen Sohn.
Mein Sohn wird nicht mitgerechnet, da mein Mann nicht der Vater ist. Ich bekomme auch keinen Unterhalt für ihn, da vom Kindesvater nix zu holen ist.
Ich hoffe nun ist alles etwasübersichtlicher.
Conny
Ok connie,
nun ist es verständlicher. Vorgehensweise siehe oben. Er muß erstmal ganz dringend dafür sorgen, das der Titel oder das Urteil abgeändert wird, sonst wird es ja immer mehr was da auf ihn zurollt.
Zum Thema Gehaltspfändung kann sky sicher mehr sagen, wenn sie reinschaut. Die hat da mehr Überblick undsicher Tipps, wie er da vorgehen kann und soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
ich denke auch, daß Dein Mann versuchen muß, die Pfändungsfreigrenze, die damals im Zusammenhang mit der Lohnpfändung festgelegt wurde, ändern zu lassen. Damals war er nur diesen ersten beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, so daß das Gericht ggf. einen sehr geringen Pfändungsfreibetrag festlegte.
Da er nun nachweislich weiteren zwei Kindern unterhaltsverpflichtet ist, sollte ihm dafür mehr vom Lohn verbleiben, um auch diese Ansprüche (teilweise) bedienen zu können.
LG und viel Glück!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin,
um sich ein vollständiges Bild zu machen, wäre wichtig zu wissen, ob und wenn ja, welche Titel bestehen sowie das Alter der Kinder als auch das unterhaltsrelevante Einkommen deines Mannes. So lange diese Infos fehlen, können wir nur orakeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!