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Unsagbar ratlos!! Die Mutter meines Sohnes ist verstorben.

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

1) Ist es richtig das er sich keine Wohnung nehmen darf deren Warmmiete 379 Euro übersteigt?

er (bzw. derjenige, der den Mietvertrag unterschreibt) darf jede Wohnung mieten, die ihm gefällt und die er bezahlen kann. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass es auch in Berlin nicht sehr viele Vermieter gibt, die einem Minderjährigen eine Wohnung vermieten.

2) Wie sieht es mit den Nebenkosten aus wie z.B.: Haus- und Haftpflicht Versicherung, Telefon und Internetanschluss und den Stromkosten aus, muss ich das bezahlen bzw. mich daran beteiligen?

nein, Du bist lediglich unterhaltspflichtig. Wofür der Unterhalt verwendet wird, liegt ausserhalb Deines Einflussbereichs und muss Dich auch nicht interessieren.

3) Ich weis zwar das ein Volljähriges Kind mit eigener Wohnung, einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro hat, aber kann man das auch zu 100% auf ein Minderjähriges Kind mit eigener Wohnung übertragen oder gibt es da ausnahmen?

andersherum wird ein Schuh daraus: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung bzw. die Finanzierung derselben durch Dritte, wenn diese auch selbst Wohnraum zur Verfügung stellen könnten. Auch Unterhaltsberechtigte haben die Pflicht zur Kostenminimierung.

Warum kann Dein Sohn nicht bei Dir wohnen, wenn er denn schon in Berlin seine Ausbildung macht?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 21:27
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

zu deiner Frage: „Warum kann Dein Sohn nicht bei Dir wohnen, wenn er denn schon in Berlin seine Ausbildung macht?“

Das habe ich ihm auch schon angeboten aber er sagte mir es geht im nicht nur darum aus der Wohnung seiner Oma auszuziehen, sondern er hält sich für reif genug ein eigenständiges Leben zu führen und somit eine eigene Wohnung zu haben. Der Fahrzeit zwischen der Wohnung der Oma und der Ausbildungsstätte beträgt ca. 50 Minuten von meiner Wohnung würde er ungefähr genauso lange fahren. Nach seiner Meinung ist die Fahrzeit zu lange und darum würde er am liebsten in die Nähe seiner Ausbildungsstätte ziehen.

Ich bin auch deiner Meinung dass es auch in Berlin nicht sehr viele Vermieter gibt, die einem Minderjährigen eine Wohnung vermieten. Aber ich kann mir vorstellen das bei Vermietern von allem das sichere Einkommen zählt und das sind ja dann fast 900 Euro und außerdem wird die Großmutter auch eine Bürgschaft ablegen müssen wenn er eine eigene Wohnung haben möchte. Die Kaution von 3 Kaltmieten wird auch kein Problem sein, denn ich hatte ja schon geschrieben dass es Vermögen seitens der Kindesmutter gab und der Großmutter wurde die Vermögenssorge übertragen.

Also zusammengefasst bedeutet dass für mich:

Wenn mein Sohn und seine Oma sich einig sind das er sich eine eigene Wohnung nehmen darf können sie es machen aber sie dürfen mir keinerlei Kosten dafür in Rechnung stellen, weil es ja günstiger währe wenn er weiterhin bei seiner Großmutter leben würde.

Ich sehe ab September keinen Anspruch mehr auf Unterhalt oder habe ich vielleicht etwas übersehen?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 11:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ganze Konstrukt wird nur funktionieren, wenn er sich die Wohnung allein leisten kann. Ich habe in Erinnerung, dass sein Ausbildungsgehalt über dem Unterhaltsanspruch von 640 Euro liegt, der einem Unterhaltsberechtigten, der aushäusig wohnt, zusteht?

Problem 1: Er darf nicht von der ARGE abhängig werden, denn unter 25 Jahren ist ihm zuzumuten, zu Hause zu wohnen.
Problem 2: Wenn die ARGE ins Spiel kommt, kommen auch wieder die gesetzlich Unterhaltspflichtigen ins Spiel.

Also: erst spitzer Stift und rechnen, dann Wohnung mieten.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 13:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

wenn die Oma als Inhaberin des Sorgerechts den Auszug erlaubt, einen Mietvertrag unterschreibt, für die Miete bürgt und die Kaution hinterlegt, wird grundsätzlich niemand was gegen den Umzug Deines Sohnes einzuwenden haben. Dann muss nur noch ein Vermieter gefunden werden, der mitspielt. 900 EUR gelten jetzt nicht gerade als pralles Einkommen, das eine regelmässige Mietzahlung sichert, und bei einem Minder- oder gerade 18-Jährigen kann ein Vermieter noch ein paar mehr Vorbehalte haben als die Mietzahlung; beispielsweise die vermutete Unfähigkeit, die Bude in Schuss zu halten oder die Unterstellung, dass dort eine Party nach der anderen steigt. Aber das ist nicht Dein Problem.

An Deiner Unterhaltspflicht ändert sich dadurch nichts; insbesondere im Hinblick auf die Kosten. Wenn das Einkommen von Sohnemann (aus Erbe plus Ausbildungsvergütung plus Deiner sich daraus ergebenden UH-Zahlung) neben den Lebenshaltungskosten nicht für eine eigene Wohnung reicht, kann er sie sich eben nicht leisten. Einen Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung gibt es bei 50 Minuten Fahrzeit nicht; das ist absolut zumutbar. Wann Deine Unterhaltspflicht endet, errechnet sich ebenfalls aus den vorgenannten Gegebenheiten; der Unterhaltsanspruch eines nicht mehr zuhause lebenden Azubi's oder Studenten liegt bei monatlich 670 EUR.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 13:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Kleine Klötenschieterei:

der Unterhaltsanspruch eines nicht mehr zuhause lebenden Azubi's oder Studenten liegt bei monatlich 670 EUR.

Nicht der Unterhaltsanspruch, sondern der Bedarf.
Der Unterhaltsanspruch ist um das eigene, anrechenbare Einkommen kleiner.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Kleine Klötenschieterei:Nicht der Unterhaltsanspruch, sondern der Bedarf.
Der Unterhaltsanspruch ist um das eigene, anrechenbare Einkommen kleiner.

natürlich hast Du - wie fast immer - recht. Man sollte nicht schneller tippen als man denken kann... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 13:42
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

danke erstmal für eire zahlreiche Antworten.

Also über den Unterhaltsbedarf von 670 Euro ist er ja dann mit ca. 898 Euro weit drüber.
Er hat ca. eine netto Ausbildungsvergütung von 506 Euro, das volle Kindergeld von 184 Euro und die Halbwaisenrente in Höhe von ca. 128 Euro zur Verfügung, also 228 Euro mehr als der Bedarf ist und das sollte doch reichen wenn er einen Vermieter finden sollte. Da dürfte doch kein weiterer Anspruch auf Unterhalt mehr bestehen.

Hallo Lausebackesmama,

Zitat:
Problem 1: Er darf nicht von der ARGE abhängig werden, denn unter 25 Jahren ist ihm zuzumuten, zu Hause zu wohnen.
Problem 2: Wenn die ARGE ins Spiel kommt, kommen auch wieder die gesetzlich Unterhaltspflichtigen ins Spiel.

Davon habe ich auch schon gehört und das macht mir auch Sorgen aber was soll ich machen.
In unserem Forum habe ich ja auch schon viel davon gelesen das Jugendliche einen Ausbildungsvertrag hatten und sich eine eigene Wohnung genommen haben. Aber dann auf einmal haben sie die Probezeit nicht überstanden oder haben einfach ihre Ausbildung hingeschmissen.

Wenn das in meinem Fall passieren sollte (ich hoffe mir bleibt das erspart) dann hat mein Sohn doch nur noch seine 208 Euro Halbwaisenrente und ich glaube Kindergeld bekommt er dann auch nicht mehr, Oder?

Wenn dieser Fall eintritt birgt zwar die Großmutter für die Verträge die sie unterschrieben hat aber was sollte diese Frau hindern das Geld von mir zurückzufordern?
Als Beispiel:
Er bekommt dann kein Kindergeld mehr.
Unterhaltsbedarf 670 Euro minus Halbwaisenrente 208 Euro gleich Unterhaltsanspruch 462 Euro.
Dieses Geld kann ich beim besten Willen nicht aufbringen und ich glaube nicht dass mein Sohn dann seine Wohnung aufgibt und wieder zu seiner Oma oder zu mir zieht.

Man soll ja den Teufel nicht an die Wand malen aber ich habe eben sehr viel über solche Fälle hir im Forum gelesen.

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 16:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

du hattest doch irgendwo geschrieben, das es auch ein Erbe von Seiten der KM gibt. Die Großmuuter mag dieses Vermögen verwalten, aber nur bis zum 18. Geburtstag. Danach wird er voll darüber verfügen können. Und als volljähriger muß er einen Teil dieses Vermögens ebenfalls für seinen Unterhalt aufwenden, bevor er sich an die Eltern wendet (auch die ARGE würde das ja ggf. fordern).

DIe Großmutter kann sicher solange er minderjährig ist fordern bis sie grün wird. Trotzdem bleibt es ja erstmal dabei, das sie Verträge oder Bürgschaften unterschrieben hat un d dann auch dafür gerade stehen muß.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 16:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Also über den Unterhaltsbedarf von 670 Euro ist er ja dann mit ca. 898 Euro weit drüber.
Er hat ca. eine netto Ausbildungsvergütung von 506 Euro, das volle Kindergeld von 184 Euro und die Halbwaisenrente in Höhe von ca. 128 Euro zur Verfügung, also 228 Euro mehr als der Bedarf ist und das sollte doch reichen wenn er einen Vermieter finden sollte. Da dürfte doch kein weiterer Anspruch auf Unterhalt mehr bestehen.

Du hast die 90€-Pauschale für Ausbildungsunkosten vergessen. Dann sind es "nur" noch 818€. Ein Bedarf darüber hinaus ist nicht ersichtlich und daher auch kein Anspruch. Hast Du den Ausbildungsvertrag in Kopie bekommen? Bei dem "Einkommen" ist er kein Fall für die Arge, aber er könnte eventuell Wohngeld beantragen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 12:45
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

ja es gab ein Erbe der Mutter meines Sohnes, aber ich kann es nur schätzen, weil ich meinen Sohn nicht danach fragen möchte da er es vermutlich falsch verstehen würde. Aber da ich mit dem Großvater meines Sohnes, auch nach der Trennung von der KM sehr gut befreundet war kann ich das geerbte Vermögen einigermaßen einschätzen.

Also der Großvater starb vor ein paar Jahren und hatte noch kurz vorher sein Testament gemacht. Die KM erbte ca. 30000 Euro und durch meinen Sohn weiß ich dass sie nur Kurzreisen gemacht haben oder ihren Urlaub bei der Großmutter im Garten verlebt haben. Mein Sohn erzählt ja viel vom Leben mit seiner Mutter und wenn man vieles zusammenfügt, ergibt es ein Gesamtbild. Daher weiß ich auch dass es keine größeren Anschaffungen wie z.B. neue Einbauküche, neues Kinderzimmer oder ähnliches gab. Und wenn mein Sohn ca. 208 Euro Halbwaisenrente erhält, wird die KM auch nicht schlecht verdient haben. Außerdem war die Mutter meines Sohnes als ich mit ihr noch zusammen war, sehr sparsam aber niemals geizig und das gefiel damals sehr an ihr.
Ich weiß nicht ob man 30000 Euro heutzutage als Vermögen bezeichnen kann, aber ich weiß dass soviel Geld für mich in meiner momentanen Situation ein Vermögen währe. Mein Sohn wird wenn Volljährig ist ein gutes Startkapital haben.

Hallo oldie,

stimmt Ausbildungsbedingten Aufwendungen habe ich vergessen abzuziehen, aber werden die in Berlin nicht erst auf Nachweis berücksichtigt, wie z.B.: eine Monatskarte für einen Azubi in Berlin (A+B) kostet im Abo Monatlich 41,67 Euro + alles weitere aber ich muss die Nachweise erhalten.

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 19:06




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Vermögen ist vom Unterhaltsberechtigten nicht einzusetzen - nur die Einnahmen hieraus. Bei einer vermuteten Verzinsung von 3% p.a. kämen Zinsen von 900 € p.a., also 75 € p.m. noch hinzu.

Ich sehe in Summe zwar einen Anspruch auf Unterhalt, der sich aber auf 0,00 € beläuft, weil der Bedarf durch das eigene Einkommen mehr als gedeckt ist. Da kommt es auf nachgewiesene/tatsächliche oder pauschale ausbildungsbedingte Aufwendungen gar nicht mehr an.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 19:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

stimmt Ausbildungsbedingten Aufwendungen habe ich vergessen abzuziehen, aber werden die in Berlin nicht erst auf Nachweis berücksichtigt, wie z.B.: eine Monatskarte für einen Azubi in Berlin (A+B) kostet im Abo Monatlich 41,67 Euro + alles weitere aber ich muss die Nachweise erhalten.

Völlig korrekt. Die Berliner URL verlangen Nachweise und kennen keine Pauschal-Regelung. Neben der Monatskarte kommt (zukünftig) vermutlich auch eine KV dazu.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 20:21
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo oldie,

an eine KV habe ich ja gar nicht gedacht, momentan ist mein Sohn noch über die Krankenkasse seiner Großmutter mitversichert und in der Ausbildung ist man doch auch Krankenversichert, oder? Ich muss zugeben, mit diesem Thema habe ich mich noch nicht beschäftigt!
Auch wenn er jetzt bald seine eigene Wohnung hat und nicht mehr bei seiner Großmutter lebt kann er da nicht weiterhin über sie versichert bleiben, weil er ja noch minderjährig ist?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 20:54
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nur mal zum eigenene Verständniss: ich bin immer davon ausgegegangen, dass bei der Ausbildungsvergütung die Pauschale von 90 Euro bzw. die Echtkosten (Berlin) abgezogen werden und dann nur die Hälfte der Vergütung vom Bedarf abgezogen wird, d.h. im konkreten Fall:

(506-90)/2 +184(KG)+208 (HWR)=600 Eigenanteil (bzw. korrigiert wenn die 90Euro nicht richtig sind) was dann einen Unterhaltsanspruch von 70 Euro wäre...
oder sehe ich das falsch?

LG
Pinkus, verwirrt über die unterschiedlichen Angaben der Halbwaisenrente (128 oder 208?)

P.S. Wo bekommt man 3% Zinsen????

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 22:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo bekommt man 3% Zinsen????

In Griechenland. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 22:05
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Pinkus,

es war ein Tippfehler von mir, die Halbwaisenrente meines Sohnes beträgt ca. 208 Euro und um es genau zu sagen 207,74 Euro, die Großmutter meines Sohnes hat mir eine Kopie des Bescheides zugeschickt. Nochmals entschuldige bitte!

Pinkus, ich verstehe was du mir damit sagen willst und ich verstehe auch deinen Rechenweg aber es kann doch nicht sein das mein minderjähriger Sohn im Grunde machen kann was er will.

Den brille007 hat doch die richtigen Worte dafür gefunden und ich nehme an das es dazu auch Gerichtsurteile gibt: „Auch Unterhaltsberechtigte haben die Pflicht zur Kostenminimierung“.

Ich habe mit meinen Sohn vernünftig gesprochen und habe ihm die Vorteile aufgezählt, wenn er noch bis zu seiner Volljährigkeit bei seiner Großmutter wohnt, aber er ist ein Dickkopf genau wie es damals seine Mutter war. Die Großmutter wird für sein kleines Zimmer mit Sicherheit nicht übertriebene Mietkosten verlangen und nach einem Jahr weiß die Großmutter doch in wie weit sich die Betriebskosten verändert haben. Und wenn meinen Sohn nicht schmeckt was seine Oma kocht, dann er immer noch genug Geld sich das zu kaufen was er gerne mag.

Hallo Beppo,

ich weiß zwar auch nicht wo man 3% Zinsen bekommt, aber ist es nicht Heute auch noch so, das auf Unterhaltsschulden 4% Zinsen verlangt werden?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 23:38
 elwu
(@elwu)

ich weiß zwar auch nicht wo man 3% Zinsen bekommt

Auf länger laufendes Festgeld kein Problem.

aber ist es nicht Heute auch noch so, das auf Unterhaltsschulden 4% Zinsen verlangt werden?

AFAIR werden üblicherweise 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verlangt und ggf. geurteilt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 00:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

es kann doch nicht sein das mein minderjähriger Sohn im Grunde machen kann was er will.

nein, er kann nur das tun, was seine (alleinsorgeberechtigte) Grossmutter ihm erlaubt und finanziert. Denn bis zur Volljährigkeit verwaltet sie Renten- und Unterhaltszahlungen, und nur sie allein kann einen Mietvertrag für ihn unterschreiben.

Den brille007 hat doch die richtigen Worte dafür gefunden und ich nehme an das es dazu auch Gerichtsurteile gibt: „Auch Unterhaltsberechtigte haben die Pflicht zur Kostenminimierung“.

Klar - aber das spielt nur eine Rolle bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ohne eine solche sind "Pflichten" etwa so viel wert wie Parkverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen ohne Polizisten: Nichts.

Ich denke, Du machst Dir zu viele Gedanken. Denn im Moment bist Du - ausser mit Deinem Unterhalt - nicht im Boot. Wenn Sohnemann seine Ausbildung beginnt, hat er für seine Lebenshaltung mit 900 EUR genug Kohle auf der Naht, was Zahlungen Deinerseits überflüssig macht. Ob er mit dieser Kohle zurecht kommt und ob er sich davon seine ÖPNV-Fahrkarte kaufen kann, ist nicht Dein Bier.

Also lass es doch einfach laufen; ist doch alles nicht auf einem schlechten Weg.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 04:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@Pinkus

und dann nur die Hälfte der Vergütung vom Bedarf abgezogen wird,
...
oder sehe ich das falsch?

Kommt auf den Standpunkt an. 😉 Hier geht es um ein auswärtig untergebrachtes Kind - dann werden beide "ET" barunterhaltspflichtig und die hälftige Anrechnung entfällt. Denn die sonst nicht berücksichtigte andere Hälfte wird anderfalls dem Betreuungselternteil zugeschlagen. Wenn das minderj. Kind also  bei einem ET wohnt stimmt Deine Aussage, bei einem auswärtig untergebrachten (minderj. oder vollj.) Kind hingegen wird das eigene EK des Kindes auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 13:13
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

du hast recht Martin ich mache mir vielleicht zu viele Gedanken aber das kommt daher dass mich die
Stadtvormünderin des Jugendamtes, als ich persönlich mit ihr gesprochen habe nur belogen hatte z.B.: „Nein da irren sie sich Herr ….., die Halbwaisenrente wird erst ab 18 berücksichtigt“. Aber darüber habe ich ja schon geschrieben.

Die Großmutter hat sich bestimmt schon vom Jugendamt beraten lassen und ich warte jetzt einfach ab, bis das Jugendamt oder die Großmutter sich bei mir melden. So lange kann es ja nicht mehr dauern, weil die Ausbildung ja schon am 1. September beginnt.

Erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und Ratschläge!!
Ich melde mich dann wieder wenn das Jugendamt oder die Großmutter mir geschrieben haben.

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2011 19:53




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