Unsagbar ratlos!! D...
 
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Unsagbar ratlos!! Die Mutter meines Sohnes ist verstorben.

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(@brille007)
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Moin,

ich würde - wie bereits geschrieben - der Grossmutter auch keine Zahlenspiele übermitteln, sondern mich elwu's Ansicht anschliessen und den bislang (wohl richtig) errechneten KU weiterbezahlen. Ich würde das Thema nicht einmal erwähnen. Dann könnte die alte Dame meinetwegen eine Klage auf Übernahme der Privatschulkosten anstrengen - das angerufene Gericht würden sich sicher "freuen", einen Präzedenzfall zu schaffen, nach dem es ein einklagbares Recht auf den Besuch einer Privatschule und die Übernahme der Kosten hierfür durch einen ungefragten Dritten gibt.

Die Justiz würde mit einem positiven Urteil in dieser Sache zum Ausdruck bringen, dass die staatlichen Schulen lausig genug sind, um ein solches Recht zu rechtfertigen. Es ist NICHT davon auszugehen, dass sie das tut: Am Ende könnten auch "ganz normale" Eltern, hinter denen kein finanzkräftiger Sponsor steht, mit Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Übernahme solcher Kosten durch den Staat verlangen.

Man muss doch nicht gleich ängstlich zusammenzucken und Überweisungen schreiben, nur weil jemand die Hand aufhält und/oder weil er einen verklagen könnte, falls man nicht zahlt!

Grüssles
Martin
(der diesen Satz einfach überlesen hätte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2011 01:01
(@der-trauernde)
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Hallo Beppo,

du hast geschrieben: „Also ich habe sowieso nicht verstanden, warum du für die GM auf dein SR verzichtet hast“
Ich hätte das SR niemals bekommen, dessen war ich mir bewusst und durch einen sinnlosen Rechtsstreit hätte ich mir meinen Sohn vielleicht zum Feind gemacht.
Wenn du Zeit hast lese dir meine Geschichte noch mal in Ruhe durch und du wirst erkennen, ich hätte das SR nicht bekommen.
Die Großmutter bekam nach dem Tod der Kindesmutter ja nur das vorläufige Sorgerecht und als das Gericht ihr endgültig das SR zugesprochen hatte, ging mein Sohn schon 3 Monate auf diese Privatschule.

Also was hätte ich denn dagegen tun können?  ;(

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2011 08:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zu folgendem Beitrag habe ich eine andere Meinung.

Wenn ich dein Netto von 1.400 € um den KU von 334 € reduziere, bleiben 1.056. Damit ist genau für 106 € Kostenbeteiligung für die Privatschule möglich.

Es käme zu einem Gesamtbedarf des Kindes von 500€. Dem steht in der DT ein Einkommen von ca. 3900€ mit einem Bedarfskontrollbedarf (BKB) von 1550€ ggü. Für regelmässige Zahlungen halte ich das für inakzeptabel und als Gerichtsurteil als eine Aushebelung der DT. Vielmehr müsste hier eine Annäherung zw. KU-Bedarf und BKB gefunden werden. Bei dieser Zahlenkonstellation sehe ich eher in Höhe der Zeile 2 der DT einen möglichen Kompromis.

Wenn es zu (ernsthaften) Streitigkeiten kommt, unbedingt den BKB im Verhältnis zum Zahlbetrag im Auge behalten. Der wird all zu gerne ignoriert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 15:08
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

entschuldigt bitte dass ich mich erst jetzt wieder bei euch melde, aber ich hatte erst gestern einen Brief der sorgeberechtigten Großmutter in meinem Briefkasten.
Zur Vorgeschichte: Ich habe der Großmutter meines Sohnes einen langen Brief geschrieben und ihr aufgelistet  was sie bis jetzt, jeden Monat für meinen Sohn insgesamt an Leistungen bezogen hat und das z.B. ein Student 2010 mit eigener Wohnung einen Unterhaltsanspruch von 640 Euro hatte und 2011 einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro hat.
In diesem Brief habe ich Ihr auch meine Ansicht geschildert, warum ich zu meinem Sohn keinen Kontakt haben durfte, nach dem mich seine Mutter verlies, aber ich glaube das hat die Großmutter meines Sohnes nicht besonders interessiert. Für mich war es aber wichtig dass ich mir etwas von der Seele schreiben konnte und darum wurde der Brief auch sehr lang. Um es kurz zu machen, ich schieb ihr was ich fühlte als ihre Tochter mich mit meinem Sohn 1996 verlassen hatte und das mein Leben ohne meinen Sohn niemals mehr vollkommen war.
Auf das Konto von meinem Sohn habe ich noch für März 334,00 Euro an Unterhalt überwiesen, vielleicht war das ein Fehler, aber viele haben hier im Forum geschrieben das es falsch währe den Unterhalt einzustellen oder zu reduzieren ohne das man eine Abänderungsklage gemacht hat. Letztendlich habe ich ihr doch eine Rechnung aufgemacht und die war so:

Du erhältst momentan für meinen Sohn pro Monat:

Unterhalt von mir in Höhe von:                 334,00 Euro
Kindergeld in Höhe von: 184,00 Euro
Halbwaisenrente in Höhe: 207,74 Euro

Du erhältst also insgesamt:                 725,74 Euro

Ich dachte ja dass die Großmutter meines Sohnes es verstehen könnte, aber es war nicht so.

Was ich heute in meinen Briefkaste hatte war sehr enttäuschend für mich und ich muss sagen es hat mir wieder gezeigt warum ich das Jugendamt und die Sachbearbeiterinnen vom Jugendamt so verabscheue.

Ihr kennt ja meine Vorgeschichte und die Erfahrungen die ich mit dem Jugendamt gemacht habe. Da ich auch schon früher in diesem und anderen Forum Erfahrungsberichte gelesen habe, weiß ich dass ich nicht alleine mit meiner Meinung bin. Das Jugendamt hat mir als Vater das Leben zur Hölle gemacht und wenn ich es mal um Hilfe gebeten habe, bekam ich natürlich keine, aber das kennen natürlich viele von euch.

Ich hatte euch ja geschrieben dass ich vom Jugendamt folgendes Schreiben erhielt:
„In Beantwortung Ihres Schreibens vom 26.01.2011 teile ich Ihnen mit, dass sich in der Zwischenzeit bezüglich der Vormundschaft, insbesondere der Vermögenssorge, eine Änderung ergeben hat.
Es liegt ein Beschluss vor, dass nunmehr der Großmutter, Frau …, auch die Vermögenssorge
übertragen und das Jugendamt als Mitvormund entlassen wurde.“

Die Großmutter meines Sohnes kann aber trotzdem das Jugendamt um Hilfe bitten und das hat sie auch getan.

Ich habe von der Großmutter meines Sohnes folgendes Schreiben erhalten und es ist eine Kopie eines Telefax des Jugendamtes und ich werde es euch so gut wie möglich beschreiben. Dadurch dass die Großmutter meines Sohnes wahrscheinlich unbewusst, vergessen hat den Absenderstreifen zu entfernen weis ich sogar die Sachbearbeiterin des Jugendamtes und diese Frau werde ich auch schreiben.

Jetzt beschreibe ich euch das Telefax des Jugendamtes:

29/03/2011  08:18 Absender Fax Nr.: …… Zuständiges Jugendamt : … S. 03/03

JUG KR ……                                                                                             28.03.2011

                                                          TITELBLATT

Ab 1.1.2010 wurde durch das Wachstumsbeschleunigunsgesetz vom 30.12.2009 (BGBI.  I 2009 Nr. 81 Seite 3950) das steuerliche Existenzminimum und damit die Mindestunterhaltssätze für Kinder geändert sowie das Kindergeld angehoben:

„Danach kommt eine Art Tabelle“

1. Altersstufe 317,00 Euro
Mindestunterhalt ab                 2. Altersstufe 364,00 Euro
01.01.2010 3. Altersstufe 426,00 Euro

1. Kind 184,00 Euro
Kindergeld ab 2. Kind 184,00 Euro
01.01.2010 3. Kind 190,00 Euro 4. und weitere Kinder 215,00 Euro

Aber jetzt kommt etwas in Tabellenform was ich nicht verstehe!

Ab 1. Januar 2010 ab     ab

94,2 % Mindestunterhalt 402,00 Euro             0,00 Euro        0,00 Euro

abzüglich ½ Kindergeld   92,00 Euro           92,00 Euro        92,00 Euro

Neuer Zahlbetrag 310,00 Euro           (92,00 Euro)      (92,00 Euro)

Darunter schrieb die Großmutter meines Sohnes am 29.3.2011

…., hier ist eine Tabelle mit dem aktuellen Unterhalt, entsprechend eines Titels.

Mit freundlichen Grüßen. ….

Gruß
Der Trauernde)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 20:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, mal abgesehen davon, dass es natürlich nicht gerade ein besonders herzlicher Brief ist, verstehe ich dein Problem nicht.

Statt bisher 334,- sollst du zukünftig 310,-€ bezahlen.

Was findest du daran verkehrt?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 20:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, er moniert, dass die Berücksichtigung der Halbwaisenrente nicht erfolgt. Dazu gibt es ja DIESES URTEIL. Aber wenn man das anwendet (und ich das richtig verstanden habe, müsste der Unterhalt wie folgt bemessen werden:

Titulierter Unterhalt 2x 94,2% = 402 + 402 = 804 Euro minus 184 Euro KG minus 207 Euro Halbwaisenrente = 413 Euro.

Heißt also, wenn meine Denke stimmt: Da die HWR unter dem Unterhaltssatz liegt: 310 Euro zahlen und Klappe halten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 21:03
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

ihr habt ja natürlich Recht Beppo und Lausebackesmama, ich habe selbstverständlich nichts dagegen statt bisher 334,00 Euro zukünftig 310,00 Euro zu bezahlen.

Es war wirklich nur die Art wie die Großmutter meines Sohnes, wieder mal mit mir umgegangen ist. Wenn ich ihr schreibe, achte ich immer darauf die Form zu waren und ich würde niemals auf eine Kopie eines Fax des Jugendamtes (Titelblatt) Handschriftlich was darunter Schreiben. Aber was rege ich mich auf es bring ja doch nichts und ändern wird sich die Großmutter meines Sohnes sowieso nicht.
Jetzt habe ich jedenfalls endlich eine gewisse Sicherheit und kann ohne Angst vor dem Ungewissen in die Zukunft schauen.

Ohne eure Hilfe hätte ich es mit Sicherheit nicht geschafft jetzt an diesem Punkt zu stehen, vielleicht hätte ich der Frau vom Jugendamt ja auch geglaubt, weil ich der Auffassung war es gibt gesetzliche Richtlinien und daran muss sich auch das Jugendamt halten. Als ich 2003 aufgefordert wurde zum Jugendamt zu kommen um eine Abänderung zu unterschreiben ( 2 Titel ) dachte ich zwar schon das Jugendamt verhält sich ungerecht zu Vätern aber ich wusste nicht das sie so weit gehen. Hätte ich damals gewusst, was ich durch eure Hilfe erfahren habe, ich hätte mich damals anders verhalten.
Man sagt ja die Vergangenheit soll ruhen lassen, aber ich bin der Meinung man soll sie aber auch nicht vergessen, besonders nicht wenn Väter wie ich ihr Kind nicht sehen durften.
Ich hatte euch ja geschrieben das die Großmutter meines Sohnes von mir einen sehr langen Brief bekommen hat in dem ich ihr meine Meinung über die Vergangenheit geschildert habe.
Der wichtigste Satz darin war für mich: „In dem Kampf zwischen deiner Tochter und mir (und es war ein Kampf), gab es mindestens zwei Verlierer, der eine war dein Enkelkind und der zweite war ich.“

Zum Abschluss ist es mir auch wichtig dass ihr erfahrt wie sich meine Beziehung zu meinem Sohn entwickelt hat. Als ich meinen Sohn das erste Mal nach dem Tod seiner Mutter gesehen, sprach mich mein Sohn noch mit meinem Vornamen an und Heute sagt er zu mir Vati.
Viele sagen jetzt vielleicht, freue dich doch jetzt hast du endlich deinen Sohn, aber dazu kann ich nur sagen: Der Preis den mein Sohn und ich dafür bezahlt haben war zu groß.

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2011 20:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Es war wirklich nur die Art wie die Großmutter meines Sohnes, wieder mal mit mir umgegangen ist.

Du wirst diese Frau sehr wahrscheinlich weder zur Einsicht bewegen noch ändern können. Du kannst nur deine Art des Umgangs damit ändern.

Ohne eure Hilfe hätte ich es mit Sicherheit nicht geschafft jetzt an diesem Punkt zu stehen,

Danke.

Man sagt ja die Vergangenheit soll ruhen lassen, aber ich bin der Meinung man soll sie aber auch nicht vergessen, besonders nicht wenn Väter wie ich ihr Kind nicht sehen durften.

Absolut. Es ist ein wesentlicher Teil deines Lebens.

gab es mindestens zwei Verlierer, der eine war dein Enkelkind und der zweite war ich.“

Das sieht sie sicherlich anders, denn sie hat ihre Tochter verloren, auch wenn für uns Außenstehende kein Zusammenhang besteht - für sie vielleicht schon.

Zum Abschluss ist es mir auch wichtig dass ihr erfahrt wie sich meine Beziehung zu meinem Sohn entwickelt hat.

Ja, bitte. Es gibt viele ausgegrenzte Väter und für sie ist es wichtig zu erfahren, wie die Annäherungen verlaufen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2011 23:26
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

ich wollte euch ja auf den aktuellen Stand halten wie sich das Verhältnis zu meinem Sohn entwickelt.

Also das Verhältnis zu meinem Sohn entwickelt sich gut aber langsam, wir schreiben uns häufig Emails und Telefonieren oft miteinander. Natürlich unternehmen wir auch 1 bis 2 mal in der Woche etwas zusammen,  wie zum Beispiel ins Kino gehen, gemeinsam einkaufen, Radtouren oder wir treffen uns in meinem Sportverein in dem ich ihn angemeldet habe und er jetzt auch Mitglied ist. Da ich meinen Sohn auch nicht überfordern möchte und er jetzt gerade viele Prüfungen in der Schule hat, halte ich 1- bis 2-mal die Woche für angemessen. Wenn mein Sohn die Prüfungen hinter sich hat möchte er dass wir uns öfter treffen, was ich natürlich auch möchte.
Ich kann euch nur die Annäherung an meinen Sohn aus meiner Sicht schildern, aber ich hoffe es hilft vielleicht ausgegrenzten Väter, die wie ich ihr Kind über sehr lange Zeit nicht sehen konnten oder keinen Kontakt haben durften.
In meinem Fall spielt natürlich die Tatsache das die Mutter meines Sohnes verstorben ist eine wichtige Rolle, denn ich bin mir sicher das ich meinen Sohn zumindest bis er volljährig geworden währe nicht gesehen hätte. Mein Sohn hatte mir mal erzählt, das seine Mutter eigentlich geplant hatte, wenn er volljährig geworden währe wieder nach Berlin zu ziehen. Sie hatte ihm gesagt er könnte dann selbst entscheiden ob er mitkommt oder lieber dort bleiben möchte. Obwohl er damals erst 15 war, sagte er ihr dass er gerne bei seinen Freunden, Bekannten und in seiner gewohnten Umgebung bleiben möchte und man könnte sich ja gegenseitig besuchen. Als mir mein Sohn das erzählte, erinnerte ich mich natürlich gleich daran was die Mitarbeiterin des Jugendamtes in ihrer abschließenden Einschätzung an das Gericht geschrieben hatte und an das was mein Sohn der Richterin vor Gericht sagte.
Seine Mutter und mein Sohn hatten ja soweit schon alles für sein zukünftiges Leben geplant.
Seine Ausbildung wollte er an seinem damaligen Wohnort machen und sobald er 18 geworden währe hätte er sich eine eigene Wohnung genommen. Die Mutter meines Sohnes währe danach wahrscheinlich in das Haus ihrer Großmutter in Berlin eingezogen, da diese schon zu diesem Zeitpunkt in einem Pflegeheim lebte. Also die Wahrscheinlichkeit dass ich meinen Sohn vor seinen 18 Geburtstagen kennen gelernt hätte währe doch sehr gering gewesen und wer weis schon was danach passiert währe, oder er überhaupt in diesem Alter noch wirklich Interesse gehabt hätte mich kennen zu lernen.
Wenn ich mit meinen Sohn etwas unternehme und er erzählt mir von seinem damaligen Leben in seiner alten Heimatstadt oder von der gemeinsamen Zeit mit seiner Mutter, fühle ich in mir Wut, Eifersucht und Hass. Ich lasse mir das nicht anmerken und der Hass richtet sich natürlich nicht gegen meinen Sohn. Es ist nur so, je mehr er mir von seinem damaligen Leben erzählt, umso mehr wird mir immer wieder bewusst was man mir vorenthalten hatte.
Solche Erfahrungen wie z.B.: seinen Sohn vom Kindergarten oder von der Schule abholen, die Einschulung, die Jugendweihe oder gemeinsam mit seinem kleinen Sohn in den Urlaub zu fahren,
sind für mich unwiederbringlich verloren. Ich unterdrücke diese Gefühle wenn ich mit meinen Sohn zusammen bin, aber wenn dann alleine bin kommt die Ganze Wut wieder hoch. Darum vermeide ich es über die Vergangenheit zu sprechen, ausgenommen mein Sohn fängt davon an zu erzählen. Mein Sohn erzählt mir auch alles was er so in seinen Ferien macht oder in seinen zukünftigen Ferien machen möchte. Dazu muss ich sagen, dass er immer in den Ferien zu seinem Schulfreund und zu seinen Bekannten in seine damalige Heimatstadt fährt. Er fährt auch mit seinem Schulfreund und deren Eltern ins Ausland in den Urlaub. Bei dieser Familie wurde nach dem Tod seiner Mutter auch ein grossteil des Hausstandes eingelagert, da mein Sohn ja so schnell wie möglich wieder zurückziehen wollte. An seiner Absicht wieder zurückzuziehen hat sich nichts geändert und es wird sich auch meiner Auffassung nichts daran ändern. Wenn mir mein Sohn erzählt dass er, wenn er bei seinem Schulfreund zu Besuch ist, schon für seine zukünftige Wohnung einkauft und die Sachen dann bei ihm einlagert, bin ich natürlich sehr traurig.
Ich muss auch dazu sagen, dass ich ein komisches Gefühl habe wenn ich meinen Sohn frage, wie er sich denn sein Leben nach der Schule vorstellt. Teilweise habe ich das Gefühl das er mich Belügt oder zumindest mir etwas verschweigt. Er sagt zu mir er möchte eine Kaufmännische Ausbildung machen und im nächsten Satz redet er von einem freiwilligen ökologischen Jahr. Mein Sohn weicht mir immer bei diesem Thema aus und wenn ich darüber Nachdenke glaube ich sogar zu wissen warum.

Ich hoffe natürlich dass mein Sohn hier in Berlin eine Ausbildungsstelle bekommt aber leider hat er sich erst bei einem Ausbildungsbetrieb beworben und dieser hat nur je ein Ausbildungsplatz in Berlin und Frankfurt am Main.
Obwohl ich ihn mehrmals darauf hingewiesen habe, dass er sich bitte bei mehreren Ausbildungsbetrieben bewerben soll, machte er es einfach nicht. Mein Sohn sagte dazu, dass genau dieser Ausbildungsbetrieb, ihm die Ausbildung bieten kann, die seinen Interessen entspricht. Die Großmutter scheint sich nicht um die nötige Anzahl seiner Bewerbungen zu kümmern, da sie scheinbar der Ansicht ist wenn sich ihr Enkel einmal bewirbt wird er natürlich auch gleich genommen. Ich habe mich mal im Internet umgesehen und die meisten Schüler haben bis zu 50 Bewerbungen geschrieben. Meiner Meinung nach, ist es doch besser sich unter ein Paar Zusagen die beste auszusuchen. Ich habe nur Angst, dass sich mein Sohn zu sehr auf eine Zusage des Ausbildungsbetriebes verläst, das er am Ende vielleicht ohne Lehrstelle da steht.
Ich hatte ja geschrieben, das ich glaube zu wissen warum mein Sohn mir bei dem Thema „Wie stellst du dir dein Leben nach der Schule vor“

Sagen wir mal mein Sohn hat schon soweit vorgeplant seine Schule hier in Berlin erfolgreich abzuschließen (ende Juni) und danach hätte er noch keine Ausbildungsstelle, könnte er dann ein freiwilliges Ökologisches Jahr in seiner damaligen Heimatstadt machen, obwohl er noch nicht 18 ist?

Jetzt kurz zu meiner momentanen Situation.

Leider werde ich ende diesen Monats Arbeitslos, wie alle aus meiner Firma, aber ich hoffe dass ich kurzfristig wieder einen neuen Job finden werde. Das meine zukünftige Arbeitslosigkeit keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe hat, ist mir bewusst.

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2011 23:37
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

vielleicht ist ja meine Frage durch meine lange Beschreibung der Entwicklung des Kontaktes zu meinem Sohn ein wenig untergegangen, aber ich dachte mir es währe hilfreich für Väter die Ihr Kind erst nach 14 Jahren wieder gesehen haben.

Ich habe gestern Vormittag die Sorgeberechtigte Großmutter kurz angerufen und sie um ein persönliches Gespräch gebeten. Sie war damit einverstanden dass wir uns kurz auf einen Kaffee treffen. Was ich da von ihr erfahren musste, hat mich nur in meinem Gefühl bestätigt, mein Sohn hat sich nur einmal in Berlin beworben, aber dafür mehr als 20 mal in der Region um Frankfurt am Main.
Um eines im vornherein klarzustellen, diese Frau ist immer noch ein rotes Tuch für mich, aber jetzt begreift sie endlich das mein Sohn macht was er will.

Dazu jetzt meine Fragen:

1) Mein Sohn ist ja noch minderjährig, darf er ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten Großmutter umziehen, mit der Begründung: „Ich habe ja nur da eine Lehrstelle bekommen.“ obwohl er sich bis jetzt erst einmal in Berlin beworben hat.

2) Wenn mein Sohn freiwillig aus der Wohnung seiner Großmutter auszieht und in das Haus seines Schulfreundes und deren Eltern einzieht, was kommt finanziell auf mich zu?

3) Ist es richtig das diese Familie dann den Doppelten Barunterhalt, minus der Halbwaisenrente,
minus des vollen Kindergeldes erhält?

Ich bin jetzt sehr traurig und enttäuscht, aber mein Sohn ist alt genug um zu wissen was er tut!

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2011 22:14




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zu 1.) Sie wird es kaum verhindern können. Theoretisch kann sie es natürlich unterbinden. Es kommt sicher auch darauf an, ob er dort wirklich eine Ausbildung macht. Aber dazu muß Oma ja den Vertag unterschrieben.

zu 2.) Im Prinzip nicht mehr als jetzt auch

zu 3.) Nein. Denn dazu müßte die Familie ja offiziell als Pflegefamilie fungieren. Es wird eher andersrum ein Schuh draus. Wenn der Sohnemann beschließt nicht mehr bei Oma leben zu wollen ,wird er für seien Ausbildung auch BAB beantragen müssen. Zudem wird vom Bedarf ja das volle Lehrlingsgehalt (-90 €) abgezogen (hier auch als Midxnerjähriger, da ja der andere Etlernteil verstorben ist)

Würde man ansetzen ,das er einen Bedarf von 670 € hat, sind die Abzüge 184 KG, Halbwaisenrente, ber. Ausbildungsgehalt und evtl. Lesitungen durch BAB.

Ich würde sagen ,das es für dich eher billiger, als teurer wird.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2011 22:26
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

entschuldigt bitte dass ich mich erst jetzt wieder melde, aber ich wollte erst Klarheit haben ob mein Sohn den mittleren Schulabschluss schafft, ob er eine Lehrstelle bekommt und vor allem in Berlin oder in der Region um Frankfurt am Main. Man sagt doch „Ersten kommt es anders und zweites als man denk“ und das trifft in meinen Fall zu.

Aber zur momentanen Situation:

Mein Sohn hat zu Glück den mittleren Schulabschluss geschafft, zwar mit fast der Hälfte 4-ern auf dem Zeugnis aber geschafft ist geschafft.
Aber womit ich gar nicht mehr gerechnet habe ist eingetroffen, mein Sohn bleibt zumindest für die nächsten 3 Jahre in Berlin. Ich hatte euch doch mitgeteilt das mein Sohn sich hauptsächlich in der Region um Frankfurt am Main beworben hat, aber von dort hagelte es nur absagen oder er bekam gar keine Antwort. Aber wie durch einen Wink des Schicksals, meldete sich der Ausbildungsbetrieb aus Berlin (dort wo er auch ein Praktikum gemacht hat) bei seiner Großmutter und teilte ihr mit, mein Sohn hat die Lehrstelle bekommen. Am liebsten hätte er ja noch abgewartet, ob sich vielleicht doch noch ein Ausbildungsbetrieb aus der Region Frankfurt am Main meldet aber letztendlich hat er doch den Ausbildungsvertrag unterschrieben.

In der Zwischenzeit habe ich meinen Sohn auch gefragt, was er geplant hatte, wenn er eine Lehrstelle in der Region um Frankfurt am Main bekommen hätte. Er sagte mir, dass er ja fest davon überzeugt war dort eine Lehrstelle zu bekommen, er hätte ja schon alles dafür geregelt gehabt und er währe in das Haus der Eltern seines Schulfreundes eingezogen. Die Eltern des Schulfreundes hatten ihm gesagt, er könnte bei ihnen einziehen und braucht nur 150 Euro an Kostgeld abgeben. Außerdem hätte er ein eigenes Zimmer in ihrem Haus bewohnen können und das Mietfrei.

Ich zahle momentan noch Unterhalt laut Titel, in Höhe von 310,00 Euro, aber ich möchte den Unterhaltstitel vom Jugendamt abändern lassen.

Die Großmutter hat mir erst jetzt den Ausbildungsvertrag meines Sohnes zugeschickt und jetzt beginnt die Rechnerei. Ich habe ja schon sehr viele Tipps von euch bekommen und habe auch viel im Forum gelesen, aber wenn ich einen Fehler bei meiner Berechnung gemacht habe, verbessert mich bitte.

Von dem Ausbildungsgehalt (Netto) werden ja noch die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen dass in Berlin nicht pauschal 90 Euro angesetzt werden, sondern dass diese genau errechnet werden müssen.
Also meinem Sohn lernt einen Kaufmännischen Beruf und die Arbeitskleidung wird im gestellt (T-Shirts und Sweatshirts mit Firmenlogo). Eine Monatskarte für einen Azubi in Berlin (A+B) kostet im ABO Monatlich 41,67 Euro, außerdem werden bestimmt noch Lehrbücher usw. geltend gemacht, aber könnten irgendwelche Versicherungskosten auf mich zukommen?
Sagen wir mal die ausbildungsbedingten Aufwendungen sind insgesamt 70 Euro, dann ist die Berechnung doch folgendermaßen, Oder?

Ausbildungsgehalt (Netto): 506,00 Euro
Ausbildungsb. Aufwand: minus      70,00 Euro
Zwischen Summe: 436,00 Euro

hälfte anrechenbar: 218,00 Euro

Unterhaltstitel: 310,00 Euro

anrechenbares
Ausbildungsgehalt: minus      218,00 Euro

Neuer Unterhaltsbedarf:   92,00 Euro

Soweit habe ich hofendlich den Rechenweg richtig verstanden? Aber was ich nicht einsehen will, ist das die vom Jugendamt behaupten das Halbwaisenrente erst ab 18 angerechnet wird. Wenn mein Sohn umgezogen währe und er hätte BAB beantragt, dann wird die Halbwaisenrente doch auch als Einkommen angerechnet, oder spielt diese keine Rolle?
Ich bin der Meinung dass ein bereinigtes Ausbildungsgehalt von 436 Euro + 207 Euro Halbwaisenrente + 184 Euro Kindergeld, also insgesamt 827 Euro doch mehr als ausreichend sind. Wenn ich dann noch 92 Euro an Unterhalt dazurechne, sind es sogar 919 Euro für einen 17. Jährigen Jungen, der in der 55 qm großen Dreizimmer Wohnung seiner Großmutter, ein kleines Gästezimmer bewohnt.

Aber wie schon Lausebackesmama schrieb, hätte es ja auch anders Berechnet werden können.

Titulierter Unterhalt 2x 94,2% = 402 + 402 = 804 Euro minus 184 Euro KG minus 207 Euro Halbwaisenrente = 413 Euro. Von diesen 413 Euro würden dann die 218 Euro, des anrechenbaren Ausbildungsgehaltes abgezogen und ich müsste 195 Euro an Unterhalt zahlen. Mein minderjähriger Sohn würden dann im Monat 436 Euro + 207 Euro + 184 Euro + 195 Euro, also unglaubliche
1022 Euro zur Verfügung haben.

Singles die ALG 2 erhalten, können bei dieser Rechnung doch nur mit dem Kopf schütteln, oder?

Das mit dem doppelten Barunterhalt für einen 17 Jährigen ist doch vollkommen unlogisch und unrealistisch. Die Düsseldorfer Tabelle hat ja auch drei Altersstufen für minderjährige und nicht nur eine, es währe nur gerecht wenn es beim Betreuungsunterhalt auch drei Stufen geben würde und ich würde sagen das ein Kind in der 1 Altersstufe intensiver Betreut werden muss, als ein Kind in der 3 Altersstufe. Aber was rege ich mich auf, ändern wird sich so bald eh nichts an dieser Gesetzeslage
und ich nehme sehr stark an, die Generation meines Sohnes wird sich auch noch mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen.

Da ich momentan immer noch arbeitslos bin und fast mein ganzes gespartes Geld, vorrangig für meinen Sohn aufgebraucht habe, werde ich der Großmutter meines Sohnes schreiben das ich ab September keinen Unterhalt überweise bzw. überweisen kann.

Ich hoffe diese Frau ist einsichtig, aber wenn sie nicht meiner Meinung ist, dann soll die Großmutter klagen. In der Vergangenheit habe ich zu oft nachgegeben, weil ich dachte es sei zum Wohle meines Sohnes, aber jetzt wo die 410,00 Euro für die privat Schule wegfallen und er ein sehr gutes Ausbildungsgehalt bekommt, darf ich doch auch mal an mich denken, oder nicht?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2011 21:34
(@taddy)
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Hallo Der Trauernde,

ich habe mir hier deine Geschichte durchgelesen und muß dir sagen, dass du mir total leid tust, bei dem was du durchmachen musstest. Als wäre das nicht genug, wirst du jetzt auch noch arbeitslos. Kopf hoch! Es wird bestimmt besser werden.

Auf jeden Fall solltest du jetzt nichts voreiliges tun, was vll. deine Beziehung zu deinem Sohn zerstören würde. An deiner Stelle würde ich mit meinem Sohn zuerst reden und ihm die Situation erklären. Vor allem, dass du wegen der Arbeitslosigkeit selbst weniger Geld hast und du ja bisher seinen U vollständig und pünktlich übewiesen hast. Erst danach solltest du mit der Oma reden bzw. mitteilen, dass du weniger U zahlen kannst/willst. Auf jeden Fall kannst du dann (wenns zum gerichtl. Streit kommen sollte) die Beziehung zum Sohn retten. Und das ist doch das wichtigst, oder?

Tröstende Grüße
taddy

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 11:51
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

und taddy, danke für deine Anteilnahme und du hast recht die ganzen Jahre, ohne meinen Sohn sehen zu können und ohne an seinem Leben teilzuhaben, waren für mich wirklich die reinste Hölle. Aber so geht es ja leider nicht nur mir, denn zu viele Väter haben das gleiche erlebt wie ich oder müssen diese Ungerechtheit immer noch ertragen.

taddy, ich werde mit meinen Sohn einen Nachmittag mal ganz in Ruhe reden, z.B. beim Eis essen.
Ich dachte mir um es ihm leichter erklären zu können, bereite ich dafür 2 Blätter mit 2 Tabellen vor,
so in der Art, meine monatlichen Einnamen und meine monatlichen Ausgaben und da ich jetzt ja sein Ausbildungsgehalt kenne, mache ich so eine Tabelle auch für meinen Sohn.
Meine Tabelle kann ich ja vollständig ausfüllen, aber bei meinen Sohn werde ich nur die Einnahmen eintragen und ich werde ihn bitten seine Ausgaben selber einzuschätzen und einzutragen.
Mein Sohn versteht mit Sicherheit dass seine Einnahmen von 827,00 Euro, zur Deckung seines Lebensunterhaltes ausreichend sind aber seine Großmutter bestimmt nicht.
Aber um einen Streit mit ihr aus dem Weg zu gehen, werde ich ihr folgendes Angebot machen, was mein Sohn natürlich zuvor erfährt.

„Mein Sohn kann durch seine Einnahmen in Höhe von 827,00 Euro seinen Lebensunterhalt ab dem 01.09. 2011 selbst bestreiten und darum besteht ab diesem Zeitpunkt keine Unterhaltspflicht mehr.
Aber da mein Sohn, dein Enkelsohn gerne seine Fahrerlaubnis machen möchte und ich eine Fahrerlaubnis in der jetzigen Zeit als zweiten Beruf ansehe, werde ich auf das Konto meines Sohnes 1000 Euro überweisen.“ Dieses Geld ist ausschließlich für die Fahrerlaubnis meines Sohnes bestimmt und stellt keine Unterhaltszahlung dar.“

Was haltet ihr von so einem Kompromiss?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 23:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

Aber da mein Sohn, dein Enkelsohn gerne seine Fahrerlaubnis machen möchte und ich eine Fahrerlaubnis in der jetzigen Zeit als zweiten Beruf ansehe, werde ich auf das Konto meines Sohnes 1000 Euro überweisen.“ Dieses Geld ist ausschließlich für die Fahrerlaubnis meines Sohnes bestimmt und stellt keine Unterhaltszahlung dar.“

Was haltet ihr von so einem Kompromiss?

als Entgegenkommen gegenüber dem Sohn: Viel. Als Besänftigung der Grossmutter: Nix. Du musst dieser Dame nichts beweisen, denn Dein Sohn kann seinen Unterhaltsbedarf durch seine durchaus üppige Ausbildungsvergütung selbst decken. Ob die Grossmutter denkt, man könne noch zusätzliches Geld aus Dir herausholen, ist irrelevant; es wird ihr auch kein Familiengericht und kein Jugendamt dabei helfen. Lass sie doch denken, was sie möchte.

Noch ein Tipp zum Führerschein: Ich würde die Kohle angesichts der geldgeilen Oma nicht auf Sohnemanns Konto deponieren, sondern ihm einen Gutschein in die Hand drücken; einzulösen, wenn die erste Rechnung der Fahrschule vorliegt. Damit vermeidest Du die Zweckentfremdung Deines Geschenks durch Dritte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 03:47
(@taddy)
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Hallo DT,

ich sehe das ähnlich wie brille. Du bist der Oma doch keine Rechenschaft schuldig. Allerdings kannst Du leider ohne ihr Einverständnis nicht einfch den Unterhalt streichen, da sie den Titel hat, den Sie vollstrecken kann. Du hingegen müßtest erst gerichtlich prüfen lassen, ob dein Sohn noch weiter unterhaltsberechtigt ist, da er über Hinterb.R, Ausb.Vergütung und KG verfügt.

Nochmal: wichtig ist, dass du deinem Sohn DEINE Situation erklärst. Seine kennt er sicherlich bereits gut genug. Natürlich solltest du erwähnen, dass er jetzt eigene Einnahmen hat, was ja auch schön ist. Du kannst und sollst ihm zusichern, dass du für ihn da sein willst und ihn natürlich auch finanziell hilfst, wenn er deine Hilfe braucht. Aber so wie es aussieht, braucht er sie nicht. In so einem Gespräch, ohne Tabellen und Einnahmen/Ausgaben Rechnung, bekommst du das Gefühl, ob er das einsieht oder nicht einsehen will. Danach weißt du, ob du in dieser Hinsicht seine Unterstützung hast und kannst der Oma sagen, dass er deine finanzielle Unterstütung nicht braucht. Wenn sie darauf besteht, kannst du ja immernoch darauf hinweisen, dass er das auch so sieht und als ultima ratio die gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen würdest.

Gruß
taddy

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

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Geschrieben : 21.07.2011 10:35
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen!

Hallo brille007, ich habe den ganzen Tag über deine Worte nachgedacht und ich muss mir selber eingestehen, das du Recht hast. Meinem Sohn wollte ich sowieso seine Fahrerlaubnis bezahlen oder zumindest einen grossteil der Kosten übernehmen und das stand für mich schon fest, als er mir das erste mal erzählte, das er gerne seinen Führerschein machen möchte. Aber wenn ich ehrlich zu mir selbst bin, wollte ich die Großmutter meines Sohnes besänftigen, aber nur deshalb weil immer noch der Unterhaltstitel in Höhe von 310,00 Euro vorhanden ist und so schnell kann man ja so einen Titel nicht loswerden. Es sind zwar nur noch zehn Monate bis mein Sohn Volljährig wird, aber auf der anderen Seite sind es noch 3100 Euro für mich, wenn der Unterhaltstitel weiter bestehen bleibt.
Wenn die Großmutter auf diesen Unterhaltstitel besteht, bleibt mir doch nur noch eine Möglichkeit,  eine Abänderungsklage. Heutzutage brauch ich doch auch einen eigenen Anwalt dafür, lohnt sich das überhaupt? Damit ich nicht missverstanden werde, ich werde der Großmutter ab den 01.09 keinen Unterhalt mehr zahlen, egal ob Unterhaltstitel oder nicht.

brille007, dein Tipp mit dem Gutschein für die Fahrerlaubnis ist sehr gut, bloß warum bin ich darauf nicht selber gekommen? Aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht! Wenn mein Sohn seine Fahrschule beginnt und er die erste Rechnung bekommt, werde ich das Geld dann von meinem Konto an die Fahrschule überweisen. So bekommt jeder was er möchte, mein Sohn bekommt seinen Führerschein und ich kann mir Sicher sein das mein Geld dafür verwendet wird, für was es bestimmt ist.

Hallo taddy, genau davor habe ich Angst! Meine damalige Schwiegermutter würde ohne mit der Wimper zu zucken, sofort einen Gerichtsvollzieher in Bewegung setzen, auch wenn es nur noch zehn Monate sind. Mein Sohn würde meinen Standpunkt verstehen und darum habe ich ja auch geschrieben, ich möchte meinen Sohn, an Hand von Tabellen die Sachlage richtig erklären.

Die Großmutter meines Sohn sagt immer noch zu ihm, sie hätte die Privatschule meines Sohnes bezahlt, aber das stimmt im Grunde doch nicht.

Gruß
Der Trauernde

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Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 22:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

Aber wenn ich ehrlich zu mir selbst bin, wollte ich die Großmutter meines Sohnes besänftigen, aber nur deshalb weil immer noch der Unterhaltstitel in Höhe von 310,00 Euro vorhanden ist und so schnell kann man ja so einen Titel nicht loswerden. Es sind zwar nur noch zehn Monate bis mein Sohn Volljährig wird, aber auf der anderen Seite sind es noch 3100 Euro für mich, wenn der Unterhaltstitel weiter bestehen bleibt.

ein bestehender Unterhaltstitel bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass seine Inhalte zwingend mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchgesetzt werden müssen (auch wenn das technisch und rechtlich möglich ist). Schon gar nicht, wenn die "Geschäftsgrundlage" entfallen ist. Man kann der Grossmutter also freundlich und schriftlich erklären, dass der Unterhalt zum 1.9. aus den bekannten Gründen auslaufen wird.

Ich persönlich würde es in dieser Situation (und nach einem Gespräch unter Männern über die Finanzen) erst mal riskieren, die Grossmutter in den Augen ihres Enkels als geldgierigen alten Raffzahn dastehen lassen, der ohne Rücksicht auf Verluste nimmt, was er kriegen kann - und darauf vertrauen, dass Dein Sohn sich seinen Teil über seine Grossmutter denken wird. Immerhin steht dann in der Rückschau ihr gesamtes Engagement für den Enkel auf dem Prüfstand, ob das nicht etwa vorzugsweise wegen der Kohle passiert ist...

Sollte die Lady wider besseres Wissen tatsächlich einen GV in Marsch setzen, kannst Du immer noch eine Abänderungsklage auf den Weg bringen - und Dir ggf. sogar die gepfändete Kohle wiederholen. Ja, das ist nicht ganz der juristisch dafür vorgesehene Weg - aber möglicherweise der kürzere.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.07.2011 23:41
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

danke an euch alle für die vielen Ratschläge und für eure Hilfe!

Mein Sohn ist ja jetzt schon wieder, seit ca. einer Woche bei seinem alten Schulfreund und dessen Eltern und dort bleibt er noch bis ende des Monats.

Ich habe euch doch folgendes geschrieben:

„In der Zwischenzeit habe ich meinen Sohn auch gefragt, was er geplant hatte, wenn er eine Lehrstelle in der Region um Frankfurt am Main bekommen hätte. Er sagte mir, dass er ja fest davon überzeugt war dort eine Lehrstelle zu bekommen, er hätte ja schon alles dafür geregelt gehabt und er währe in das Haus der Eltern seines Schulfreundes eingezogen. Die Eltern des Schulfreundes hatten ihm gesagt, er könnte bei ihnen einziehen und braucht nur 150 Euro an Kostgeld abgeben. Außerdem hätte er ein eigenes Zimmer in ihrem Haus bewohnen können und das Mietfrei.“

Dieses Thema war für mich eigentlich schon erledigt und ich freute mich schon darauf meinen Sohn in den folgenden drei Jahren noch besser kennen zu lernen. Als ich dann noch den unterschriebenen Ausbildungsvertrag, von der Großmutter erhalten habe, konnte ich doch Sicher sein er bleibt in Berlin.

Ich hatte euch doch auch geschrieben:

Ich muss auch dazu sagen, dass ich ein komisches Gefühl habe wenn ich meinen Sohn frage, wie er sich denn sein Leben nach der Schule vorstellt. Teilweise habe ich das Gefühl das er mich Belügt oder zumindest mir etwas verschweigt.

Um auf den Punkt zu kommen, ich habe heute Nachmittag meinen Sohn auf seinem Handy angerufen, um zu erfahren wie es ihm geht und was er so macht. Wir unterhielten uns darüber was er so den ganzen Tag macht und wie das Wetter in Wiesbaden ist und plötzlich sagte er zu mir, dass ihm eine Lehrstelle in Wiesbaden angeboten wurde. Ihr könnt euch ja denken was ich in diesem Moment gedacht habe, aber ich habe das Gespräch ganz normal weiter geführt und ihm zum Schluss noch einen schönen Urlaub gewünscht. Nach diesem Telefongespräch hätte ich am liebsten mein Handy an die Wand geworfen, aber ich habe es nicht getan. Stattdessen habe ich mich ganz in Ruhe hingesetzt, über die fast 12 Monate die hinter mir liegen nachgedacht und überlegt was ich jetzt machen soll. 

Ich werde der Großmutter meines Sohnes morgen einen Brief schreiben, in dem ich ihr mitteile das eine Unterhaltsberechnung nicht möglich ist, weil ich momentan nicht weis wo mein Sohn seine Ausbildung macht.

Gruß
Der Trauernde

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 23:15
(@der-trauernde)
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Hallo Zusammen,

mein Sohn ist wieder in Berlin und ich habe das Antwortschreiben der Großmutter erhalten, aber ich muss sagen dass sich die Lage sehr zugespitzt hat.

Die Großmutter hat mir noch bevor mein Sohn wieder in Berlin war, geschrieben dass er seine Ausbildung Einhundertprozentig in Berlin machen wird und das sie sich nicht länger von Ihm hintergehen oder ausspielen läst. Sie teilte mir auch mit, dass sie ein erstes Wort mit den Eltern, des Freundes meines Sohnes gesprochen hat. Das Gespräch lief so in der Art ab: „Wer hat das Sorgerecht, wo lebt seine Familie und was bildet ihr euch ein, hinter meinen Rücken irgendwelche Entscheidungen zu treffen.“
Ich weis zwar nicht wie das Telefongespräch zwischen der Großmutter und meinem Sohn verlaufen ist, denn darüber hat sie nichts geschrieben, aber eines kann ich mir vorstellen, es muss eine Art Kompromiss gegeben haben.
Jedenfalls habe ich meinen Sohn, nach dem ich das Schreiben von der Großmutter erhalten habe, sofort angerufen und er bestätigte mir dass er seine Ausbildung in Berlin machen wird, aber hat das Gespräch sehr kurz gehalten.
Am ersten Tag an dem mein Sohn wieder in Berlin war, teilte er mir per E-Mail mit, das er diesen Monat sehr wenig Zeit für mich hat, weil er sich jetzt im August, noch vor seinem Ausbildungsbeginn, eine eigene Wohnung nehmen möchte.
Und jetzt weis ich auch wie die Großmutter sich mit meinem Sohn geeinigt haben muss. Dafür dass mein Sohn zugestimmt hat, seine Ausbildung in Berlin zu machen, willigte seine Großmutter ein dass er sich eine eigene Wohnung nehmen darf.
Ich hätte es zwar besser gefunden wenn er noch bis zu seiner Volljährigkeit mit seiner eigenen Wohnung gewartet hätte aber letztendlich muss ich ja nicht die Verträge unterschreiben und dafür bürgen. In einem Gespräch mit meinem Sohn hatte er mir mal erzählt, das ihm auch eine 1 Zimmer Wohnung reichen würde, Hautsache er wohnt nicht mehr mit seiner Oma zusammen.
Nun habe ich mich mal im Internet umgeschaut und eine max. Warmmiete von 379 Euro (Harz4) veranschlagt. Also eine 2 Zimmer Wohnung, für den Preis zu finden ist ja fast unmöglich aber 1 Zimmer Wohnungen gibt es. Da ich seit über 10 Jahren in meiner Wohnung lebe, habe ich mich nicht mit den momentanen Mietpreisen in Berlin beschäftigt, aber ich muss sagen das ist doch der totale Wahnsinn.
Jedenfalls, bewegt mein Sohn jetzt Himmel und Hölle um eine eigene Wohnung zu bekommen, egal wo oder in welchen zustand diese ist. So wie ich meinen Sohn einschätze wird er noch vor dem 1. September eine Wohnung finden und die Großmutter wird auch den Mietvertrag unterschreiben.

Aber jetzt hätte ich noch ein paar Fragen an euch und ich währe euch sehr dankbar dafür, wenn ihr mir helfen würdet.

1) Ist es richtig das er sich keine Wohnung nehmen darf deren Warmmiete 379 Euro übersteigt?

2) Wie sieht es mit den Nebenkosten aus wie z.B.: Haus- und Haftpflicht Versicherung, Telefon und Internetanschluss und den Stromkosten aus, muss ich das bezahlen bzw. mich daran beteiligen?

3) Ich weis zwar das ein Volljähriges Kind mit eigener Wohnung, einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro hat, aber kann man das auch zu 100% auf ein Minderjähriges Kind mit eigener Wohnung übertragen oder gibt es da ausnahmen?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2011 21:14




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