Unsagbar ratlos!! D...
 
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Unsagbar ratlos!! Die Mutter meines Sohnes ist verstorben.

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(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi

der Titel gehört deinem Kind und stellt dessen Unterhalt sicher, die Großmutter würde als Sorgerechtsinhaberin den Titel durchsetzen solltest du nicht zahlen.
MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 22:35
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Trauernder!

Du hast schon so viele Fehler gegenüber dem JA gemacht, daß es einen graust!

Bitte mache jetzt folgendes:

1.) Keine weiteren Auskünfte an das JA mehr! Wenn sie noch mehr wissen wollen, sollen sie es begründen, wozu sie es brauchen.

2.) Warte, bis die Berechnung kommt und stelle sie dann hier rein.

3.) Wenn die Berechnung überprüft worden ist, gehst Du zu einem Notar und läßt Dir einen Titel ausschreiben, der

  a) statisch ist
  b) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begrenzt ist
  c) in der Höhe ist, die Du tatsächlich zu zahlenb bereit bist (sollte natürlich realistisch sein).

Dann sendest Du diesen Titel an das JA und läßt sie toben.

Machst Du es anders, wirst Du mit 100%iger Wahrscheinlichkeit von denen über den Tisch gezogen.

Perkins

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 15:02
 elwu
(@elwu)

Machst Du es anders, wirst Du mit 100%iger Wahrscheinlichkeit von denen über den Tisch gezogen.

Eine 100%ige Wahrscheinlichkeit ist nicht mehr wahrscheinlich, sondern sicher. Mit solchen Absolutasussagen sollte man stets vorsichtig sein 🙂

Zur Vorgehensweise: Notar braucht es nicht. Abwarten was die ausrechnet und dann die Berechnung und den vorgeschlagenen Wortlaut hier einstellen. Wir korrigieren das dann, mit dem fertig ausformulierten Text geht er wieder zum JA und lässt genau den titulieren - oder halt gar nix, wenn die Frau Sizaldingens sich weigert. Unbedingt einen Zeugen mitnehmen, vielleicht wohnt ja einer der alten Hasen von hier in Reichweite.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 16:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Halt, Perkins!

Tue dir selbst und uns einen Gefallen, und lies bitte das, was bislang schon zum Thema geschrieben wurde. Denn das hier ...

3.) Wenn die Berechnung überprüft worden ist, gehst Du zu einem Notar und läßt Dir einen Titel ausschreiben, der

   a) statisch ist
   b) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begrenzt ist
   c) in der Höhe ist, die Du tatsächlich zu zahlenb bereit bist (sollte natürlich realistisch sein).

Dann sendest Du diesen Titel an das JA und läßt sie toben.

... funktioniert so nicht (und ist in der von dir geschilderten Form eine ziemlich dumme Idee). Die Begründung dafür gab's bereits hier:

Vorsicht, hier gibt es etliche Fallstricke. Bei bestehendem Titel kann dieser nur mit Zustimmung des Titelinhabers abgeändert werden. Ohne diese Zustimmung wäre eine Abänderung unwirksam. Hingegen einen neuen Titel auszustellen, ohne den alten in den Händen zu haben, kann im schlimmsten Fall zu zwei wirksamen Titeln führen.

So lange der alte Titel nicht definitiv aus der Welt geschafft ist, schießt man sich selbst ins Knie, wenn man zusätzlich (!) zu dem u.U. noch geltenden ersten Titel einen zweiten, notariellen Titel unterschreibt!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 16:44
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

So lange der alte Titel nicht definitiv aus der Welt geschafft ist, schießt man sich selbst ins Knie, wenn man zusätzlich (!) zu dem u.U. noch geltenden ersten Titel einen zweiten, notariellen Titel unterschreibt!

Das ist für den Fall richtig, daß das JA den alten Titel bestehen läßt.

Sie wollen aber einen neuen haben und der wird mit Sicherheit in der Summe deutlich über dem alten Titel liegen. Wenn die Summe des neuen, notariellen Titels höher ist als die des alten Titels, dann kann man doch den alten damit außer Kraft setzen.

Oder sehe ich das verkehrt?

Falls ja, muß er es auf eine Klage ankommen lassen: Der neue Titel wird mit Sicherheit zeitlich unbegrenzt sein, so daß er spätestens, wenn der Junge 18 Jahre alt ist, sowieso klagen muß. Dann kann er das Gerichtsverfahren auch jetzt gleich erledigen.

Perkins

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 19:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi perkins,

ja das siehst du falsch.

Bei jedem neuen Titel, der im JA ausgestellt wird gibt es den Passus "in Abänderung der Urkunde xyz". Lässt er nun einen Titel bei einem Notar ausstellen, kann er diesen Passus zwar reinnehmen, aber wenn ihm die vollstreckbare Ausfertigung des alten Titel nicht ausgehändigt wird bzw. der Unterhaltberechtigte der Abänderung zustimmt ist der Passus hinfällig.

Mit anderen Worten die Großmutter (und nicht das JA) kann sich die neue Urkunde nehmen und daraus vollstrecken lassen udn wenn sie lustig ist, auch aus der alten weiterhin bestehenden.

Hier scheint es noch das Problem zu geben ,das das JA, aus welchem Grund auch immer, keine Kopie der derzeit gültigen Urkudne hat und es auch derzeit nicht bekannt ist wo und in welchen Händen sich die vollstreckbare Ausfertigung befindet.

An einer Klage, wenn das JA nicht einlenkt wird er nicht vorbeikommen. Daher sollte er gut dokumentieren, was das JA so behauptet. Alle Ausagen, das Halbwaisenrente nicht eignerechent wird, das kein befristeter Titel erstellt werden darf schriftlich von der diplomkuh geben lassen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 19:51
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

Hi perkins,

ja das siehst du falsch.

Bei jedem neuen Titel, der im JA ausgestellt wird gibt es den Passus "in Abänderung der Urkunde xyz". Lässt er nun einen Titel bei einem Notar ausstellen, kann er diesen Passus zwar reinnehmen, aber wenn ihm die vollstreckbare Ausfertigung des alten Titel nicht ausgehändigt wird bzw. der Unterhaltberechtigte der Abänderung zustimmt ist der Passus hinfällig. a

Danke für die Richtigstellung!

Habe wieder etwas dazugelernt.

Perkins

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 19:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kein Problem,

das sind eben die oben angesprochenen Fallstricke.

Jeder Titel muß zurückgegeben werden bzw ein Vollsterckungsverzicht erklärt werden, sonst kann daraus vollstreckt werden.

Theoretisch kann ein 40 jähriges Kind mit einem uralt Titel zum GV laufen und sagen: Nu mach mal. Dieser wird das tun ohne nach der Rechtmäßigkeit zu fragen. Wird dann sicher gerichtlich wieder gerade gerückt, ist aber dann eben mit Aufwand verbunden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 20:02
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

ich weis bis Heute nicht wie das JA im März 2003 auf 160,55 Euro gekommen ist.  :knockout:

Es ist ja auch oft so, das es wichtig ist wo das OLG ist.

Die Kindesmutter wohnte mit meinen Sohn zuerst in Frankfurt am Main, danach in Mainz und zuletzt in Wiesbaden und ich wohne in Berlin. Mein Sohn wohnt jetzt bei seiner Großmutter in Berlin.

Du hast geschrieben:

Ich würde die Tusse nun erstmal rechnen lassen und sehen was sie verlangt. Sie kann den doppelten Tabellenbetrag verlangen, wenn wie zusätzlich zum Bar- auch den Betreuung Unterhalt vom Vater verlangen will. Dann wäre aber zwingend die Halbwaisenrente abzuziehen. das KG wird in beiden Fällen vollständig abgezogen, da kein anderer Elternteil Betreuungsunterhalt leistet.

Tina, davon gehe ich auch aus und darum wollte ich ja von der Stadtvormünderin die Höhe der Halbwaisenrente wissen dann hätte ich mir das selber ausgerechnet um erstmal zu wissen was ich wirklich zahlen muß.

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2011 09:14
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

wie ich schon geschrieben habe, zahlte ich den Unterhalt von 334 Euro erst an die Großmutter und dann auf das Konto meines Sohnes. Das Jugendamt hatte sich ja nur wegen des Sorgerechts an mich gewandt.
Viele werden vielleicht sagen, warum hast überhaupt schon gezahlt du hättest doch abwarten können bis die sich melden. Ich meine den Unterhalt hätte ja sowieso rückwirkend zahlen müssen.

Aber was für mich der Hauptgrund war: Die Großmutter, die Tante und der Rest der Familie hätten meinen Sohn immer wieder eingetrichtert, was für ein schlechter Vater ich bin und das hätte mit Sicherheit Auswirkungen auf unsere Beziehung gehabt. Ich kann mir das Bildlich vorstellen wie Sie traurig zu im sagt: „ Überlege mal ....... jetzt lebst du schon so lange bei mir und dein Vater ist nicht mal in der Lage nur einen Cent für dich an Unterhalt zu bezahlen, da siehst du doch wie sehr er dich wirklich liebt" und wenn er von allen Seiten der Familie das hört wird er es auch glauben.
Unser Beziehung ist jetzt sehr gut und wir versuchen so viel Zeit miteinander zu verbringen wie nur möglich. Es ist jetzt ja auch eine sehr wichtige Phase in seinem Leben und da seine Zensuren am Anfang des Schuljahres sehr schlecht waren (neue Klasse und neues Umfeld) Achte ich natürlich darauf das seine Schule nicht zu kurz kommen. Heute werden wir beide zum Beispiel wieder zusammen Berlin erkunden und er freut sich schon sehr darauf. In der Zeit die ich mit meinen Sohn verbringe, vergesse ich den Ärger den ich mit der Großmutter und dem Jugendamt habe.

Also meine Unterhaltsrechnung sieht so aus:

Barunterhalt: 334,00 Euro
Betreuungsunterhalt:                  334,00 Euro
Zusammen: 668,00 Euro

Minus:

Kindergeld: 184,00 Euro
Halbwaisenrente:                 150,00 Euro ( setze ich erstmal so ein )

Ich werde also auch nächsten Monat 334,00 Euro auf das Konto meines Sohnes überweisen und warte ab was die Person mir schreibt. Oder soll ich sie schriftlich um Auskunft bitten, mir die Höhe der Halbwaise mitzuteilen und wenn ja wie formuliere ich das am besten?

Danke für eure Hilfe  :thumbup:

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2011 10:24




(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

nur eine kurze Information die mal wieder zeigt mit welchen Menschen man es beim Jugendamt zu tun hat.
Gestern erhielt ich einen Brief meiner lieben Stadtvormünderin in dem stand: „Sehr geehrter Herr .......,
wie ich festgestellt habe, haben Sie die Kopien ihrer Gehaltsabrechnungen nun doch nicht hier gelassen. Bitte schicken Sie mir diese umgehend zu."  :gunman:
Das zeigt doch wieder mal, wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin zu dumm ist, nach einem Gespräch, kurz nur die Kopien auf Vollständigkeit zu prüfen ist im nachhinein der Unterhaltspflichtige schuld daran wenn etwas fehlt.  :rofl2:
Wenn ich mir so einen Fehler in meinen Job leisten würde und dann noch meinen Kunden, wegen meiner Schlamperei, verantwortlich machen würde, hätte ich bald keine Arbeit mehr.

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 08:44
(@der-trauernde)
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Hallo zusammen,

nach dem Schreiben der Stadtvormünderin meines Sohnes habe ich Ihr meine Gehaltsabrechnungen zugeschickt und diese Frau gebeten mir die Höhe der Halbwaisenrente meines Sohnes schriftlich mitzuteilen. Ich habe ihr auch mitgeteilt dass die Halbwaisenrente bei der Unterhaltsberechnung doch eine Rolle spielt und dieses auch mit dem BGH Urteil begründet. Dass die Halbwaisenrente im Grunde der Unterhalt des verstorbenen Elternteils für sein Kind ist, teilte ich Ihr auch mit. Der Stadtvormünderin schrieb ich auch das ich von Ihr eine nachvollziehbare Berechnung haben möchte und zwar kurzfristig.
Nun dachte ich, die Berechnung muss ja bald kommen und ich erfahre die Höhe der Halbwaisenrente meines Sohnes, aber falsch gedacht!!!

Heute erhielt ich folgendes Schreiben von der Stadtvormünderin:

Sehr geehrter Herr ……. (meinen Namen und meine Adresse im Briefkopf konnte diese Frau noch richtig schreiben aber danach haben Ihr wohl die geistigen Kräfte verlassen, denn ich trug danach den Hinternamen der verstorbenen Mutter meines Kindes) Aber weiter!

in Beantwortung Ihres Schreibens vom 26.01.2011 teile ich Ihnen mit, dass sich in der Zwischenzeit bezüglich der Vormundschaft, insbesondere der Vermögenssorge, eine Änderung ergeben hat.
Es liegt ein Beschluss vor, dass nunmehr der Großmutter, Frau W.*, auch die Vermögenssorge
übertragen und das Jugendamt als Mitvormund entlassen wurde.

Somit kann von hier keine Neuberechnung des Unterhaltes erfolgen.

Was soll oder kann ich davon halten?  😡

Liebe Grüße
Der Trauernde

*** edit: Realname entfernt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 22:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na die bist Du los. Kläre das mit der Großmutter selbst. Bitte sie um eine Kopie des Halbwaisenbescheides, wir helfen Dir rechnen und dann teilst Du ihr das Ergebnis mit. Entweder sie akzeptiert oder sie muss dann Gegenvorschläge machen (alleine, RA oder Beistandschaft).

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 22:37
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Trauernder

na ich denke das heißt, "Stadtvormünderin, Sie sind Raus und dürfen nicht mehr mitspielen." Ist doch gut wenn du die los bist.
Die Höhe des Unterhaltes ist jetzt mit der Großmutter auszumachen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 22:39
(@der-trauernde)
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Hallo zusammen,

es hat ja sehr lange gedauert, aber jetzt weiß ich endlich was mein Sohn an Halbwaisenrente bekommt.
Nachdem ich vom Jugendamt erfahren habe das sie nicht mehr zuständig sind, schrieb ich einen Brief an die Großmutter meines Sohnes, indem ich sie bat mir eine Kopie des Halbwaisenbescheides zuzusenden, damit die genaue Unterhaltshöhe für meinen Sohn berechnet werden kann.
Gestern erhielt ich nun einen Brief der Großmutter mit einer Kopie des Halbwaisenbescheides.
In dem Brief hat Sie mich darauf hingewiesen, dass ich bei der Berechnung der Unterhaltshöhe nicht die Kosten in Höhe von 410,00 Euro für die Privatschule vergessen soll. Mein Sohn erhält 208 Euro Halbwaisenrente und jetzt brauche ich bitte eure Hilfe bei der genauen Berechnung.

Hier die Fakten:

Das Sorgerecht hat die Großmutter meines Sohnes.
Mein Sohn ist 16 Jahre und besucht die 10. Klasse.
Mein Netto Gehalt: ca.: 1400 Euro
Halbwaisenrente: 208 Euro
Kindergeld erhält die Großmutter 184 Euro
Ich habe bisher 334 Euro Unterhalt bezahlt, vor und nach dem Tod der Kindesmutter.
Nach dem Tod der Kindesmutter hatte die Großmutter meines Sohnes das vorläufige Sorgerecht und hat meinen Sohn an einer Privatschule (410 Euro im Monat) angemeldet. Kontakt zu mir hat die Großmutter nicht aufgenommen, aber das hatte ich ja schon geschrieben.

Wie berechnet man das denn nun genau?

Es gibt ja unterschiedliche Auffassungen und für eure Hilfe währe ich euch sehr dankbar!

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

ich erkenne keinen Anlass für den Besuch einer kostenpflichtigen Privatschule und würde mich an Deiner Stelle wohl auf ein Statement zurückziehen namens "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Der Ansicht, dass man Kosten verursachen und diese anschliessend jemand anderem auf's Auge drücken könne, würde ich mich jedenfalls nicht anschliessen.

Für Deinen Sohn stehen 334 EUR Unterhalt plus 208 EUR Waisenrente plus 184 EUR Kindergeld zur Verfügung; das sind 726 EUR und damit mehr als der Regelsatz eines Studenten. Wenn man davon keine Privatschule bezahlen kann, dann ist das eben so; mit dem "Schicksal", eine öffentliche Schule besuchen zu müssen, müssen hunderttausende von Kindern leben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 14:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Privatschule kann Sonderbedarf sein, muss es aber nicht.

Wenn ich dein Netto von 1.400 € um den KU von 334 € reduziere, bleiben 1.056. Damit ist genau für 106 € Kostenbeteiligung für die Privatschule möglich. Andererseits verringert die Halbwaisenrente den Unterhaltsbedarf, weswegen du nur noch 334 € KU abzgl. 208 € Halbwaisenrente = 126 € zahlen müsstest. Kommt es zu einem Rechtsstreit und würde das Gericht auf Sonderbedarf erkennen, wäre dieser zwischen den Großmutter als Sorgerechtsinhaber und dir im Rahmen des jeweiligen Einkommens aufzuteilen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 18:38
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin und DeepThought,

die Großmutter vertritt sowieso die Ansicht dass sie sich so verhalten kann wie sie möchte. Die Großmutter hatte nicht mal den Anstand, mich als Vater ihres Enkelkindes über den Tod der Kindesmutter in Kenntnis zu setzen, das erfuhr ich erst 2 Monate später durch das Gericht. Außerdem habe ich erst durch meinen Sohn erfahren auf welche Schule er geht und durch die Internetseite der Schule habe ich erst gesehen das es sich um eine Privatschule handelt die 410 Euro im Monat kostet. Ich wurde und werde nicht in Entscheidungen die meinen Sohn betreffen einbezogen oder auch nur gefragt.

Vor dem Tod der Kindesmutter war die Berechnung doch so: 426 Euro Unterhalt minus das hälftige Kindergeld (184 Euro : 2 = 92 Euro) also musste ich 334 Euro an Barunterhalt zahlen.
Ist das jetzt so das die Sorgeberechtigte Großmutter die anderen 92 Euro vom Kindergeld für die Betreuung erhält, da sie ja jetzt an die Stelle der Kindesmutter tritt?

Martin ich teile deine Meinung „wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ aber ich glaube auch das ein Gericht immer einen Grund finden wird, warum mein Sohn auf eine Privatschule gehen muss.
Das Gericht würde wahrscheinlich folgende Gründe angeben: schwerer Schicksalsschlag, neues Umfeld in dem er sich erst einleben muss oder Verschlechterung der Schulischen Leistungen nach den Tod der Mutter.

Wenn ich mit eurer Hilfe Endlich die Berechnung habe und mir sicher bin das richtig ist schreibe ich der Großmutter meines Sohnes einen Brief mit der genauen Berechnung und zwar sehr ausführlich, weil ich schon vor Gericht (Sorgerechtsübertragung) gemerkt habe, diese Frau ist starsinnig und rechthaberisch. Martin, der Großmutter werde ich auch schreiben was sie bis jetzt, jeden Monat für meinen Sohn insgesamt an Leistungen bezogen hat und das z.B. ein Student 2010 mit eigener Wohnung einen Unterhaltsanspruch von 640 Euro hatte und 2011 einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro hat.

Hallo DeepThought,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird von dem Unterhaltsbedarf von 334 € KU die Halbwaisenrente in Höhe von 208 € abgezogen und ich müsste noch 126 € zahlen. Richtig?

Wenn ich jetzt von meinem Gehalt in Höhe von 1400 Euro, 126 Euro Barunterhalt abziehe komme ich auf 1274 Euro die mir noch bleiben. Ist doch Richtig oder?

Du hast ja auch in deiner Berechnung, den Selbstbehalt von 950 Euro (seit 01.01.2011) verwendet.
Wenn jetzt meine Berechnung richtig ist:

Wenn ich das richtig verstanden habe: Ist der Rest von 1274 Euro minus 950 Euro (Selbstbehalt 2011)  doch 324 Euro.

Könnte die Großmutter, wenn es vor Gericht geht, die 324 Euro fordern, um die Privatschule zu bezahlen?

Gruß
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 23:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe sowieso nicht verstanden, warum du für die GM auf dein SR verzichtet hast.
Das könnte sich jetzt bei der Privatschule rechen.
Und nicht nur da.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2011 00:03
 elwu
(@elwu)

Könnte die Großmutter, wenn es vor Gericht geht, die 324 Euro fordern, um die Privatschule zu bezahlen?

Hallo,

fordern kann sie was sie lustig ist. Die Frage ist doch vielmehr, warum das Kind auf einer Privatschule ist. Ich würde der altten Dame mitteilen, dass dafür kein für dich erkennbarer Anlaß besteht. Wenn sie ihren Enkel unbedingt auf so ein Institut schickt, ist das ihre Privatsache, schließlich hat ja sie die alleinige Sorge inne. Auf Diskussionen um finanzielle Beiträge zu der Schule würde ich mit Verweis auf diese Tatsache überhaupt nicht eingehen. Du solltest dich keinesfalls auf irgendwelche Rechenwege einlassen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2011 00:27




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