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Unsagbar ratlos!! Die Mutter meines Sohnes ist verstorben.

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(@staengler)
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Servus,

Wir beide brauchen wohl noch sehr viel Zeit um eine vertrauensvolle Vater- Sohn Beziehung aufzubauen.

Genau so ist es. Und deshalb musst Du Dir selbst und vor allem auch Deinem Sohn diese Zeit geben.
Dabei ist es völlig wurscht, ob zufälligerweise gerade Weihnachten ist oder die Bundeskanzlerin Namenstag hat.

Immerhin nimmt Dein Sohn von sich aus auch Kontakt zu Dir auf. Darauf könnt ihr aufbauen. Und da Du auch noch kein alter Knacker bist, habr ihr so ziemlich alle Zeit der Welt...

Gruß, Michael

PS: was wurde eigentlich aus den Beiträgen für die Schule? Musst Du erwartungsgemäß nichts dazu bezahlen?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 11:53
(@der-trauernde)
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Hallo zusammen,

ich hatte euch ja schon geschrieben das die Großmutter und die Tante meines Sohnes denken er ist für alles zuständig und das sie Ihn vollkommen für sich vereinnahmen. Es ist natürlich wichtig das mein Sohn spürt das er nicht, nach dem Verlust seiner Mutter alleine ist, aber ich möchte nicht ausgeschlossen werden.

Dieses Gefühl ausgeschlossen zu werden und keine Rolle im Leben meines Sohnes zu spielen, kenne ich ganz genau, denn schon beim ersten Besuch der Mutter meines Sohnes, zu Pfingsten 1996 mußte ich spüren wieviel ich in den Augen Ihrer Familie wert bin.
Stellt euch folgendes vor:
Die Mutter meines Sohnes hat mich nicht darüber informiert das sie und mein Sohn in meiner Heimatstadt sind ( nachträglich habe ich erfahren das sie vom 31.05.1996 bis zum 03.06.1996 da waren ). Jedenfalls erhielt ich von Ihr am 02.05.1996 einen Anruf von der Mutter meines Sohnes ( um ca. 14 Uhr ) indem sie mir sagte ob ich meinen Sohn um 15 Uhr bei Ihrer Mutter abholen möchte und ich sagte natürlich ja. Als ich dann meinen Sohn abholen wollte stand nicht die Mutter meines Sohnes in der Wohnungstür, sondern die Großmutter meines Sohnes.
Und Sie sagte zu mir: „Wir möchten das du ......um 17 Uhr hier wieder ablieferst und zwar pünktlich"
Ich konnte meine Mutter und meinen Bruder nicht erreichen, damit sie meinen Sohn sehen können.
Es gab auch später Situationen, nicht nur mit der Großmutter sondern auch mit der Tante meines Sohnes wo ich mich einfach wehrlos gefühlt habe.

Aber das ist die Vergangenheit und mein Sohn wird durch mich nie etwas von meinem Leidensweg erfahren.

Ich habe vor Gericht zugestimmt das die Großmutter meines Sohnes das Sorgerecht erhält, auch wenn es mir sehr schwer gefallen ist, aber ich glaube es war die richtige Entscheidung

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 20:32
(@brille007)
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Moin Trauernder,

auch wenn Du das Gegenteil behauptest, bist Du noch viel zu sehr der Vergangenheit verhaftet; hast Daten und Uhrzeiten parat für Dinge, die Deine Ex, ihre Familie oder sonstwer Dir angetan haben mögen. Nur: Damit hat Dein Sohn nicht das Geringste zu tun.

Das blosse Bekenntnis, ihn nicht mit der Vergangenheit zu behelligen, nützt nicht sehr viel, solange diese Vergangenheit Dich selbst noch derart beschäftigt - oder der Gedanke, wie Du irgendwelchen Menschen irgendwas aus dieser Vergangenheit beweisen kannst. Das ist alles Kokolores, der Dein Leben nicht besser macht und das Deines Sohnes genauso wenig. Du musst lernen, dicke Striche zu machen. Ich an deiner Stelle würde mir von meinem Freund jenes ominöse Tagebuch aushändigen lassen und würde es verbrennen - wohlgemerkt: Ohne vorher nochmal reinzuschauen.

Pragmatisch betrachtet hat Dir der Tod Deiner Ex überhaupt die Möglichkeit eröffnet, mit Deinem Sohn ein persönliches Verhältnis aufzubauen, das es so nicht gäbe, wenn Deine Ex noch leben würde. Nur darauf kommt es an, auch wenn Du derzeit noch nicht viel mehr bist als ein flüchtiger älterer Bekannter. Du kannst versuchen, das Vertrauen dieses jungen Menschen zu gewinnen, ohne dass er sich zu irgendwas gedrängt fühlt. Biologische Verwandtschaft spielt dabei keine bedeutende Rolle; auch die verlorene Kindheit kann man nicht nachholen. Man kann nur versuchen, ab heute vorwärts zu leben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 23:15
(@der-trauernde)
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Hallo staengler (Michael)

Du hattest mich gefragt:
Was wurde eigentlich aus den Beiträgen für die Schule? Mußt Du erwartungsgemäß nichts dazu bezahlen?

Das Jugendamt hat sich noch nicht wegen des Unterhaltes bei mir gemeldet nur wegen einer Stellungsname bezüglich der Sorgerechtsübertragung. Ich nehme an die wollten erst klare Verhältnisse haben wer nun das Sorgerecht für meinen Sohn erhält. Die 334 Euro habe ich bis Oktober auf das Konto der Großmutter überwiesen mit der Bemerkung „unter Vorbehalt", da ich ja nicht weiß was am Ende der tatsächliche Unterhalt ist. Im Oktober erhielt ich einen Brief der Großmutter indem Sie mir mitteilte „Das Jugendamt möchte das der Unterhalt für deinen Sohn auf sein Konto überwiesen wird." In dem Brief stand dann auch die Kontoverbindung meines Sohnes. Es wundert mich nur warum das Jugendamt mich nicht auch angeschrieben hat. Seitdem überweise ich das Geld auf sein Konto.
Was die Kosten von 410,00 Euro für die Privatschule angeht stehe ich vollkommen im Dunkeln. Ich weiß nicht ob die Großmutter das vorerst bezahlt oder ob diese Kosten vom Konto meines Sohnes bezahlt werden. Am 16.08 hatte ich ja schon geschrieben das die Mutter meines Sohnes durch eine Erbschaft ein beträchtliches Barvermögen hinterlassen hat und ich habe gelesen das Jugendamt kümmert sich bis zur Volljährigkeit um dieses Geld. Mir ist auch bewußt das dieses Geld auf seinem Konto keinen Einfluß auf den Unterhalt hat, nur vielleicht Zinsen aber darum geht es mir gar nicht und dieses Geld hat ja erst einen Einfluß auf die Unterhaltshöhe wenn mein Sohn Volljährig ist.

Ist es Richtig das die Großmutter dem Jugendamt Rechenschaft schuldet über Ausgaben die vom Konto meines Sohnes bezahlt werden? Und mich jetzt nicht wieder falsch verstehen, ich habe im Internet und in verschiedenen Foren nach Fällen gesucht die meinem ähneln, aber ich bin auf sehr wenig gestoßen was mir weiterhelfen konnte. Vielleicht helfen die Fragen die ich hier stelle anderen die in meiner Situation sind.

Anzunehmen ist das ich im Januar vom Jugendamt Post erhalte, in dem man mich um ein persönliches Gespräch bittet oder ich erhalte ein Schreiben in dem man mich auffordert meine Finanzelle Situation offenzulegen.
Jedenfalls hat man mir geraten, ich soll beim Jugendamt nicht sofort etwas unterschreiben, sondern ich habe das Recht eine Kopie des Schreibens mitzunehmen und dieses ganz in Ruhe, auch durch Hilfe eines Anwaltes überprüfen zu lassen.
Man hat glaube ich 14 Tage Zeit dafür und ich dachte mir ich werde dieses Schreiben bei euch hier im Forum hineinstellen, natürlich ohne Namen, Aktenzeichen oder persönliche Daten.

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 22:19
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Ist es Richtig das die Großmutter dem Jugendamt Rechenschaft schuldet über Ausgaben die vom Konto meines Sohnes bezahlt werden?

Davon würde ich mal ausgehen.

Ich habe beruflich häufig mit Menschen zu tun, welche unter Betreuung stehen. Auch hier ist es so, dass der Betreuuer jederzeit Rechenschaft über alle Verfügungen von den Konten des Betreuten ablegen können muss.
Durchaus vergleichbar mit der Situation Deines Sohnes.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 10:01
(@der-trauernde)
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Hallo zusammen,

vorige Woche erhielt ich den Beschluss zur Sorgerechtsübertragung vom Amtsgericht (damaliger Wohnort der Kindesmutter) - Familiengericht -.
Die Großmutter meines Sohnes erhält das Sorgerecht und dem habe ich auch zugestimmt.
In dem Beschluss steht: Das elterliche Sorgerecht für das betroffene Kind (Name meines Sohnes) wird dem Beteiligten zu 1. und Kindesvater nicht übertragen.

Nun soll ich am 13.01. beim Jugendamt erscheinen und soll meinen Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen (3 Monate) und Bescheinigungen über sonstige Einnahmen aus z.B. Zinsen oder ähnliches. Darüber hinaus soll ich den alten Unterhaltstitel mitbringen.

Nun habe ich ein paar Fragen zum Unterhaltstitel:
1) Ich habe 2 Titel in meinen Unterlagen, der erste ist aus dem Jahr 1996 und der zweite ist vom März 2003. Ist es richtig dass der erste Titel durch den zweiten Titel ersetzt wird und der erste Titel dadurch unwirksam wird?

Aber am besten wird es sein wenn ich einfach mal meinen Unterhalttitel neutral bei eich reinstelle.

Beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren Ausfertigung

Adresse vom Jugendamt Ort, ..März 2003

Beurk.-Reg.Nr.: (Nummer) Jug (Nummer)

Vor der Urkundenperson Frau (Name)
erscheint heute

Hier steht mein Name, mein Geburtsdatum, mein Wohnort, meine Adresse und meine Personalausweis Nummer.

Der Erschienene ist nach Überzeugung der Urkundsperson geschäftsfähig.
Nachdem der Erschienene über die der Unterhaltspflicht zugrunde liegenden gesetzlichen
Bestimmungen sowie über die Bedeutung der Unterwerfungserklärung belehrt worden ist,
erklärt er:

1) Ich bin nach der Urkunde des Jugendamtes ( Ort ) vom …06.1996

Beurk.-Reg.-Nr. (Nummer)

verpflichtet, meinem Kinde ( Name meines Sohnes )

geboren am ……1994

Unterhalt in Höhe von z.Zt 160,55 Euro monatlich im voraus zu zahlen.

2) Ich verpflichte mich, diesem Kind in Abänderung des obengenannten Titels Unterhalt ab 1. März 2003 in Höhe des ( hier steht nichts ) jeweiligen Regelbetrages der zweiten und dritten Altersstufe nach § 1 der jeweiligen Regelbetrag-Verordnung
abzüglich anrechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind nach § 1612 b Abs. 5 BGB, zur Zeit 0,-- Euro monatlich jeweils zum 1. des Monats im voraus zu zahlen.

3) Ich unterwerfe mich wegen der Verpflichtung zu 2) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und beantrage und bewillige die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für das Kind

Die Verhandlungsniederschrift ist dem Erschienenen vorgelesen, von ihn genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden.

Mein Name ( mit Schreibmaschine)
Urkundsperson ( mit Schreibmaschine )

Zweite Seite Links

Beglaubigte Abschrift der 1. vollstreckbaren Ausfertigung ist dem Schuldner durch Aushändigung
an Amtsstelle gemäß § 60 (1) SGB VIII in Verbindung mit § 173 ZPO heute zugestellt worden.

Ort, den …03.03

Unterschrift der Urkundsperson ( Handschriftlich )
( Darüber abgestempelt )

Zweite Seite Rechts

Vorstehende Niederschrift wir (soll wohl „wird“ heißen) hiermit für das Kind ( Name meines Sohnes )
Zum ersten Male ausgefertigt und ihm zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Ort, den …03.03

Name der Urkundsperson ( gestempelt )

Die Übereinstimmung mit der ersten vollstreckbaren Ausfertigung wird beglaubigt.

Ort, den …03.03
Unterschrift der Urkundsperson ( Handschriftlich )
( Darüber abgestempelt )

Was mich jetzt erst wundert, ich musste auf dieser Urkunde die ich vom Jugendamt erhalten habe nicht unterschreiben, aber wahrscheinlich auf der Urkunde die das Jugendamt für meinen Sohn hat.

Ich nehme an dieser Titel ist nicht bis zum 18 Lebensjahr befristet.

Mein Sohn möchte ja nach der 10. Klasse eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann machen.
Wie man den Unterhalt für minderjährige in Ausbildung berechnet habe ich hier schon nachgelesen.

Aber mir geht es jetzt um eine eventuell vom Jugendamt geforderte neuen Beurkundung des Unterhaltes und auf was ich achten muss. Darf ich z.B.:

1) eine genaue Auflistung der Berechnung fordern?
2) darf ich für eine spätere Berechnung nach der Höhe der Waisenrente fragen?
3) darf ich das Jugendamt auffordern, den neuen Unterhaltstitel bis 18 zu begrenzen?
4) worüber bin ich dem Jugendamt auskunftspflichtig?

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 13:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Trauernder,

erstmal, ja die neue Urkunde ersetzt die alte. i.a. steht der Passus "unter Abänderung der Urkunde blablabla"

Zu deinen Fragen:

1)  eine genaue Auflistung der Berechnung fordern?

Ja. Das JA hat sogar die genaue Berechnung dir auszuhändigen

2)  darf ich für eine spätere Berechnung nach der Höhe der Waisenrente fragen?

Nicht später, sondern sofort. Die Halbwaisenrente ist kein Schmankerl obendrauf, sondern wird in die Berechnung des Unterhaltsbedarfs mit einberechnet und minderd deinen Anteil. Gleiches kann auch bei minderjährigen anteilig für Zinseinkünfte gelten. Ausbildungseinkommen wird auch mindernd angesetzt. Aberdas hat ja noch ein paar Monate Zeit

3)  darf ich das Jugendamt auffordern, den neuen Unterhaltstitel bis 18 zu begrenzen?

Ja, auch das darfst du. Und das JA kann und darf sich nicht weigern. Aber unterschreibe nichts ohne es in Ruhe und zuhause geprüft zu haben.

4)  worüber bin ich dem Jugendamt auskunftspflichtig?

Über dein Jahreseinkommen incl. aller Zulagen, Zinseinkünfte etc. Ebenso soltlest du alle abzugsfähigen Posten angeben, damit diese berücksichtigt werden können.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 14:06
(@der-trauernde)
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Hallo Tina, 🙂

danke für deine schnelle Antwort, also werde ich die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate mitnehmen. Mit allen abzugsfähigen Posten komme ich auf ca. 1330 Euro, die berufsbedingten Kosten sind doch 5% vom Netto, oder?.  Vom Weihnachtsgeld und vom 13. Monatsgehalt kann ich nicht mal träumen, ich kann noch zu frieden sein das ich nicht wie viele meiner Kollegen meine Arbeitsstelle verloren zu haben.  ;(

Zinsen bekomme ich keine da ich kein Geld ansparen kann, da wie wir alle wissen kommt immer etwas dazwischen wie z.B. bei mir: eine neue Waschmaschine (ich kann ja noch zufrieden sein die hat ja wenigstens 4 Jahre gehalten). Aber auch das Auto (Golf 3 ) kostest eben auch Versicherung, Steuern, Benzin und ab und zu auch Reparaturkosten.

Manchen Monat muß ich sogar Zinsen zahlen für meinen Dispokredit und die sind nicht gerade preiswert. 😡

Aber Tina darf ich zu der Jugendamt Mitarbeiterin direkt sagen: Ich möchte einen neuen Titel haben da mein Sohn ja Halbwaisenrente bekommt. 

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 22:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja das kannst du sagen. Halbwaisenrente minderd den Anspruch. Und da sie ja selbst neu berechnen wollen, müssen sie auch korrekt rechnen. Stellen sie sich quer kannst du noch ins Feld führen, das du berechtigt bist das komplette KG abzuziehen, da die KM ja nun keinen Betreuungsunterhalt mehr leistet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 22:10
(@der-trauernde)
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Hallo alle zusammen,

ich wollte erstmal allen danken die mir mit ihren Ratschlägen zur Seite gestanden haben aber auch denen die meine Geschichte hier verfolgt haben. Ich Danke euch allen.

Danke Tina für deine Anworten auf meine Fragen zum Unterhaltstitel und wie ich mich verhalten soll, gegenüber dem Jugendamt!

Ich setze mal meine Fragen und die Antworten kurz rein da es bei dem Gespräch mit dem Jugendamt genau darum ging.

Aber mir geht es jetzt um eine eventuell vom Jugendamt geforderte neuen Beurkundung des Unterhaltes und auf was ich achten muss. Darf ich z.B.:

1) eine genaue Auflistung der Berechnung fordern?
2) darf ich für eine spätere Berechnung nach der Höhe der Waisenrente fragen?
3) darf ich das Jugendamt auffordern, den neuen Unterhaltstitel bis 18 zu begrenzen?
4) worüber bin ich dem Jugendamt auskunftspflichtig?

Zu deinen Fragen:

Zitat
1)  eine genaue Auflistung der Berechnung fordern?

Ja. Das JA hat sogar die genaue Berechnung dir auszuhändigen

Zitat
2)  darf ich für eine spätere Berechnung nach der Höhe der Waisenrente fragen?

Nicht später, sondern sofort. Die Halbwaisenrente ist kein Schmankerl obendrauf, sondern wird in die Berechnung des Unterhaltsbedarfs mit einberechnet und mindert deinen Anteil. Gleiches kann auch bei minderjährigen anteilig für Zinseinkünfte gelten. Ausbildungseinkommen wird auch mindernd angesetzt. Aberdas hat ja noch ein paar Monate Zeit

Zitat
3)  darf ich das Jugendamt auffordern, den neuen Unterhaltstitel bis 18 zu begrenzen?

Ja, auch das darfst du. Und das JA kann und darf sich nicht weigern. Aber unterschreibe nichts ohne es in Ruhe und Zuhause geprüft zu haben.

Zu deinen Fragen:

Zitat
1)  eine genaue Auflistung der Berechnung fordern?

Ja. Das JA hat sogar die genaue Berechnung dir auszuhändigen

Zitat
2)  darf ich für eine spätere Berechnung nach der Höhe der Waisenrente fragen?

Nicht später, sondern sofort. Die Halbwaisenrente ist kein Schmankerl obendrauf, sondern wird in die Berechnung des Unterhaltsbedarfs mit einberechnet und mindert deinen Anteil. Gleiches kann auch bei minderjährigen anteilig für Zinseinkünfte gelten. Ausbildungseinkommen wird auch mindernd angesetzt. Aberdas hat ja noch ein paar Monate Zeit

Zitat
3)  darf ich das Jugendamt auffordern, den neuen Unterhaltstitel bis 18 zu begrenzen?

Ja, auch das darfst du. Und das JA kann und darf sich nicht weigern. Aber unterschreibe nichts ohne es in Ruhe und Zuhause geprüft zu haben.

Zitat
4)  worüber bin ich dem Jugendamt auskunftspflichtig?

Über dein Jahreseinkommen incl. aller Zulagen, Zinseinkünfte etc. Ebenso soltlest du alle abzugsfähigen Posten angeben, damit diese berücksichtigt werden können.

Gruß Tina

Frage: Aber Tina darf ich zu der Jugendamt Mitarbeiterin direkt sagen: Ich möchte einen neuen Titel haben da mein Sohn ja Halbwaisenrente bekommt.

Ja das kannst du sagen. Halbwaisenrente minderd den Anspruch. Und da sie ja selbst neu berechnen wollen, müssen sie auch korrekt rechnen. Stellen sie sich quer kannst du noch ins Feld führen, das du berechtigt bist das komplette KG abzuziehen, da die KM ja nun keinen Betreuungsunterhalt mehr leistet.

Tina

Ich werde euch erzählen was ich heute beim Jugendamt um 15 Uhr erlebt habe und das hat mir wieder mal gezeigt was ich als Vater wert bin.

Dieses werde ich noch heute in unserem Forum veröffentlichen, aber ich brauche etwas Zeit dafür. In dem Gespräch mit der Jugendamt Mitarbeiterin habe mir Notizen gemacht und als ich nach Hause kam habe ich versucht das Gespräch, was ich mit dieser Person geführt habe sofort sinngemäß niederzuschreiben.
Und ich möchte auch das ihr wißt. wie es genau abgelaufen ist. Es wird keine Geschichte sein die das Jugendamt zu unseren Freuden macht, eher zu unseren Feinden.

Gebt mir ca. 2 Stunden und ihr werdet sehen, wie Arrogant das Jugendamt ist!

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 20:32




(@der-trauernde)
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Hallo zusammen,

also jetzt werde ich euch über die erste Begegnung mit der Jugendamts Mitarbeiterin berichten.

Also, wie gesagt hatte ich heute um 15 Uhr einen Termin beim Jugendamt und ich war ca. 10 Minuten früher da, aber diese Frau hatte schon auf mich gewartet. Die Begrüßung war sehr distanziert und ich habe mich mit meinen Namen vorgestellt und diese Frau hat sich mir vorgestellt, ich bin Frau ..........
und ich bin Stadtvormünderin. Ich kannte diesen Begriff vorher nicht, aber ich glaube das war auch ihre Absicht, um mich unsicher zu machen. Jedenfalls ist das die Frau die das Konto meines Sohnes überwacht.
Aber ich war ja auch vorbereitet und ich hatte ja auch die Fragen, die für mich wichtig waren. Die Fragen und die Antworten hatte ich ja von euch erhalten.

Ich würde euch gerne den Namen der Frau sagen und auch das Jugendamt was für meinen Sohn zuständig ist, aber das würde zu weit gehen und das wollen wir, trotz unserer innerlichen Wut doch nicht.

Ich bin nur jetzt nur noch wütend und ich kann nicht mehr weiter schreiben, aber ich schreibe erst Morgen weiter o.k. aber nicht sauer sein, ich hatte einen sehr schweren Tag.

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 00:29
(@der-trauernde)
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Hallo zusammen,

es tut mir leid das ich gestern nicht weiter geschrieben habe, aber das Gespräch mit der Frau ........, die sogenannte Stadtvormünderin (für mich ist diese Frau eher die Geldeintreiberin der Großmutter)
hat mich mehr mitgenommen als ich es mir innerlich eingestanden habe. Hätte ich Gestern wirklich meine Gedanken und meine Gefühle in unserem Forum so hineingeschrieben, wie ich es eigentlich wollte, hättet ihr wahrscheinlich gedacht warum gebraucht er auf einmal so viele Schimpfwörter.
Obwohl ich so wütend bin möchte ich aber trotzdem Sachlich bleiben, auch wenn es mir schwer fällt.

also jetzt weiter mit dem Horror (Stadtvormünderin):

Nachdem wir uns begrüßt hatten, setzte ich mich an ihren Schreibtisch und das erste was diese Frau wollte waren meine Verdienstbescheinigungen, meinen Ausweis und meinen alten Unterhaltstitel. Bis dahin ist ja alles Richtig und auch so wie ich es erwartet habe. Aber als sie sich den Unterhaltstitel angesehen hatte sagte sie nur. „ Ach Frau ........, die kenne ich ja auch noch" und was ich nicht deuten konnte (ein unsicherer Blick)  „Warum hat Frau ...... 160,55 Euro als Unterhalt eingesetzt"

Meine Frage an euch, kann es sein das dem Jugendamt damals bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen ist?

Jedenfalls hat sie die Kopien gemacht und mir die Originale wieder ausgehändigt. Danach habe ich diese Frau gefragt, warum sie eine Kopie vom alten Unterhaltstitel gemacht hat, da das Jugendamt doch eigentlich eine Kopie in Ihren Akten haben muß. Darauf sagte diese Frau der Titel währe irgendwo eingelagert und sie müßte erst einen Antrag stellen damit sie diesen erhält.
Bis dahin verlief das Gespräch normal und so wie ich es mir gedacht habe, aber dann hatte ich ein paar Fragen an die Stadtvormünderin gestellt und das Gespräch ist gekippt.

Ich habe immer höflich und sachlich gefragt!

Und hier meine Fragen, ihre Antworten und das Gespräch inhaltlich:

Ich zu ihr: „Es ist doch richtig, das jetzt ein neuer Unterhaltstitel erstellt werden muß, da sich ja durch die Halbwaisenrente meines Sohnes die Berechnungsgrundlage geändert hat".

Ihre Anwort: „Ob ein neuer Titel erstellt werden muß wird sich ja erst zeigen, wenn ich den Unterhalt für Ihren Sohn errechnet habe, aber wie kommen Sie darauf das die Halbwaisenrente beim Unterhalt eine Rolle spielt"

Und da haben bei mir innerlich die Alarmglocken geklingelt und als ich dieser Frau ins Gesicht gesehen habe, sah ich das diese Frau das meinte was sie gesagt hatte. Kurze Zeit war ich wirklich Sprachlos! Aber da ihr alle mir geholfen habt und ich mir meine Fragen und eure Antworten extra aufgeschrieben habe und dieses natürlich auswendig gelernt habe, (ich wollte nicht mit einen Zettel vor dieser Frau sitzen) kam ich sehr schnell wieder zur Besinnung.

Ich zu ihr: Aber Frau ..... soweit ich weiß ist doch die Definition von Halbwaisenrente „Halbwaisenrente ist der Barunterhalt des verstorbenen Elternteils für sein Kind"

Ihre Arrogante Antwort: „Ich weiß zwar nicht von wem Sie beraten werden, aber diese Leute haben wahrscheinlich keine Ahnung vom Unterhaltsrecht" und „Die Halbwaisenrente zählt erst ab dem 18 Lebensjahr"

Also ich dachte ich bin in einem anderen Film?

Jedenfalls antwortete ich ihr (danke Tina): Die Halbwaisenrente ist kein Schmankerl oben drauf, sondern wird in die Berechnung des Unterhaltsbedarfs mit eingerechnet und mindert deinen Anteil.

Ich schreibe gleich weiter, mein Hund muß raus.

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 10:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann lege der Dame folgendes BHG-Urteil vor

oder dieses

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 10:59
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

also weiter, jedenfalls blieb diese Frau ...... uneinsichtig und hat noch gesagt  „ Wenn Ihre Freunde, vielleicht am Kneipentisch etwas sagen was nicht stimmt, dann brauche ich mir als ausgebildete Sozialpädagogin von ihnen nichts sagen lassen. 

Da war ich ja schon innerlich auf 180, aber ich habe mich zusammen gerissen und habe noch höflich eine Frage gestellt „oder vielleicht war es auch eine Bedingung"

Ich sagte zu ihr: Ich möchte gerne, das der neue Unterhaltstitel bis zu 18 Lebensjahr begrens wird!

In unserem Forum sagte man mir folgendes:
Meine Frage: "Darf ich das Jugendamt auffordern, den neuen Unterhaltstitel bis 18 zu begrenzen?

Ja, auch das darfst du. Und das JA kann und darf sich nicht weigern. Aber unterschreibe nichts ohne es in Ruhe und zu Hause geprüft zu haben.

Ihre  Antwort war: Nein das ist nicht rechtens, das Jugendamt macht immer eine Unterhaltstitel unbefristet.

Und da riß mir mein Gedultsfaden und ich wollt nur raus aus diesen Zimmer!!!!

Ich habe zu Ihr gesagt: „Sie haben jetzt ja alle Unterlagen, die sie benötigen um den Unterhalt neu zu berechnen, oder brauchen sonst noch was?"

Um auf den Punkt zu kommen

Sie sagt: Die Halbwaisenrente wird erst ab dem 18 Lebensjahr angerechnet
  Der Unterhaltstitel kann nicht bis zum 18 Lebensjahr tituliert werden

Ach ja, das hätte ich fast vergessen, ich habe diese Frau ..... auch gefragt, warum mein Sohn unbedingt auf eine Privatschule gehen muß und sie sagte nur dazu: „Haben Sie das Sorgerecht"
Ich sagte: "Leider nicht"

Wer weiß was auf mich noch zukommt?

Liebe Grüße
Der Trauernde

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 14:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus der Trauernde!
Bei der Privatschule ist es so, dass derjeneige die Musik zahlt, wer sie bestellt; es sei denn, es gibt irgendeine Indikation, die eine Privatschule erforderlich macht.
Insofern ist der Sonderbedarf im Rahmen der Unterhaltszahlungen dem Untarhalstpflichtigen zu begründen; wird er nicht, wird er nicht anerkannt.

brauche ich mir als ausgebildete Sozialpädagogin von ihnen nichts sagen lassen

ihre Ausbildung hat offensichtlich nicht das Unterhalstrecht tangiert! 😉
By the way: hast Du etwa das Forum als Quelle Deiner Infos genannt?

Ich denke, Du solltest beim Notar Deines Vertrauens einen neuen Titel (mit unserer Hilfe) erstellen lassen. Falls das JA klagen möchte, kann es dies bestenfalls um die Differenz tun.
Diesen bedienst Du, sobald der alte ausgehändigt wurde. Möglicherweise musst Du hierfür klagen.

Das JA insbesondere diese Person kann Dich zunächst zu nix zwingen. Im Titel steht prinzipiell das drin, was Du titulieren lassen möchtest.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 14:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich denke, Du solltest beim Notar Deines Vertrauens einen neuen Titel (mit unserer Hilfe) erstellen lassen.

Vorsicht, hier gibt es etliche Fallstricke. Bei bestehendem Titel kann dieser nur mit Zustimmung des Titelinhabers abgeändert werden. Ohne diese Zustimmung wäre eine Abänderung unwirksam. Hingegen einen neuen Titel auszustellen, ohne den alten in den Händen zu haben, kann im schlimmsten Fall zu zwei wirksamen Titeln führen.

Ich fürchte, Du musst Dich mehr oder weniger auf eine gerichtl. Auseinandersetzung einstellen. Du kannst ja mal versuchen, mit dem von midnightwish eingestelltem BGH-Urteil sowie dem Auszug aus dem BGB (§1602 Abs.2) bei der JA-Tussi anzutanzen und ihre Reaktion zu beobachten. Du solltest ihr dabei eventuell etwas Zeit geben, sich zu beruhigen. 😉
Als problematisch vermute ich, dass dies MA ihre eigene Meinung als wichtiger erachtet als die sachliche Auseinandersetzung auf Basis der Gesetzgebung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 14:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da der derzeitige Titel sehr niedrig ist, würde ich diesen einfach so laufen lassen. Da ein Titel besteht kann ja nur die Differenz zur neu errechneten Summe eingeklagt werden.

Ich würde die Tusse nun erstmal rechnen lassen und sehen was sie verlangt. SIe kann den doppelten Tabellenbetrag verlangen, wenn wie zusätzlich zum Bar- auch den BEtreuunguntehalt vom Vater verlangen will. Dann wäre aber zwingend die Halbwaisenrente abzuziehen. das KG wird in beiden Fällen volsltändig abgezogen, da kein anderer ELternteil Betreuungsunterhalt leistet.

Und wenn sie dann ihre Forderung stellt würde ich mit entsprechender Gegenrechnung bei ihr auftauchen und diese durch Urteile und § untermauern.

Gleichzeitig soll sie dann den § nennen, der eine Befristung des Titel untersagt.

Ich würde sie dann auch vorsorglich darauf hinweisen, das mit 18 eine vollständige Neuberechnung stattzufinden hat, da dann auf jeden Fall die volle Halbwaisenrent, sowie die wohl nicht unbeträchtliche Erbschaft durch die Mutter mit einbezogen werden muß. Sie solle überlegen, ob eine Befristung und Neuberechnung nicht für das Kind kostengünstiger ist, als eine berechtigte Abänderungsklage, die dann evtl. das Kind zahlen muß, da es über ausreichend Vermögen verfügt.

Und ihre Antwort schriftlich geben lassen. Als Verantwortliche für das Vermögen und das Konto des Kindes hat sie nämlich die Pflicht "Schaden" zu vermeiden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 15:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Ihre  Antwort war: Nein das ist nicht rechtens, das Jugendamt macht immer eine Unterhaltstitel unbefristet.

Seufz. Offensichtlich ist diese Diplom-Sozialpädagogin nicht einmal in der Lage, einen korrekten deutschen Satz zu bilden. Grammatisch korrekt muss es natürlich heißen: "Nein, das ist nicht rechtens, dass das Jugendamt einen Unterhaltstitel immer unbefristet macht" 😉

*duckundweg*

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 17:33
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Marco,

ich habe doch erst Ende Juli 2010 erfahren das die Mutter meines Sohnes verstorben ist (sie ist schon Ende Mai 2010 verstorben) und zu diesen Zeitpunkt hatte die Großmutter meines Sohnes schon das vorläufige Sorgerecht. Die Großmutter und Ihre zweite Tochter haben alleine beschlossen meinen Sohn an eine Privatschule anzumelden, ohne das ich davon wußte.
Du hast mich gefragt: „Hast Du etwa das Forum als Quelle Deiner Infos genannt?"
Nein das habe ich nicht, ich habe nur gesagt, ich habe sehr viele Bekannte die sich besser in Unterhaltsfragen auskennen als ich, aber diese Frau ...... wußte mit Sicherheit das ich mich erkundigt habe.

Du hast geschrieben: Das JA insbesondere diese Person kann Dich zunächst zu nix zwingen. Im Titel steht prinzipiell das drin, was Du titulieren lassen möchtest.

Für mich ist vor allem wichtig das der Unterhaltstitel bis zum 18 Lebensjahr befristet ist und ich weiß das man ein Kind nicht nur bis zum 18 Lebensjahr hat. Als ich dieser Frau gegenüber saß fühlte ich mich ins Jahr 1996 zurückversetzt und das möchte ich nicht mehr.

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 20:47
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo oldie,

du hast geschrieben „Vorsicht, hier gibt es etliche Fallstricke.
Bei bestehendem Titel kann dieser nur mit Zustimmung des Titelinhabers abgeändert werden. Ohne diese Zustimmung wäre eine Abänderung unwirksam."

Aber was ich immer noch nicht weis, wer hat nach den Tod der Kindesmutter Anspruch auf den alten Unterhaltstitel?

Liebe Grüße
Der Trauernde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 21:16




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