Ungewollte, uneheli...
 
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Ungewollte, uneheliche Schwangerschaft bei ALGII / HartzIV

 
(@murphy-slaw)
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Hallo,

meine Partnerin wurde trotz Verhütung schwanger. Sie will das Kind um jeden Preis, ich auf gar keinen Fall. Wir sind und waren nicht verheiratet. Mittlerweile haben wir uns getrennt. Sie hat mir mündlich zugesichert, daß sie keinerlei finanzielle Forderungen an mich stellen werde.

1. Kann ich so eine Zusage juristisch absichern lassen? Wer weiß, wie sie später denkt.

2. Ich bekomme ALGII / HartzIV. Die Mutter verdient ca. 5.000 EUR/Monat. Muß ich Unterhalt an Kind oder Mutter oder beide zahlen? Und falls ja, wieviel und wie lange?

3. Wer zahlt, falls ich es mir nicht leisten kann? Das Jugendamt? Und kann das die Ausgaben irgendwann zurückfordern?

4. Kann ich mich gegen Unterhaltsanspruch der Mutter notariell absichern, wenn die Mutter einverstanden ist und freiwillig darauf verzichten will?

5. Welche Kosten können noch auf mich zukommen (schulische Ausgaben, Arztkosten, Babysachen etc.)? Und kann ich mich bei Einverständnis der Mutter notariell dagegen absichern?

6. Eventuell werde ich das kleine Häuschen meiner Eltern erben. Falls ich darin wohnen werde und noch ALGII beziehe, inwieweit kann die Mutter darauf zugreifen? Bin ich z.B. gezwungen, eine Hypothek, Kredit o.ä. auf das Haus aufzunehmen, um Unterhalt zu zahlen?

7. Habe ich ein generelles Besuchsrecht? Und wenn, in welchem Umfang? Kann ich ein Besuchsrecht und –zeiten notariell festschreiben lassen, sofern die Mutter einverstanden ist?

8. Wogegen bzw. wofür kann ich mich überhaupt notariell absichern lassen, sofern die Mutter einverstanden ist?

9. Gibt es rechtsgültige Verzichtsverträge, falls eine Mutter nur einen Erzeuger für ein Kind sucht, mit dem Erzeuger dann aber später nichts mehr zu tun haben will und diesen von allen Pflichten befreien will?

Diese und ähnliche Fragen wurden doch bestimmt schon tausendmal gestellt, aber leider finde ich im Netz keine gute Übersicht oder nur teure Anwaltsseiten. Von daher bin ich für jede konstruktive Antwort sehr dankbar, oder auch über Tipps und Links, an wen ich mich in dieser Situation noch wenden könnte.

10. Pro Familia vertritt nur die Interessen von Mutter und Kind, der Vater wird als Monster betrachtet. Egal, wie verzweifelt er darüber ist, daß er von der Mutter in eine jahrelange finanzielle Abhängigkeit und Erpreßbarkeit gestürzt wird.
Egal, ob er darüber verzweifelt ist, seinen Nachwuchs in solch unmöglichen, asozialen und antifamiliären Verhälnissen aufwachsen sehen zu müssen.
Wie ist es mit dem Jugendamt, ist das ein verläßlicherer Ansprechpartner?
Gibt es spezielle Stellen oder Vereine für Väter in Situationen wie dieser, oder daß ihnen z.B. ungewollt ein Kuckungskind untergeschoben wurde?

Viele Grüße
Steffen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 14:23
 kuwe
(@kuwe)

Moin Steffen, erstmal herzlich willkommen auf Vatersein.de,

grundsätzlich würde ich Dir erstmal zu etwas Ruhe raten, denn aus deinem Post kommt ja einem die Wut förmlich entgegengesprungen....
Erstmal : Hast du die Vaterschaft anerkannt? Dh. Vaterschaftsanerkenntnis unterschrieben? Bist Du sicher, daß es Dein Kind ist?
Erstmal nichts unterschreiben...
Zumal du etwas weiter unten in deinem Beitrag von antisozialen, antifamiliären Zuständen sprichst....
Als ALG 2Empfänger bist du zwar unterhaltspflichtig, aber weil du unter das Existenzminimum rutschen würdest, wenn Du Unterhalt zahlst, wird wahrscheinlich eine Beistandschaft eingerichtet und die KM bekommt Unterhaltsvorschuß.
Was mich ein wenig stutzig macht: Du willst dich notariell gegen alles mögliche absichern, aber gleichzeitig Umgang mit dem Kind?! Was willst Du denn letzten Endes erreichen? Und wie sieht die Mutter das mit Umgang usw.? Könnt ihr noch miteinander reden?
Und wenn du Dir nicht sicher bist, daß du der Vater bist, mußt du einen Vaterschaftstest beantragen.
Bist du nicht der Vater, mußt Du dir über alles andere auch keine Gedanken machen.
Bist du doch der Vater, dann solltest du dir schnell klar werden, was Du willst. Willst du Umgang mit dem Kind , dann solltest Du deine Einstellung zur Vaterschaft zumindest gewaltig hinterfragen.
Mit der Erbschaftsgeschichte kennen sich hier sicher andere User oder ein guter RA besser aus....

Viel Glück erstmal fürs Erste
Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 14:35
(@taccina)
Registriert

10. Pro Familia vertritt nur die Interessen von Mutter und Kind, der Vater wird als Monster betrachtet. Egal, wie verzweifelt er darüber ist, daß er von der Mutter in eine jahrelange finanzielle Abhängigkeit und Erpreßbarkeit gestürzt wird.

Naja Steffen....wenn man den Spaß haben will, muss man auch die konsequenzen tragen.
Wir wissen ja alle vorher welche konsequenzen die VEreiningung von männlein und weiblein haben....
Also zu einfach solltest Du es Dir da auch nicht machen.

Unterhatspflichtig wirst Du in jedemfall dem Kind gegenüber, wenn die Mutter Dich bei der Geburt des Kindes als Vater angibt.

Wenn Du nicht zahlen kannst, odr nur nen Teil zahlen kannst, dann wird die Unterahltvorschußkasse dafür eintreten. Die können das aber, wenn Du zu Geld kommst, zurückverlangen.

Dein Selbstbehalt liegt bei 890€ (alte Bundesländer) und davon mußt Du alles bestreiten können.
Alles was darüber liegt, wirst Du wahrscheinlich abdrücken müßen.

Ein Umgangsrecht hast Du natürlich und ich denke, das es auch mal Zeit wird, Dich mit Deiner Ex Freundin in verbindung zu setzten und ihr ein wenig bei zu stehen.

Stell Dich Deiner VErantwortung denn es ist ein kleines hilfloses menschliches Wesen, was da in dem Bauch Deiner Ex heranwächst und es kann nichts dafür...
Es braucht Dich...DU WIRST VATER!!!!!

Gruß Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 14:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach:

Die Mutter darf auf Anprüche die sie hat (Betreuungsunterhalt und Zuschuß zur Erstausstattung) verzichten.

Sie kann und darf nicht auf den Unterhalt für das Kind verzichten, da das ein Anspruch des Kidnes und nicht der Mutter ist.

Generell hast du eine Umgangsrecht, allerdings auch die Pflicht dazu, weil nämlich der Umgang vor allem auch ein Recht des Kindes ist.Aber nochmal aufgeschlüüselt:

zu 1.: Nein

zu 2.: An das Kind ja, bis es 18 ist bzw. bis zum Abschluß der ersten Ausbildung. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Was die Mutter verdient ist dafür völlig irrelevant. Für die Mutter bis zu 3 Jahren BU, auch abhängig von deinem Einkommen und von ihrem Verdienst.

zu 3.: Das JA bis zu 6 Jahren Unterhaltsvorschuß. U.U. kann das JA diese Leistungen zurückfordern.

zu 4.: Gegen den Unterhalt für die Mutter kannst du dich noteriell absichern, sofern sie zustimmt. Ob das allerdings bestand hat, wenn sie ALG II beatragen müßte (innerhalb der ersten 3 Jahre) ist eine andere Frage. Nur die Gegenfrage: Womit willst du diesen Vertrag bezahlen, oder soll sie das zahlen?

zu 5.: Nein kannst du nicht. Es könnten bei Klassenfahrten, Zahnspange oder ähnlichen Kosten auf dich zukomemn, aber das hängt von der Höhe des Utnerhalts ab, den du leistest und davon wieviel du verdienst.

zu 6.: Dir wird beim eigenen Häuschen ein Wohnwertvorteil angerechnet und der wird in die Unterhaltleistung miteingerechnet. Allerdings wirkt der ja wahrscheinlich auch midnernd auf das ALG II... da gibts sicher Experten ,die das besser aufdröseln können.

zu 7.: Umgangsrecht hast du, wie und in welchem Umfang es gestaltet wird hängt auch vom Alter des Kindes ab. Noteriell kannst du dassicher festschreiben. Allerdings auch hier die Frage: Wovon willst du diesen VErtrag bezahlen?

8.: Siehe die anderen Punkte

zu 9.: Definitiv nein, denn solche Verträge wären sittenwidrig.

Noch ein guter Rat. Werd dir erstmal klar was du willst. Du willst dieses Kind nicht und willst es trotzdem später mal sehen... für mich ein Widerspruch an sich.

Zum anderen unterliegst du mit einem Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, du kannst nicht verlangen das euer Kind auf Dauer vom Staat oder der Mutter allein versorgt wird.

Pro Familia vertritt nur die Interessen von Mutter und Kind, der Vater wird als Monster betrachtet. Egal, wie verzweifelt er darüber ist, daß er von der Mutter in eine jahrelange finanzielle Abhängigkeit und Erpreßbarkeit gestürzt wird.
Egal, ob er darüber verzweifelt ist, seinen Nachwuchs in solch unmöglichen, asozialen und antifamiliären Verhälnissen aufwachsen sehen zu müssen.
Wie ist es mit dem Jugendamt, ist das ein verläßlicherer Ansprechpartner?
Gibt es spezielle Stellen oder Vereine für Väter in Situationen wie dieser, oder daß ihnen z.B. ungewollt ein Kuckungskind untergeschoben wurde?

Was erwrtest du von einer Institution die den Schutz des Ungeborenen im Auge haben soll. Das sie Bravo ruft und die Mutter zum Abbruch überredet, nur weil es dem Vater in den Kram passen würde?

Zu einem Kind gehören immer 2. Du bsit da nicht unbeteiligt. Wenn ein Mann auf keinen Fall Kidner haben will kann er sich immer noch sterilisieren lassen.

Wieso assoziale Verhältnisse, wieso antifamiliar? Die Mutter hat doch einen respektablen Verdienst und wird wohl sicher ihren Job nicht auf Dauer aufgeben. Ihr habt euch getrennt, auch eure Entscheidung. Und wer weiß, vielleicht lernt die KM ja auch mal einen Mann kennen, der dann euer Kind mit ihr in einer Familei aufzieht.

Kommt immer auf das JA an und darauf wie du dich dort aufführst. In erster Linei muß das JA die Itneressen des Kidnes vertreten.

Es gibt jede Menge Vereine. nur meinst du nun Kuckuckskind (dann wärst du nicht der vater) oder untergeschoben? Aber ein untergeschobenes Kind würde ich persönlich nicht so gelten lassen, auch Männer können für ihre Sicherheit und Verhütung sorgen...

*grummelige Grüße* Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 14:49
(@murphy-slaw)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten!

Nur kurz zum Moralischen:

Meine Expartnerin und ich verstehen uns den Umständen entsprechend sogar sehr gut.

Wenn meine Gene erstmal auf der Welt sind, ist es ein natürliches Bedürfnis, sie zu schützen. Warum sollte ich mein Kind also nicht sehen wollen? Aber diese Situation muß man ja gar nicht erst entstehen lassen. Es ist also ganz und gar kein Widerspruch, kein Kind zu wollen, aber es sehen zu wollen, wenn es dann da ist.

Stimmt, zur Zeugung gehören immer zwei. Aber die Entscheidung, es zu bekommen, liegt einzig und allein bei der Mutter. Diese kann den Vater damit in eine jahrelange finanzielle Abhängigkeit treiben, erpreßbar machen oder ruinieren. Die Väterrechte sind momentan himmelschreiend ungerecht, das bestätigt jeder Anwalt.

Und nun laßt uns bitte wieder auf das rein Rechtliche zurückkommen.
Herzlichen Dank.
Steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 15:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Naja Steffen....wenn man den Spaß haben will, muss man auch die konsequenzen tragen.

Das ist eine etwas sehr platte Sicht der Dinge. In der vermuteten Gewissheit, die Frau verhütet wird dann doch auch gern beiderseits auf weitere Maßnahmen verzichtet.

Unterhatspflichtig wirst Du in jedemfall dem Kind gegenüber, wenn die Mutter Dich bei der Geburt des Kindes als Vater angibt.

Unterhaltspflichtig ist, wer der rechtliche Vater ist. Nur weil die KM jemanden als KV angibt, ist er das nicht zwangsläufig. Hierzu bedarf es der Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung.

Wenn Du nicht zahlen kannst, odr nur nen Teil zahlen kannst, dann wird die Unterahltvorschußkasse dafür eintreten. Die können das aber, wenn Du zu Geld kommst, zurückverlangen.

Jein. Die KM verdient nach seinen Angaben derzeit 5.000 Euro also ein Vielfaches dessen von Steffen. Dies könnte tatsächlich die KU-Pflicht aufheben. Und wenn die Frau in dieser Gewichtsklasse arbeitet, wird sie vermutlich nicht mit der Geburt des Kindes zum Hausmütterchen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 15:46
(@murphy-slaw)
Schon was gesagt Registriert

Die KM verdient nach seinen Angaben derzeit 5.000 Euro also ein Vielfaches dessen von Steffen. Dies könnte tatsächlich die KU-Pflicht aufheben. Und wenn die Frau in dieser Gewichtsklasse arbeitet, wird sie vermutlich nicht mit der Geburt des Kindes zum Hausmütterchen.
DeepThought

Danke, DeepThougt, für Deine Antwort.

Stimmt, die Mutter wird sich wahrscheinlich eine Tagesmutter, eine Nanny leisten. Können diese Kosten zumindest zum Teil auf mich abgewälzt werden?

Ich hoffe, die Antwort lautet nicht 42...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 15:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal

Ich hoffe, die Antwort lautet nicht 42...

Aaaaaaaah, ein Fan... 😉

Nein, die Kosten können nicht auf dich abgewälzt werden. Hingegen, für den Fall einer Unterhaltspflicht bzgl. BU würden die Kosten das Einkommen der KM mindern. Mir ist nicht klar, wie deine Aussichten auf Erwerbstätigkeit sind und in welcher Höhe du Einkünfte erzielen würdest; ich denke, BU ist auf jeden Fall ausgeschlossen, so die KM wieder arbeitet. KU wäre nach gängiger Rechtsauffassung unbillig, so die KM das 3-fache und mehr verdient im Vergleich zum KU-Pflichtigen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 15:59
(@murphy-slaw)
Schon was gesagt Registriert

Moin nochmal
Aaaaaaaah, ein Fan... 😉

Besonders imponiert hat mir immer die Band Desaster Area 😉

Nein, die Kosten können nicht auf dich abgewälzt werden. Hingegen, für den Fall einer Unterhaltspflicht bzgl. BU würden die Kosten das Einkommen der KM mindern. Mir ist nicht klar, wie deine Aussichten auf Erwerbstätigkeit sind und in welcher Höhe du Einkünfte erzielen würdest; ich denke, BU ist auf jeden Fall ausgeschlossen, so die KM wieder arbeitet. KU wäre nach gängiger Rechtsauffassung unbillig, so die KM das 3-fache und mehr verdient im Vergleich zum KU-Pflichtigen.
DeepThought

Sorry, bin noch nicht lang und zum ersten Mal werdender Vater: Was bedeuten denn die Abkürzungen?
KM = Kindsmutter?
KU = Kindesunterhalt?
BU = ???

Was könnte denn da noch auf mich zukommen, würde sich die Mutter entschließen, daheim zu bleiben?
Und auch hier wieder die Frage, ob eine notarielle Absicherung gegen solche Forderungen bei beiderseitigem Einverständnis möglich wäre?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 16:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Abkürzungen? Guckst du >hier<.

Würde sie daheim bleiben, hätte sie einen Anspruch auf BU. Eine notarielle Ausschlussklausel ist nicht rechtswirksam, da sittenwidrig. Geh' davon aus, dass alles, was den Staat den Geld kostet, auf die umgeleitet wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 16:14




(@murphy-slaw)
Schon was gesagt Registriert

Abkürzungen? Guckst du >hier<.

Würde sie daheim bleiben, hätte sie einen Anspruch auf BU. Eine notarielle Ausschlussklausel ist nicht rechtswirksam, da sittenwidrig. Geh' davon aus, dass alles, was den Staat den Geld kostet, auf die umgeleitet wird.

DeepThought

BU ist aber nicht aufgeführt. Was heißt dem konkret?

Es gibt ja Unterhalt für das Kind und Unterhalt für die Mutter. Kann die Mutter auf IHREN (nicht den des Kindes) notariell verzichten?

"Sittenwidrig", ein Wort, daß mir in letzter Zeit oft zu Ohren gekommen ist. Aber ein Kind in unfamiliäre Verhältnisse hineingebären zu wollen und den Vater damit finanziell ruinieren zu können, das ist nicht sittenwidrig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 16:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BU ist aber nicht aufgeführt. Was heißt dem konkret?

*brillerüberreich*  😉

...

  • BU Betreuungsunterhalt, betreuter Umgang

...

Es gibt ja Unterhalt für das Kind und Unterhalt für die Mutter. Kann die Mutter auf IHREN (nicht den des Kindes) notariell verzichten?

NEIN!

Und nochmal: KU ist meiner Ansicht nach nicht zu zahlen, da die KM ein Vielfaches verdient.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 16:33
(@murphy-slaw)
Schon was gesagt Registriert

*brillerüberreich*  😉
...

  • BU Betreuungsunterhalt, betreuter Umgang

...
NEIN!
Und nochmal: KU ist meiner Ansicht nach nicht zu zahlen, da die KM ein Vielfaches verdient.
DeepThought

Uups *Lesebrille braucht* Jaja man wird Vater, man wird alt...

"Mein Anwalt" hat während des Erstberatungsgespräches erwähnt, daß der Unterhalt für das Kind unabhängig von Einkommen der Mutter sei und immer gezahlt werden müsse, auch wenn sie Millionärin wäre.

Und wenn ich mich recht erinnere, meinte er auch, daß ein Unterhaltsverzicht der Mutter (nicht des Kindes) notariell möglich wäre.

Allerdings bin ich mir selbst nicht mehr sicher und mittlerweile auch ziemlich verwirrt:
Sehe ich das richtig, es gibt Unterhalt für die Mutter, Unterhalt für das Kind und Unterhalt für die Betreuung???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 16:45