Ich möchte mal anmerken, dass, sofern Du keine Haarbürste oä bei der künftigen Mutter vergessen hast, das Betrugsrisiko auf mütterlicher Seite deutlich geringer ist als auf Deiner Seite.
Hallo,
es ist nicht einfach Titelmuster im Internet zu finden. Einen Überblick gibt es hier <a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/jugendamtsurkunde-praxis-tipps-hinweise.html>" hier </a> mit entsprechenden Hinweisen, die sich alle auf Jugendamtsurkunden beziehen.
Zumindest bisher waren Jugendamtsurkunden kostenfrei, das kann sich aber geändert haben. Ein Titel kann auch bei einem Notar erstellt werden.
Wenn ihr euch auf die Höhe des Unterhalts geeinigt habt, dann muss nur noch die Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes zusätzlich hineingeschrieben werden, dazu gibt es auf der genannten Seite <a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/uploads/pdf/Jugendamtsurkunde%20befristet.pdf>" ein Muster. </a>
VG Susi
Hi Mosefranke,
in NRW kannst du dahin gehen:
http://www.avs-forensik.de/impressum.html
Gruss Horst
Moin
Auf der Nachbarseite TFAQ gibt es gute Zusammenstellung rund um den KU. Unter Pkt. 4 wird auf den dortigen Download-Bereich verwiesen, hier ein Direkt-Link zum dort verlinkten Mustertext für die Errichtung einer Notar-Titelurkunde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@psoidonuem: das sehe ich auch so, das Betrugsrisiko auf mütterlichere Seite ist relativ gering. Ich will aber aus Fairnessgründen auch ihr gegenüber gewährleisten, dass ich nicht betrügen kann (was ich nicht vorhabe, aber ich kann nachvollziehen, dass sie sich die Sorgen macht, wenn ich auf einen Test bestehe)
@Susi: Danke, das ist hilfreich - wobei ich ja befürchte, dass die die JA Vordrucke im Zweifel nicht die vaterfreundlichsten sind. Aber das muss ich mir konkret ansehen
@Oldie: Herzlichen Dank
LG
MF
Danke auch an Howie,
Wiesbaden und Stuttgart wären passender.
Gruß MF
Moin
Solche Tests werden i.d.R. per Post zugestellt und eingesandt. Von daher ist es praktisch egal, wo in D. das Labor residiert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
verstehe
Danke
weiter gehts....
Ich habe mir da ein paar Test im Internet angesehen, da gibt es einiges.
Ich habe die angehende Mutter in Kenntnis gesetzt und sie ist soweit d'accord. Sie will ihre Frauenärztin als Zeugin für die Probeentnahme nutzen.
Mir fällt jetzt nichts ein , was dagegen spricht. Was meint Ihr?
Gruß
Moselfranke
Moin Mosel,
als Ärztin (wir gehen mal nicht davon aus, das hier die - aus dem Forenerfahrung schon erlebte - Konstellation vorliegt, dass die Ärztin die Schwester / Tante, beste Freundin ist) kein Problem. Durch Berufsethos sollte ausreichend Neutralität vorhanden sein, somit sehe ich keine Einschränkungen.
Schön, dass ihr nun beide an der Aufklärung der Vaterschaft arbeitet. Ist (Euer) Kind schon auf der Welt? Gruß Ingo
Hallo Moselfranke,
nun, dann soll halt die Frauenärztin als hoffentlich neutrale Zeugin bei der Probenentnahme dabei sein, aber um das Unwahrscheinliche (siehe Ingos Anmerkung) vollends auszuschließen: Du sorgst dafür, dass jede entnommene Speichelprobe sofort in das dafür vorgesehene Tütchen verpackt wird, lässt das Zeug dann für keine Sekunde mehr aus den Augen und passt auf wie ein Luchs, dass da nicht von irgendwoher ein zusätzliches Wattestäbchen wie ein Ass aus dem Ärmel eines betrügerischen Pokerspielers dahergeflutscht kommt. Anschließend bringen du und die Kindesmutter den Briefumschlag gemeinsam zum Briefkasten (und pass' auf, dass das Ding tatsächlich an das richtige, d.h. an das von dir ausgesuchte Labor adressiert ist) - dann sollte da nach menschlichem Ermessen nichts schief gehen.
Ansonsten der Vollständigkeit halber, auch wenn es eigentlich sowieso klar ist: Wenn es darum geht, dass dir kein fremdes Kind untergeschoben wird, dann kommt es nur darauf an, dass mit deiner eigenen Speichelprobe nicht herumgemauschelt wird; das ist also das, worauf du insbesondere achten solltest. Nur wenn es außerdem zu verhindern gilt, dass dir ein eigenes Kind als fremdes Kind vorgegauckelt werden soll, dann kommt es außerdem auch ganz wesentlich auf die Proben von Mutter und Kind an - aber diese Gefahr besteht bei deiner Zufallsbekanntschaft wohl eher weniger ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke , Ingo und Malachit,
das Küken ist noch nicht geschlüpft. Eine Verwandschaft zu der Frauenärztin kann ich ausschließen; Freundschaft dürfte nicht über die "Verbundenheit der unterdrückten Frauen an und für sich" hinausgehen (wobei das alleine natürlich schon starke Bande schmieden kann).
Wie Malachit richtig festhält, geht es darum zu verhindern, dass mir ein Kukuks-Ei untergeschoben wird, und nicht darum, eine Vaterschaft, die ich anerkenne und will, streitig zu machen. Daher meine Vermutung, dass der Kontrolle der Identität der Speichelprobe des Kindes eine deutlich geringere Rolle zu kommt als meiner einigen (die Mutter in spe kommt nicht an meinen Sohn ran, hat ihn auch nie gesehen).
Gruß
Moselfranke
N'Abend allerseits.
Kind ist da, Schwangerschaft über Internetanbieter ohne Reiseaufwand unter Aufsicht von Ärzten problemlos und recht günstig (175 Euro) geklärt (Produktname auf Anfrage).
Jetzt kann es also richtig losgehen.
Ich habe mir beim hiesigen Jugendamt einen Termin geben lassen , um dort die Vaterschaft anzuerkennen (und das gem. Sorgerecht zu beantragen). Parallel bat ich die KM, mir ihre Bankverbindung zu geben, damit ich ihr den Unterhalt überweisen kann. Sie hat mir darauf mitgeteilt, dass sie ihre Ansprüche ans JA abgegeben hat; ich solle mich an die wenden.
Soll ich nun einen Titel beim Notar anfertigen lassen und ihr zusenden (habe die Vorlage, die ich hier erhalten habe, ausgefüllt)? oder tatsächlich mit dem JA verhandeln? Nach letzterem habe ich kein großes Bedürfnis.
Danke für Euren Rat
Grüßle,
Mosel
Hat Dich jemand aufgefordert, einen Titel zu erstellen? Wieso willst Du das in vorauseilendem Gehorsam tun?
Was sagt die Mutter zum GSR? Ohne ihre Zustimmung ist der Weg zum Jugendamt recht witzlos.
Gruss von der Insel
Nein, bislang hat mich niemand dazu aufgefordert. Ich gehe jedoch davon aus, dass das JA genau das tun wird. Deswegen war meine Überlegung, präventiv (und nicht im vorauseilendem Gehorsam) selbst etwas aufzusetzen und von einem Notar wasserdicht machen zu lassen.
Die Mutter hat sich zum Sorgerecht noch nicht geäußert. Ich dachte die Gesetzeslage wäre inzwischen väterfreundlicher und das gem. SR sei quasi Default-Regel - sofern Mann die Ansprüche anmeldet. Das JA, so dachte ich, sei dafür die richtige Adresse. Hier kann ich mich aber irren.
Einen schönen Donnerstag wünscht
Mosel
Hallo Moselfranke,
wenn ich es richtig interpretiere hat die Km eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. D.h. das JA wird Dich zur Einkommensauskunft auffordern, dann den Unterhaltsanspruch ausrechnen und Dich auffordern dies titulieren zu lassen. Du musst nicht einfach akzeptieren, was das JA ausrechnet, letzlich wirst Du um diese "Verhandlung" aber nicht herum kommen selbst wenn Du einen Titel beim Notar erstellen lässt.
Das JA wird das gemeinsame Sorgerecht nur dann beurkunden, wenn Du und die KM das wollen. Ist die KM nicht dafür, dann bleibt Dir nach wie vor nur der Gang vor Gericht. Eine gewisse Verbesserung der Situation vor Gericht für die Väter ist gegeben, es hängt aber immer ganz konkret vom Gericht und Richter ab.
VG Susi
Würde dann nicht mein geplanter präventiver Erstschlag :gunman: (NotarTitel an KM -Mutter schicken) dem JA einigen Wind aus den Segeln nehmen?
Nein! Denn es besteht der Auskunftsanspruch, um überhaupt etwas berechnen zu können bzw. zu wissen, auf welche KU-Höhe Anspruch besteht.
Ein selbst erstellter Titel hat eigentlich nur dann Sinn, wenn man sich um eine Stufe streitet, da die Beistandschaft irgendwelche Aufwendungen nicht anerkennen will. Dann müsste das JA wegen einer 20 Euro differenz Klagen, mit auch für sie ungewissen Ausgang. Aber dem Grunde nach ist die Pflicht zur Auskunft immer vorhanden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
auch ich schließe mich an -und würde selbst so verfahren-, was den Unterhalt betrifft:
Warten auf das was vom JA kommt (werden wohl die Auskunft über Einkommen benötigen), dies beantworten (s. auch Antwort Kasper, dass Auskunft erteilt werden muss). Danach die Antwort / Forderung JA hier einstellen damit die Kundigen dies hier überprüfen können und dann -auch hier- die weitere Vorgehensweise besprechen.
neuezeit
So ist das Leben
Klingt vernünftig
So machen wir s dann
Danke