Hallo, ich bin die zweite Frau eines geschröpften Papas,
Situation: Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe (Junge 15, Mädchen 19)
Tochter zog mit 18 Jahren bi Mutter aus, da Dauerstress herrschte. Papa zahlte Unterhalt weiter an die damalige Schülerin.
Tochter wollte keinen Stress mit Mama und forderte von ihr keinen Unterhalt. Papa zahlte also weiter an Tochter wie zuvor an die Mutter.
Unterhalt an Sohn lief natürlich auch weiter. Tochter schaffte di Abi Zulassung nicht, Papa zahlte, Nun haben wir erfahren, dass Tochter
jobben ging bis August für 550 Euro im Monat. Natürlich wußte Papa davon nichts, Papa hat in der ganzen Zeit gezahlt und erst jetzt wo sie in die Lehre gekommen ist, nicht mehr. (incl. KG kommt sie auf 720 €) Sie hätte jedoch auch in der zwischenzit gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt gehabt, da sie durch Verdienst und KG auch über 640 € kam.
Kann Papa da GEld zurückfordern von ihr?
Wie siehtes mit der Mutter aus? Hätte diese nicht ach mitzahlen müssen, nachdem Tochter 18 war. Mein Mann hat sie mehrfach aufgefordert, ihm Einkommensnachweise zukommem zu lassen, was natürlich i passiert ist. Kann man da jetzt noch was machen?
Die Mutter fordert übrigens jetzt mehr Unterhalt für den Sohn, da der Unterhalt für die Tochter wegfällt. Soweit ja auch ok aber hätte sie da nicht schon früher was machen müssen, da der 15 Jährige ja vorrangig ist??
Hallo Monster23,
zunächst: Gezahlter Unterhalt ist "weg", verbraucht. Ich weiß nicht, ob es jetzt sinnvoll ist, wegen dem zusammengejobbten Geld ein Fass auf zu machen. Klar, rein rechtlich hätte, müsste, könnte... Dein Ex sollte es für meine Begriffe so sehen, dass seine Tochter gesehen hat, dass Arbeit sich lohnt und nun auf eigenen Füßen steht. Das ist die Investition wert, finde ich.
Ja, die Mutter hätte mitzahlen müssen. Fraglich ist, ob sie wirksam in Verzug gesetzt wurde. Scheint mir nicht so. Der Zug ist für meine Begriffe abgefahren.
Ist der Unterhalt für den Jungen tituliert?
Die Erhöhung für den Jungen dürfte nicht so viel höher ausfallen, da Dein LG nur max 1 Stufe höher gestuft werden kann. Sollte kein Titel bestehen, dann kann der Unterhalt mit dem 18. Geburtstag eingestellt werden. Besteht ein Titel, muss der Titel zurückgefordert werden. Dann sollte beim 2. Kind der Weg der Unterhaltsleistung für beide Elternteile "richtig" begonnen werden. Dann sollte sich Dein LG noch mal melden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn das mal so wäre, dass Tochter auf eigenen Füßen steht. Hat Schulden ohne Ende, leidet Papa was vor und arbeitet jetzt mit Mama gegen Papa.
Hi lbm,
Ja, die Mutter hätte mitzahlen müssen. Fraglich ist, ob sie wirksam in Verzug gesetzt wurde. Scheint mir nicht so. Der Zug ist für meine Begriffe abgefahren.
Dein Schein ist richtig 😉
Es ist allerdings nicht fraglich ob sie in Verzug gesetzt wurde, denn das ist sie nicht. Das hätte nur die Tochter tun können, da nur diese beide Elternteil zum Unterhalt auffordern hätte müssen. Der KV darf gar nicht direkt die KM zur Auskunft auffordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn das mal so wäre, dass Tochter auf eigenen Füßen steht. Hat Schulden ohne Ende, leidet Papa was vor und arbeitet jetzt mit Mama gegen Papa.
Sie macht doch jetzt eine Ausbildung, oder? Sie lebt doch in einer eigenen Wohnung, oder?
Wie ist denn der Kontakt zwischen Vater und Tochter? Sind da Gespräche möglich?
