Ungefähre Unterhalt...
 
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Ungefähre Unterhaltshöhe für Kinder und EX

 
(@zockerjunge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lese seit einiger Zeit die Beiträge in diesem Forum, leider habe ich noch nichts gefunden was auf meine Situation nur im Geringsten zu treffen würde.

Ich bin Selbständig, habe 2 Kinder, beide sind über 18 jahre alt, das ältere Kind beginnt nächstes Jahr mit der Ausbildung, das jüngere Kind ist körperlich und geistig Behindert. Meine Ehefrau bekommt 420 Euro Pflegegeld und das Kindergeld, außerdem ist sie als Geringbeschäftigte bei mir im Betrieb angestellt und bekommt 320 Euro..

Wir haben ein Haus an dem wir mit Zins und Tilgung 420 Euro bezahlen,
danebe bezahle ich noch einen Geschäftskredit mit  260 Euro ab.

Netto habe ich ca. 2700 Euro.

Meine Frage wieviel KU müsste ich bezahlen und wie hoch würde der EU ausfallen, wenn ich mich von meiner Frau trennen würde.
Vielleicht könntet ihr mir auch noch diese Frage beantworten, wielange ich EU bezahlen müsste.

Liebe Grüße
manny


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2009 14:27
(@zockerjunge)
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hallo zusammen,

kann mir wirklich keiner meine fragen beantworten.
lg
manny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2009 13:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zockerjunge,

da ein behindertes Kind im Spiel ist, ist die Frage leider nicht so einfach zu beantworten.

Grundsätzlich wären für Kinder ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Für das behinderte Kind wird wohl oben auf den normalen KU noch ein krankheitsbedingter Mehrbedarf draufkommen.

Dann kommt es darauf an, ob durch das behinderte Kind die KM an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist und ihr das während der Ehe auch so vereinbart habt.

Dann käme noch zum Tragen, ob eines der Kinder eigene Einkünfte hat. Ob Lehrgeld  oder Einkünfte aus Arbeit in einer behindertenwerkstatt etc. oder Pflegegeld, das ja erstmal Einkommen des Kindes, nicht der KM ist. Das wird erst dadurch dazu, das das Kind sozusagen die KM für die Pflege bezahlt.

ALso lässt sich über die Höhe im Moment wenig sagen, ein Blick in die Kristallkugel würde dir nicht weiterhelfen. Es wären halt noch viele andere Angaben nötig.

Über die Länge des EU wage ich auch keine Prognose. Grundsätzlich wurde zwar die Eigenverantwortung der Ex-Ehepartner gestärkt und der Eu zeitlich begrenzt, aber hier liegt das Fall ja wieder anders. Evtl. wird ihr lebenslanger EU zugesprochen, da sie durch die Pflege an einem Vollzeitjob gehindert ist und diese Nachteile durch die Ehe bedingt sind. Das wird vor allem darauf ankommen ,was ihr miteinander vereinbart hattet und was ihr für die Zukunft geplnat hattet. Aber wirklich sagen kann das in so einem speziellen Fall wohl niemand.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 14:09
(@zockerjunge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
vielen dank für deine antwort!
vereinbart hatten wir nichts, da meine frau seit der heirat vor 24 Jahren bei mir im geschäft als bürohilfe angestellt ist
und durch die pflege des behinderten kindes nicht arbeiten gehen konnte. wir sprechen erst die letzten 4 jahre über ein andere arbeit für sie, angeblich findet sie keine.
die beiden kinder haben beide noch keine eigenen einkünfte, da beide noch 1 jahr zur schule gehen.
lg
manny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2009 14:19