Und wie ist es nun ...
 
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Und wie ist es nun richtig???

 
(@mellie)
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Hallo alle miteinander...

bin auch ein neues Mitglied und möchte euch gleich mal mit Fragen bombadieren...   :yltype:

Bei unserer Geschichte ist alles irgendwie kompliziert...

Mein LG und ich lernten uns kennen, da lebten wir beide noch in Scheidung... Meine läuft mittlerweile seit 2004 (...eigentlich seit 1999, aber das wäre nun noch komplizierter...)...

Mein Lebensgefährte und seine Ex haben gemeinsam mit ihrem Sohn ein Haus in einem Dörflein bei XXX bewohnt. Bei der Trennung ist sie mit dem Sohn nach xxx gezogen und die Scheidung wurde eingereicht. Da der Sohn wochenweise bei meinem LG wohnte hatte sie vor dem RA angegeben, dass sie vorerst auf Unterhalt für den Sohn verzichtet. Zumal mein LG für das Haus alle laufenden Kosten übernommen hat.

Ich wohne in xy und habe drei Kinder aus erster Ehe. Wir haben beschlossen, in xy zusammenzuziehen, da es für meinen LG die Möglichkeit gab, sich hierher (bzw. wohnortnah) versetzten zu lassen.

Seine Scheidung wurde im September ausgesprochen und im Oktober sind wir zusammengezogen. Weil ja nun mein LG nach xy gezogen ist und somit der Sohn nicht mehr wochenweise bei ihm lebte, hat sie erklärt, dass sie nun doch Kindesunterhalt haben möchte. (nicht falsch verstehen, wir beide denken auch, dass es ihr gutes Recht ist und der Sohn einen Anspruch darauf hat!!!)

Sie ist also zum JA und mein LG wurde zur Unterlageneinreichung angeschrieben. Der Unterhalt wurde dann vom JA berechnet und mit 231 € angesetzt. Bis dieses Jahr August, da der Sohn dann 12 Jahre alt wurde. Ab jetzt soll mein LG 282 € bezahlen. Alles ging also seinen gerechten Weg. (mein LG wurde mit einer Einkommensstufe höher angesetzt, weil es da wohl ein brandenburgisches Gesetz gibt). Das JA schrieb ihm damals, dass der Unterhalt berechnet wurde und an seine Ex zu zahlen ist.

Einen Unterhaltstitel, bzw. eine Verpflichtungserklärung hat seine Ex nicht erwirkt.

Nun ist folgendes geschehen...

Im Juni diesen Jahres habe wir noch ein gemeinsames Kind bekommen.

Wir haben dann in der letzten Woche beim JA angerufen und gefragt, wie man sich weiter verhält. Die Dame dort (die im übrigen sehr nett ist) hat ihm gesagt, dass sie keine Akte hat, da seine Ex lediglich zu einem Beratungsgespräch dort gewesen sei und um den Unterhaltsanspruch berechnen zu lassen. Sie fand es sehr eigenartig, dass weder ein Titel noch eine Verpflichtungserklärung vorhanden war.

Jedenfalls hat sie gesagt, dass wir alle Urkunden zum Kind und die Einkommensbescheide von meinem LG an seine Ex senden müssen, da nur sie eine Neuberechnung nur durch sie erfolgen kann...

Meine Fragen nun:
War dieses Schreiben vom JA betreffs der Unterhaltshöhe tatsächlich eine Festsetzung? Wie ist ein solches Schreiben zu werten?

Wie wirkt sich die Geburt unserer Tochter auf die Unterhaltshöhe aus?

Warum muss seine Ex den Unterhalt neu berechnen lassen?

Und was passiert, wenn sie es nicht einreicht?

Bitte nicht falsch verstehen, der Sohn soll seinen Unterhalt bekommen und wir haben auch regelmäßig gezahlt. Er soll auch weiterhin Geld bekommen, das steht außer Frage. Nur sind unsere finanziellen Mittel eben auch begrenzt, zumal ich nun eben nur Elterngeld erhalte und kein Gehalt.

Ich weiß, es ist lang geworden, aber ich hoffe trotzdem auf Antworten... 😉

Danke sagt mellie!

bitte keinen reelen Ort angeben
Gruß
Biga

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2007 08:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen mellie

herzlich Willkommen bei vs

Den Ku für den Sohn könnt Ihr nach den URL Brandenburg (also BT und Kindergeldanrechnungstabelle) selbst berechnen. Da wohl kein Titel und auch keine Unterhaltsvereinbarung besteht könnt Ihr jederzeit den UH anpassen.
Allerdings habe ich folgende Vermutung. Bei den von Dir genannten Zahlen für den KU glaube ich nicht, dass da eine Änderung eintreten wird. Die genannte Unterhaltshöhe von 282,- (richtig wäre wohl 284,-) entspricht einem bereinigten Netto-Einkommensbereich von 1300,- bis 1900,-. Liegt Dein LG da drinne, ändert sich am KU wahrscheinlich nichts. Es wäre also hilfreich, wenn Du seinen bereinigten Netto-Verdienst (der Netto selbst ginge auch) hier nennen würdest.

Zum Schreiben vom JA: Hat er nirgends Unterschreiben müssen und auch kein grosser runder Stempel drauf dann ist es halt ein Info-Brief.

Mit der Geburt der Tochter ist er jetzt zwei Kindern unterhaltspflichtig. Das bedeutet, bei der Eingruppierung in der BT wird er i.d.R. nur noch eine Gruppe höhergestuft (vorher zwei Gruppen), da diese Tabellen von drei Unterhaltsberechtigten ausgehen.

Die Ex muss nicht, sie kann. Trotzdem, da bisher eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde rate ich Euch, es weiterhin so zu tun.

Wenn sie nichts tut, na Dein LG kann es ja auch tun. Informieren sollte er sich schon. Das kann er hier machen, wenn seine Zahlen vorliegen.

Tschau oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 09:19
(@mellie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie...

erstmal vielen Dank für deine superschnelle Antwort... 🙂

Also, mein LG arbeitet als rettungsassistent und hat monatlich unterschiedliche Einkommensbeträge (durch 24-Std.-Dienste, Nachtzuschläge etc.)

Im Dezember letzten jahres wurde er wohnortnah versetzt... Trotzdem muss er ca. dreimal die Woche 50 Km pro Strecke fahren (hin und zurück 100 Km)... Allerdings weiß ich nicht, ob dieser Sachverhalt überhaupt erheblich ist...

Ich habe jetzt mal die Nettoeinkommen seit Januar genommen und den Mittelwert errechnet... Da hat er dann 1342,55 € netto monatlich.

Deine Antworten waren mir zwar schlüssig, aber ich muss dann doch noch mal ganz blöde fragen:

Wenn sich an der Unterhaltshöhe an sich nichts ändern wird, dann müssen wir also trotz Baby die 284 € monatlich überweisen, richtig??? (...das wird ziemlich eng... :exclam:)

Ich danke dir schon mal im voraus für deine Antwort...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2007 10:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das sieht übel bei Euch aus. Hier mal der bedarf lt. BT mit KG-Verrechnung:

Baby     175,-
Sohn     284,-
=            459,-

Netto - KU's   1343 - 459 = 884

SB in Berlin 900,- und in Brandenburg 820,-.

Lebt Dein LG mit Hauptwohnsitz schon in Berlin? Da wären event. einige wenige Euro drin. Aber 2 oder 3 Euro sind wohl auch der Mühe nicht wert.

LG oldie

Edit: Ich habe ja den BU für Dich vergessen. Kommt später noch. Er ist also ein Mangelfall. Da muss wohl verteilt werden.
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 11:07
(@mellie)
Schon was gesagt Registriert

Ja, der Hauptwohnsitz ist Berlin... Er ist nur in Berlin gemeldet... Das Haus in Brandenburg ist nicht mehr...

Was ist denn ein BU für mich???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2007 11:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also, BU (Betreuungsunterhalt an Dich bis Kind 3 jahre ist) geht nicht, da Du nachrangig behandelt wirst und zuerst die Kinder versorgt werden.

Aber trotzdem, ich gehe davon aus, dass zur Feststellung des bereinigten Einkommens Deines LG die URL des Landes Berlin zur Anwendung kommen.
- bereinigtes Netto: 1343 - %5 (berufsbedingte Aufwendungen) = 1276,-
- Haushaltsersparnis greift nicht da nicht leistungsfähig
- Einsatzbeträge lt. BT für die Kinder
  Baby  : 186,-
  Sohn : 267,-
  zusa. : 453,-
- Verteilungsmasse: berein. Netto - SB = 376,-
- Quote: 376*100/453 = 83,0%

d.h. Baby = 155,- , Sohn = 222,-  (beide aufgerundet)

So ungefähr sollte sich es verteilen. Ob die arbeitsbedingten Aufwendungen überhaupt bzw. in welchem Umfang einfliessen kann ich nicht sagen, da gibt es Spielraum und Einzelfallentscheidungen.

Tschau oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 13:21
(@mellie)
Schon was gesagt Registriert

Man, man, man, ist das alles kompliziert... Als Laie ist man ja ziemlich aufgeschmissen und so eine richtige Auskunft bekommt man ja auch nicht vom JA...

Ich danke dir erstmal recht herzlich, dass du dir Zeit genommen hast uns zu helfen...

LG mellie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2007 14:19