Hallo zusammen,
nachdem ich dieses Jahr dem Amtsgericht 3 mal meine Unterlagen geschickt habe, der Beistandschaft, sage und schreibe 5 mal, kommt jetzt meine Exfrau um die Ecke, mit Ihren Anwälten und verlangt wieder ALLE Unterlagen.
Es geht sich jetzt um rückwirkenden Unterhalt, des kleinen Sohnes, nur um den kleinen, der große wurde in dem Schriftsatz gar nicht erwähnt. Ich soll sämtliche Unterlagen aus nichtselbstständiger uns selbständiger Arbeit vorlegen.
So, meine Selbständigkeit endete Ende 2015 bzw. Anfang 2016, dies teilte ich der Beistandschaft schon mit. Der Anwalt verlangt jetzt Nachweise, die habe ich aber nicht , weil wir keine Umsätze gemacht haben. Sie wollen jetzt 12 Monate Unterhalt rückwirkend geltend machen. Bis Mai 2018 habe ich 2200,- netto verdient, anschließend gab es eine Lohnanpassung und ich verdiene nur noch 1843,- netto.
Des Weiteren wird verlangt, dass ich eine eidesstattliche Versicherung ablege und bestätige , dass meine Angaben korrekt sind.
In der Vollmacht kann ich noch lesen, dass sie sogar eine Namensänderung für die Kinder anstrebt. Vorher hatte sie mich per Email angeschrieben und ich habe dem nicht zugestimmt. Meine Kinder sind 9 und 13 Jahre und ich zahle den Mindestunterhalt von knappen 700,-. Bitte nicht falsch verstehen, aber nach unserer Trennung, hatte Sie 5 Beziehungen. Wenn sich ihr Mann, von ihr scheiden lässt, dann laufen meine Kinder mit einem fremden Namen rum, dann kommt der nächste und der Name soll wieder geändert werden?
Mein großer Sohn hat mir vor einigen Monaten einen sehr unschönen Brief geschrieben, mich aufs tiefste beleidigt und er will den Namen wohl auch ändern. Es fielen so Wörter wie, "Ich solle mir mein Geld in mein fettes A...loch stecken", oder "Du schei... Junkie" usw. Deshalb vermute ich mal, dass meine Ex dies auch zugesprochen bekommt.
Meine Motivation ist auf 0, momentan arbeite ich unter Hartz4.
Ein weiterer Punkt sind ihre ständigen Beleidigungen meiner Frau gegenüber. Sie beleidigt sie als Tussi oder Clown, sagt sie solle ihren A... bewegen. Was kann ich dagegen machen?
Grüße und Danke für Eure Hilfe
P.S. Der Brief kam gestern Abend per Email und die Frist endet am 20.11.
Moin,
unschön ...
Es geht sich jetzt um rückwirkenden Unterhalt, des kleinen Sohnes, nur um den kleinen, der große wurde in dem Schriftsatz gar nicht erwähnt. Ich soll sämtliche Unterlagen aus nichtselbstständiger uns selbständiger Arbeit vorlegen.
Wieso Rückwirkend? Wurdest Du bereits vor 12 Monaten aufgefordert? Wenn nicht, kann es keine Rückwirkende Forderung geben, höchstens ab November 2018.
Mit der Auskunft, ich hoffe da auch eine Antwort von Susi, würde ich meinen, dass Du mit der Auskunft an die Beistandschaft für zwei Jahre Ruhe haben solltest. Sie kann sich die von dort holen bzw. geben lassen.
So, meine Selbständigkeit endete Ende 2015 bzw. Anfang 2016, dies teilte ich der Beistandschaft schon mit. Der Anwalt verlangt jetzt Nachweise, die habe ich aber nicht , weil wir keine Umsätze gemacht haben. Sie wollen jetzt 12 Monate Unterhalt rückwirkend geltend machen. Bis Mai 2018 habe ich 2200,- netto verdient, anschließend gab es eine Lohnanpassung und ich verdiene nur noch 1843,- netto.
Es müsste doch eine Gewerbeabmeldung geben? Und dann die Steuererklärungen, daraus ergibt sich alles. Mehr musst Du nicht nachweisen.
Schließlich und endlich kann man nicht nachweisen, was nicht existiert. Der Mindestunterhalt wird gezahlt, damit ist die Sache erledigt.
In der Vollmacht kann ich noch lesen, dass sie sogar eine Namensänderung für die Kinder anstrebt. Vorher hatte sie mich per Email angeschrieben und ich habe dem nicht zugestimmt. Meine Kinder sind 9 und 13 Jahre und ich zahle den Mindestunterhalt von knappen 700,-. Bitte nicht falsch verstehen, aber nach unserer Trennung, hatte Sie 5 Beziehungen. Wenn sich ihr Mann, von ihr scheiden lässt, dann laufen meine Kinder mit einem fremden Namen rum, dann kommt der nächste und der Name soll wieder geändert werden?
Mein großer Sohn hat mir vor einigen Monaten einen sehr unschönen Brief geschrieben, mich aufs tiefste beleidigt und er will den Namen wohl auch ändern. Es fielen so Wörter wie, "Ich solle mir mein Geld in mein fettes A...loch stecken", oder "Du schei... Junkie" usw. Deshalb vermute ich mal, dass meine Ex dies auch zugesprochen bekommt.
Eine Namensänderung, das wurde höchstrichterlich bestätigt, wird ohne Deine Zustimmung nicht möglich sein. uch die Äußerungen, gerade eines 13jährigen, in diesem Ausmaße deuten darauf hin, dass hier die KM die Kinder misshandelt. Ich weiß, dass interessiert niemanden, aber die Brücke des Namens wird niemand deshalb abreißen können. Und wenn Du Dir Dein Geld "in den Ar.... schieben sollst" dann frage doch mal, ob dies als Aufforderung zur Einstellung des KU angenommen werden darf bzw. ob die Aussagekraft des Sohnes hier die gleiche ist, wie bei einer Namensänderung?
Meine Motivation ist auf 0, momentan arbeite ich unter Hartz4.
Verständlich!
Ein weiterer Punkt sind ihre ständigen Beleidigungen meiner Frau gegenüber. Sie beleidigt sie als Tussi oder Clown, sagt sie solle ihren A... bewegen. Was kann ich dagegen machen?
Von wem und auf welchem Wege kommen diese? Sind die beweisbar?
Dann könnte man eine Unterlassungserklärung bzw. eine Strafanzeige wegen Nötigung tätigen. Ob dies irgendwas bringt? Keine Ahnung.
Ist es so massiv, dass man es nicht "abperlen" lassen kann?
P.S. Der Brief kam gestern Abend per Email und die Frist endet am 20.11.
Schreiben per Mail gelten allgemeinhin als nicht zugestellt. Weiterhin ist die Frist recht kurz gesetzt. Vermutlich um weiteren, künstlichen Druck auszuüben.
Wenn es kein zu großer Aufwand ist, dann kopier den Kram zusammen und schick das rüber. Wenn Dein Netto gesunken ist, kannst Du versuchen ein Magelfall daraus zu machen. Allerdings kommen die dann vermutlich mit der häuslichen Ersparnis um die Ecke, da Du erneut verheiratet bist.
Allerdings musst Du Dich von dieser Fristsetzung jetzt nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
danke für deine Antwort.
Es steht in dem Schreiben November 2017 bis Oktober 2018 und das ist dass erste Schreiben der Anwälte seit 2-3 Jahren. Die Beistandschaft fordert mich ja hier im monatlichen Turnus auf, denen Sachen zu belegen.
Das mit dem Gewerbe ist etwas tricky. Zwischenzeitlich habe ich ein Schreiben, mit der Schätzung und eine Abrechnung gefunden. Am Ende sind wir hier +- 0 rausgegangen, mussten aber das Gewerbe zur Abänderung ein zweites Mal anmelden.
Die Beistandschaft berechnet schon seit 3 Monaten den Mangelfall, es ging denen aber nicht schnell genug, die Unterlagen von mir zu bekommen. Am Ende kommen da 50,- weniger bei raus.
Meine Exfrau ist im tracktieren einsame Klasse, was die vor Gericht für eine Show abgezogen hat. Während der Verhandlung standen alle(Richter, Jugendamt, ihr Anwalt) um sie herum und haben sie in den Arm genommen, sie gedrückt und Taschentücher gegeben, ich kam mir vor wie in einer Daily Soap.
Danach hat der Richter mir mit Haft gedroht und sich mit ihrem Anwalt über Lederhose und das Oktoberfest unterhalten. Somit war mein Sorgerecht pfutsch, anwaltlich wurde ich nicht vertreten, mein Anwalt hätte angeblich keinen beantragt, was nachweißlich falsch war.
In der zweiten Verhandlung wurde ich anwaltlich vertreten, der Anwalt hat nur mit dem Kopf geschüttelt und hat mir geraten, einfach alles abzunicken, es würde nichts bringen, das Urteil wäre schon lange beschlossene Sache.
Jetzt steigere ich mich wieder voll rein :-/
Ja wir können die Beleidigungen nachweisen, wurde alles per Email dokumentiert. Ob das was bringt, keine Ahnung, aber zumindest würde man mal eine Reaktion zeigen.
Wohin muss ich das schicken? Als PN?
Es steht in dem Schreiben November 2017 bis Oktober 2018 und das ist dass erste Schreiben der Anwälte seit 2-3 Jahren. Die Beistandschaft fordert mich ja hier im monatlichen Turnus auf, denen Sachen zu belegen.
Man kann, nach meinem Verständnis, nicht alle möglichen Unterlagen fordern und so den Zeitraum bis unendliche ziehen.
Auskunft wurde erteilt, Rückfragen wurden beantwortet. Damit ist die Sache erledigt.
Wenn jetzt aber ein Anwalt im Spiel ist, musst Du dem JA auch keine Unterlagen mehr schicken.
Das mit dem Gewerbe ist etwas tricky. Zwischenzeitlich habe ich ein Schreiben, mit der Schätzung und eine Abrechnung gefunden. Am Ende sind wir hier +- 0 rausgegangen, mussten aber das Gewerbe zur Abänderung ein zweites Mal anmelden.
Ok, die Spielchen kenne ich.
Aber dennoch gibt es Unterlagen, die das Einkommen aus der Selbständigkeit auf Null setzen. Vielleicht auch ein Schreiben des FA, dass die erneute Gewerbeanmeldung notwendig ist, um diese abzuschließen? Alles zusammen und dann sollen die sich damit auseinandersetzen.
Die Beistandschaft berechnet schon seit 3 Monaten den Mangelfall, es ging denen aber nicht schnell genug, die Unterlagen von mir zu bekommen. Am Ende kommen da 50,- weniger bei raus.
Dies wird vermutlich der Grund für die Beauftragung des Anwaltes sein.
Vom schlechtesten Menschen der Welt will man zumindest noch sein Geld haben ...
Meine Exfrau ist im tracktieren einsame Klasse, was die vor Gericht für eine Show abgezogen hat. Während der Verhandlung standen alle(Richter, Jugendamt, ihr Anwalt) um sie herum und haben sie in den Arm genommen, sie gedrückt und Taschentücher gegeben, ich kam mir vor wie in einer Daily Soap.
Danach hat der Richter mir mit Haft gedroht und sich mit ihrem Anwalt über Lederhose und das Oktoberfest unterhalten. Somit war mein Sorgerecht pfutsch, anwaltlich wurde ich nicht vertreten, mein Anwalt hätte angeblich keinen beantragt, was nachweißlich falsch war.
In der zweiten Verhandlung wurde ich anwaltlich vertreten, der Anwalt hat nur mit dem Kopf geschüttelt und hat mir geraten, einfach alles abzunicken, es würde nichts bringen, das Urteil wäre schon lange beschlossene Sache.
Oha ... also eine recht sachliche Rechtssprechung, auf den Füßen des Rechtsstaates ...
Ja wir können die Beleidigungen nachweisen, wurde alles per Email dokumentiert. Ob das was bringt, keine Ahnung, aber zumindest würde man mal eine Reaktion zeigen.
Ich vermute mal, dass es als Querulantentum definiert wird, oder als Rache, weil Du Deinen Willen nicht bekommst ... So wie ich die vorherige Verhandlung lese.
Du könntest, wie zuvor beschrieben, eine Strafanzeige tätigen ... aber in jedem Fall bei zukünftigen Schriftsätzen diese in Kopie mit beifügen.
Wohin muss ich das schicken? Als PN?
Das habe ich nicht verstanden. Sorry.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden, ich dachte du wolltest den Kram(Schreiben des Anwaltes) geschickt bekommen, um dir ein Bild zu machen 🙂
Die wollen sogar ab 2015 Kapitalzinserträge nachgewiesen bekommen, Mietverträge, Finanzkonten, Vorsorgeverträge und und und
Sag mal, spinnen die? Ich lasse meine Hosen runter, damit sich jeder bedienen kann .... Hat man als Vater eigentlich auch Rechte oder nur Pflichten?
Jetzt wird mir so einiges klar. Also die Beistandschaft hat den Mangelfall nicht anerkannt und hat darauf hingewiesen, das ein erhöhter Unterhalt besteht. Deshalb wird meine Exfrau wohl auch wieder zum Anwalt gegangen sein.
in Bayern geht das! Da hat man die Beistandschaft und den Anwalt an der Backe, in NRW ist das anders.
Vor einiger Zeit hatte ich noch ein Thema eröffnet, wobei es sich um einen Mehrbedarf geht. Den muss ich ebenfalls bezahlen!
Und wieder kam nur ein Endbetrag, keine Aufstellung der Berechnung, keine Quittungen, nichts!
Mein Sohn war angeblich ab dem 15.2 in einer Nachhilfe, Ende Februar wurde ich davon in Kenntnis gesetzt und im Juli kam die Berechnung, toll! 443,- ! Da kommt echt Freude auf.
Zudem schrieb die Beistandschaft, ich solle mir eine neue Arbeit suchen, oder einen Minijob annehmen. Ich gehe um 8 Uhr aus dem Haus und bin um 20 Uhr zu Hause, bei einer 6 Tage Woche.
Würde ich mir in Düsseldorf etwas suchen, wäre ich 2 Stunden einfach unterwegs und meine Kosten würden explodieren. Umzug würde mich bestimmt 7000,- kosten, Kaution, Miete, Umzugsunternehmen etc.
Zahl du Depp, oder wir verklagen dich, lese ich immer und immer wieder.
Ganz ehrlich, ich kann nicht mehr. Mein Leben besteht nur aus Anwalt, Papiere und Jugendämtern.
in Bayern geht das! Da hat man die Beistandschaft und den Anwalt an der Backe, in NRW ist das anders.
So? Wie kommst Du darauf?
Moin,
Jetzt wird mir so einiges klar. Also die Beistandschaft hat den Mangelfall nicht anerkannt und hat darauf hingewiesen, das ein erhöhter Unterhalt besteht. Deshalb wird meine Exfrau wohl auch wieder zum Anwalt gegangen sein.
in Bayern geht das! Da hat man die Beistandschaft und den Anwalt an der Backe, in NRW ist das anders.Vor einiger Zeit hatte ich noch ein Thema eröffnet, wobei es sich um einen Mehrbedarf geht. Den muss ich ebenfalls bezahlen!
Und wieder kam nur ein Endbetrag, keine Aufstellung der Berechnung, keine Quittungen, nichts!
Mein Sohn war angeblich ab dem 15.2 in einer Nachhilfe, Ende Februar wurde ich davon in Kenntnis gesetzt und im Juli kam die Berechnung, toll! 443,- ! Da kommt echt Freude auf.
komm mal runter, mit deiner Hektik machst du es nur noch schlimmer.
Es passt schon nicht zusammen. Wenn du ein Mangelfall bist dann kannst du für Mehrbedarf nicht leistungsfähig sein.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ohne entsprechende Nachweise würde ich auch keinen Mehrbedarf bezahlen.
Nicht gleich etwas als gegeben hinnehmen, nur weil ein "Amt" sagt "du musst!". Gerade das Jugendamt ist in meinen Augen nicht ein Amt, sondern beinhaltet höchst kriminelle Strukturen, die in einem Rechtsstaat nicht zu suchen haben. Aber dies interessiert die etablierten Politiker relativ weng (und die Jutiz noch viel weniger).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Runterkommen ist echt leicht gesagt, momentan sehe ich die Felle davonschwimmen 🙂
Der Mehrbedarf wurde mir für die Monate Februar - Mai angerechnet, wo ich noch 2200,- verdient habe. Ab Juni, mit dem verminderten Gehalt, wurde der gestrichen. Bringt mir jetzt aber auch nix.
Das lustige ist, mein Sohn war schon in der Nachhilfe, erst danach wurde ich davon unterrichtet. Als er ging Anfang Februar zur Nachhilfe und Ende Februar/ Anfang März wurde ich in Kenntnis gesetzt und im Juni kam die Berechnung von 443,-.
Das schaut mir auch etwas strange aus. Muss man das nicht vorher abklären? Vor allem soll ich innerhalb von 2 Wochen den Betrag überweisen, sonst wird geklagt.
So? Wie kommst Du darauf?
In Bayern drehen sich die Uhren rückwärts. In NRW ist entweder BS oder Anwalt, in Bayern geht beides, meine Anwältin war da auch etwas baff, ist leider so.
(..) im Juni kam die Berechnung von 443,-.
Das schaut mir auch etwas strange aus. Muss man das nicht vorher abklären? Vor allem soll ich innerhalb von 2 Wochen den Betrag überweisen, sonst wird geklagt.
Diese 443 Euro sind für die Nachhilfe zusammen? Oder pro Monat? Ich vermute ersteres ...
Dann fehlen die Nachweise ... diese Klage wäre mutwillig und unsinnig. Wenn es die Nachhilfe gab, dann muss es einen Beleg geben.
Dann muss die KM ihr Einkommen offen legen. Denn Mehrbedarf wird gequotelt ... da fehlt also noch ein wenig an Material. Das würde ich dem Anwalt schreiben und nix überweisen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann wurden mir 65% in Rechnung gestellt.
Es soll angeblich eine Berechnung und Quittungen geben, aber leider habe ich die nie gesehen.
Der Gesamtbetrag für 6 Monate sind ca 670,- €, wie gesagt, wenn meine Berechnungen stimmen.
Diese 443 Euro sind für die Nachhilfe zusammen? Oder pro Monat? Ich vermute ersteres ...
Dann fehlen die Nachweise ... diese Klage wäre mutwillig und unsinnig. Wenn es die Nachhilfe gab, dann muss es einen Beleg geben.
Dann muss die KM ihr Einkommen offen legen. Denn Mehrbedarf wird gequotelt ... da fehlt also noch ein wenig an Material. Das würde ich dem Anwalt schreiben und nix überweisen.Gruß
Kasper
Was gehört denn zu Ihrem Einkommen? Kindergeld und mein Unterhalt auch? Soweit ich weiß geht sie Teilzeit arbeiten + Minijob, als Mediengestalterin.
Ich vermute jetzt mal:
Lohn TZ: 1500
Minijob: 400
Kindergeld: 390
Unterhalt: 700
Wohngeld: 100 -> Vielleicht
Sagen wir mal 3000,-, die Miete ist vermindert, weil es sich um eine soziale Wohnung handelt, sie zahlt da nur ca 700,-, dann bleiben für 3 Personen 2000,-.
Vielleicht vertue ich mich auch, aber wie kommen dann die 65% für den Mehrbedarf zustande? Von meinem alten Gehalt blieben abzgl. des Unterhaltes 1500,- minus der Miete sind es 800,-.
Die Mieten bleiben unberücksichtigt. Auch die KU Zahlungen und das Kindergeld wird nicht mit eingerechnet.
Aber zu Ihrem Einkommen wird auch, wenn Du zahlst, ein Betreuungsunterhalt hinzugerechnet
Aber Du musst nicht vermuten, Sie muss es nachweisen.
Auch wie eine Berechnung von 65% zustande kommt.
Mit Deinen vermuteten Zahlen gerechnet, komme ich auf:
KM:
1500 TZ
400 Mini
100 Wohngeld
= 2000 Euro (vermutlich unbereinigt)
Dann Du:
1500 Euro
Mehrbedarf: 670 Euro
Damit entfallen etwa 40% auf Dich!
Das wären dann zirka 268 Euro; damit wird der SB von 1300 Euro unterschritten und es stehen maximal 200 Euro von Deiner Seite aus zur Verfügung.
Aber wie gesagt, das ist wie das Hornbacher Schießen, solange nciht die echten Zahlen vorliegen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Warten wir mal ab, ich melde mich wieder.
Jetzt habe ich gerade erfahren, dass der Vater meiner kleinen Stieftochter demnächst keinen Unterhalt mehr zahlen wird.
Es ist zum kotzen!
In Bayern drehen sich die Uhren rückwärts.
Das hat nichts mit Bayern zu tun. Wenn im Sauerland jemand die (Bundes)gesetze falsch anwendet, ist das nicht anders.
Das hat nichts mit Bayern zu tun. Wenn im Sauerland jemand die (Bundes)gesetze falsch anwendet, ist das nicht anders.
Hier in NRW wurde mir gesagt, entweder BS oder Anwalt. Warum kann meine Exfrau beides in Anspruch nehmen?
weil jemand schläft...
Oder es gab eine Überschneidung, Beistandschaft beendet und Anwalt beauftragt. Das kannst du mit einem Telefonat klären.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.