Moin Chili
TU ist bis zur Rechtskraft der Scheidung fällig.
Jain. Nach einem Jahr kann m.W.n. überprüft werden lassen, inwieweit die Grundlagen für den TU noch vorliegen. Hier hat die UH-Reform (2008 oder 2010 -> Eigenverantwortung bzw. einmal Fr. Doktor ...) zumindest bei vielen Gerichten tatsächlich ein Nachdenken ausgelöst. Allerdings sehe ich bisher eine Allmacht des zuständigen Gerichts bei der Einschätzung. Das heißt aber nicht, gut vorbereitet nach 1 Jahr genau dagegen anzugehen.
Gruss oldie
PS: Apropos Trennungsunterhalt: Bevor ein Scheidungsantrag eingereicht werden soll, schreibt der Gesetzgeber im Prinzip ein Jahr Trennung vor (eine absolute Anmaßung - nur mal nebenbei bemerkt). D.h. aber, daß mit Einreichung des Scheidungsantrages von Trennungsunterhalt eigentlich keine Rede mehr sein kann. Dann ist man nicht nur getrennt, sondern lebt in Scheidung. M.E. ein gewaltiger Unterschied. Zudem ist das eine Jahr vorbei.
Edit: Präzisierung - als Schrägschrift hervorgehoben
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.