Umrechnung Alttitel...
 
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Umrechnung Alttitel(2007) wurde nie vorgenommen...

 
(@anfree72)
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Hallo,

schreibe dies nun in einem Extra Threat.

Das OLG hat der UH Abänderungsklage von LG stattgegeben und schreibt in seiner Begründung das die UH Titel 2008 umgerechnet werden hätten müssen.

Für Kind 1 wären somit 2008 nur 94% UH zu zahlen gewesen,
für Kind 2, 90,3%.

Mittlerweile habe ich versucht mich im WWW sowie auch im Forum darüber schlau zu machen ob diese Aussage des OLG so stimmt.

Bislang gingen wir davon aus das LG ab Jan 2010 pro Monat 64€ zu wenig UH gezahlt hat, die Gegenseite forderte dies auch als Rückstand und droht mit Zwangsvollstreckung.

Stimmt diese Aussage des OLGs?
Wenn es stimmt dann hat LG seit 2008 bis 2010 , bzw. ab Juni 2012 zu viel UH bezahlt ab 2010 bis Juni 2012 ca. 8€ zu wenig. Wenn man diese 8€ x XMonate gegen dem zu viel bezahlten UH rechnet verbleiben immer noch ca. 1300 UH der zu viel gezahlt wurde.

Was haltet ihr von der Aussage des OLGs?

LG anfree

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2012 20:13
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

GuMo,

so ganz kann ich die Rechnung des OLG nicht nachvollziehen.
Ich komme auf ganz andere Zahlbertäge in 2007.

Das OLG Schreibt bei Kind 1:
Der neue Prozentsatz für Kind 1 berechnet sich wie folgt:
Zahlbetrag am 31.12.2007 226,00 EUR
zzgl. halbes Kindergeld 77,00 EUR
303,00 EUR.
Neuer Prozentsatz (303,00 EUR : 322,00 EUR =) 94,0 %.

Bei Kind 2:
Der neue Prozentsatz für Kind 2 berechnet sich wie folgt:
Zahlbetrag am 31.12.2007 175,00 EUR
zzgl. halbes Kindergeld 77,00 EUR
252,00 EUR.
Neuer Prozentsatz (252,00 EUR : 279,00 € =) 90,3 %.

Ich entnehme der Tabelle 2007 Zahlbeträge von:

245 € bzw. 196 € die Kinder waren damals 3 und 6 jahre Alt.

Die Titel lauten pro Kind

Auf 100% des Regelbetrages der jew. Alterstufe ab 01.05.2007 abzüglich der Hälfte des auf ein erstes bzw. zweites  Kind  anfallenden KG monatlich im voraus, wobei der Kindergeldanteil nicht anrechenbar ist in der Höhe, in der der geschuldete UH 135%des jew. Regelbetrages der jew. Alterstufe unterschreitet.

Wir kommen mit den Beträgen einfach nicht klar. vielleicht seht ihr Spezialisten klarer.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 11:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wie die Umrechnung zu erfolgen hat ist >>hier<< erläutert. Dabei ist zu beachten, dass als Zahlbetrag der letzte/aktuellste aus dem Jahr 2007 zu verwenden ist. Als Bedarf hingegen wird der aus der >>DT 2008<< herangezogen. Dein Fehler scheint zu sein, die Bedarfssätze aus der DT2007 verwendet zu haben. Denke daran, dass hier die Prozentsätze von 2007 auf 2008 umgerechnet werden. Mit diesen neuen Prozentsätzen muss dann bei Anwendung auf die DT2008 (deutlich höhere Bedarfssätze) der gleiche Zahlbetrag herauskommen, wie er 2007 gelautet hat.

N.m.A. hat das OLG korrekt gerechnet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2012 16:17
(@Inselreif)

245 € bzw. 196 € die Kinder waren damals 3 und 6 jahre Alt.

wie alt sind die Kinder heute? Man muss jede Altersstufe fiktiv zum Stichtag 01.01.2008 umrechnen und dann auf heutige Verhältnisse anwenden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2012 19:05
(@anfree72)
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Hallo Inselreif danke für deine Nachfrage,

die Kinder sind jetzt:

Kind 1 seit Nov. 12 Jahre
Kind 2 seit Juli    9Jahre

Das Gericht rechnet aber in seinem Beschluss durchwegs mit diesen 94% bzw. 90,3%

Siehe Threat:  http://www.vatersein.de/Forum-topic-21426-start-150.html

Somit wären ab 2010 bis Oktober 2012, 488€ für beide Kinder zu zahlen gewesen. Das heißt es wären lediglich 8€ pro Monat  an Rückstand aufgelaufen da LG 480€ gezahlt hat. Wie gesagt wurde der Titel nie umgerechnet und LG hat immer 100% des jeweiligen Tabellenbetrages abzüglich KG gezahlt bis dann 2010 diese enorme Erhöhung kam.

Das Gericht schreibt das ab Oktober 2012 Für Kind 1  309 € und Kind 2  237 € zu zahlen wären/sind.

Seit Juli 2012 zahlte LG 544 € für beide und seit Nov. 606 €. Da er ab jetzt Vollstreckungschutz hat zahlt er ab Dez. pro Kind nur noch 70% bis zu Entscheidung, heute kam der Termin per Post. Am 21.01 ist die Verhandlung.

Vieleicht fällt einen von Euch noch das ein oder andere zu oben genannten Threat ein, denn mit seiner Begründung hat das OLG einige Vorlagen gegeben.

Das mit dieser fiktiven Umrechnung zu jeder Alterstufe habe ich zwar auch gelesen und doch nicht verstanden, kann es sein das es dazu wiedersprüchliche Urteile bzw. Geschriebenes gibt?

So wie das Gericht es schreibt wäre es schon prima.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2012 21:22
(@anfree72)
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Hallo Oldie auch vielen Dank an dich. Ich habe Inselreifs Post schnell überflogen und beantwortet dass ich deinen gar nicht wahrgenommen habe(schäm). Wie scon geschrieben wäre es ja Super wenn die Beträge des OLGs stimmen,somit gibt es nämlich keine Rckstände,höchstens zu viel bezahlen UH.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2012 21:54
(@Inselreif)

Hi,

also mir ist es gelungen, das nachzuvollziehen  🙂
Hier gibt es gleich mehrere Besonderheiten, die zu einem etwas "komischen" Ergebnis führen:

Kind 1:
100% Regelbetrag (neue Bundesländer!!) in Altersstufe 2: 226,-
Da 35% von 226,- grösser sind als 77,- (halbes Kindergeld), erfolgt keine Kindergeldanrechnung.
Damit Zahlbetrag am 31.12.2007: 226,-

226,- + 77,- (halbes Kindergeld, das zwar vorher gar nicht abgezogen wurde aber das Gesetz will es so  :wink:) = 303,-
303,- / 322,- (Minimum für Altersstufe 2 am 01.01.2008 nach § 36 IV EGZPO) = 94,0%

Kind 2
100% Regelbetrag (neue Bundesländer!!) in Altersstufe 1: 186,-
Kindergeldanrechnung 77,- (halbes Kindergeld) abzüglich 35% von 186 = 11,90
Damit Zahlbetrag am 31.12.2007: 174,10 aufgerundet 175,-

175,- + 77,- (halbes Kindergeld wie oben) = 252,-
252,- / 279,- (Minimum für Altersstufe 1 am 01.01.2008 nach § 36 IV EGZPO) = 90,3%

Allgemein am Rande: Ich hab das nochmal ausführlich aufgeschrieben, weil man sieht an diesem Beispiel ganz nett, wie unzulänglich diese ganze Umrechnerei der Alttitel eigentlich ist. Sowohl was die Überleitung aus dem Ost-Regelbetrag betrifft als auch die Nicht-/Teilanrechnung des Kindergeldes bei Titulierung unter 135% RegelVO.

So, was ist jetzt zu zahlen?

Kind 1:
2008: 94,0%*322,- - 77,- => 226,-
2009: 94,0%*322,- - 82,- => 221,-
2010 bis 2012 (bis Oktober): 94,0%*364,- - 92,- => 251,-
2012 (ab November): 94,0%*426,- - 92,- => 309,-

Kind 2:
2008: 90,3%*279,- - 77,- => 175,-
2009 (bis Juni): 90,3%*281,- - 82,- => 172,-
2009 (ab Juli): 90,3%*322,- - 82,- => 209,-
seit 2010: 90,3%*364,- - 92,- => 237,-

Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht verrechnet. Dass das OLG durchweg mit diesen Sätzen rechnet (und damit die Kinder willkürlich ungleich behandelt!) widerspricht zwar den gültigen Richtlinien (und meiner Meinung nach auch dem Wortlaut des § 36 EGZPO), ist nach einem Beschluss des BGH vom April diesen Jahres aber so zu handhaben. Wahrscheinlich wird das zum Jahr 2013 dann auch in den Unterhaltsrichtlinien stehen.

Mit der Vollstreckung ist zu unterscheiden:
-> Zeiten, die vor Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags liegen: es kann bis zur Höhe der oben errechneten Zahlbeträge vollstreckt werden. Wurde "freiwillig" zu viel bezahlt, ist das Pech.
-> Zu Zeiten ab Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags wird sich das OLG äussern und dann kann "verrechnet" werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2012 00:29
(@anfree72)
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Danke für deine ausführliche Erklährung,

das mit diesen 35% und der KG anrechnung wuste ich nicht , weshalb ich falsche Zahlbeträge hatte.

Ansonsten komme ich auf die gleichen Beträge.

Nochmals vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2012 22:21
(@anfree72)
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War diese Alttitelgeschichte damals eigentlich in den Medien oder wie wurde man als normal Sterblicher der sich mit der Materie nicht auskennt informiert das Titel 2008 umgerechnet werden müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2012 22:23
(@Inselreif)

Hi,

genauso wie Du als Normalsterblicher irgendwie erfahren hast -oder auch nicht- dass am 04.12.2010 die Winterreifenpflicht eingeführt wurde.
Änderungen der DT waren eigentlich immer eine Randnotiz in der Presse wert.

PS: bevor es jemand ohne Nachdenken übernimmt - die "35%" sind vereinfacht und kommen aus der Differenz zwischen 135% und den in diesem Fall titulierten 100%.
Korrekt heisst die Rechnung "Anrechnung des halben Kindergeldes abzüglich der Differenz zwischen 135% des Regelbetrags und dem Zahlbetrag, sofern dieser geringer ist"
Man ging damals davon aus, dass das Kind mindestens 135% des Regelbetrags erhalten sollte, bevor irgend etwas angerechnet wird.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2012 23:50




(@anfree72)
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Hallo,

wir haben uns ein wenig in die Überzahlung eingelesen.

Zu viel gezahlter Unterhalt kann so wie es aussieht nicht zurückgefordert werden , da man sich auf Entreicherung berufen kann.
LG hat ja für 2008 und 2009 zu viel gezahlt, ist halt Pech aber darum geht es ihm auch nicht mehr.
Wenn überhaupt hätte er zu viel bezahltenn UH vom Jobcenter einfordern müssen, da die sich somit Leistungen für KM gespart haben.

Im Moment geht es hauptsächlich um den offensichtlichen  zu viel gezahlten UH in 2012 für die Monate Juli, August September Oktober und November insgesamt
508 €.Für diese Monate zahlte LG under Vorbehalt da die Gegenseite ja 100% Unterhalt forderte und mit Zwangsvollstreckung drohte.
Wie sich ja jetzt  herausgestellt hat unrechmäßig, doch hätte dies einen Gerichtsvollzieher warscheinlich nicht interessiert.

Im WWW haben wir gelesen das am besten zeittgleich mit einer Abänderungskläge eine Klage auf Rückzahlung erfolgen sollte um evtl. etwas geltent machen zu können bzw. das überzahlter UH gleich wieder verrechnet werden muß da er sonst wieder der Entreicherung zum Opfer fallen könnte.

Wie gesagt geht es LG nicht mehr um 2008/09 sondern um die Beträge die, die Gegenseite 2012 unbedingt  vollstrecken wollte obwohl diese in der Höhe  gar nicht gezahlt werden hätten müssen.

Laut vorläufigen Gerichtsbeschluß soll LG ja nun XXX € an KM zahlen und XXX € als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Soll er dies lieiber zahlen  und hoffen das KM überzahltes zurückerstatten muss?

Was würdet ihr machen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2012 11:40
(@brille007)
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Moin,

Wenn überhaupt hätte er zu viel bezahltenn UH vom Jobcenter einfordern müssen, da die sich somit Leistungen für KM gespart haben.

das ist ein Irrtum; ein UH-Zahler kann deswegen keine Rückforderungen ans JC stellen. Mal abgesehen davon, dass Bedürftige dort nicht automatisch Anspruch auf Maximalbeträge haben.

Soll er dies lieiber zahlen  und hoffen das KM überzahltes zurückerstatten muss?

Auch darauf würde ich mich nicht verlassen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2012 12:04
(@anfree72)
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Moin,
das ist ein Irrtum; ein UH-Zahler kann deswegen keine Rückforderungen ans JC stellen. Mal abgesehen davon, dass Bedürftige dort nicht automatisch Anspruch auf Maximalbeträge haben.
Auch darauf würde ich mich nicht verlassen.)

Das ist schon klar, das man vom Jobcenter nichts zurückbekommen würde.

Auch das er den UH von KM zurückbekommt ist eher unwahrscheinlich.

Am liebsten würde er deshalb den zumindest im Nov. zu viel gezahlten UH von 60€ verrechnen, da dies so wie wir es gelesen haben dann unmittlebar gemacht weden muß. Doch läuft er damit bestimmt wieder in der Gefähr das sie wegen diesen 60€ zu wenig UH wieder vollstrecken könnte.

Gruß anfree

**edit: Quoting korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2012 12:20