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Umgangskosten und Unterhalt

 
(@schmusepapa)
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Hallo Foris,

in dieser Woche wurde mir (endlich!) mein Scheidungsurteil zugestellt. Prinzipiell ging es nur noch um nachehelichen Unterhalt, der Rest war bereits geklärt.
Nachdem als Verkündungstermin der 19. Juni 2006 terminiert war, hat mein Anwalt mehrfach nachgefragt, wie hoch denn nun der nacheheliche Unterhalt sei. Eine Antwort hat er nicht bekommen, das Gericht hat "gemauert". Ich vermute mal am 19. Juni wurde nichts verkündet. Ich wollte hinfahren, konnte aber aus berflichen Gründen nicht.

Der nacheheliche Unterhalt ist ja normalerweise geringer als der Trennungsunterhalt, so auch bei mir. Nun hat das "Abtippen" des Protokolls bis zur Zustellung an meinen Rechtsanwalt soooo lange gedauert (2 Wochen), dass ich natürlich für Juli noch den (höheren!) Trennungsunterhalt zahlen musste. Ein Schelm, der dabei Böses denkt...

Meine "Ex" ist vor einem Jahr mit unserer Tochter einfach 120 km weit weggezogen. Die neue Adresse musste ich über das Gericht erfragen. Ich habe (natürlich!) die Umgangskosten als unterhaltsmindernd angegeben, das Gericht hat dies abgelehnt (war vorherzusehen).

Die Begründung:

"Das Gericht zieht die Kosten, die auf Seiten des Antragstellers im Zusammenhang mit der Ausübung seines Umgangsrechts mit (Tochter) anfallen, nicht von seinem Einkommen ab. Es wird zwar nicht verkannt, dass der Umzug der Antragsgegnerin nach (neuer Wohnort) den Umgang mit (Tochter) in tatsächlicher Hinsicht erschwert hat. Die damit verbundenen erhöhten finanziellen Aufwendungen entfalten jedoch aus Sicht des Gerichtes keine unterhaltsrechtliche Relevanz. Umgangskosten sind grundsätzlich von dem Umgangsberechtigten zu tragen. Etwas anderes kann nur aus Billigkeitsgründen in eng begrenzten Ausnahmefällen gelten. Ein derartiger Fall liegt hier - trotz der höchst bedenklichen Umstände, unter denen der Antragsteller mit dem Umzug konfrontiert worden ist - nicht vor, zumal sich die finanziellen Verhältnisse durchaus noch so darstellen, dass er den Mehraufwand verkraften kann."

Also solange du nicht völlig am Hungertuch nagst und noch irgendwie den Sprit für die Fahrt zum Kind zahlen kannst, dann kann Mutti tun was sie will?

Es ist müßig zu erwähnen dass in der Berechnung mein Gehalt nicht stimmt, Zinseinkünfte einberechnet werden die es nachweislich nicht gibt, mir zwar Zinsen ehebedingter Schulden angerechnet werden, die Tilgung selbiger ich aber selbst übernehmen muss.

Soll ich dem Richter jetzt schreiben, der Mehraufwand wäre ja noch zu vertreten, hätte er die ehegemeinsamen Verbindlichkeiten berücksichtigt? Oder soll ich ihm schreiben, dass ich jetzt besser meinen Job hinschmeisse, Hartz 4 kassiere und dann der Staat meine Umgangskosten zu tragen hat und meine "Ex" in 6 Monaten dann ebenfalls ein Fall fürs Sozialamt ist?

Oder soll ich ihn vielleicht darauf hinweisen, dass ich sowohl Umgangsberechtigter als auch Umgangsverpflichteter bin nebst des zugehörigen §?

Ich weiss derzeit nicht wieso ich noch arbeite. Ich sollte alles himschmeissen, in die Nähe unserer Tochter ziehen, auf Staatskosten leben, dann hätte ich auch endlich mehr Zeit für sie und könnte sie täglich sehen.

Und das Üble ist, gegen dieses Urteil (so schlimm es auch ist) kann "Ex" wieder Berufung einlegen, und das ganze Theater geht weiter, mit ungewissem Ausgang.

In 4 Wochen endet die Einspruchsfrist. Mal sehen, was bis dahin kommt.

Gruß

Martin

- der keine Antwort / Hilfestellung zu diesem Beitrag erwartet, es ist nur symptomatisch, was in diesem Land so vor sich geht -

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2006 00:00
 elwu
(@elwu)

Der nacheheliche Unterhalt ist ja normalerweise geringer als der Trennungsunterhalt, so auch bei mir.

Ich habe (natürlich!) die Umgangskosten als unterhaltsmindernd angegeben, das Gericht hat dies abgelehnt (war vorherzusehen).

Also solange du nicht völlig am Hungertuch nagst und noch irgendwie den Sprit für die Fahrt zum Kind zahlen kannst, dann kann Mutti tun was sie will?

Und das Üble ist, gegen dieses Urteil (so schlimm es auch ist) kann "Ex" wieder Berufung einlegen, und das ganze Theater geht weiter, mit ungewissem Ausgang.

In 4 Wochen endet die Einspruchsfrist. Mal sehen, was bis dahin kommt.

Hi,

1) Bei mir ist der nacheheliche Unterhalt noch höher als der Trennungsunterhalt. Das liegt vor allem daran, dass vor der Scheidung die Verluste aus V&V berücksichtigt wurden, danach nicht mehr (genaugenommen wollte der neue Richter zwar die Mieteinnahmen berücksichtigen, aber keinerlei Aufwendungen - den Zahn hab' ich ihm in der Verhandlung per süffisantem Verweis auf die Rechtsprechung 'seines' OLG München gezogen - in dieser Hinsicht sind die bayrischen Oberrichter nicht völlig neben der Kappe, wie sonst in jeder anderen...)

2) Auch wenn du am Hungertuch nagst und den Sprit nicht finanzieren kann die heilige Mutter hierzulande machen was sie will. In zivilisierten Ländern, die nicht wie hierzulande der aus der Hakenkreuzzeit stammenden gesetzlichen Mütterüberhöhung anhängen, etwa Frankreich oder die nordischen Länder, sieht das GAAAANZ anders aus

3) Nicht nur Mutti sondern auch du kannst binnen vier Wochen Berufung einlegen

4) Wenn der Text des Urteils bekannt wäre könnte man auch abwägen, ob du das tun solltest

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 00:38
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Martin,
in der Tat  ist es so, dass Du nur dann Umgangskosten gelten machen kannst, wenn du diese vom Selbstbehalt bestreiten müsstest.

Der -ich glaube BGH- hat letztes Jahr einen Vater, der eine Distanz von 160km zurückzulegen und mehr als den Slebstbehalt übrig hatte, dazu verdonnert, die Umgangskosten alleinig zu tragen. Auch hier hatte die Mutter die Distanz geschaffen.

Ich habe in einem Zeitraum nur 40 Euro überm Selbstbehalt und sollte davon etwa 260 Euro (mit niedrigdster km-Pauschale gerechnet) Umgangskosten bestreiten. Nicht einmal die Differenz (220 Euro) konnte ich geltend machen. Die Erklärung (zu finden in meiner Geschichte) habe ich dabei bis heute nicht verstanden.

Seltsamerweise kam bei dem Urteil für meine Ex genau der Sozialhilfesatz als Zahlbetrag heraus und dafür wurde der Rest geopfert.
Würdest Du als Richter aber vielleicht nicht anders machen, wenn Du hoheitliche Aufgaben zu vertreten hättest. Also mein Urteil kann ich schon verstehen, nur halt die Begründung nicht.

Naja. Diesen Monat bin ich bei dem OLG, das von Uli schon bekannt ist. Da sich mein Spielraum noch weiter eingeengt hat, frage ich mich nun natürlich, was nun dabei rauskommt.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2006 15:18
(@schmusepapa)
Registriert

@elwu:

Das Urteil in sich ist schon schlüssig. Interessant ist nur, dass Dinge, die explizit und mehrfach beantragt wurden (gemeinsame eheliche Schulden) im Urteil überhaupt nicht erwähnt wurden. Auf einen schwachsinnigen Schriftsatz der Gegenseite, der weit nach dem endgültigen Termin zur Stellungnahme kam, wurde im Urteil was geschrieben - nämlich die Tatsache, dass dieser Schriftsatz zu spät eingereicht wurde.
Vielleicht hätte ich das auch so machen sollen, dann wäre der Richter vielleicht auch darauf eingegangen?

@Weisnich:

Ich denke bei mir ist es ähnlich. Der Richter ist eigentlich in Ordnung, ziehe ich meine Umgangskosten ab, hänge ich am Selbstbehalt. Erkennt derselbe Richter jetzt auch noch ehegemeinschaftliche Schulden an, dann hat er ein Problem mit seiner Argumentation, da ich dann unter den Selbstbehalt rutsche. Zinsen der Schulden wurden berücksichtigt, aber keine Tilgung, wobei im Urteil über den Trennungsunterhalt klar drinsteht, dass das Gericht (dasselbe!) diese Schulden als "ehegemeinschaftlich" ansieht.

Was solls, ich kann (und muss) mit dem Urteil leben. Vielen anderen hier geht es schlechter, also will ich auch nicht jammern. Trotzdem ist mir insbesondere die Argumentation bzgl. der Umgangskosten wenig begreiflich. Aber dank @Weisnich's Fall war ich auf das vorbereitet, was ich jetzt schriftlich habe.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2006 01:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Was solls, ich kann (und muss) mit dem Urteil leben...

Das kann ich so nicht stehen lassen. Wenn du ein Grummeln im Bauch hast, zudem etwas zementieren würdest, das nicht rechtens ist, dann musst du dagegen an gehen. Achte bei der Berufung nur darauf, dass hierdruch nicht das Scheidungsurteil in Gänze in der Schwebe/Berufung ist. Also ein Teilbeschwerde nur. Sonst kommen die RA-/Gerichtskosten u.U. im Gesamten doppelt auf dich zu.

Ich für mich habe festgelegt, keine richterliche Entscheidung mehr zu akzeptieren, die gegen Recht, Menschenverstand oder Würde verstößt. Und meine Mittel werden nicht mehr nur alleinig die Berufung sein. Muss nicht jeder so sehen...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2006 01:50
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo DeepThought,

also in der Kombination, dass Umgangskosten und ehegemeinsame Schulden mit Tilgung akzeptiert würden, rutsche ich unter den Selbstbehalt, und der Richter kann seine Argumentation, dass ich den Sprit noch irgendwie bezahlen kann, um meine Tochter zu sehen, knicken.

Leider habe ich die Erfahrung gemacht (in einem anderen Verfahren, nix mit Scheidung / Vatersein), dass Gerichte die Akten nicht oder nur unvollständig lesen. Gerichte unterliegen nun mal keiner Kontrolle. Und später (in höheren Instanzen) könnte es mich noch härter treffen. Und genau das sind meine Bedenken.

Und meine Mittel werden nicht mehr nur alleinig die Berufung sein.

Dann helfe mir mal bzgl. anderer Mittel "auf die Sprünge".

Gruß

Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2006 02:06