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Umgangskosten auf KU anrechenbar?

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(@lucky-luke)
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Was für Nachweise sollen es denn sein?
Die persönliche Situation habe ich bereits beschrieben.
Falls ich falsch liege, berichtigt mich, aber in meinen Augen ist für die Kleine 7x24 Stunden gesorgt.

Meine Frau wird eine 6 tägige Ausbildung beginnen, keine Verwandte in der Nähe usw. Ist es denn besser wenn die Kleine bei Tagesmüttern und irgendwelchen Bekannten unterkommt, als in der Zeit, in der ich außer Haus bin, von eigenen Großeltern betreut wird? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Für mich bleibt alles am Argument "Mütter sind bessere Väter" hängen oder besser gesagt das Kind ist besser bei der Mutter aufgehoben oder noch besser die Mutter zählt mehr als der Vater. Ich befürchte, dass ich mit genau diesen Sachen vor Gericht konfrontiert werde. Für mich ein Unding, dass sowas überhaupt problematisiert werden muss. In meinen Augen sprechen die Fakten klar für mich. Das Problem des Umgangs muss geregelt werden. Sonst wüsste ich nichts.

Soll kein Zeichen dafür sein, dass ich vor Gericht rebelieren werde oder sowas. Ich meine es grundsätzlich und allgemein.
Was denkt ihr darüber?


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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2012 19:01
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist es denn besser wenn die Kleine bei Tagesmüttern und irgendwelchen Bekannten unterkommt, als in der Zeit, in der ich außer Haus bin, von eigenen Großeltern betreut wird?

alles ausser vater oder mutter ist fremdbetreuung - von daher zählt deine persönliche EInschätzung vor Gericht nicht wirklich viel - ich denke auch, dass die KM ähnlich argumentiert und dann obliegt es dem richter...

Gruß Zahltag


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Geschrieben : 18.07.2012 19:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

Meine Frau wird eine 6 tägige Ausbildung beginnen, keine Verwandte in der Nähe usw. Ist es denn besser wenn die Kleine bei Tagesmüttern und irgendwelchen Bekannten unterkommt, als in der Zeit, in der ich außer Haus bin, von eigenen Großeltern betreut wird? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

es ist gerade im Familienrecht ein häufiger Fehlschluss, die Dinge, die einem selbst als logisch und richtig erscheinen, auch als zwingende Grundannahmen bei anderen vorauszusetzen.

Einfache (ggf. fiktive) Gegenfragen machen das deutlich. Zum Beispiel: "Warum soll ein leiblicher Verwandter für die (Fremd-)Betreuung eines Kindes besser geeignet sein als beispielsweise eine qualifizierte Tagesmutter, eine vertrauenswürdige Freundin oder eine schulische Nachmittagsbetreuung?" Spätestens dann wird klar, dass "Blutsverwandtschaft" kein schwerer wiegendes Argument ist - warum auch?

Die Sache mit der (weiteren) Ausbildung kann sie sich - sofern überhaupt relevant - zwischenzeitlich anders überlegt haben; angesichts eines eigenen Einkommens von 1.900 netto braucht sie die ja nicht wirklich. Du kannst die Betreuungskontinuität in den Ring werfen; sie Deine (aus ihrer Sicht) mangelhafte Bindungstoleranz (Beweis: Dein bereits eingereichter ASR-Antrag) und die durch Dich geschaffene Entfernung. Als Kirsche obendrauf noch das Standard-Argument, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören und ein paar Tränen - und schon ist das Ganze alles andere als ein Selbstläufer; ganz egal, wie logisch Dir Deine eigene Argumentation erscheinen mag.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.07.2012 19:56
(@lucky-luke)
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Die Ausbildung muss sie machen, den Job ist sie in 4 Jahren los.

Hatte gerade ein "Gespräch" mit meiner Frau. Man, die ist nur noch auf Krawall aus, fing auch "ausfallend" zu werden. Fing damit an, dass ich es nicht geschafft habe die Kleine dazu zu bringen mit ihr zu telefonieren. Die Kleine fing an bockig zu werden, lag auch an der Uhrzeit. Das hat meiner Frau gereicht, um mir die ganze Palette meiner pädagogischen Unfähigkeit an den Kopf zu werden. Trotz meiner Versuche meine Frau dazu zu bringen sich zu beruhigen....  

Ich habe mich über den Richter erkundigt. Eine Mutter aus dem Kiga hatte mit ihm zu tun. Sie meinte er teilt auf beiden Seiten aus. Soll wohl einer in den 40er sein. Keine Ahnung, ob das was bedeutet.

Wie läuft den so eine Gerichtsverhandlung ab? Werden die Argumente beider Seiten angehört? Wollte mir vorher eine "Checkliste" meiner Argumente machen, denn ich kann die der Gegenseite schon fast erahnen, schon bereits aus der Begründung des  Antrags auf ASR und Umgang der Gegenseite.

Wie reagiert man auf Unwahrheiten, Nichtwissen oder ganz einfach Lügen?

In den SMS meiner Frau steht sowas wie "Wenn die Kleine bei mir lebt, kannst du uns immer besuchen kommen" oder "Sorry, hab vergessen dass die Kleine dich anrufen soll" (geschah schon mehrmals während der Besuche bei der KM. Ich meine, ich kann mir schon vorstellen, was passieren wird, wenn meine Frau die Kleine bekommen sollte. Nix mit Besuchen, nix mit Telefonaten. Und da ich meine zukünftige Ex kenne, wird es auch so kommen.

Was passiert eigentlich wenn das Urteil die Kleine meiner Frau zuspricht? Ich weiß, sind alles Fragen an meinen Anwalt. Er kommt aber erst am Wochenende zu uns. Dachte ich frag mal hier schon vorher.
Gibt es sowas wie Revision? Gehts dann zum OLG? Muss ich die Kleine dann sofort abgeben?


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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2012 23:28
(@zahltag)
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ich würde erstmal nen neuen fred bzgl ABR/ASR aufmachen und den Umgangsfred nicht weiter vermischen

ich bin weiterhin dafür und diesen dann strukturiert aufbauen - wer hat wann welchen antrag gestellt wie sind die anklageschriften usw. usf.

Gruß Zahltag


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Geschrieben : 19.07.2012 00:49
(@frieda)
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Hallo, 

Die Ausbildung muss sie machen, den Job ist sie in 4 Jahren los.

es gibt viele viele Leute mit befristeten Arbeitsverträgen unter 4 Jahren, die deshalb noch keine Ausbildung machen müssen. Müssen tut sie gar nichts, wenn sie nicht will. Und was in 4 Jahren ist, wird ihr plötzlich auch ziemlich egal sein, solange sie nur ihr Ziel erreicht.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

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Geschrieben : 19.07.2012 09:37
(@lucky-luke)
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@ Frieda

Sie ist Soldatin und muss zum Ende Ihrer Dienstzeit eine Ausbildung machen. Diese beginnt im August. Es gibt die Möglichkeit eine Bundeswehrfachschule in Köln, also in unserer Nähe, besuchen zu können. Diese Möglichkeit nimmt sie nicht wahr, das ihr die Menschen im Rheinland, der Dialekt nicht gefallen und ihre neue Liebe, ebenfalls Soldat, im Norden stationiert ist.


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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 10:50
(@lucky-luke)
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Ein Nachtrag.

Geschieden sind wir. Soweit so gut.

Bei der Verhandlung waren beide Parteien mit Anwälten, JA-MA, Richter anwesend.

Der Richter sah von Anfang an der Verhandlung keinen Anlass der Kleinen einen erneuten Umzug zu zumuten. Die Kleine bleibt also bei mir. Auch super!

Von mir eingebrachte Vorschlag "Begleitendes-Fliegen" wurde von allen dankend angenommen, da niemand einen anderen Vorschlag machen konnte. Auch OK.

Der Nachfrage vom Richter bei meiner Ex, ob sie denn jetzt mit der Entscheidung, dass die Kleine bei mir bleibt, einverstanden wäre, entgegnete sie mit einem kategorischen "Nein". Es geht also weiter.Von der Anhörung unserer Tochter vor Gericht nahm sie aber Abstand.

Daraufhin setzte der Richter das Verfahren aus und verwies uns an einen Mediator. Den Kontakt habe ich bereits hergestellt. Muss nur noch geklärt werden, ob das JA die Kosten übernimmt. Das JA wartet aber auf das Verhandlungsprotokoll.

In den zwischenzeitlichen tel. Gesprächen mit meiner Ex bestätigte sie ihre Haltung „Ich kämpfe bis zum Letzten, damit ich mir sagen kann „ich habe alles versucht““. Halte ich für sinnlos, besonders nach der Gerichtsverhandlung, aber ich kannst verstehen.

Umgangstermine wurden festgelegt. Auch OK.

Unterhalt wurde nicht behandelt. Ich habe meiner Frau für diesen Monat bis zum 15. ten Zeit gegeben den Unterhalt zu überweisen und ab September bis zum 5.ten des Monats. Mal sehen.

Das eigentliche Problem sind aber nach wie vor die Besuche.
Normalerweise bekomme ich meine Tochter immer dazu das zu tun, was ich für sinnvoll halte. Ob das was neues zum Essen ausprobieren ist oder wenn sie sich etwas nicht traut… Dieses Mal lässt sie sich mit keinen „Tricks“ dazu bewegen alleine für eine Stunde in den Flieger zu steigen. Stichwort „Verlustängste“. Meine Ex geht schon fast davon aus, dass auch wenn ich es schaffen würde, die Kleine unter keinen Umständen von meiner Ex sich trennen wird. Und keine Stewardess wird ein Kind in der „Verfassung“ annehmen. Eine Nachfrage beim JA wurde mit der Aussage begegnet „Die Eltern müssen sich einigen, notfalls gerichtlich“. Der Mediator meinte das auch, fügte aber hinzu, dass wir auf keinen Fall versuchen dürfen die Kleine „unter Druck“ zu setzten, da ihre negative Einstellung dadurch nur noch verstärkt wird.

Nun sitze ich in der Klemme. Einerseits möchte ich, dass die Besuche stattfinden, auf der anderen Seite weiß ich nicht, wie ich es schaffen soll.


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Themenstarter Geschrieben : 06.08.2012 15:24
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