Umgangskosten auf K...
 
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Umgangskosten auf KU anrechenbar?

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(@lucky-luke)
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Hallo Forum!

Zunächsteinmal möchte ich sagen " Tolle Seite!"

Ich komme dann mal gleich zur Sache.

Infos zur Situation:
Trennungsjahr im Okt. 2010 angelaufen.
Auszug 08.2011. Kind (Tochter 5 J.) bei mir.
Scheidungstermin in einem Monat.
Entfernung zwischen KM und uns ca. 700km. Wegzug aus beruflichen Gründen, die nicht vorgeschoben sind.
KM zahlt seit August 2011 (Auszug) keinen Cent. Scheidung im November 2011 eingereicht. KM hatte bis August 2012 keinerlei Ausgaben (keine Miete, keine Verpflegung, keine Krankenkasse). Im August möchte sie eine Wohnung nehmen, auch um einen Argument haben, die Kleine wieder zu sich holen zu können.
Seit März wird die Kleine einmal im Monat hin und her geflogen. Für mich und KM jeweils 3 Flugtickets pro Monat. Mit Abstand, der billigste Monat war mit ca 350 Euro, für mich.
KM hat ca 1900 Euro netto. Ich selbst 2450 Euro netto.

Nun zur meiner Frage. Muss ich die Kleine bringen bzw. abholen und wie verhält es sich mit den Kosten? Was wird auf den KU angerechnet? Kann ich mich an der Düsseldorfer Tabelle richten? Wird KM den Unterhalt nachzahlen müssen? Falls ja, seit wann?

PS: Ich hoffe die Form wurde meinerseits gewahrt ..


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 11:41
(@zahltag)
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Moin Lucky,

der Name spiegelt sich auch darin wieder, dass euer Kind bei dir lebt - also erstmal herzlich willkommen hier u nd Glückwunsch.

Wer hat die Entfernung von euch beiden geschafffen - so wie ich es aus deinem Text herauslese warst du derjenige der Jobbedingt die Distanz von 700 KM geschaffen hat - richtig?

Umgangskosten können das bereinigte Netto mindern - gerade wenn der Betreuungselterneteil die Entfernung geschaffen hat - das letzte Wort obliegt hier aber einem Richter.

Hast du bereits eine Beistandschaft beim JA beantragt? Wenn nein tu dies, die lümmern sich dann um den KU und zur Sicherheit fragst du dann hier nochmal nach.
Hast du UHV beantragt?

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 11:59
(@lucky-luke)
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@ zahltag
Ja, ich bin mit der Kleinen ausgezogen.
Das JA war auch schon zur "Besichtigung" bei uns. Ich denke es ist alles in Ordnung diesbezüglich. Die JA-Frau wollte nichtmal das Zimmer der Kleinen sehen o.ä.....

Beistandschaft? Brauche ich sowas? Meine zukünftige EX hält wohl regelmässigen Kontakt zum JA. Wüsste aber nicht, was das JA mir vorwefen könnte. Wohnen im EFH meiner Eltern, mit allen Annehmlichkeiten...

Beim Gericht habe ich die ganze Palette beantragt (ABR, Sorgerecht, usw.) Mal schauen was durchgeht.
Was ist UHV?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 12:07
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hier kannst du dich mit den Abkürzungen im Familienrecht vertraut machen…

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Encyclopedia&op=list_content&eid=5

Eine Beistandschaft richtet man beim JA einn, damit der KU für das Kind festgestellt wird – im Endeffekt ist es das gleiche wie ein RA der KU von der KM fordert – nur, dass diese Beistandschaft kostenlos ist im vgl. zum RA, wenn die Beistandschaft nichts taugt kann man immer noch zum RA gehen.

UHV ist Unterhaltsvorschuss – sprich KM zahlt keinen KU, dann kannst du UHV beantragen – Kind unter 6 Jahre bekommst du 133 Euro im Monat, Kind über 12 Jahre bekommst du 180 Euro im Monat und dieses längstens 6 Jahre bzw. wird Kind 12 Jahre alt ist es aus mit UHV.

Da du die Entfernung geschaffen hast – wäre es in meinen Augen mehr als fair, wenn du dich mindestens an den hälftigen Umgangskosten beteiligst.

Wie ist der Umgang geregelt bzw. wie findet dieser statt?

Dein RA und die habt nicht wirklich das ASR beantragt – oder?

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 12:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

Beim Gericht habe ich die ganze Palette beantragt (ABR, Sorgerecht, usw.) Mal schauen was durchgeht.

wenn Deine Ex nicht gerade eine notorische Alkoholikerin oder Schlägerin ist: Vermutlich wenig. Was grundsätzlich auch gut ist; es geht nicht darum, Eure Tochter in Deinen alleinigen Besitz zu bringen, sondern ihr beide Eltern weitestmöglich zu erhalten. Eine Mutter, die einen solchen Satz schreiben würde, würde sich hier einen Satz heisse Ohren einfangen.

Das alleinige Sorgerecht wird nur in den beschriebenen Extremfällen ausgeurteilt; das von Dir angeleierte ABR-Verfahren kann auch leicht gegen Dich ausgehen. "Viel hilft viel" ist in solchen Fragen nicht unbedingt ein guter Rat. Google mal nach dem Begriff "Bindungstoleranz".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 12:18
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

" die lümmern sich dann um den KU "
ROFL!

Wenn du wüsstest wieviel Wahrheit in diesem Vertipper steckt. Die kümmern sich in aller Regel nämlich um gar nix und lümmeln eher nur rum.
Effektiv bekommst du mit Beistandschaft das was der KV freiwillig zahlt. Wenn der nicht will, dann zucken die nur mit den Schultern (falls das nicht zu anstrengend wird), und mehr passiert nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 12:28
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Moin,
ich sehe das etwas unkritischer. Lucky Luke hat eigentlich genau das gemacht, was hier jedem geraten wird der sich trennt: Er hat seine Kleine mitgenommen und damit Fakten geschaffen. Die KM ist weit weg gezogen und hat eine Distanz aufgebaut. Ich sehe hier Lucky Luke nicht als Kindesbesitzer. Er scheint den Umgang mit der KM zu fördern. Unterstelle ich jetzt einfach mal, wenn eine solche monatliche Summe aufgebracht wird. Bei einem Kind von 5 Jahren könnten soziale Kontakte, Bindungen etc. schon ein Argument sein dem Vater das ABR zu übertragen. Alleiniges SR sehe ich aber auch kritisch. Warum auch? Könnt ihr euch was die Erziehung eures Kindes angeht nicht einigen?

Zum Thema Unterhalt:
Du musst Deine Ex in Verzug setzen, alles was vorher ist kannst Du rückwirkend nicht fordern.
In Verzug kannst Du sie selbst setzen indem ihr z.B. eine schriftliche private Unterhaltsvereinbarung ausarbeitet und unterzeichnet. Diese am besten notariell beurkunden lassen.
Alternativ lässt Du sie durch die Beantragung einer Beistandschaft beim JA in Verzug setzen.
Bedeutet: du gehst z.B. heute zum JA, beantragst die Beistandschaft, das JA setzt Deine Ex ab 01.07. in Verzug. Nun dauert es z.B. 3 Monate bis Ex mit allen Unterlagen zur Berechnung des KU bei kommt und bis sie die Unterhaltsurkunde unterzeichnet. Dann muss sie rückwirkend zum 01.07. den KU nachzahlen.
Du kannst natürlich auch deinen Anwalt damit beauftragen, dass deine Ex ihm ihre Einkünfte offen legt und er eine Kindesunterhaltsberechnung durchführt.
Ein weiterer aber auch kostenintensiverer Weg ist natürlich der Weg über das Familiengericht. Da landet ihr unter Umständen aber eh, wenn die KM nicht bereit ist dem JA/ deinem Anwalt Auskunft über ihre Einkünfte zu geben oder sie mit dem errechneten Ergebnis nicht einverstanden ist.

Jack


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 12:29
(@lucky-luke)
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@zahltag
Ich habe mir für die Scheidung von Anfang an einen Rechtsanwalt meines Vertrauens hinzugezogen. Der Unterhaltstitel wurde angegangen, leider noch nicht rechtskräftig. Wird wohl am Tage der Scheidung problematisiert, denke ich.

Der Umgang:
Ich bringe die Kleine zum Flughafen (Köln oder Düsseldorf). KM holt die Kleine am Flughafen ab. Fleigt mit ihr zu sich. Ich fliege zu der KM. Hole die Kleine am Flughafen ab und fliege mit ihr zurück. Natürlich kommen die Autofahrten zum/vom Flughafen hinzu. Das seit März jeden Monat einmal. Ich zahle 3 Flugtickets, meine Frau zahlt 3 Flugtickets.

Ja, ich habe das ASR beantragt. Hängt aber damit zusammen, dass es wirklich jeden Monat Stress bezüglich der Besuche gibt und die KM wirklich alles (das meine ich auch so) mardig macht (mich, Oma, Opa, Kita, Erzieher, Freunde der Kleinen usw).

Diesen Monat findet kein Besuch statt, weil ich mir schlichtweg die Tickets nicht leisten kann (190 Euro pro Ticket) und ich der Kleinen 6 Stunden Zugfahrt an zwei Tagen, für einen Tag reinen Besuch, nicht antun wollte. Zu uns will KM nicht kommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 12:37
(@lucky-luke)
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@brille007

Eigentlich wollte ich keine Moralpredigt erhalten. Es ist so wie es ist und es gut so. Ich habe meine Kleine nicht ohne Grund zu mir genommen. Erklärungen würden den Rahmen des Nötigen sprengen. Sie ist eine ganz normale Frau, die noch lernen muss auf eigenen Beinen zu stehen.

Bindungstolerenz. usw.  Ich habe lediglich nach sachlichen Antworten gesucht und zum Teil auch gefunden. Falls Du meine vorhergehende Antwort gelesen hast, möchte ich mal von Dir wissen welche KM das macht? Sieht es nicht eher umgekehrt aus? Der KV zahlt ALLES?! Also bitte keine Sätze wie "Du nimmst dem Kind die Mutter weg" oder sonst was.

DAS ist nicht der Fall und wird es auch nie sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 12:48
(@lucky-luke)
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@ zahltag

In Verzug habe ich sie bereits gesetzt. Passiert nix. Aber gemacht habe ich es schon vor einem halben Jahr. Da ich unser Leben auch mit meinem Gehalt bis jetzt ganz gut geregelt habe, war ich nicht besonders auf die Unterstützung der KM angewiesen, bis ich jeden Monat mind. 350 Euro, meistens mehr, bezahlen muss. Ich trage alle Lebensunterhaltungskosten für mich und die Kleine alleine (Verpflegung, Krankenversicherung, Anziehsachen, Unternehmungen, Reiten, Musikschule, und was weiß ich noch alles).

Meine Frau hingegen muss für keine Miete, Verpflegung, Krankenkasse aufkommen. Sie hat ihr Gehalt komplet zum verjübeln, was sie auch macht. Ihre Anwältin muss sie natürlich bezahlen.

Sehe ich als etwas unfair in der Konstellation. Meine Frau hat ebenfalls das ABR samt der Rückgabe der Kleinen beantragt. Dazu kurzgesagt, sie hat nicht die Möglichkeiten sich um die Kleine so zu kümmern, wie es bei mir geschieht. Bei Weitem nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 12:57




(@lucky-luke)
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@jack-no7

Danke für die Info! Aber leider hast Du es falsch verstnaden. Ich bin mit der Kleinen weggezogen, in meinen Augen, gezwungenermaßen. Am alten Wohnort wäre ich arbeitslos.
Aber es stimmt, dass die Kleine hier nicht mehr weg will. Freunde, Mäuse, "Mädelsabende" bei uns zu Hause, Musikschule, Schwimmen, Urlaub, Kino, Oma, Opa, .....  Ich würde sagen, der gehts zu gut (nicht ganz ernst gemeint). Mit der KM telefoniert sie jeden Abend. Die Besuche von März bis Juni monatlich. Ich habe eine 40 Std. Woche. Fahrtzeit 30 Min einfach. Abende und Wochenenden gehören der Kleinen und mir. Meine Frau hingegen hat noch eine 3-Jährige Ausbildung a 6 Tage die Woche vor sich. Keine Verwandte im Umkreis von 450 km, keine Freunde, die die Kleine mal nehmen könnten. Freunde schon, aber fremde Menschen für die Kleine. Wüsste nicht, was gegen ABR sprechen könnte.

@ALL

Wie verhält es sich mit der Bring/ bzw Holpflicht? Wer ist hier in der Pflicht? Und wer trägt die Kosten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 13:10
(@Inselreif)

(Verpflegung, Krankenversicherung, Anziehsachen, Unternehmungen, Reiten, Musikschule, und was weiß ich noch alles)

Für Unternehmungen, Reiten und Musikschule wirst Du auch zukünftig alleine aufkommen müssen, wenn das Kind denn bei Dir bleiben darf.
Bindungstoleranz ist... wenn Umgang wichtiger ist als Luxusveranstaltungen.

Ergänzung zu Deiner obiger Frage: wenn Du Chancen auf das ABR haben willst, dann sieh zu, dass Du eine gemeinsame Regelung findest, wie der Umgang für beide Elternteile gestemmt werden kann.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 13:14
(@lucky-luke)
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@inselreif

Wie berechnet man den Grad der Bindungstoleranz?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 13:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

theoretisch hat der Umgangselternteil die Hol- und Bringpflicht, ebenso wie die Kosten dafür zu tragen.
Theoretisch kann aber dem Elternteil, der die Distanz geschaffen hat auferlegt werden, die erhöhten Umgangskosten (teilweise) zu tragen.

Praktisch solltet ihr euch im Interesse eures Kindes einigen. Zumal du als vatr u.U. vor Gericht die schlechtgeren Karten hast. Da muß Mama nur im Zeifelsfall heiße Tränen vergießen ,dass du den Umgang verhinderst, weil du nicht bereit bist das Kind zum Flughafen zu bringen oder einen Flug zu finanzieren oder oder oder und schon bist du bei der ABR-,SR- und Umgangsverhandlung das ABR los und damit euer Kind. Dass es dann, da du die Entfernung geschaffen hast, allein dein Problem ist, wie du den Umgang weiterhin finanzierst ist dann eine der Folgen, die die das etwas seltsame deutsche Familienrecht bescheren  wird.

Und Betreuung kann die KM sicher auch leisten, zur Not eben mit finanzieller Unterstützung durch dich.

Du findest das ungerecht? Ja stimmt. Aber Justitia ist eben eine Frau und nicht immer blind 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 13:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bindungstoleranz lässt sich nicht in Graden messen oder als Punkteliste abhaken. Sie bemisst sich nach dme Vermögen des jeweiligen Elternteils den Umgang nicht nur zuzulassen, sondern zu fördern, den Elternteil ggü. dem Kind nicht abzuwerten und letztendlich das Kind nicht in einen Loyalitötskonflikt zu stürzen, weiel ein Kind beide Eltern lieben dürfen möchte


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 13:21
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Lucky,

freu dich mehr darüber, dass die Kleine bei dir wohnen darf – das ist mit Geld nicht aufzuwiegen.

Dass du das ganze ungerecht findest kann ich nur teilweise verstehen.
Du machst mit einem RA seit über einem halben Jahr bzgl. Titel rum, da es dich nicht sonderlich interessiert hast du es schleifen lassen – das Geld steht eurem Kind zu und nicht dir von daher hast du hier die Verantwortung im Namen eures Kindes zu handeln.

Du hast die Entfernung von 700 KM geschaffen von daher empfinde ich es mehr als gerecht, wenn du mindestens die hälftigen Umgangskosten trägst, schließlich hast du auch die Problematik beim Umgang herbeigeführt und nicht die KM.

Zum ASR-Antrag kann ich nur sagen, dass du im Endeffekt „außer Spesen ist nichts gewesen“ das ganze abhaken kannst – so wie du das schilderst gibt es keinen driftigen Grund auch nur einem von beidem das SR zu entziehen – kostet nur Geld und viele Nerven. Umgang und Sorge sind auch voneinander zu betrachten – nichts aber auch wirklich gar nichts würde sich am „rumstressen“ der KM ändern, solltest du das ASR bekommen.

Sprich ihr habt beide einen Antrag auf ABR gestellt, weiterhin hat die KM einen Antrag auf Kindesherausgabe gestellt?

Wie ist der „Wegzug/Umzug“ damals von statten gegangen?

Zur Eingangsfrage von dir – im Endeffekt wird das wohl ein Richter entscheiden müssen wie das im Endeffekt gerechnet/angerechnet wird, außer ihr bekommt es als Eltern zusammen hin den KU zu klären und gleichzeitig noch die Umgangskostenfrage zu klären – meinst du ihr schafft das?

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 13:21
(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

@midnightwish

Genau das wollte ich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen. Das kann niemand. Die Kleine hat uns beide lieb, daran wird sie nie etwas ändern. Dass die "Rechte" der KM höher gewertet werden als die eines Vaters, darauf habe ich mich seit Anfang der Situation eingestellt. Leider ist es nun mal so, dass die Mutter das Kind "lieber" hat als der Vater und deshalb soll das Kind zu 99 % bei der Mutter bleiben. Falls ich falsch liege damit, lass ich mich nur zu gerne belehren. Die Beiträge der zahlreichen Väter, die sich genau diesem Steinzeit-Denekn gegenüber sehen, untermauern aber meine Aussage. Übrigens soll ich laut dem Antrag der KM auch die hälftigen Reisekosten der KM tragen. Naja.
Was die Kosten angeht, diese kann die KM, z.B. im Juli (Ferienzeit und dadurch zum Teil um ein 3. Faches höhere Flugkosten) auch nicht leisten. Ihr Vorschlag war die Bahnfahrt. Erstens unzumutbar für die Kleine, zweitens will die Kleine nicht mit der Bahn fahren, weil anstrengend.

Bis jetzt habe ich meinen Teil mehr als erfüllt. Die Frau vom JA meinte, dass es zur Zeit auch nicht förderlich wäre, dass die Kleine längere, z.B. 3 Wochen, Aufenthalte bei KM verbringen müsste. Sie wäre dafür noch zu klein.

Bis jetzt haben wird es auch geschafft. Ich frage mich nur, wo ist die Grenze des Zumutbaren? Wieviel Prozent des bereinigten Gehaltes darf für die Reisen aufgebracht werden? 500, 600, 1000 Euro?

@ zahltag

Ich freu mich schon seit fast einem Jahr über diese Tatsache!! Jeden Tag!! Deshalb habe ich auch auf den Unterhalt erst später gedrängt, da ich meiner Frau ebenfalls etwas Luft, finaziell, verschaffen wollte. Leider wird das jetzt gegen mich verwendet. Meine Frau sieht das mit der Verantwortung wohl anders. Sie ist der Meinung, dass sie die Flugkosten und die Kosten, die während der Besuchstage entstehen trägt und damit basta.

Was die Anträge angeht, ja so ist das. Leider führt jedes Gespräch, Vorschlag, Kompromiss, Alternative zum gleichen Satz "gib mir die Kleine zurück". Ist schwierig da was auf die Beine zu stellen. Der Terror hat sogar schon meine Mutter zu spühren bekommen, "wie kannst du schlafen in der gewissheit, dass dein Sohn dem Kind die Mutter wegnimmt"

Der Wegzug. Wir vereinbarten, dass für die Zeit Ihres Studiums/Ausbildung ich die Kleine zu mir nehme, damit meine Frau in Ruhe ihr Leben regeln kann. Sie war einverstanden. Hat mir eine Generalvollmacht ausgestellt und ich bin mit der Kleine weggezogen. In der Zwischenzeit hat sie den 2. ten Partner. Auch ihre zukunftspläne, was den Ausbildungsort betrifft, haben sich 2 Mal geändert. Und sie hat es sich nun anders überlegt. Nicht nach der Ausbildung die Kleine haben, sondern schon davor.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 13:49
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Lucky,

habt Ihr mal daran gedacht, Eurer Kind begleitet allein fliegen zu lassen? Diesen Service bieten die meisten Fluggesellschaften
an (Airberlin, Germanwings, Lufthansa). Es spart viel Zeit und Stress sowie Geld, da Ihr pro WE nur noch Hin-und Rückflug der
Tochter zahlen müsst. Der Service ist ab fünf Jahren möglich.

Zu den Umgangskosten: Zum einen können diese u.U. unterhaltsmindernd angesetzt werden (was aber höchstens eine Stufe der
DT ausmacht), zum anderen kannst Du - wie schon erwähnt - zu einer Beteiligung verurteilt werden. Diese geht aber meistens nicht
über die Pflicht hinaus, das Kind zum nächsten Bahnhof oder Flughafen zu bringen, studiert man die entsprechende OLG-Rechtssprechung.

Auf der Amtsgerichtsebene sind aber durchaus andere Urteile möglich; meine Ex musste z.B. pauschal 100 € zu den Flugkosten / Monat beisteuern
(sie hatte eine Entfernung von 550 km geschafften) sowie den Sohn einmal im Monat auf eigene Kosten zum Flughafen bringen und abholen.

Beim KU wird es wohl auf Stufe 2 oder 3 der DT hinauslaufen; Du solltest aber schleunigst - so noch nicht geschehen - Deine Ex in Verzug setzen;
d.h. schriftlich, nachweisbar zugestellt, den KU-Anspruch geltend machen verbunden mit Aufforderung ihr Einkommen offenzulegen. Mehr ist dazu
zunächst nicht nötig.

Wichtig finde ich - gerade bei einer so großen Entfernung - zusammen an einer Umgangslösung zu arbeiten, die am wenigsten für das Kind belastend
ist und von beiden Elternteilen getragen wird. Da Du in der glücklichen Situation bist, Dein Kind bei Dir zu haben, kannst Du hier vieles positiv bewegen.

Viel Glück,
Mux

Edit: Fehler

 


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 14:02
(@Inselreif)

Hi Luke,

Ihr Vorschlag war die Bahnfahrt. Erstens unzumutbar für die Kleine, zweitens will die Kleine nicht mit der Bahn fahren, weil anstrengend.

wieso eigentlich? Was ist denn daran unzumutbar?
Also mein Junior ist in dem Alter mit grosser Begeisterung Bahn gefahren. Keine 6 Stunden aber zwischen 4 und 5, dafür nicht einmal im Monat sondern zwei Mal. Buch rechtzeitig und versuch ein Kleinkindabteil zu reservieren. Da gibt's einen Tisch, wo man toll spielen kann ohne wen zu stören und ja, das ist die Chance, sich ein paar Stunden lang 1:1 mit dem Kind zu beschäftigen. Und sorry, wenn ich die riesige Liste der Freizeitaktivitäten Eures Kindes lese, vermute ich, dass solche Kontakte im Alltag zu kurz kommen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 14:04
(@lucky-luke)
Zeigt sich öfters Registriert

Also, es bedeutet, dass ich der Hochrechnung des Richters "ausgeliefert" sehe mit zusätlichen Nachteil ein vater zu sein. Na toll! Auf Hoher See und vor Gericht .... :knockout:

Hat jemand schon Erfahrungen mit der Situation "KM zieht mit Kind weg" gemacht? Wie wurde es denn dort geregelt?

@ Mux

Kinder im Alter zwischen fünf und 11 Jahren dürfen nur allein fliegen, wenn sie unseren Betreuungsdienst in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person, die mindestens 12 Jahre alt ist, reisen. Auf Wunsch der Eltern können Kinder von 12 bis maximal 17 Jahren ebenfalls betreut werden.
(Lufthansa)

Hhm, also nach Deinen Ausführungen, musste Deine EX mit Kosten von max 150 Euro im Monat beteiligt werden. Sehe ich das Richtig? Und wer hat den Rest bezahlt?! InVerzug habe ich sie bereits gesetzt. Alle Berechnungen bezüglich Ehegatenunterhalt sind auch schon beim Gericht. Ihr Einkommen braucht sie nicht offen zu legen, sie wird nach der Besoldungstabelle bezahlt. Meine anfängliche freiwillige Beteiligung belief sich auf 180 Euro. In Realität aber auf 350 bis 500 Euro pro Monat. Wie ich schon erwähnte, prallen alle Lösungsvorschläge meinerseits am Satz "Gib mir die Kleine zurück, dann hast Du keine Probleme" ab.

@inselreif

Versuche mit der Bahn, sind, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen (Spiele, Bücher usw) immer gescheitert. Die Kleine will nicht mit der Bahn fahren. Sie sagt, warum soll ich mit der Bahn fahren? Mama kann auch mal her kommen. Soll ich sie in den Zug zwingen?
Alle Freizeitaktivitäten finden nicht täglich statt und wenn dann zusammen. Wir verbringen sehr viel Zeit miteinander. Liegt schon daran, dass es mir verdammt viel Spaß macht die Kleine neue Eindrücke und Erfahrungen machen zu lassen und zu bekommen. Also daran liegt es nicht. Sie ist ein Papa-Kind. Wie es bei Mädchen oft der Fall ist. Find ich gut.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 14:21




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