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Überzahlung / Unterhaltsverrechnung

 
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

der neue SB ist doch tatsächlich nach einem Jahr endlich vom Jugendamt anerkannt worden. Naja, sie brauchen mit dem Schriftwechsel
manchmal länger.
Leider hat das Jugendamt trotz Antrag vom Juli 2005 die Herabsetzung der Unterhaltszahlungen wegen des höheren SB erst für jetzt festgemacht.
Umgangskosten wurden nicht berücksichtigt. Schriftlich hieß es nun, das müße belegt werden mit Quittungen!!!! Aha.
Fahrtkosten auch nicht wirklich, aber der ausgerechnete Unterhaltsbetrag ist bei Mangelfallberchnung deshalb nicht ganz korrekt laut Anwältin, aber das werden wir so lassen.

So, nun hat LG aber eine Überzahlung von knapp 600€ die mit zukünftigen Unterhaltszahlungen verrechnet werden sollen. Diesmal gibt das Jugendamt nicht vor,
wie hoch die Verrechnung monatlich sein soll.
Pro Kind sind das 65€ Unterhalt und natürlich Unterhaltsvorschuß.
Mein Fragen an Euch, selbst wenn nur 5€ je Kind nun wegen der Überzahlung weniger überwiesen werden: Kann KM dann pfänden oder sind wir auf der sicheren Seite??? Erhöht die Unterhaltsvorschußkasse ihre Leistungen oder nicht??? Für mein Verständnis nicht, oder doch????

So und jetzt  hätte ich gerne Meinungen  😉
LG, wollte die Überzahlung nun so verrechnen, daß der KU jetzt nicht bezahlt wird, KM demnach nur den Differenzbetrag von der Unterhaltsvorschußkasse bekommt.
Da bin ich irgendwie aber anderer Meinung. KM wußte zwar, daß sich der Zahlbetrag verringert, aber nicht das gleich die Hälfte wegfällt. Gut sie verdient zwar mehr als ihr Exmann...
Wie hoch würdet Ihr denn die Verrechnung ansetzen??? Und vor allem wie soll das vermerkt werden????
Ich dachte an höchstens 20€ je Kind!

So und nun her mit Euren Antworten :yltype:

LG, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2006 12:39
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

:laffepc: menno.....ich bin doch immer sooooo ungeduldig

gibt es keine überarbeiten-Funktion mehr????

und nun ganz schnell duck und wech...bevor ich wegen meiner Ungeduld von Euch noch Ärger bekomme  :undwech1:

Paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2006 16:03
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

rein pragmatisch betrachtet liegst du da schon richtig. Das Problem ist eher ein rechtliches:
wenn ein Titel existiert,muss dieser vollständig bedient werden, ohne wenn und aber. Das heißt, es dürfen weder dauerhafte Reduzierungen noch einmalige Senkungen des titulierten Betrags auftreten - ansonsten kann diese fehlende Summe gepfändet werden (der eigentliche Zweck eines Titels ist der, dass eine bestimmte festgelegte Summe ohne Umwege über ein Gericht gepfändet werden kann).

Prinzipiell müsst ihr also den Betrag zahlen, egal was da sein mag - und die Summe gesondert von Ex fordern.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2006 16:55
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Xe,

Danke für die Antwort.
Mhm..es ist nur so, das ich mal gelesen habe,  Jugendamtsurkunden können durchaus rückwirkend geändert werden.
( also kein Titel, nur Urkunde vorhanden )
Dies hatte das Jugendamt auch schon  einmal gemacht und den laufenden Unterhalt verrechnet.
Jetzt steht halt im Schreiben des Jugendamts, der KV soll den laufenden Unterhalt mit der Überzahlung verrechnen, allerdings
ohne Angabe von Zahlen. DAs Jugendamt sagt also, es kann so verrechnet werden.

einigermaßen gut ausgedrückt
paulina, die Ungeduldige.... :redhead:

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2006 22:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Pauline,
Xe hat völlig recht. Und eine Urkund ist ein Titel.

Daher ersteinmal wie beurkundet (oder betitelt, wie Du willst) zahlen und dann soll dir das JA (Beistandschaft haben diese ja, oder?) deinem Freund schreiben, was er verrechnen kann.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2006 23:38
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

"Die [...] 579€ sind von Ihnen mit den nächsten Unterhaltszahlungen zu verrechnen."
Diesmal eben nur keine konkrete Vorstellung vom Amt, ob nun alles oder kleckerweise

jaja... :ichbindoof:

( ich bin blond gabs nicht )

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 00:00