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Überlegungen zu einer Abänderungsklage, bisschen länger...

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(@Inselreif)

Hi,

aber eigentlich muß die sich doch gegen die Kinder richten da denen der Titel gehört, sie weden lediglich durch die KM vertreten, oder irre ich mich da?

Während des Getrenntlebens von Eheleuten (also bis zur Scheidung) gibt es eine gesetzliche Prozessstandschaft des betreuenden Elternteils und dieser muss in der Zeit Ansprüche in eigenem Namen geltend machen.
Allerdings... nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 1629 III BGB) könnte man meinen, dass dies nur für die Aktivlegitimation gilt. Der Sinn (während möglicher Eheauseinandersetzung das Kind nicht auch noch als Prozesspartei dabei zu haben) ergibt sich aber auch bezüglich der Passivlegitimation.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 12:19
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Debugged,

wenn Du bereits ergänzendes H4 erhältst, dann verstehe ich die Enge der vorgenannten Zahlen nicht recht.
Die von Dir genannten 700 €/Monat solltest Du zur Verfügung haben nachdem Warmmiete für Dich und Deine Kids in angemessener Wohnung, die Umgangskosten und der gesetzliche KU bezahlt worden sind.

Die 700 Euro sind die Differenz zwischen dem Gehaltseingang und der abgehenden Unterhaltsüberweisung. Ich habe den Betrag allerdings mal grosszügig abgerundet.
Es sind derzeit 730 Euro. Da ist noch keine Miete bezahlt, von Umgangskosten gar nicht zu reden.
Das wäre meine Stellung ohne ergänzende Leistungen.

Ein pflichtiger Vater mit Kindern etwa muß weit über 3000 € Brutto erwirtschaften, um nach dem SGB II nicht mehr als bedürftig zu gelten.

Sind die 3000 Euro Brutto oder netto? Brutto liege ich schon darüber. Trotzdem erhalte ich für meinen eigenen Bedarf Leistungen + anteiliges Sozialgeld für den Umgang.

Kurze Darstellung der derzeitigen mtl. Berechnung:

Regelleistung: 374
Mietanteil: 225 Euro
Nebenkosten: 40 Euro
Heizung: 35 Euro
Summe Bedarf: 674

Einkommen:
Gehalt: 2204,12 (einschl. Anteil Privatfahren rund 150 Euro mit Dienstwagen)
Freibetrag: -381,89 Euro
tit. Unterhaltszahlung - 1221 Euro
Bereinigtes Einkommen: 601,23 Euro

Zahlbetrag Bedarf 674 Euro - Einkommen 601,23 = 72,22 Euro

Hätte ich kein Auto, wären es rund 150 Euro mehr, also etwa 220 Euro in der Summe. Dann wäre
ich bei exakt 950 Euro.

Dazu kommen dann noch die anteiligen Regelsätze für die Kinder für jeden Umgangstag.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 14:20
(@fruchteis)
Registriert

Debugged,

sorry, irgendwie verstehe ich noch nicht recht...

2204 Netto
+72 Aufstockung
---
2276 Mittelzufluß
- 300 Warmmiete
- 1221 KU
---
755 zur freien Verfügung NACH Abzug von Miete und KU.

Oben schreibst Du, es seien 730 VOR Abzug der Miete.

Sollten Dir nur 72 an Aufstockung gezahlt werden, dann fehlen die Umgangskosten in der Bedarfsrechnung. Wieviele Kinder sind es, wie alt und wie oft bei Dir?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 15:42
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Also Lachs,

noch mal von Vorn:

Ohne Leistungen aus SGB II: 730 Euro vor der Mietzahlung. Tatsächlich hätte ich also 430 Euro
übrig, wenn die Miete bezahlt ist.

Mit Leistungen aus SGB II: 802 Euro (+ 72 Euro), 502 Euro nach Mietzahlung.

Sollten Dir nur 72 an Aufstockung gezahlt werden, dann fehlen die Umgangskosten in der Bedarfsrechnung. Wieviele Kinder sind es, wie alt und wie oft bei Dir?

Hatte ich doch geschrieben:

"Dazu kommen dann noch die anteiligen Regelsätze für die Kinder für jeden Umgangstag." Der Punkt ist schon geklärt. 😉

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 16:42
(@fruchteis)
Registriert

Hm.

2204 Netto
- 300 Warmmiete
- 1221 KU
---
683 zur freien Verfügung nach Miete und KU.

Ich komme nicht auf Deine Werte.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 17:08
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Wildlachs,

ich bekomme die 2204 doch gar nicht ausbezahlt, sondern nur 1950.
Der Rest ist Steueranteil und Privatanteil für den Dienstwagen.
Vom geldwerten Vorteil kann ich keine Miete zahlen.

Demnach
1950 Netto
- 300
-1221 KU

= 430 Euro (echter Zufluss)

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 17:33
(@fruchteis)
Registriert

Ich hab 's nachgelesen:
4 Kinder unter 6, eins unter 12.

Wie kommst Du für einen 6-Pesonen-Haushalt mit einer Wohnung für warm 300€ zurecht?
Dein Anspruch für KdU dürfte weit höher liegen.

Wie ist der Umgang organisiert? Komplett alle bei Dir oder in Schichten rollierend? Machst Du das allein?
Hast Du einen guten Nervenarzt? 😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 17:38
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wildlachs,

ich bin gerade auf Wohnungssuche, da es mit den Kindern wirklich sehr beengt ist (55qm derzeit).
Das JC hat mir in Aussicht gestellt, mir bei den KdU für ein weiteres Zimmer entgegen zu kommen. Ich wollte
das aber eigentlich nicht herausposaunen, damit es nicht hinterher heißt, ich wäre ganz scharf auf Sozialtransfers,
die der Steuerzahler deckt.

Die Kommunikation mit der Ex der Kinder wegen ist soweit zufriedenstellend.
Umgang alle 14 Tage ein Wochenende und hälftige Ferien. Ich gebe aber auch gelegentlich den Babysitter, wenn
z. B. ein Elternabend ansteht. Ich habe immer 4 bis 5 Kinder bei mir  :baby:  :sofajump: :band:
Das Meiste mache ich allein  :waescheauf:,  :wischmop:, gelegentlich
unternehmen wir auch etwas mit meinem Bruder und meiner Mutter zusammen, dann habe ich auch gelegentlich
mal ein paar Minuten, um Luft zu holen.  :laffepc:

Wenn ich ab und an einmal ein Dame zum Kaffee einlade und wir dann einmal über mich und meine derzeitige
Situation sprechen, verlasse ich danach stets alleine das Cafe. Ich werde das also wohl auch noch eine Weile weiter alleine
machen.

Ich gehe einmal die Woche zur psychotherapeutischen Ambulanz und mache da eine Verhaltenstherapie.
Das hilft mir sehr weiter, mit den Belastungen fertig zu werden.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 18:17
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Das JC hat mir in Aussicht gestellt, mir bei den KdU für ein weiteres Zimmer entgegen zu kommen.

Das ist eine absolute Unverschämtheit. Amtliche Kindeswohlgefährdung!

Keinesfalls darauf einlassen! Die jetzige Situation ist untragbar und mit einem Extrazimmer für 4 Kinder wäre sie es immer noch.

Du solltest natürlich eine Wohnung suchen, wo für jedes Kind ein Zimmer möglich ist. Also eine 5-Raum-Wohnung. Die suchst du und dann stellst du mit dem konkreten Wohnungsangebot einen Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme. Das in diesem Falle am besten persönlich mit einem Beistand/Zeugen. Für den Fall der (auch mündlichen) Ablehnung sofort zum Sozialgericht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Den wirst du auch kriegen.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 01:21
(@fruchteis)
Registriert

Personen im Haushalt: 6
Brutto 3500 €
Netto  2110 €
Warmmiete 300 € (KdU), dürfte angemessen weit höher sein!

Kind 1  (<12 Jahre), gesetzl. Mindest-KU 272 € 
Kind 2 bis 5  (<6 Jahre), gesetzl. Mindest-KU 225 € 
Gesamt Mindest-KU: 1172 € (1221 ?)
6 Tage/M Umgang (in den Ferien entsprechend mehr)
50 € Fahrtkosten/Umgang

1 Bedarfsberechnung:
374 €
50 € Kind 1 (RL 251 € x 6/30 Tage=50 €)
176 € Kind 2 bis 5 (RL 219 € x 6/30 Tage=44 €)
50 € Fahrtkosten für Umgang
300 € Warmmiete
---
949 € Bedarf

2 Einkommensberechnung:
3500 € Brutto
-Standardabgaben
---
2110 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige (min 1 Kind im Haushalt)
-1172 € Mindest-KU
---
608 € anrechenbares Einkommen

3 Leistungsberechnung:
949 € Bedarf
-608 € anrechenbares Einkommen
---
341 € Leistung, 'Aufstockung'

4 Ergebnis:
2110 € Netto
341 € 'Aufstockung'
-300 € Warmmiete
-1172 € KU
---
979 € zum Leben (nach Miete und KU)

Angemessene Miete und anderer KU ändern nichts am Ergebnis, da durchlaufende Posten.
Hier drücken die JC regelmäßig.

Rechtsgrundlage: SGB II, die vorstehende Rechnung dient lediglich einer Orientierung

(Rundungsfehler möglich)

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 12:33




(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Hinweise zur KdU und die Berechnung.
Die Zahlen in der Berechnung passen schon in etwa, obwohl einige Sachen hier nicht zum Tragen kommen
(z. B. nix Fahrtkosten, da Dienstwagen).

Die Thematik mit der Wohnung ist schwierig, da hier das JC einen Ermessenspielraum hat. Die Sozialisierung von
den Kosten des Umgangs ist "endlich", so der Tenor. Eine 5-Zimmer Bude bekomme ich wohl vor keinem SG durch,
es sei denn, der Mietpreis ist deutlich unter der ortsüblichen Miete. Persönlich würde es mir reichen, wenn wenigstens
die Jungs und die Mädchen jeweils für sich ein Zimmer hätten.

Ich könnte noch einen Roman über meine Beziehung zum SGBII schreiben, aber das tut hier, denke
ich, nichts zur Sache. 

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2012 14:11
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Die Thematik mit der Wohnung ist schwierig, da hier das JC einen Ermessenspielraum hat.

Ja, aber der Ermessenspielraum reduziert sich auf null, wenn es ums Kindeswohl geht. Du hast "kindgerechten Wohnraum" vorzuhalten: ein Zimmer für 5 Kinder würde man hierzulande nicht als das übliche Maß ansehen.  :gunman: Das Jobcenter hält dich zum Narren.

Die Sozialisierung von den Kosten des Umgangs ist "endlich", so der Tenor.

Das ist bla, bla. So wie die Kosten der Alleinerziehung sozialisiert werden können, geht das auch mit den Kosten des Umgangs, weil der vom verfassungsmäßigen Schutz der Familie umfaßt ist.

Eine 5-Zimmer Bude bekomme ich wohl vor keinem SG durch, es sei denn, der Mietpreis ist deutlich unter der ortsüblichen Miete.

Jedes SG wird dir einen Wohnraum zusprechen, der für eine 6-köpfige Bedarfsgemeinschaft in deiner Region nach den SGBII-Sätzen als angemessen gilt. Dasselbe gilt für eine zeitweise BG.

Laß dich nicht abspeisen. Suche eine entsprechende Wohnung und beantrage Kostenübernahme. Wenn es dir das JC nicht gibt, dann per einstweiligem Rechtsschutz beim SG.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 19:02
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