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Überlegungen zu einer Abänderungsklage, bisschen länger...

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(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe in den letzten acht Monaten versucht, mich mit meinem
verbleibenen Einkommen einzurichten, aber ich muss sagen,
abzüglich den Umgangskosten für fünf Kinder, das ist schon
wirklich kniffelig. Im Prinzip bin ich eigentlich nur noch durch
verwandschaftliche Hilfe überlebensfähig. Den anstehenden Urlaub
auf dem Zeltplatz mit den Kindern finanziert zum grössten Teil
meine Familie (weil sie es gern für die Kinder tut).

Meine letzten Ersparnisse sind für die Steuernachzahlung für
das Elterngeld draufgegangen (Steuerklasse III in 2010).
Mit der Staatsknete hat Mutti sich 'nen Tablet PC gekauft
und mein Sohnemann hat kaputte Lattenroste im seinem Bett.
Ich kann gar nicht mehr so viel Essen, wie ich ... möchte.

Ich war allerdings zu Beginn des Jahres psychisch dermassen
angeschlagen, das ich zu einem Rechtsstreit nicht fähig war.

Meine jetzigen KU-Titel, lassen mir derzeit einen Betrag von
rund 700 Euro bei Vollbeschäftigung. Das sind 42 Stunden im Schnitt.
Immerhin lassen sie mir die Spesen oder haben einfach vergessen,
danach zu fragen.

Allerdings ist in dieser Richtung auch schon seit 9 Monaten so gut
wie nix angefallen. Nunja, letztlich wird das in meinem Fall wohl niemals
ein 13. Gehalt werden. Und ich kann mir auch nicht immer nur Gurken aus
dem Aldi holen, wenn ich bei den Kunden eine Mittagspause mache, nur
um auch ja mein Drittel Ersparnis zu erwirtschaften.

Mein Arbeitgeber macht sich bei meinem verbleibenen Budget Sorgen
um meine Arbeitsmotivation.

So ganz nebenbei, wenn man im Netz recherchiert, stellt man fest, es
verknackt das OLG Dresen auch Väter mit 42 Stunden Jobs dazu, noch 6
Stunden nebenher zu arbeiten, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.

Minimalziel Ziel meines RA und mir ist Mindestunterhalt nach DDT Stufe 1.
Das sind in meinem Fall immerhin etwas mehr als 80 Euro im Portemonaie.
Derzeit zahle ich nach DDT Stufe 2. Maximalziel ist Mangelfallberechnung.

Ich habe ein paar unkontrollierte Sprengsätze in meinem Bestreben nach einer
Abänderungsklage.

1.) Firmenwagen
2.) Spesen
3.) Meine niedrige Miete
4.) Keine Berufsaufwendungen, keine ehebedingten Schulden (insolvent)

Den FW muss ich laut Arbeitgeber weiterfahren, da gibt's kein Pardon.
Kein Fahrtenbuch, 1 % Regelung oder kein Auto aber auch keine Arbeit.
Ich bin also im Verhältnis zum AG nicht in der Lage, auf den Wagen zu verzichten.
Die Einkommensfiktion über den Dienstwagen katapultiert mich aus Sicht von RA von KM
in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. 1% Versteuerung + Privatfahrten macht derzeit
etwa 255 Euro aus. Damit wäre ich zunächst noch einen guten Hunderter von der DDT Stufe drei
weg. Der Privatnutzungsanteil schlägt laut RA natürlich viel höher zu Buche als der Abzug für
Steuern und Privatfahrten, auf jeden Fall so viel, das "wir" in Stufe IV DDT kommen.

Gut, die Spesen werden wohl ein Thema, aber wie, wann, was, weiss ich noch nicht.

Für Miete gebe ich 60 Euro weniger aus, als der Gesetzgeber im SGB dafür vorgesehen hat.

Mein AG hält mich komplett durch den Dienstwagen frei. 

Zusammenfassend möchte ich eigentlich sagen, das ich mich vor einer Klage scheue,
weil ich nicht in der Lage wäre, eine Niederlage vor Gericht finanziell einzustecken.
Ich habe von Vollstreckungsmaßnahmen dermassen den Kanal voll, das kann ich sagen.

Im Prinzip fehlen mir wohl gerichtsfeste Argumente, um mich aus diesem Würgegriff zu befreien.
Wäre über entsprechende Vorschläge, auch neue, dankbar.

Gruß von hier

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2011 02:46
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach so ja, KM habe ich schon persönlich um den Nachlass
von monatlich 80 Euro angehauen. Will Sie nicht. Schade, wer kann
es ihr verübeln?

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2011 03:11
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Debugged, du hast mein volles Mitgefühl.

Was du über deine finanzielle Situation schreibst, hat große Ähnlichkeit mit der Situation einer Familie aus meinem Bekanntenkreis, die ebenfalls mit 5 Kindern gesegnet ist. Der einzige Unterschied ist: Die sieben Menschen leben gemeinsam unter einem Dach und beide Eltern arbeiten.

Wenn Eltern in Deutschland mit 5 Kindern Urlaub machen oder auch nur einen halbwegs normalen Lebensstandard pflegen wollen, brauchen sie entweder außergewöhnlich hohe Einnahmen oder außergewöhnlich hilfsbereite Nachbarn, Verwandte und Freunde.

Wenn dir tatsächlich nur 700 € zum Leben zu verfügung stehen, sollte VKH doch kein Problem sein, oder?
Die Prüfung eines VKH-Antrags erfolgt meines Wissens in der Rechtshilfestelle des zuständigen Amtsgerichts kostenlos. Dafür benötigst du auch keinen Anwalt.

Viel Erfolg  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2011 12:16
(@rb777)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Debugged,

leider kann ich dir keinen Ratschlg geben da ich mich in ähnlicher Situation befinde. Mir bleiben knapp 800€ davon gehen Umkangskosten von ca 200 € monatlich ab.
Im Gegenteil deine Aussage zum OLG Dresden bereitet mir große Bachschmerzen da dieses zuständig wäre, wenn ich jemals in Berufung gehen müßte. Erst muß aber noch die Abänderungsklage mit VKH beim AG zugelassen werden, darauf warte ich aber immer noch.

Das OLG hat mit bei meinem Antrag zur Mithilfe am Umgang seitens KM zwar sehr geholfen, sie muß sich am Zeitaufwand beteiligen, aber da ging es nicht ums Geld da ich ihre Fahrtkosten ja trage. Die Richter waren sehr gut eingelesen und human aber wenn es um den UH geht.... mal sehen....

Gruß Ronny

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2011 12:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn dir tatsächlich nur 700 € zum Leben zu verfügung stehen, sollte VKH doch kein Problem sein, oder?
Die Prüfung eines VKH-Antrags erfolgt meines Wissens in der Rechtshilfestelle des zuständigen Amtsgerichts kostenlos. Dafür benötigst du auch keinen Anwalt.

Man kann auch den http://www.pkh-rechner.de/ nutzen.
Da in Unterhaltsverfahren Anwaltspflicht besteht, würde ich nach eigener Prüfung(wenn die Abänderungsklage durchgeführt werden soll) die Sache einem Anwalt in die Hand geben, da PKH unter Beiordnung des Anwalts beantragt werden muss, sonst hast man zwar keine Gerichtskosten, aber Anwaltskosten an der Backe.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2011 12:48
(@rb777)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein AW hat etwas von 150€ gesagt die er verlangt dafür das er den Antrag stellt und die Sache übernimmt, wenn stattgegeben und VKH greift , rechnet er darüber ab.

Ronny

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2011 14:13
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Tipps,

bei dem VKH Antrag wird ja bei auch generell geprüft, ob überhaupt Aussicht
auf Erfolg mit einer Klage besteht. Nun ja, selbst wenn darüber positiv beschieden wird,
ich aber trotzdem vor Gericht unterliege, dann darf ich den Anwalt von der Ex bezahlen.
Davor ist man trotz VKH bei verlorenem Prozess nicht geschützt und das habe ich
in meinem Beitrag vorher gemeint.
Jetzt ist der Streitwert ja nun nicht mit dem Schatz von Troja gleichzusetzen, aber
jemanden, der nix auf der Tasche hat, tut es dann aber trotzdem weh.
Mein RA ist erfreulicherweise auch bereit, für Beratungshilfe zu arbeiten und ob es
eine Klage geben wird, werden wir nach Sichtung des VKH Bescheides entscheiden.

Gruß,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2011 01:02
(@Inselreif)

Hi Debugged,

Den FW muss ich laut Arbeitgeber weiterfahren, da gibt's kein Pardon.
Kein Fahrtenbuch, 1 % Regelung oder kein Auto aber auch keine Arbeit.

Auf die endgültige steuerliche und auch auf die unterhaltsrechtliche Bewertung hat das aber keinen Einfluss.

Steuerlich:
Deinem Arbeitgeber steht es frei, sich nicht mit Einzelabrechnungen nach der Fahrtenbuchmethode zu belasten. Aber er muss Dir dann auf Anforderung die Gesamtkosten Deines KFZ mitteilen (dazu gibt es BAG- Rechtsprechung) und Du kannst mit einem freiwillig geführten Fahrtenbuch bei Deiner Einkommensteuererklärung selbst zur Fahrtenbuchmethode wechseln und eine entsprechende Korrektur des geldwerten Vorteils erreichen.

Unterhaltsrechtlich:
Firmenwagen sind natürlich immer ein heisses Eisen und die Gegenseite wird versuchen, die meist viel zu hohe steuerliche Pauschale anzusetzen und möglichst noch etwas hinzuzudichten. Klar. Aber auch hier kannst Du mit dem privat geführten Fahrtenbuch gegenhalten. Entweder setzt Du die tatsächlichen Kosten der Privatfahrten wie für's Finanzamt ermittelt (und von dort anerkannt!) an oder, falls günstiger, Du rechnest die Privatkilometer zu 0,30, weil Du Dir privat ja niemals einen so teuren Wagen geleistet hättest.

Hast Du eine Nutzungsüberlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2011 17:43
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Inselreif,

Aber er muss Dir dann auf Anforderung die Gesamtkosten Deines KFZ mitteilen (dazu gibt es BAG- Rechtsprechung) und Du kannst mit einem freiwillig geführten Fahrtenbuch bei Deiner Einkommensteuererklärung selbst zur Fahrtenbuchmethode wechseln und eine entsprechende Korrektur des geldwerten Vorteils erreichen.

...

Hast Du eine Nutzungsüberlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen?

Gruss von der Insel

Das mit der "freiwilligen" Fahrtenbuchmethode war mir nicht bekannt.
Eine Nutzungsüberlassungsvereinbarung gibt es (noch) nicht.

Gruß,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 02:15
(@Inselreif)

Hi Debugged,

die Fundstelle dazu ist übrigens BAG 9 AZR 188/04.
Wobei Du natürlich immer nur zum Jahreswechsel auf die Fahrtenbuchmethode umstellen kannst. Aber vielleicht führst Du ja schon seit Januar rein vorsorglich eines?  😉

Ich würde mich so schnell wie möglich bemühen, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu bekommen
- Begrenzung der erlaubten Privatkilometer
- Festlegung des monatlichen Nutzungsentgelts für die Privatfahren (sofern ihr eins habt)
- Festlegung eines Entgelts pro Mehrkilometer

Damit lässt sich der tatsächliche Vorteil einigermassen gerichtsfest begründen. Vor neidischen oder rechenfaulen Richtern bist Du natürlich nie gefeit.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 16:20




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Firmenwagen und Unterhalt kann sich echt zur Zeitbombe entwickeln. Es gibt da auch Gerichte die ganz entspannt von der 1% Berechnung abweichen und auf der Grundlage irgendwelcher obskuren Zahlen die Realkosten zur Einkommensberechnung heranziehen - und die sind dann immer deutlich höher als die 1%.

... nichts ist unmöglich ...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 18:51
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo da draussen,

ich habe mich nach langem Zögern durchgerungen, eine Unterhaltsabänderungsklage
in Angriff zu nehmen und meinen Selbstbehalt durchzudrücken, der fast 250 Euro bei
Vollzeitjob und Einstufung in DDT2 entfernt ist. Die Mühlen laufen schon
seit ein paar Wochen an.

Ich muß auch meine Wohnverhältnisse mittelfristig auch ändern, da ich
an meinem jetzigen Wohnsitz nicht so lange verharren kann, wie ich das gehofft habe.
Wegen der Umgänge mit den Kindern kommt es hier zunehmend zu Reibereien mit meinen
Vermietern, die mich persönlich und das Verhältnis zu meinen Vermietern zunehmend belasten.
Fünf Kinder kann ich künftig in keinem Wohnklo unterbringen.

Heute bekam ich schon mal telefonisch einen Einschüchterungsversuch von der Ex.
Sie gibt bezüglich der Unterhaltsregelung keinen Fußbreit Boden nach und will mit
einer Gegenklage kontern (Mit welchem Ziel eigentlich?). Außerdem wird sie einen
Verfahrensbeistand vom Jugendamt bestellen. Ob ich mir über die Gesamtauswirkungen
im Klaren wäre (also wenn das JA hier auf den Plan tritt)? Also, ich persönlich sehe da keinen
Unterschied, ob ich nun A oder B als Unterhaltsgläubiger habe.

Ich hätte die Möglichkeit, diesen Punkt noch einmal in einem gemeinsamen Gespräch
mit der Ex und ihrer pädagogischen Familienhilfe zu erörtern.

Also, da habe ich jetzt unheimlich Lust dazu. Die hier genannte Person aka pädagogische Familienhilfe,
hat nicht nur einen Auftrag für ihren Träger in für lange Zeit platzieren können, sondern hat
auch die bisherige Familienpflegerin (Haushaltshilfe) rauskomplimentiert und eine Fachkraft aus dem eigenen
Verein installiert. In meinem Augen ein Beweis dafür, daß das Kindeswohl gegenüber wirtschaftlichen
Überlegungen hintenan steht. Das Thema im Allgemeinen wurde ja  auch kürzlich von der Presse aufgegriffen.
Ich kann mir vorstellen, das ich bei ihrem Gutachten an das JA für ihre Daseinsberechtigung
verdammt schlecht weggekommen bin.

Aber zurück zum Thema. Also ich halte es für reine Zeitverschwendung, mich von der Helferindustrie
und der Ex bei einem Kaffeekränzchen klein reden zu lassen. Ich will das Ding jetzt
durchziehen. Zu verlieren habe ich so gut wie nix mehr. Wie seht ihr das?

Gruß von hier,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 23:22
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Debugged,

Ich will das Ding jetzt durchziehen. Zu verlieren habe ich so gut wie nix mehr. Wie seht ihr das?

Ich sehe das genau so wie du. Zieh das jetzt durch.

Wenn du dich stark genug dafür fühlst, kannst du dem Gespräch mit deiner Ex und der pädagogischen Familienhilfe zustimmen. Erwarten solltest du allerdings nichts, eher starke Beeinflussung zu deinen (finanziellen) Ungunsten. Mach das aber nur, wenn du dich wirklich stark fühlst. Andernfalls warte den Verlauf der Unterhaltsabänderungsklage ab.

Grüße,
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 00:36
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Also zwischenzeitlich hat das Gericht soweit dazu Stellung genommen,
das mein VKH-Antrag abgelehnt wurde.
Wegen eines Formfehlers bei Antragstellung einerseits, andererseits,
weil die geforderte Absenkung des KU zu gering ist.
Beschwerdeverfahren läuft jetzt und finanziell läuft es dann auch weiter bescheiden.
Wahrscheinlich sind die Kinder im Hauptverfahren, soweit es überhaupt noch eins geben wird, dann schon
so alt, das sie ein paar Spalten in der DDT übersprungen haben und mit dem dann fälligen Mindestunterhalt
wird es dann auch nichts mehr zu ändern geben. Ich habe fertig.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 03:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Zum Einen, was war denn das für ein Formfehler?
Zur Vermeidung eines Solchen hat man doch eigentlich seinen Anwalt.
Was sagt der denn dazu?

Zum Anderen, hast du schon  einen Antrag auf aufstockendes Hartz4 gestellt?

Da titulierter Unterhalt vorab vom Einkommen abgezogen wird, sollte das doch eigentlich was bringen.
Und anders als die Familienjustizverbrecher erkennen die ja sogar auch Umgangskosten an.

Bei mir löst das auch immer einen Streckreflex des mittleren Fingers meiner rechten Hand aus, wenn man auf diese Art die Folgen des staatlichen Tuns diesem Staat zurück geben kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 07:52
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Beppo,

der Formfehler ist die fehlende Passivlegitimation ("Wen verklage ich, um Recht zu bekommen?"). Der RA hat
sich den falschen Beklagten herausgesucht.
Die Klage ist an die Kinder gerichtet, sie wäre aber an die Mutter zu richten, da wir noch
nicht geschieden sind.

Zum Anderen: Ja habe ich, erhalte es inzwischen auch nach langem Gerangel mit dem Jobcenter.
Grundsätzlich stinkt mir aber die staatlich verordnete Armut, die mich in die Fänge einer solchen
Behörde treibt.
Manchmal fehlt mir mittlerweile die Motivation, weil ich trotz Vollzeit mit 45-50 Stunden einschl.
Arbeitsweg in der Woche nicht einmal genau so viel über habe wie ein Erwerbsloser.
Nur allein von der Vorstellung, das meine Kinder durch mich satt werden, kann ich auch nicht (über)leben.
Wenn man so etwas über Jahre mitmacht, kann ich mir schon vorstellen, das dann jemand
resigniert und vollständig in die soziale Hängematte legt.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das so ein eindeutiger Fehler des RA ist, müsstest du dem doch eigentlich noch in die Kniekehlen pinkeln können.

Andererseits denke ich, bekommst du über die H4 Schiene mehr, als du bei der Familieninquisition als Vater jemals bekommen könntest.

Wenn du über 1.500,- Brutto verdienst (vor Abzug des KU!), müssten dir zum normalen H4 Satz 330,-€ zusätzlich bleiben. Damit müsstest du deutlich über die 950,- SB kommen.

Sonst stell doch mal die H4 Rechnung ein, dann kucken wir da auch mal drüber.
Die verrechnen sich nämlich mindestens so oft, wie Richter und JA's.
Wie diese aber auch grundsätzlich zum Nachteil des Pflichtigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 11:12
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn das so ein eindeutiger Fehler des RA ist, müsstest du dem doch eigentlich noch in die Kniekehlen pinkeln können.

Vor allem, weil ihn das Gericht auch noch zuvor darauf hingewiesen hat. Und was soll ich da nun tun? Den RA auf
Schadenersatz verklagen, wenn der jetzt mit aufgesetzem Seitenblick mit den Schultern zuckt?

Ich beschäftige mittlerweile 3 Juristen, zwei Amtsgerichte ein Insolvenzgericht und ein Jobcenter. Der Schriftkram
fängt allmählich an, mich aufzufressen.

Andererseits denke ich, bekommst du über die H4 Schiene mehr, als du bei der Familieninquisition als Vater jemals bekommen könntest.

Beppo, ganz so unglücklich bin ich natürlich auch nicht, das ich nun ergänzende Leistungen bekomme, vor allem weil die Kids bei mir ja auch was davon haben.
Mit dem anteiligen Sozialgeld und meinem erhöhten Freibetrag komme ich ganz gut hin.

Trotzdem fällt es mir immer noch schwer zu glauben, das staatlich verordnete Armut geltendes Recht ist.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 11:32
(@anfree72)
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Hallo Debugged,

tut mir leid zu hören das es bei dir schon am Amtsgericht scheiderte.

Mein LG rb777 hatte dir in deinem Thread schon einmal geschrieben. Auch er hat im Mai 2011 eine Abänderungsklage bei Gericht gestellt. Nach einigen hin und her wurde dem VKH Antrag und der Klage stattgegeben vor 2 Wochen war nun die Hauptverhandlung, letzte Woche wollte die Richterin den Beschluss verkünden. Noch haben wir diesen nicht vorliegen. Nach Angaben von LG sieht es laut Richterin nicht schlecht für ihn aus. Die Gegenseite sagte aber bereits das sie vor das OLG gehen werden.

Ich bin mir nicht sicher da ich die Abänderungsklage nicht vorliegen habe aber eigentlich muß die sich doch gegen die Kinder richten da denen der Titel gehört, sie weden lediglich durch die KM vertreten, oder irre ich mich da?

LG
anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 11:55
(@fruchteis)
Registriert

Moin Debugged,

wenn Du bereits ergänzendes H4 erhältst, dann verstehe ich die Enge der vorgenannten Zahlen nicht recht.
Die von Dir genannten 700 €/Monat solltest Du zur Verfügung haben nachdem Warmmiete für Dich und Deine Kids in angemessener Wohnung, die Umgangskosten und der gesetzliche KU bezahlt worden sind.

Die vorgenannten 1500 € sollten erläutert werden, um nicht falsch verstanden zu werden:
Der Freibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen
Grundfreibetrag(GF) und Freibetrag für Erwerbstätige(EF).
Der GF ist min. 100 €, kann aber bei nachgewiesenen Mehrkosten höher sein.
Der EF wird in drei Stufen errechnet. Die dritte Stufe greift, sobald min ein Kind mit im Haushalt lebt. Hast Du Umgang, dann ist davon auszugehen.
Diese 1500 € sind insofern interessant, als bis zu diesem Betrag der EF kontinuierlich steigt, dann aber nicht weiter.
In der Konsequenz bedeutet das, daß der Mittelzufluß aus Netto plus Aufstockung trotz steigendem Einkommen nicht steigt! Erst wenn keine Bedürftigkeit mehr vorliegt, dann steigen die frei verfügbaren Mittel wieder mit dem Einkommen.
Ein pflichtiger Vater mit Kindern etwa muß weit über 3000 € Brutto erwirtschaften, um nach dem SGB II nicht mehr als bedürftig zu gelten.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 12:15




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