Hallo miteinander,
schön dass ich dieses Forum gefunden habe.
Ich bin seit 6 Monaten Vater und bin getrennt von der Mutter. (Unverheiratet, Beziehung über etwa 7 Monate)
Ich habe mein Studium jetzt abgeschlossen und werde ab dem 1.04. Arbeiten.
Ab dann werde ich auch den KU bezahlen können, was ich auch ohne Widerspruch tun werde.
Jedoch hat meine Ex gestern am Telefon angedeutet, dass Sie nur noch 6 Monate arbeiten und dann BU beantragen wird.
Zur Situation:
Sie arbeitete vor der Geburt 50% an eine Bildungseinrichtung.
Nach der Mutterzeit ging die jetzt wieder zurück an die Stelle, hat sie mittlerweile aber auf 25% gekürzt.
Nebenan ist eine Kita, bei welcher der Kleine auch angemeldet ist.
Sie hat kurz nach unserer Trennung einen neuen Freund.
Ich befürchte jetzt dass Sie noch kurze Zeit arbeiten wird, und dann mit dem Kleinen zu Ihren Eltern zieht.
Dadurch vergrößert sich die Entfernung von mir zu meinem Kind von 80 auf 400km...
Nun zu meiner Frage:
Was sollte ich tun bevor ich die erste Gehaltsabrechnung abgebe?
Ich möchte, ehrlich gesagt, keinen Unterhalt an die Mutter zahlen. Ihre Situation ist recht komfortabel und eine 50% Stelle an der Hochschule sollte ohne weiteres mit der Kita nebenan machbar sein. Zudem haben ich und meine Mutter mehrfach Hilfe angeboten, welche Sie jedoch nicht annehmen möchte.
Was kann ich denn alles auf das Netto anrechnen und welche Kniffe kennt Ihr um selbstverständlich weiterhin den KU zu zahlen, jedoch den Betrag an die Mutter zu schmälern, bzw. auf 0 zu setzen?
Nochmals: Ich würde diese Frage nicht stellen, wenn ich mir nicht sicher wäre, dass Ihre derzeitige Situation eine gute Betreuung unseres Kindes ermöglichen würde.
Grüße,
Frank
Hallo Frank.
Da gibt es wenig Möglichkeiten.
Sie hat das Recht, den Job aufzugeben und musst bezahlen. Zumindest bis zum 3. Geburtstag.
Sie hat auch das Recht, weg zu ziehen und du hast trotzdem für die Umgangskosten aufzukommen.
Da etwas anderes durchzusetzen ist zumindest schwierig.
Ansonsten bliebe dir noch auszuwandern, wobei dafür auch nicht jedes Land in Frage kommt und damit die Forderung auch nicht erlischt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Frank,
hinsichtlich Betreuungsunterhalt für KM hat Beppo Dir die rechtlich Situation korrekt geschildert ...
Was kann ich denn alles auf das Netto anrechnen ?
In Abhängigkeit des für Dich zuständigen OLG (such mal nach "unterhaltsrechtlichen Leitlinien") kannst Du i.W. berufsbedingten Aufwand und Altervorsorge in Abzug bringen.
Besten Gruß
United
Nun...
vielleicht nicht zu hart um Gehalt verhandeln. Je unattraktiver es ist, jemanden auszunehmen, desto weniger wird dies gemacht. :phantom:
mfg