Hallo zusammen,
ich habe lange gelesen und nun will ich mich anhand meines Desasters ein wenig schlau machen, na dann los….
Unterhalt:
Momentan befinde ich mich noch im Trennungsjahr, da wir ein gemeinsames Hausn besitze wird mir der Wohnvorteil addiert und die Hypotheken subtrahiert von meinem Einkommen. Was passiert damit nach dem Trennungsjahr, wie wird mit diesen zwei Posten dann verfahren? Also sprich nächstes Jahr im April bin ich geschieden, weil Trennungsjahr endlich rum, Haus ist nicht verkauft, weil ich das ggf. behalten möchte. Was verändert sich dadurch an der Unterhaltsberechnung? Zählt nach dem Trennungsjahr die „Hausrate“ zu den 4 % Altersvorsorge? (war das vom Brutto oder vom Netto (bereinigt oder nicht bereinigt?). Entstehen mir durch einen Hauskauf ggf. Nachteile bei der weiteren Unterhaltsberechnung (ggf. welche bzw. was ist da zu beachten?) oder wie ist das geregelt?
Ich habe hier schon oft von Scheidungsfolgevereinbarungen gelesen wo man mit der Ex eine Vereinbarung trifft, dass man bis dann und dann Unterhalt bezahlt. Wie stellt man das am besten an, gebe ich da mal meiner Anwältin ein Wink, dass sie so was aufsetzen soll und ich stell euch das hier rein, wie ich es schon öfter gelesen hab, damit ihr das dann gegenprüft. Würde ihr da gerne ein Angebot machen, welches mit dem Hausanteil abkaufen zusammenfällt, in der Hoffnung, wenn sie die ganze Kohle aufeinmal sieht, dass sie dann eher unterschreibt und ich sie was das Haus anbelangt und den Betreuungs/Ehegattenunterhalt los habe, damit ich nur noch den KU bezahlen muss. Will eben irgendwie „Planungssicherheit“ haben was das finanzielle angeht und nicht ewig irgendwelche Neuberechnungen haben. Gibt es da ein Patentrezept oder ist das wieder so ein dünnes Eis?
Welche Auswirkung hat es, wenn ich mit meiner Freundin zusammen in dem Haus oder wenn doch nicht Haus in einer Wohnung zusammenziehe? Muss ich da ggf. wieder mehr Unterhalt bezahlen, weil ich ja eigentlich einen Vorteil daraus hätte?
Zugewinn-Ausgleich:
Ich habe eine Kapital-LV, diese habe ich vor der Ehe abgeschlossen. Wie wird bei dieser LV verfahren, bekommt die KM dann die hälfte vom aktuellen Rückkaufswert?
Was ist mit meinem Girokonto, wird das auch hälftig geteilt, also am Stichtag in 2010? Wäre etwas doof, da ich wahrscheinlich „taggenau“ mein doppeltes Gehalt bekomme, wenn das so wäre müsste ich schauen, dass ich mich kurz vorher in die miesen manövriere und dann wieder auf null bin, was ich eigentlich albern finden würde, aber bevor das hälftig weg ist und schließlich zur Berechnung vom Unterhalt als Gehalt herangezogen wird/wurde wäre ich ja doppelt benachteiligt.
Wie oben erwähnt will ich das Haus behalten, allerdings haben wir nur einmal kurz über den Hauspreis gesprochen und der war in der heutigen wirtschaftlichen Lage unakzeptabel, jetzt meine durch das Forum geborene Idee, ich mache ihr ein Angebot über x Tausend Euro, wenn sie die ablehnt würde ich ihr gerne sagen, dass ich es dann auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen werde….hmmm bis hierhin ok, aber dann was müsste ich dann tun? Erstmal Zahlungen einstellen, was kann da so alles auf mich zukommen? Hat das hier schon mal jemand durchgezogen so eine „Versteigerung“. Klingt für mich sehr verlockend, entweder ich bekomme das Haus zu dem Preis was ich bezahlen möchte oder eben mehr als erhofft, den einzigen Nachteil den ich momentan sehe ist, dass ich mir dann ggf. ratz fatz ne neue bleibe suchen müsste.
Wer macht das eigentlich mit meinen Rentenpunkten? Wie läuft das ab, da wir zwei Kinder haben sind ja schon mal 6 Jahre volle Rente für die EX drin, weil sie in der Zeit ja mit einem fiktiven Gehalt „rentenberechnet wurde, was ist aber mit den restlichen Jahren?
Hausratauflösung:
Hab die KM glücklicherweise bereits seit 4 Monaten aus dem Haus, allerdings haben wir nie den Hausrat aufgeteilt, ich wollte mit ihr das durchgehen, aber sie hatte kein Interesse daran. Sie hat dann den einen Tag angefangen einzupacken was ihr wichtig war ohne Rücksprache mit mir. Ich hab dann alles was mir wichtig war in den Keller gepackt und abgeschlossen. Ich mein so ein bisschen haben wir das schon verteilt, aber sie hat eben nicht viel mitgenommen, weil sie a) viele Sachen neu bekommen hat von SWM und b) weil die Wohnung relativ klein ist wo sie hingezogen ist. Da sie nun aber bald in eine größere Wohnung umziehen möchte habe ich die Befürchtung, dass sie bald noch diverse Möbelstücke haben möchte und ich ihr das nur „zwischenlagern“ sollte bis sie eine entsprechende Wohnung hat. Was sag ich ihr da, wenn sie anfragt? Alles auf Sperrmüll und oder verschenkt? Reinlassen brach ich sie ja nicht mehr. Schlösser sind auch ausgetauscht. Was kann man mir da raten? Welche Möglichkeiten hat sie?
Umgangsrecht:
Ich muss immer hinterher laufen, damit ich die Kinder sehen darf/bekomme, teilweise sind die halt an meinem Umgangswochenende nicht da….dann heißt es nur…..“Pech, sorry das nächstemal wieder“. Jugendamt und Verfahrenspfleger habe ich darüber informiert, aber die machen auch nichts außer nichts und darin scheinen die mir sehr sehr kompetent zu sein.
Was hat das JA und der Verfahrenspfleger eigentlich für eine Funktion? (ernste Frage)
Die beiden Personen waren jeweils einmal bei der KM vor Ort und das vor Monaten und seither nie wieder, bei meinem Antrag auf alleiniges ABR wurde entsprechend mitgeteilt wie die KM so ist und wie sie sich um die Kinder kümmert (für mich ist das Unwort in 2009 „Betreuungskontinuität“).
Wollte mit dem Verfahrenspfleger und der KM einen gemeinsamen Termin wegen Umgangsregelung, waren auch alle da außer KM, hat den Verfahrensdepp auch nicht gestört, dass sie unentschuldigt gefehlt hat….viel gebracht hat der Termin natürlich dann nicht.
ABR:
Habe das alleinige ABR beantragt, aktuell wurde eine Gutachterin beauftragt, welche sich jedoch nicht meldet. Wie lange braucht denn so eine Gutachterin bis sie endlich in die puschen kommt? Würde ich so ein Arbeitstempo vorlegen wäre ich bestimmt schon gefeuert worden und mir würde nun ein fiktives Einkommen angerechnet werden….
Ich habe schon diverse Beiträge dazu gelesen, allerdings konnte ich noch nicht so richtig einen „Leitfaden“ für so ein Gutachten erkennen. Wen befragt so eine Frau alles? Mir wäre es wichtig, dass sie in der Schule und im Kiga nachfragt, kann ich die Gutachterin dazu „zwingen“? Wie werden die Kinder befragt und was für einen Wert haben die Aussagen meiner 6 und 9 Jahre alten Kinder?
So ich hoffe das ist nicht zu wirr und ihr könnt mir ein bisschen Licht ins dunkle bringen, weil je mehr ich hier lese, desto konfuser werde ich….an was man da alles denken muss, man man man. Ich ziehe schon mal den Hut vor euch für mich sind hier noch sehr viele böhmische Dörfer.
Gruß
Moin,
als User mit der Nr. 9.000 hast du die unglaubliche Chance, deine Themen nicht in einem Topic abzuhandeln, sondern in den entsprechenden Unterforen aufgeteilt nachzufragen. Danke.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich gebe Deep absolut recht. Du hast jede mögliche Baustelle aufgemacht die es im Rahmen einer Scheidung gibt.
Unmöglich deine vielen Fragen in einem Post zu beantworten.
Gruß
Bart
Hallo,
dein Gehalt verringert sich nächstes Jahr durch den Wechsel der Steuerklasse. Hast du dann noch genug Geld um die Kredite zu tilgen?
Ab nächstem Jahr kann dir der Wohnwertvorteil in voller Höhe der ortsüblichen Miete angerechnet werden. Dagegen werden die Zinsen gerechnet. Nicht die ganze Tilgungssumme.
Die Bank wird sich an dich halten bei der Kreditzahlung. Wenn die Teilungsversteigerung schlecht läuft hast du kein Haus und trotzdem jede Menge Schulden.
Wie wäre es im Zweifelsfall mit einem Gutachter, der den Wert des Hauses festlegt und dann machst du deiner Ex ein vernünftiges Angebot?
Wenn sie das Geld vom Haus bekommt ist nicht zwangsläufig keine EU mehr fällig. Die Zinsen dieses Kaptials muss sie sich als Einkommen anrechnen lassen.
Rentenpunkte musst du schon abgeben. Die Konten werden für den Zeitraum der Ehe ausgeglichen.
Arbeitet deine Ex? Wenn nein, wie lange schon nicht mehr? Evtl. wird dann, wenn kein EU (Ehegattenunterhalt) mehr fällig ist AU (Aufstockungsunterhalt) fällig. Das hängt davon ab, was Ex vor den Kindern beruflich gemacht hat und was sie heute macht.
Hausrat kann auch noch bei der Scheidung geteilt werden (erhöht den Streitwert). Du solltest also sehen, dass du dich mit ihr einigst. Denn ohne Einkommen wird sie vermutlich PKH bekommen.
Die Kapital-LV kann ebenso wie die Haus als Altersorsorge gerechnet werden (max. 4 % vom Brutto).
Bei der LV ist es beim Zugewinn wichtig ob diese weitergeführt wird oder nicht. Wird sie nicht weitergeführt ist der Rückkaufswert der zuständige. Wird sie weitergeführt ist es mehr.
Wer hat die Kinder bisher betreut? Die KM? Warum stellst du dann einen Antrag auf alleiniges ABR? Hat die KM die Kinder vernachlässigt? Ansonsten gilt erstmal das Kontinuitätsprinzip: sprich die Kinder bleiben bei dem der sich bisher um sie gekümmert hat. Hast du bei deinem Antrag auch dargelegt wie eine evtl. Betreuung von dir getragen werden kann?
Umgang. Wenn das Jugendamt sich nicht rührt kannst du bei der Scheidung mit beantragen eine Umgangsvereinbarung zu vereinbaren. Die wird dann gerichtlich ausgeurteilt.
Wie alt sind die Kinder, wie lange wart ihr verheiratet?
Sophie
Hallo zusammen,
erstmal, danke für die Hinweise und die erste Info.
Ich habe schonmal einen neuen Beitrag bzgl. ABR aufgemacht in dem noch leicht das Umgangsrecht mit einfliesst.
--> hier: http://vatersein.de/Forum-topic-17268.html
Den rest hier überarbeite ich später oder macht es ggf. sinn das ganze Thema zulöschen und ich schreib ein neues, damit das nicht so ein durcheinander ist?
gruss
So, nun habe ich es endlich geschafft, ich denke wir sollten dieses hier auslaufen lassen und in uns meinem hoffentlich besser strukturiertem thema widmen....hier:
http://vatersein.de/Forum-topic-17283.html
Gruss