Über den Unterhalt ...
 
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Über den Unterhalt hinaus

 
(@Schwedler)

Hallo!
Ich habe gestern gehört, dass man als unterhaltspflichtiger Elternteil im Falle "besonderer Belastungen" auch über den Unterhalt hinaus sich an den Kosten für das KInd beteiligen muss, also z.B. Gebursttagsfeiern, Klassenfahrten. Ich kann es gar nicht glauben und finde im Internet nichts darüber. Stimmt das oder ist das ein Gerücht?


Zitat
Geschrieben : 05.10.2004 14:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schwedler,

du meinst den sog. Sonderbedarf. Guckst du hier und hier.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2004 14:37
(@Schwedler)

Danke für die schnelle Antwort!

Aber das jüngste Urteil auf den genannten Seiten ist von 2001. Kann es sein, dass der Sonderbedarf nicht mehr gilt, insbesondere, seitdem die Unterhaltspflichtigen nicht mehr das halbe Kindergeld bekommen? Das wäre doch eigentlich logisch...

fragt sich immer noch Beate


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 14:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schwedler,

Sonderbedarf ist eine Erfindung der Unterhaltsbezieher. Mit der Kindschaftsrechtsreform wurde die DT und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien überarbeitet. Und wie immer, wenn etws allregelnd und allumfassend ist, wird nach Auswegen gesucht. Dies geschaf im Anschluss an das Jahr 1998, wodurch die meisten Urteile aus der Zeit kurz danach datieren. Mittlerweile sind die grundsätzlichen Themen abgefackelt; daher keine neueren Urteile grundsätzlicher Natur.

Es hat auch mit der KG-Anrechnung lt. DT nix zu tun.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 19:45