TU - Wechsel zum EU
 
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TU - Wechsel zum EU

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi,

ab Januar 2005 komme ich in Lohnsteuerklasse I. Jetzt bezahle ich bei Steuerklasse III KU 192 € (DT, 135%) Rest für Ex, also insgesamt 959 € Unterhalt. Mir bleiben etwa genausoviel.

Ex ist mit Kind (3) abgehauen, arbeitet nicht, klar. KU bleibt, keine frage, aber was passieret bei EU, hoffe die Scheidung im Februar über die Bühne laufen lassen kann.

Wenn sie jetzt Anlage U unterschreibt, muss sie ja versteuern. Also darf ich die Nachzahlung latzen, lohnt sich dann sowas?

Zumindest sehe ich meine kleine regelmäßig und immer häufiger, andererseits bin ich trotz trennung finanziell für die beiden verantwortlich, was also tun? bin pleite, konto ist durch trennung überzogen.

wer kennt sowas?

gruss

Rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2004 23:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rick,

wer kennt sowas?

Nahezu alle hier :exclam:

Ist der TU tituliert? Wenn ja, ist berücksichtigt worden, dass du ab 2005 in StKl 1 bist und entsprechend weniger Netto hast? Wenn nein, Abänderungsklage einreichen, so der TU tituliert ist.

Bzgl. Anlage U durchsuche mal das Forum und die Aufsätze. Dort wirst du die Antworten bekommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 00:00