TU vs Nachehelichen...
 
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TU vs Nachehelichen Unterhalt

 
(@dx111ge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich stoße da immer auf zwei verschiedene Aussagen, einmal :

ist eh fast das selbe und daher im Bertrag identisch

oder

ist was ganz anderes ......

ja was nun ????


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2004 20:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Rechenweg ist identisch und das Ergebnis auch.

Hingegen ist der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit nicht zur Erwerbstätigkeit anzuhalten, wenn Kinder zu betreuen sind. Daher sind einfließende Faktoren unterschiedlich, mehr aber auch nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2004 20:35
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Hab da auch nochmal 'ne Frage:

Wenn man(n) keinen TU beantragt hat, kann es dann, ohne dass Kinder zu versorgen sind, zu EU-Forderungen bei der Scheidung kommen?

Nena, die mal wieder keine Ahnung hat


Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2004 22:58
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Nena,

ja, das geht. Nachehelicher Unterhalt (ab Rechtskraft Scheidung) wird u.U. auch ohne Kind fällig, wenn einer der anderen Unterhaltsgründe des BGB zutrifft : Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Auftstockungsunterhalt.

Gruß
sky

[Editiert am 30/3/2004 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2004 23:14