Hallo,
mich interessiert der Untschied zwischen TU und EU?
Kann das jemand in einfachen Worten erklären?
Mir ist bekannt, das während der Trennung der bisherige Lebenstandard der Frau/Kinder beibeahalten werden soll. Aber wie lange? Lebe schon 3 Jahre getrennt, Scheidung läuft und läuft.....kein Ende in Sicht.
Ein Bekannter von mir wurde zwischenzeitlich geschieden, sein EU blieb so wie das vorher gezahlte TU.
Wer hat Info? Danke
Der Trennungsunterhalt basiert auf § 1361 BGB, der nacheheliche Unterhalt auf §§ 1570 bis 1573 BGB, die §§ 1574 bis 1580 BGB flankieren die erst genannten mit Bedingungen, hingegen zu § 1361 BGB keine Bedingungen gestellt werden.
Es ist also, wie richtig vermutet, identisch.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!