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Trike und Vespa ! Unterhalt / Erwerbsminderung

 
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin sehr unsicher und wäre den Leserinnen und Leser sehr sehr dankbar wenn sie sich hier meine Frage durchlesen könnten.
Auch über eine Antwort. Danke Über
ich habe einen 10 jährige Tochter und zahle seit 2010 brav meinen Unterhalt.
Vor drei Wochen fragte mich die Ex nach meiner 25 Jahre alten Vespa während die Tochter bei mir war am Telefon.
Ich war so naiv und bestätigte ihr das ich die Vespa noch habe, war aber so dumm ihr vor 4 Wochen ein Bild von einen Trike mit geschlossenem Führerhaus zu senden um damit in Zukunft die Tochter von Feldkirchen (M) nach Aubing (M) zu fahren.
Sonst immer mit S- und U-Bahn aber bei Regen und Schnee ist das blöde.

Es kann sein das ich ich irgendwann weil volle Erwerbsminderung, ihr den Unterhalt so nicht mehr zahlen kann.
Dieses Trike kommt aus Osteuropa und dies habe ich vor einem Monat für 7000 € neu gekauft.

Wenn ich den Unterhalt dann nicht mehr so zahlen kann, kann man mich dazu zwingen, dass ich diese Trike, welches dann bestimmt drei Jahre alt ist, zu verkaufen ?

Über detaillierte Antworten würde ich mich freuen

Greets

--
Wonderman

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2016 23:28
(@Inselreif)

Hi Wonderman,

zu einem Verkauf zwingen kann Dich schon mal niemand.

Aber wenn Du den Unterhalt nicht bedienen kannst und es zur Vollstreckung aus einem bestehenden Titel kommt, wird es irgendwann gepfändet.
Entweder sieht man es als reines Sportgerät, dann sowieso. Mit sehr viel Glück als Fortbewegungsmittel, dann im Rahmen einer Austauschpfändung. Kriegst dann ersatzweise z.B. einen 20 Jahre alten Corsa, der fährt auch und hat auch ein Dach.
Das gepfändete Trike wird versteigert. Dann wärst Du froh gewesen, es vorher selbst zu verkaufen. Ähnliches gilt für die Vespa.

Spätestens im Rahmen einer EV wäre die Existenz der Fahrzeuge aber eh bekannt geworden.

Die entscheidende Frage ist hier eher: bist Du mit voller EM noch verpflichtet den Unterhalt zu zahlen? Wenn nicht, können bestehende Titel aus der Welt geräumt und aus ihnen nicht mehr vollstreckt werden. Dann bleibt auch das Trike Deines.
Eine gute Figur machst Du mit dem Teil allerdings nicht, wenn Du den Unterhalt aus der Welt schaffen willst und Deine Ex das bei Gericht hoch hält.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 00:41
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Ich bekomme demnächst eine Abfindung. Ein RA hat mir die Summe ausgerechnet welche ich an die Seite legen muss.

Damit kann ich erst mal den Unterhalt wie bisher  ca. 3.5 Jahre weiterzahlen.

Wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, ist halt nix mehr da.

Zur Arbeit zwingen kann man mich nicht, da zu 100 % und voll Erwerbsgemindert.

Dieses Trike kaufe ich damit ich meine Tochter dann auch bei Wind und Wetter zur Schule fahren kann und wir nicht mit den Öffentlichen fahren müssen.

Das spezielle Trike ist halt Vers & Steuer extrem günstig und total dicht. Kostet neu ca. 7000 €
In drei Jahren wird der Wert nur noch ca. 4000 € sein.

Die Vespa (50 ccm) hat auf Grund des Alters einen Zeitwert von 00,00 €

Wie schon erwähnt Baujahr 1982 !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2016 00:57
(@psoidonuem)
Registriert

Unter einem geschlossenen Trike kann ich mir nichts vorstellen als eine Ape, aber dass eine 1982er Vespa keinen Zeitwert hat verweise ich ins Reich der Legende. Eine V50, womöglich im Originallack, ist mehr wert als damals neu. Darüber würde ich mir dann in 3,5 Jahren Gedanken machen. Es hindert Dich auch keiner daran, die Sachen an einen Freund zu "verkaufen", der sie Dir dann "leiht".

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 12:02
(@Inselreif)

(unabhängig davon, dass ich immer noch der Auffassung bin, dass ein Kind durchaus mit den Öffentlichen fahren kann und auch nicht glaube dass das Teil bei der Investition auf lange Sicht günstiger ist als ein gebrauchter Kleinwagen)
Nochmal: wieso machst Du Dir Gedanken darum, was man Dir wegpfänden könnte und nicht um die Frage, ob und in welcher Höhe Du Unterhalt bezahlen musst?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 17:11
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

es ist abzusehen das ich irgendwann unter dem Selbstbehalt gerate...von welchem Geld soll ich dann noch den Unterhalt bezahlen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2016 01:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es einen Titel/Gerichtsbeschluss? Wieviel hast du dann noch monatlich zur Verfügung?

Dein Selbstbehalt beträgt dann nur noch 880 Euro.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2016 09:29
(@wonderman)
Schon was gesagt Registriert

Du...die Mieten hier in München sind extrem teuer.

Da die Ex vor Jahren mal Stress gemacht hat weil S* kein eigenes Bett hat, bin ich in eine Wohnung umgezogen mit einem Zimmer mehr.
Hat der Umgangspfleger auch so festgehalten. Dadurch erhöht sich auch mein Selbstbehalt entsprechend.

Zur Verfügung habe ich dann noch ca. 1200 netto

Edit: Bitte keine realen Namen nennen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2016 16:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Umgangspfleger legt keinen Unterhalt fest. Und so lange du den Mindestunterhalt zahlst, kannst du so ziemlich machen, was du willst.

Wenn du aber besichtigst nach Mangelfall zu zahlen, wird dir ein Gericht vermutlich nahe legen, in einen günstigeren Vorort zu ziehen und deiner Ex erklären, dass die Tochter kein eigenes Zimmer bei dir braucht.

Setz dich damit bitte auseinander. Du bist schneller am Selbstbehalt für Erwebslose, als du deinen Namen sagen kannst. Deine Ex wird für den Luxus "eigenes Zimmer bei Papa" und eine teure Münchener Miete nicht auf den Unterhalt verzichten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2016 17:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

(...) in einen günstigeren Vorort zu ziehen (...)

Ähm, Münchens "günstigere Vororte" befinden sich im Landkreis Landshut, oder ähnlich weit weg ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2016 17:47




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Möglich. Denkst du, das wird das Gericht abhalten?  😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2016 17:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus der Forenbeobachtung steht der nächste Ärger mit dem Trike eh ins Haus.

Mach Dich schon mal auf Vorwürfe bzgl. der richtigen Sicherung der Tochter auf dem Trike gefasst. Die Diskussionen hatten wir hier im Forum schon
mal mit dem Transport von Kindern auf einem Motorrad.
Und auch bei Dir wird wieder die Diskussion losgehen ob ein Trike nun ein KFZ (da es ja angeblich geschlossen sein soll) oder ein Motorrad ist.

Auch mein Tipp: Kauf Dir einen günstigen Gebrauchtwagen (Corsa, Fiesta, Polo) und transportier Eure Tochter ordentlich mit passender und zertifizierten Sitzerhöhung im Auto, soweit sie noch nicht größer als 1,50 m ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2016 22:52