Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt vs. Selbstbehalt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das "farbig" geschriebene würde ich gerne noch um die Farbe "rot" ergänzen. Bitte - bleibt beim Anliegen und besinnt Euch darauf. Das ist weder zuviel verlangt noch unangemessen. Morgen ist auch noch ein Tag, oder übermorgen.

Gruss oldie


Edit: 23:50
Da es anscheinend nicht möglich ist - Thread vorübergehend geschlossen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 01:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moim

In der Hoffnung auf ein friedliches Miteinander ist der Thread wieder offen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 20:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich prognostiziere eine Bauchlandung ...

Meine Frage: Kann eine Person überhaupt ein Gerichtsverfahren anstrengen, dessen Identität nicht zweifelsfrei belegt ist? Kann ich morgen vor Gericht gehen und sagen: Ich bin Kasper und ich will von Dir Unterhalt! Kann ich die Frage stellen ob Du wirklich Kasper bist?

Sie hat einen gültigen Personalausweis, einen Reisepass. Damit kann Sie nach deutschem Recht ihre Identität nachweisen. Mehr bracuht sie nicht. Kein Mensch ist in D verpflichtet, seine Geburtsurkunde mit sich rumzutragen. Die Heirat wurde auch rechtsgültig beschlossen, also kann - meiner Meinung nach - von Deiner Seite aus nichts unternommen werden, alles hat seine Richtigkeit.

Das was Du ansprichst, kann meines erachtens nur von "Amtswegen" unternommen werden, um die Rahmenbedingungen zu prüfen. Dies werden die aber nicht tun, um Dir eien Gefallen zu tun. Wenn nach deren Aktenlage alles klar ist, werden die es auch nicht machen.

Ich meine, Du brauchst keinen Identitätsnachweis ... die Frau steht vor Dir, Du hast sie geheiratet, sie hat gültige Ausweise ... ES GIBT SIE. Genauso wie es Euer Kind gibt. Hier wirst Du nichts reißen können.

Man kann mit Terminverschiebungen, Krankheiten und allerlei anderen Dingen ein Verfahren in die Länge ziehen ... da kennt sich Dein Anwalt aber besser aus.

Guß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 20:54
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