Ein Gruß in die Runde,
..die Richter urteilten jüngst das der Trennungsunterhalt an EX verwirkt sei ist. Kann der Trennungsunterhalt wieder aufleben sofern sie sich von Ihrem aktueller Lebenspartner trennen würde ? Oder sind die "Hürden" so schwer zu nehmen da die Kinder bei mir sind das auch in Zukunft kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet ist ?
Hallo Well,
sobald die Unterhaltskette gerissen ist (also jetzt) bist Du raus aus der Nummer.
Gruss,
gardo
Hallo,
ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann wieder aufleben:
<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57291&pos=0&anz=1>BGH" AZ XII ZR 84/09, 2011</a>.
" b) Ein nach §1579 Nr.2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wiederaufleben, wobei es einer umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände bedarf. Bei Beendigung der verfestigten Lebensgemeinschaft lebt ein versagter Unterhaltsanspruch regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wieder auf.
Für andere Unterhaltstatbestände gilt dies nur dann, wenn trotz der für eine gewisse Zeit verfestigten neuen Lebensgemeinschaft noch ein Maß an nachehelicher Solidarität geschuldet ist, das im Ausnahmefall eine weitergehende nacheheliche Unterhaltspflicht rechtfertigen kann. ... "
In Deinem Fall käme nur der letzte Satz in Frage. Hier würde die Dauer der Lebensgemeinschaft auch eine Rolle spielen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Anspruch auflebt.
VG Susi