Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt verwirkt

 
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Ein Gruß in die Runde,
..die Richter urteilten jüngst das der Trennungsunterhalt an EX verwirkt sei ist. Kann der Trennungsunterhalt wieder aufleben sofern sie sich von Ihrem aktueller Lebenspartner trennen würde ? Oder sind die "Hürden" so schwer zu nehmen da die Kinder bei mir sind das auch in Zukunft kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet ist ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2018 14:57
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Well,

sobald die Unterhaltskette gerissen ist (also jetzt) bist Du raus aus der Nummer.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2018 15:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann wieder aufleben:
<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57291&pos=0&anz=1>BGH" AZ XII ZR 84/09, 2011</a>.

" b) Ein  nach  §1579  Nr.2  BGB  beschränkter  oder  versagter  nachehelicher  Unterhaltsanspruch  kann  grundsätzlich  wiederaufleben, wobei  es  einer  umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände bedarf. Bei Beendigung  der  verfestigten Lebensgemeinschaft  lebt  ein  versagter  Unterhaltsanspruch regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wieder auf.
Für  andere  Unterhaltstatbestände  gilt  dies  nur  dann,  wenn  trotz  der  für  eine  gewisse  Zeit  verfestigten  neuen Lebensgemeinschaft  noch  ein  Maß  an  nachehelicher Solidarität geschuldet ist, das im Ausnahmefall eine weitergehende nacheheliche Unterhaltspflicht rechtfertigen kann. ... "

In Deinem Fall käme nur der letzte Satz in Frage. Hier würde die Dauer der Lebensgemeinschaft auch eine Rolle spielen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Anspruch auflebt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2018 16:07