Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt verwirkt?

 
(@das-ninchen)
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Mein LG zahlt an seine Ex Trennungsunterhalt. Sie wurde in der Ehe nach dem Mutterschutz arbeitslos. Sie hat aber kein ALG beantragt. Nun war sie beim Arbeitsamt, um eine Fortbildung zu bekommen. Mit einem Bildungsgutschein ist sie dort wieder rausgekommen, und geht nun zur Schule.
Lt Arbeitsamt bekommen diese Gutscheine nur Bezieher von ALG oder Arbeitslose mit Berufsausbildung.
Da sie,als sie arbeitslos wurde ( vor ca 6 Jahren), kein AlG bekommen hat, müsste es ihr doch jetzt zustehen, oder?
Wir vermuten, dass sie ALG bekommt, es aber verheimlicht, damit sie mehr Trennungsunterhalt bekommt.
Sollte das so sein, wäre das ein Grund, den Unterhalt verwirkt zu haben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 21:25
(@Brainstormer)

Moin Ninchen,

verwirkt hätte sie den Unterhalt nur, wenn sie sich ein (schwerwiegendes) Fehlverhalten gegenüber deinem LG geleistet hätte.
Falls sie tatsächlich, zu unrecht, Leistungen vom Jobcenter bezieht, dann wird sie sich dafür verantworten müssen. Das ändert aber nichts an der Unterhaltspflicht deines LG.

Gruß
Brainstormer  

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 21:46
(@das-ninchen)
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Naja, was heißt zu Unrecht? ALG 1 steht doch jedem nach getaner Arbeit zu!
Nur muss man das nicht bei der Unterhaltsberechnung angeben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 21:51
(@Brainstormer)

Im Gegensatz zu ALG II zählt ALG I zum unterhaltsrelevanten Einkommen und muss somit in die Berechnung einfließen.
Wurde schon Auskunft über die Einkünfte verlangt oder auf welcher Grundlage basiert die jetzige Berechnung des Trennungsunterhaltes?

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 22:19
(@das-ninchen)
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Der Unterhalt basiert nur auf seinem Einkommen, weil sie ja offiziell keines hat!Auskunft wird nun verlangt. Wir sind da erst dieses Wochenende drauf gestoßen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 23:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.
Da ALG1 eine Versicherungsleistung ist, wäre nicht das JC der Geschädigte sondern dein LG und sie hätte das eigentlich melden müssen.

Dass das irgendwelche Konsequenzen hat, glaube ich aber nicht.
Schließlich ist der Geschädigte ja lediglich ein Unterhaltspflichtiger.
Da kommt es nicht so drauf an.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 00:00
(@das-ninchen)
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Oha, wie ironisch! Aber die Konsequenz muss doch auf jeden Fall eine Neuberechnung sein, bei der sie auf keinen Fall so gut wegkommt, wie jetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt zahlt er 1300€ an sie und die Kinder. Ihm selber bleibt nur der Selbsterhalt. Alle Schulden aus der Ehe hat er gezahlt, und nun kann er sich entscheiden, ob er sein Auto hergibt, und kaum noch zur Arbeit kommt, oder ob er seine Wohnung aufgibt, und zu mir zieht!
Also zahle ich für sie mit. Mein Ex dagegen zahlt weder für sein Kind, noch für mich. Ich gehe arbeiten und muss noch aufpassen, dass ich nicht für ihn zahlen muss. Unglaublich, wie man als Frau so sein kann, wie die Olle. Ich kann meinen Ex gar nicht so hassen, dass ich ihn so über den Tisch ziehen könnte . Einfach dreist!

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 08:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

soweit ich weiss hätte sie nach dem Mutterschutz/der Elternzeit direkt sich arbeitssuchend melden müssen um ALG I beziehen zu können. So ging es einer Freundin von mir, 1 Jahr nach dem die Elternzeit vorbei hat sie isch arbeitssuchend gemeldet, sie dachte damals auch, dass sie noch Leistungen erhält. Falsch gedacht, sie hätte sich direkt nach dem Ende der Elternzeit arbeitssuchend melden müssen.

Und wenn das Arbeitsamt aussagt, dass ein solcher Gutschein nur für ALG 1-Bezieher oder Arbeitssuchende mit Berufsausbildung vergeben wird, dann dürfte das doch auch für die Ex zutreffen oder hat sie keine Berufsausbildung?

Es kann auch sein, dass sie diesen Gutschein bekommen hat, es gab eine Zeit da wurde der Berufseinstieg der Mütter - selbst ohne Leistungen - mit solchen Gutscheinen nach der Elternzeit gefördert, so einen hat eine andere Freundin von mir erhalten, obwohl diese ca. 10 Jahre nicht gearbeitet hatte.
Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 09:32
(@das-ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Also, dass man Anspruch auf ALG 1 verliert, ist mir neu. Ich selber war mehrere Jahre nach einer gesetzlich Versicherten Beschäftigung Selbstständig. Auch ich wurde gekündigt, und habe kein ALG 1 beantragt. Als ich dann meine Selbstständigkeit aufgegeben habe, bin ich zum Arbeitsamt gegangen, um mich arbeitssuchend zu melden. Ich bekam dann noch ALG 1 dazu. Da hatte ich gar nicht mit gerechnet. Aber mein Anspruch war ja noch nicht ausgezahlt.
Durch ihre Berufsausbildung hätte sie ja ebenfalls Anspruch auf den Bildungsgutschein. Aber wir trauen ihr auch zu, ALG 1 zu beziehen, ohne dass sie es angibt. Naja, nun muss sie eine Bescheinigung vom Arbeitsamt bringen, in der steht, dass sie keinen Anspruch mehr hat, nichts erhält, und auch kein Geld erhalten hat! Es bleibt spannend!

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 13:15
(@Inselreif)

Hi,

der Anspruch auf ALG I verfällt nach gewisser Zeit, es gibt aber Zeiten, die dabei nicht mitgerechnet werden. Das ist viel zu kompliziert um es hier pauschal zu bewerten.
Zum Einlesen in das Thema "Anwartschaftszeit" als (eine!) Anspruchsvoraussetzung für den ALG-Bezug siehe >>> hier <<<

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 13:30




(@das-ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Update:
Letzte Woche kam ein Brief ihrer RA. Anscheinend hat diese ihr gesagt, dass sie rechtlich keine Handhabe hat, meinem Freund vorzuschreiben , was er in seiner Aufenthaltszeit der Kinder mit denen machen muss, oder eben nicht. Von ihren gesamten angekündigten Drohungen stand nichts in dem Schreiben. Verbal geht es aber trotzdem weiter. Wir belächeln es. Jedoch hat die RA gefordert, dass mein Freund noch für Januar den erhöhten Unterhalt zahlen soll, da er ja im Januar noch den Dezemberlohn bekommt!
Mein Freund war nun gestern beim RA. Januarunterhalt muss er nicht nachzahlen. Im Gegenteil! Da er im Januar noch etwas erhöhten Unterhalt gezahlt hat ( DA zu spät gekündigt), und ihr das auch rechtzeitig mitgeteilt hat, wird er im Februar 115€ abziehen! Ich weiß jetzt schon, was dann losgeht!
Außerdem muss sie nun mal vorlegen, was sie tatsächlich verdient. Bis jetzt hat ja immer nur ihr RA geschrieben, was sie mit ihrem Putzjob ( angeblich verdient sie nur 100€ im Monat) verdient. Abrechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge musste sie noch nie zeigen. Dazu kommt nun die Frage, bekommt sie nun ALG 1, oder nicht! Darauf hat sie auch noch nicht geantwortet! Es bleibt spannend!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 08:14