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Trennungsunterhalt / Selbstbehalt

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(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

ich beuge mich... recht haste... und wer recht hat soll belohnt werden...  :thumbup:

Gruß Rainbow


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2009 21:42
(@1fach-ich)

Hallo und guten Morgen

Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.
Habe aber dazu noch ein paar Fragen.
Wird der KU in der Tabelle nicht nach dem bereinigten Nettoeinkommen ermittelt? Also nach Abzug der Arbeitsaufwendung und Ratenzahlung, sprich Stufe 2 !?
Werden die Arbeitsaufwendungen nicht auch irgenwie nach Km ausgerechnet? Denn so würde ja jemand der ein geringeres Nettoeinkommen hat, weniger bekommen als einer der den selben Weg hat aber mehr Nettoeinkommen hat !?
Zudem dachte ich, das man Mehrkosten für eine Wohnung geltend machen kann wenn es nicht möglich ist oder war, eine zu finden die man mit 350€ bestreiten kann?

Danke und liebe Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 11:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Wenn Du die Ratenzahlungen bei KU überhaupt anrechnen darfst, kannst Du Dich glücklich schätzen. I. d. R. spielen solche Verpflichtungen bei KU keine Rolle, da der KU in der Rangfolge der Verpflichtungen ganz oben steht.

2. Ob Du pauschal 5% oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten abrechnen kannst, musst Du über die Leitlinien Deines zuständigen OLG herausfinden.

3. Mehrkosten für eine teurere Wohnung habe ich bisher nicht gehört. Ich weiß zwar, dass man für 360 Euro warm nur noch ein Wohnklo bekommt, aber das reicht ja auch als Single *Ironie*.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 12:09
(@1fach-ich)

Moin

ür mich ist das OLG Oldenburg zuständig und was in den Leitlinien steht, kann mann so oder so verstehen. Oder ist es auch eine Ermessenssache des Anwaltes der es errechnet? Reicht denn eine Trennungsunterhaltsausrechnung von einem Anwalt aus, um die Trennung auch zu vollziehen oder melden sich noch andere zu Wort bzw muß man was gegenrechnen lassen usw? Oder kann jeder von uns beiden dann mit dem errechneten vom Anwalt seine weiteren Wege beschreiten (Wohnungssuche, Anträge beim Amt usw) ?

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 12:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein Anwalt hat kein "Ermessen", der versucht für seinen eigenen Mandanten das Optimum rauszuholen. Und das tut der Gegner genauso. Und weil das so ist, landen die beiden dann vor Gericht und der Richter entscheidet.

Was die Ämter angeht: Die interessiert, was tatsächlich geleistet wird und die werden je nach dem was beantragt wird diese Zahlungen so akzeptieren oder - falls zB Hartz4 beantragt und in den Augen der ARGE zu wenig gezahlt wird, verlangen, dass mehr gezahlt wird. Sollte das dann nicht auf freiwilliger Basis geschehen, dann zwingt das Amt seinen Antragsteller zu klagen. Die wollen verhindern, dass eure privaten Regelungen zu Lasten Dritter gehen.

Einigen ist natürlich immer am besten, denn an der Klagerei verdienen die Anderen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 13:06
(@1fach-ich)

Moin

Also sollte ich mir für mich alleine einen Anwalt suchen und nehmen und die Sache ausrechnen lassen?
Einen Fachanwalt oder einen "normalen" ?
Was kostet soetwas?

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 13:10
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Ausrechnen kann es auch ein "normaler" Rechtsanwalt aber du kannst auch zum Jugendamt gehen und es dort ausrechnen lassen was du bei Lohnsteuerklasse 3 und später dann bei Lohnsteuerklasse 1 an KU zahlen mußt. Das dürfte da dann nichts kosten.
Benötigt werden da deine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate.
Falls noch mehr gebraucht wird bitte ich hier um Ergänzung.

Also bei bei KU wäre mir aber auch nicht bekannt das vorher was abgezogen wird vom Netto-Einkommen. Anders sieht es beim Trennungunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt etc. aus.
Da kommen dann diese 5% Arbeitsaufwendungen, Kredite, Altersvorsorge etc. zum tragen.

MfG
Rainbow

PS: Anwälte kosten immer ein Heidengeld... ich denke aber mal, dass der Stundensatz bei einem Fachanwalt um einiges höher ausfallen wird.
Also ich hatte einen auch ein sehr guten wie ich meine hat zwar nicht dafür gereicht, dass meine Tochter bei mir leben kann aber zumindest bekam meine nun Ex-Frau nicht soviel Unterhalt und ich blieb weit übern Selbstbehalt und mein Anwalt hat nun nen Schwimmbad und ne neue Sauna im Keller.  🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 14:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das JA wird nur dann berechnen, wenn es dazu die BEistandschaft von der KM erteilt hat.

Der Vater kann nicht selber dort aufschlagen und mal berechnen lassen. Er kann nur ohne Auffoderung titulieren lassen. Dazu ist das JA verpflichtet, zur Berechnung nur dann, wenn die KM  das in Auftrag gibt. (Ging meinem Mann Anfang des Jahres so)

Beim KU wird von Nettoeinkommen üblicherweise 5 % berufsbedingte Aufwendungen (einige OLG wollen allerdings einen Nachweis), bis zu 4% private Altersvorsorge abgezogen. Bei Schulden kann berücksichtigt werden, sofern sie eheprägend waren, muß aber nicht zwangsläufig sein

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2009 14:29
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