Hallo zusammen ,
für den ein oder anderen könnte ich mir vorstellen das dies wichtig sein könnte. Vielleicht liegen ja auch Erfahrungen vor...
Bin gespannt auf eurer Feedback.
Moin
OLG Karlsruhe - Leitsatz:
Aus der Gesamtschau der objektiven Umstände in der Entwicklung der Beziehung zwischen einer getrenntlebenden Ehefrau und ihrem neuen Lebensgefährten, die auch durch das Auftreten als Paar bereits eine Eheähnlichkeit entwickelt hatte, kann eine verfestigte Lebensgemeinschaft i.S.v. §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB auch schon vor Ablauf von 2 Jahren mit dem Einzug in die Wohnung des Lebensgefährten anzunehmen sein.
Dies endlich mal so sauber formuliert zu lesen (Urteilsbegründung !) ist eine Genugtuung und ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Gleichgestellt wurde schon viel, nur seltenst gerecht.
GRuss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
In der Quelle ist ein Fehler. Es geht um OLG Oldenburg 4 UF 78/16.
Gruss von der Insel