trennungsunterhalt ...
 
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trennungsunterhalt im scheidungsjahr

 
(@rogerf27)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle!

bin neu hier und habe mal eine frage.

meine frau hat sich im märz diesen jahres von mir getrennt.bin sofort zu anwältin gegangen wegen meinen rechten und pflichten.ich vereinbarte mit meiner noch ehefrau eine notarielle vereinbarung über den trennungsunterhalt und andere diverse sachen.beim thema trennungsunterhalt verzichten wir beide gegenseitig auf den trennungserhalt.sie bekommt 750 euro beim job.ich das doppelte.den rest bekommt sie von der arge zum leben.jetzt bekomme ich post von der arge und dir wollen auskunft über meine finanzen von mir wegen trennungsunterhalt meiner frau gegenüber.muss ich jetzt zahlen oder nicht.meine frau will kein geld von mir.nur wenn sie jetzt verzichtet kriegt sie dann trotzdem das geld weiter von der arge.danke für eine auskunft im voraus.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo roger,

auf TU kann man nicht verzichten, wenn dafür der Staat einspringen soll.

Die Anfrage der Arge ist also berechtigt und du bist, trotz aller absprachen im Zweifelsfall Unterhaltspflichtig.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 14:24
(@rogerf27)
Schon was gesagt Registriert

kann mir einer helfen wie man das ausrechnet.was ich in etwa zahlen muss.danke nochmal für die schnelle antwort


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2008 14:27