Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt bei WM und U3

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(@various)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum,
per Zufall bin ich auf diese Seite gestoßen und habe schon sehr viel nützliches gelesen.
Wie schon auf der trennungsfaq-Seite gelesen sind wir Männer ja nicht so oft die jenigen die sich austauschen oder nicht unbedingt wissen wie man solche heiklen Trennungsthemen angeht und das lieber auf die lange Bank schiebt. Ich finde den Austausch, die Arbeit und die Unterstützung hier wirklich super  :thumbup:

Zu meinem Thema:
In unserer Ehe kriselt es und ich muss mit einer Trennung rechnen. Ich will nicht weiter darauf eingehen, es geht im allgemeinen darum, dass ich Schwierigkeiten mit den Konflikten habe, wenn meine Frau nicht Ihren Willen bekommt. Nunja, ich hoffe wir kriegen uns ein finden eine Weg mit externer Unterstützung aber trotzdem möchte ich im Worst-Case so gut wie es geht vorbeugen.

Meine Eckdaten:
- Verheiratet seit April 2011
- Gemeinsame Tocher Juni 2011
- Sie verbeamtete Lehrerin
- Ich Angestellter
- Sie 6 Monate EZ + 2 Monate MuSchu bis Feb 2012
- Ich 6 Monate EZ bis Juli 2012
- Ab 1.8.12 Kitaplatz

Vor dem MuSchu und EZ hat sich Vollzeit gearbeitet (StKl. 1 bzw. 4). In der EZ gar nicht, ich Vollzeit. Seitdem ich EZ habe wieder Vollzeit und ich in der EZ nicht.
Nach den Sommerferien will sie eine 50%-Stelle antreten und ich gehe wieder Vollzeit arbeiten.
Ich verdiene Vollzeit bei StKl. 4 ca. 2200€ netto
Sie Vollzeit bei StKl. 4 inkl. Familienzuschläge 2850€ netto  - ca. 300€ private K-Versicherung + Kindergeld

Nun meine Fragen im Falle einer Trennung:
- falls wir uns auf das 50/50-WM einigen können, wird diese irgendwie festgelegt oder wird es nur unter uns unter Hand praktiziert?
- hat dann die KM das Recht solange die Kurze noch nicht 3 Jahre ist trotz auf den geeinigten 50/50-WM nicht arbeiten zu gehen und somit vollen Unterhalt von mir zu erhaltem?
- wie hoch wäre dann der Unterhalt für die KM?
- Kann Sie sagen, dass sie nicht oder nur geringfügig arbeiten geht um einen hohen Unterhalt von mir für sich zu erhalten und dann später, wenn dieser festgelegt ist doch wieder mehr arbeiten, damit Sie meinen "hohen" Unterhalt und Ihren "hohen" Lohn bekommt?
- Kann es dann sein, dass ich am Ende bei 1050€ bzw. 950€ bin und Sie mit Trennungsunterhalt und Lohn bei ca. 3000€ ist?
- Oder ist es bei Unterhaltszahlungen an die KM ausgeschlossen, dass Sie mit Lohn und Unterhalt einen größeres Einkommen als ich hat? (Fände es fair wenn wir abgesehen vom Kindesunterhalt die gleichen Mittel zur Verfügung haben)
- Habe ich als Mann, solange die Kleine unter 3 ist, auch das Recht eine Teilzeitstelle anzunehmen um mich um die Kleine zu kümmern oder ist das Recht auf nicht bzw. weniger arbeiten nur der KM überlassen? Bringt mir da die 50%tige Beteiligung der EZ etwas?

Ich hoffe die Fragen klingen nicht zu verwirrt für Euch. Ich habe einen riesen Gedankenwust im Kopf, den ich versuchhe zu sortieren.
Letztendlich möchte ich - wie wahrscheinlich die meisten Väter hier - nicht im Streitfalle von der KM über den Tisch gezogen werden. Wir wissen alle, dass einige Menschen bei Wut versuchen ihre Vorteile auszupielen und dem anderen möglichst zu schaden. Dem möchte ich einfach vorbeugen so gut wie es geht.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Gruß,
various

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 11:18
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Various,

willkommen bei Vatersein. Ja, es ist sehr wichtig, sich möglichst frühzeitig vor einer absehbaren Trennung Informationen zu holen und sich auszutauschen.

Ich schreibe Dir v.a. zum Wechselmodell:

Ein WM existiert in Deutschland nicht als gesetzlich vorgesehenes Modell. Es hat auch einen "schlechten Ruf" bei den meisten Jugendämtern etc. (unbegründeterweise). Das WM wird deshalb in aller Regel nicht gerichtlich verordnet, d.h. gegen den Willen der Eltern bzw. eines Elternteils. Wenn ein ET das WM nicht will, kann er durchprozessieren, bis das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem der ET zugesprochen wird. Er riskiert dabei allerdings, dass das ABR auch dem anderen ET zugesprochen werden kann.
Aber es gibt auch einige neuere Urteile, in denen das WM von Gerichten auch bei einem unwilligen ET verordnet wurde (siehe hier im Forum unter "Urteile").

Der erfolgversprechendste und für alle Beteiligten, besonders die Kinder, schonendste Weg ist sicher, das WM in einer Mediation zu vereinbaren. Eure Verteilung der Elternzeit und der Erwerbsarbeit bietet eine gute Voraussetzung dafür, ein WM vorzuschlagen. Die Kindesmutter kann schlecht argumentieren, das Kind müsse ganz überwiegend von ihr betreut werden, wenn sie es Dir vorher monatelang zur Betreuung überlassen hat und selbst voll berufstätig war. Eure Praxis belegt, dass Ihr Euch über eine paritätische Erziehung einig wart. Es spricht dann viel dafür, diese auch nach der Trennung fortzusetzen. Denn das bedeutet Kontinuität für das Kind, und die Kontinuität ist ein wichtiges Prinzip bei der Beurteilung des Kindeswohls.

Wenn die Trennung wirklich ansteht und Du ein WM anstrebst, dann ist es im Sinne des eben Ausgeführten jedenfalls keine gute Idee, dass Du ab Sommer wieder voll arbeiten gehen willst und die Kindesmutter nur halbtags. Der Kitaplatz ist gut, aber ändert daran nichts. Vielleicht könnt Ihr beide halbtags oder 2/3 arbeiten. Wenn Du sichergehen willst, dann erwäge, ganz in Elternzeit zu bleiben (geht ja auch unbezahlt). Damit hast Du sozusagen ein Pfand in der Hand, wenn es hart auf hart kommt, d.h. die Kindesmutter vor Gericht geht. Du bist dann in der Trennungssituation der bisher überwiegend betreuende Elternteil.

Zum Unterhalt bei WM: Im Ggs. zur "klassischen" Lösung (Kinder leben bei einem ET, besuchen den anderen, letztere zahlt Unterhalt an den ersten) leisten bei einem WM beide Eltern jeweils den Unterhalt materiell (Wohnung, Essen, Kleidung etc.). De facto fließen wohl zwischen den meisten Eltern, die WM praktizieren, keine Kindesunterhaltszahlungen. Es gibt dennoch auch Eltern, die sich beim WM um finanziellen Unterhalt streiten und entsprechend gibt es auch einige Urteile zum finanziellen Unterhalt im WM. Es gibt jedoch keine gefestigte Rechtssprechung. Das WM passt nicht gut in die absurde Logik des deutschen Unterhaltsrechtes bzw. -rechtspraxis.

Wenn ein ET es auf Unterhalt abgesehen hat, wird er in der Regel das WM von vornherein strikt ablehnen bzw. ein bestehendes abbrechen.

Zu genauen Unterhaltshöhen können Dir hier andere mehr sagen. Aber in Deiner Situation scheint es mir viel vorrangiger, möglichst frühzeitig zusammen mit der Mutter eine Perspektive für das Lebensmodell für das Kind und die Eltern nach der Trennung zu erarbeiten; und noch davor natürlich eine gründliche, aber zeitlich begrenzte Abwägung, ob die Ehe wirklich gescheitert ist. Für beides bietet sich der gemeinsame Besuch einer spezialisierten Beratungsstelle an - je früher, je besser.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 14:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Noch eine Ergänzung zum Thema Unterhalt:

Unsere (Un)rechtsprechung hat hierfür sehr wohl eine Lösung parat: Bei der Festlegung der Aufenthaltszeiten beim jeweiligen Elternteil komm gaaaaaanz zufällig raus das das Kind ja 50.0000000001% der Zeit bei der Mutter, und nur läppische 49.9999999999999% beim Vater ist. Somit ist der Vater schlagartig voll UH-Pflichtig.
Wenn ihm das nicht passt, dann werden aus den 49.9999999999% hat 5% oder so ...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 15:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich würde den Begriff "Wechselmodell" gar nicht verwenden. Ich würde auch den Begriff "Umgangsregelung" nicht verwenden. WM ist nicht justiziabel (sie könnte also sagen, ich will kein WM mehr) und "Umgangsregelung" heißt, einer betreut, einer hat "nur" Umgang.

Ich würde eine "Scheidungsfolgevereinbarung" aufsetzen. Und in dieser das WM eben mit Fakten festlegen. Diese sollte dann regeln, dass bspw. die Betreung in den ungeraden Kalenderwochen bei Dir, in den geraden durch KM erfolgt. Oder von Mittwoch nach Krippe/Kita bis Samstagnachmittag bei Dir, von Samstagnachmittag bis Mittwoch zur Krippe/Kita bei Dir.

Ich würde versuchen, bereits jetzt aus der Elternzeit heraus mit dem AG zu klären, dass Du nach der EZ maximal für 30h wiederkommst, so dass auch Deine Teilzeit eheprägend ist. (Mit der Hintertür, wieder einsteigen zu können, falls alles völlig schief läuft).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 15:33
(@various)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Meldungen! Ich bin wirklich froh, mit welcher Mühe Ihr hier im Forum ans Werk geht!

Das mit der "Scheidungsfolgevereinbarung" hört sich gut an.
Wer segnet denn diese ab? Wird diese notariell beurkundet oder wird diese Vereinbarung nur unter den ET getroffen, quasi als moralische Vereinbarung? Gilt sie erst mit wirksamwerden der Scheidung oder auch schon in der Trennung (vielleicht kann man ja auch ganz gut lange Zeit getrennt leben?)?

Wenn die Fakten so festgelegt sind, dass es eine 50/50-Betreung ist, kann sich die KM dann trotzdem das Recht rausnehmen solang die Kleine nicht 3 ist auf Arbeit zu verzichten und Unterhalt verlangen?

Wie ich es lese ist das mit dem 50/50-WM sehr wackelig. Es liest sich so, dass wenn die KM Steine in den Weg legen will (z.B. durch Ihren Vorteil der Ferien eine 55/45-Betreueung nachweist) sie durchaus am längeren Hebel sitzt. Wie es denn auch immer laufen mag, es auf eine 50/50 oder 70/30 oder eine "klassische" Betreueung hinausläuft: ich werde immer anstreben meine Kleine möglichst viel zu sehen, bei Ihr zu sein, sie aufwachsen zu sehen und in allem zu unterstützen. Dabei ist mir für Sie jeder Unterhalt lieb und würde auch meinen letzten Cent geben.

Es geht mir vielmehrum den Unterhalt für die KM. Ich möchte es vermeiden, dass die KM - wenn Sie Wut auf mich hat - ihre Vorteile gegen mich ausspielt und den letzten Cent für sich aus mir rausquetscht um sich zu bereichern und mir möglichst viel zu schaden.

Wie Ihr an meinem ersten Post seht, verdient Sie Vollzeit mehr als ich. Bei einer 75% Stelle wäre es in etwa gleich viel. Dadurch dass wir verheirateten sind und eine Tochter haben bekommt Sie als Beamtin auch Familienzuschläge, also einen Vorteil den Sie durch unser Familiendasein hat.
Finaziell haben wir etwa das Gleich in die Ehe eingebracht, bis auf 1 Auto, das habe ich mehr eingebarcht. Wir haben keine Schulden.
Was könnte mich im schlimmste Falle an Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt erwarten?
Bzw. habt Ihr eine Idee, wie ich das weitestgehend vermeiden kann?

Vielen Dank nochmals!

various

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bzw. habt Ihr eine Idee, wie ich das weitestgehend vermeiden kann?

Das WM bleibt immer ein Tanz auf dem Drahtseil.

Justiz und Behörden versuchen dieses so weit wie möglich zu behindern und verhindern.
Im schlimmsten Fall endet es damit, dass sie ihren Job hin schmeißt und vollen Unterhalt von dir bekommt.
Wirksam und sicher verhindern kannst du das nicht.
Nur mit Glück.

Am sichersten ist es, wenn ihr euch einigt und es lebt.

Wenn es erstmal etabliert ist, ihr beide in etwa gleich viel arbeitet und gleich viel betreut und keiner Staatknete beantragt, kann es sein, dass es toleriert wird.

Der Weg den Lausebackesmama dir aufzeigt ist dafür genau der richtige.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung braucht von niemand "genehmigt" zu werden.
Im Gegenteil. Macht sie so kurz wie möglich und nehmt sie nur als Rahmen aus dem hervorgeht, dass ihr euch die Betreuung paritätisch teilen wollt.

Je mehr ihr das ganze "wasserdicht" und verrechtlichen wollt, desto größer ist die Gefahr dass es scheitert.

Geht nicht zu irgendwelchen Beratern und auf gar keinen Fall zu einem Anwalt. Die werden immer noch irgendetwas finden, woran sich dann der Streit entzündet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 16:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt ja zusätzlich auch alles andere, Trennungszeitpunkt, wer die Wohnung behält, ob der Hausrat einvernehmlich geteilt wurde, Zugewinn, bla und blubb. Und all das wird notariell geregelt UND dann zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht.

Ob und wie lange Du Deiner Ex Unterhalt zahlst, kann ebenfalls geregelt werden. Das ist eine Mischung aus Poker und Fingerspitzengefühl oder eben auch "Erkaufen".

Du brauchst ggf. einen Anwalt, der guter Taktiker ist und Dir das entsprechende Rüstzeug gibt, wenn der Weg zum Notar ansteht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 17:01
(@various)
Schon was gesagt Registriert

Bitte entschuldigt, wenn ich etws schwer von Kapee wirke, aber bin etwas verwirrt und das alles ist ziemlich neu für mich.
@Beppo Du sagst die die Scheidungsfolgenvereinbarung braucht von niemand "genehmigt" zu werden. Geht nicht zu irgendwelchen Beratern und auf gar keinen Fall zu einem Anwalt.
@Lausebackesmama  Du sagst das wird notariell geregelt. Du brauchst ggf. einen Anwalt, der guter Taktiker ist und Dir das entsprechende Rüstzeug gibt, wenn der Weg zum Notar ansteht.
Was stimmt nun? Oder habe ich das falsch verstanden?
Ist es üblich und würde es Sinn machen (wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell geregelt wird), dass man sich an die getroffenen Vereinbarungen hält und viele Jahre (solange keiner das Bedürnis hat neu zu heiraten) getrennt zu leben? Oder ist das für den Mann generell immer schlechter? Auch im Hinblick auf Unterhaltsforderungen.

Ich fasse zusammen, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
Im Falle einer Trennung bin ich im Endefekkt auf die Güte der KM angewiesen. Wenn Sie will, kann Sie die Arbeit niederlegen, da die Kleine U3 ist. Egal ob ich daran interessiert bin eine 50/50-Betreuung oder mehr aufzubauen und nachweisen kann, dass ich mich bisher sehr für die Betreuung eingesetzt habe (z.B. durch Elternzeit). Hier hat Sie den Vorteil, dass die  Kleine noch U3 ist, richtig?

Nehmen wir den schlimmsten Fall an (sorry, ich weiß ich bin furchtbar ): sie zeiht mit der Kleinen weg, ich bekomme das "Umgangsrecht" und zahle den vollen Unterhalt für die Kleine. Was kann Sie für sich als Unterhalt rausholen?
Angenommen Sie nimmt eine 50%-Stelle an. Muss ich neben dem KI-Unterhalt noch Ihre Lücke bis 2850€ (das verdient Sie Vollzeit) füllen, bzw. so weit ich mit dem komme was über den Selbterhalt (1050€?) übrigbleibt?
Oder gibt es eine Regelung, (KI-Unterhalt ausgeklammert) dass keiner der beiden bevorteilt ist und beide die gleichen Mittel zur Verfügung haben: also wenn man den KI-Unterhalt außen vor lässt, beide ein monatliches Netto von z.B. 1400€ haben (Ohje, ich hoffe Ihr wißt was ich meine)?

Wenn dem so ist (was ich hoffe, denn das finde ich fair), muss Sie als Unterhaltfordende dann auch nachweisen wieviel Sie verdient und das in regelmäßigen Abständen? Sie verdient unter gleichen Umständen nunmal besser als ich, ihr Job ist absolut flexibel (was Vollzeit/Teilzeitwahl angeht) und kann sicherer nicht sein.
Möchte vermeiden, dass sie erst auf Arbeit verzichtet (nicht wegen der Kleinen sondern für sich) oder soweit verringert um einen möglichst großen Unterhalt für sich zu gewinnen und wenn dieser festgelegt ist wieder aufstockt (sie ist ja flexibel), ich gucke wie ich über die Runden komme und Madame sich mit gutem Gehalt und meinem Unterhalt ein schönes Leben macht.

Hoffe Ihr versteht das. Wie gesagt möchte ich nicht am KI-Unterhalt sparen sondern mein letztes Hemd gebn. Möchte nur nicht aus Wut "ausgezogen" werden, sondern für alle ein faire Lösung. Nur leider kann ich nicht erwarten, dass bei Wut fair gehandelt wird, sondern wahrscheinlich alle Hebel zu meinem Nachteil bewegt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 18:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

man muss halt unterscheiden, was man will: eine Einigung auf freiwilliger Basis, die jederzeit gekippt werden kann oder eine verbindliche Regelung, die in das Scheidungsurteil gegossen wird und dann nur einvernehmlich oder eben gerichtlich aufgekündigt wird.

Wenn ihr eine "einige" Scheidung anstrebt, dann reicht ein Anwalt. Dieser Anwalt kann aber nur einen Mandanten vertreten und der Rest muss vom Anderen quasi abgenickt werden. Sobald Uneinigkeit besteht, braucht der Andere einen eigenen Anwalt. Kommt diese Einigkeit zustande, dann muss ein Notar (nicht der Anwalt!) die Scheidungsfolgenvereinbarung aufnehmen. Der Notar ist dann quasi "parteilos". Er schreibt ja nur nieder, worauf ihr euch geeinigt habt. Das Gericht scheidet euch dann unter Zuhilfenahme dieser Regelung und nimmt diese in den Beschluss auf. Damit hättest Du dann Dein WM - was natürlich keiner so nennt - im Scheidungsurteil beschlossen.

Beppo meint sicher [Interpretiermodus on], dass alles, worauf ihr euch selbst einigt, von niemandem genehmigt werden muss (Behörden, Gerichte), also keiner sagen darf "ist (nicht) okay" worauf ihr euch geeinigt habt.[/Interpretiermodus off]. Wenn das jedoch nur eine Willensbekundung auf einem Stück Papier ist, das ihr unter vier Augen am Küchentisch macht, hat die "null Wert".

Über genau dieses Vorgehen solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt sollte wissen, was genau Du willst und Deine Ex dahin lenken, genau das auch zu wollen. Er sollte wissen, wo genau taktiert werden kann, wo Du bereit bist nachzulassen und wo er unbedingt festhalten sollte. Mein RA hat damals die Fakten gesammelt, hat dann die Scheidungsfolgenvereinbarung vom Notar ein Zimmer weiter aufsetzen lassen und das Ding mit meinem Scheidungsantrag zum Gericht geschickt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 18:31
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Various,

ja, ist alles verwirrend und kommt eben auch alles darauf an, was bei Dir der Fall ist. Am meisten sicherlich darauf, wie konfliktiv Du und/oder Deine Ehefrau gestimmt sind.

Deine Ausgangssituation, wie Du sie schilderst, ist - verglichen mit der vieler anderer Väter - sowohl hinsichtlich Kind wie hinsichtlich Unterhalt eigentlich sehr gut, weil ihr Euch Erwerb und Kindesbetreuung paritätisch geteilt habt und weil Deine Gattin gut verdient. Ganz so einfach ist es nicht, Dich zum unterhaltszahlenden Umgangsvater zu machen, wenn Du es nicht zuläßt (immer vorausgesetzt, Deine Gattin will das überhaupt). Hast Du denn eine Ahnung, was sie will?

Ich würde Dir raten, schnell zu einer persönlichen Väterberatung vor Ort zu gehen (die von anderen Trennungsvätern angeboten wird), und das nicht nur einmal.  

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 18:56




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

LBM hat mich zwar richtig verstanden aber geht doch in eine andere Richtung.

Das WM setzt eine Einigung voraus und diese schließt die Beteiligung von Leuten im schwarzen Kittel oder sonstige Scheidungsparasiten aus.

Wenn das dein (erreichbares!) Ziel ist, so macht es so unformel wie möglich.
Rechtlich bindend wird so etwas sowieso nicht, deswegen kann man sich auch einen Notar und alle juristischen Spitzfindigkeiten sparen.
Es reicht eine Absichtserklärung in Prosa, die vor Gericht evtl. noch eine Indizwirkung haben kann.

Erst wenn eine Einigung auf das WM ausgeschlossen erscheint, was i.d.R. immer dann passiert, wenn der Mutter von irgendwelchen Ratgebern wie Anwälten, JA-Puntzen oder "guten" Freundinnen von der Prämie vorgeschwärmt wird, die sie von der Justiz auf deine Kosten zugesprochen bekommt, wenn sie sich einer gütlichen Einigung verweigert und lieber alles für sich fordert, dann solltest du auch juristischen Beistand suchen der versuchen kann, den Schaden zu minimieren.

Der kostet zwar fast immer mehr als er nützt aber seit sich das rum gesprochen hat, sind Anwälte im Scheidungsrecht Pflicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 19:21
(@Inselreif)

Ich würde versuchen, bereits jetzt aus der Elternzeit heraus mit dem AG zu klären, dass Du nach der EZ maximal für 30h wiederkommst, so dass auch Deine Teilzeit eheprägend ist. (Mit der Hintertür, wieder einsteigen zu können, falls alles völlig schief läuft).

Die Idee möchte ich unterstreichen. Man kann das auch als Abänderung der bestehenden Elternzeitvereinbarung durchziehen. Nach den 6 Monaten wird die Elternzeit statt Freistellung in Form einer Teilzeitbeschäftigung fortgeführt, bis Kind 3 Jahre alt ist. Allerdings muss der AG der Änderung zustimmen.
Ich sehe hier neben dem Fakt, dass die Elternzeit noch lange weiter geht und auch so benannt wird, was einfach besser klingt, noch den Vorteil, dass in Fällen besonderer Härte ein Anspruch auf Beendigung der Elternzeit geltend gemacht werden kann und dann automatisch wieder ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 21:34
(@various)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten!

Der Tipp mit einer 75%-Beschäftigung in Form von EZverlängerung ist sehr gut! Das könnte ich in Erwägung ziehen.

Vielleicht könntet Ihr - sofern möglich - noch etwas auf die U3 Situation und den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt eingehen, dass würde mich wirklich sehr interessieren:

- wäre es im schlimmsten Fall nicht so, dass die KI - trotz meiner geplanten verlängerten EZ bis zum 3 Lebensjahr in Form von Teilzeit - mit der Kleinen gehen kann und die Arbeit niederlegt und damit durchkommt, weil Sie ein "besonderes Recht" hat solange die Kleine U3 ist?
- Muss ich Ihre Lücke bis 2850€ (das verdient Sie Vollzeit) füllen, bzw. so weit ich mit dem komme was über den Selbterhalt (1050€?) übrigbleibt?
Oder gibt es eine Regelung, (KI-Unterhalt ausgeklammert) dass keiner der beiden ET bevorteilt ist und beide die gleichen Mittel zur Verfügung haben: also wenn man den KI-Unterhalt außen vor lässt, beide ein bereinigtes monatliches Netto von z.B. 1400€ haben (Ohje, ich hoffe Ihr wißt was ich meine)? D.h. sie im Endeffekt durch den Trennungsungs bzw. nachehlichen Unterhalt kein höheres Einkommen als ich haben darf und ich kein höheres Einkommen als sie? Das fände ich persönlich fair.

Viele Grüße und allen einen guten Start in den Tag,
various

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 10:47
(@annasophie)
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Hallo,

im Moment spricht für dich die Kontinuität, da du Elternzeit hast.

Insofern würde ich an deiner Stelle deiner Frau mitteilen, dass du ab August 75 % arbeitest um eurem Kind die Eingewöhnung zu erleichtern. Ich würde dann nicht erwähnen, dass du offiziell weiter Elternzeit hast.

Und ich habe damals gute Erfahrungen gemacht das Einwohnermeldeamt mit ins Boot zu nehmen. Da wusste ich aber wo das Kind hinziehen würde. Ich habe dem "neuen" Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass ich einer Ummeldung nicht zustimme, weil dies gerichtlich geregelt werden wird und solange keine Regelung da ist darum bitte eine evtl. Ummeldung nicht vorzunehmen. Nach der Einigung dass das Kind zum Vater zieht habe ich denen per Fax mitgeteilt, dass ich einer Ummeldung zustimme.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 11:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo V.

Vielleicht könntet Ihr - sofern möglich - noch etwas auf die U3 Situation und den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt eingehen, dass würde mich wirklich sehr interessieren:

- wäre es im schlimmsten Fall nicht so, dass die KI - trotz meiner geplanten verlängerten EZ bis zum 3 Lebensjahr in Form von Teilzeit - mit der Kleinen gehen kann und die Arbeit niederlegt und damit durchkommt, weil Sie ein "besonderes Recht" hat solange die Kleine U3 ist?
- Muss ich Ihre Lücke bis 2850€ (das verdient Sie Vollzeit) füllen, bzw. so weit ich mit dem komme was über den Selbterhalt (1050€?) übrigbleibt?
Oder gibt es eine Regelung, (KI-Unterhalt ausgeklammert) dass keiner der beiden ET bevorteilt ist und beide die gleichen Mittel zur Verfügung haben: also wenn man den KI-Unterhalt außen vor lässt, beide ein bereinigtes monatliches Netto von z.B. 1400€ haben (Ohje, ich hoffe Ihr wißt was ich meine)? D.h. sie im Endeffekt durch den Trennungsungs bzw. nachehlichen Unterhalt kein höheres Einkommen als ich haben darf und ich kein höheres Einkommen als sie? Das fände ich persönlich fair.

Im Endeffekt, kann sich ein ET, solange Kind unter 3 Jahren ist, auf das Thema "Betreuung" zurückziehen und dafür vom anderen ET Betreuungsunterhalt fordern. Für die genauen Berechnungen sind hier andere die Experten! Dann kassiert einer für Betreuung und einer zahlt dafür!

Typischerweise ist in D die KM der BetreuungsET. In Eurem Fall, gerade aufgrund der aktuellen Situation (Kontinuität!) könnte es zumindestens schwieriger sein für KM dies als Selbstverständlichkeit zu verargumentieren. Und deshalb solltest Du die derzeitige Betreuunslage auch in keinem Fall aufgeben! Aber ein Selbstgänger wird das nicht.

Aber in meinen Augen dient die Ermittlung dieser Zahlen nur einem Zweck, nämlich dass Du für Dich ermittelst, was die maximale Position der KM sein könnte.

Sollte es Euch beiden aber wirklich Ernst mit dem WM sein - und da es nicht gesetzlich durchsetzbar ist, müsst ihr euch da einig sein - sind solche Berechnungen eigentlich nicht nötig. Ggf. weisst Du dann, mit welchen Summen ein WM evtl. zu "erkaufen" wäre, wenn KM sich auf ihre "gefühlte" Maximalposition zurückzuieht. Nur ganz ehrlich: Wenn KM aus monetären Gründen (oder anderen) das WM nicht will, dann ist es eh zum Scheitern veurteilt. Zum WM gehört, dass die Eltern miteinander kommunizieren können, in meinen Augen auch sich flexibel vertreten etcetc Angesichts der genannten Einkommen, wirst Du es Dir nicht leisten können, weniger zu arbeiten, um das Deinem Betreuungsanteil im WM gerecht zu werden, die KM aber so zu bezahlen, als gäbe es das WM nicht. Maximal einen symbolischen Anteil wirst Du bezahlen können!

Die zu klärende Frage ist also einzig und allein: Wollt ihr beide das WM zum Wohle Eures Kindes! Und dann wäre bei Euren Einkommensverteilungen eigentl keine Unterhalte zu bezahlen!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 13:34
(@various)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Ausführungen Sophie und Toto!

Dank den Informationen und den Eindrücken des Forums würde ich Falle einer Trennung zum Wohle unserer Kleinen da WM befürworten. Ich muss allerdings damit rechnen, dass die KM damit nicht einverstanden ist.

Worst Case: Wir werden uns mit dem WM nicht einig. Die KM setzt die Betreuung durch, ich zahle den vollen Unterhalt für die Kleine, das soll mir auch jeden Cent wert sein!

An die Unterhaltsexperten, von denen Toto gesprochen hat 😉 Was habe ich erfahrungsgemäß und nur ganz ungefähr an Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt zu erwarten, wenn die KM
- eine 50%-Stelle an nimmt (netto ca. 1750€ - 300€ Privat KV + 184€ KiGeld)
- erstmal pausiert (+184€ KiGeld)

Muss Sie i.d.R ab dem 3ten Lebensjahr eine 50-60%-Stelle annehmen?
Sie ist eine verbeamtet Lehrerin und dadurch nach m.E. in einem familienfreundlichen Beruf und recht flexibel was die Wahl einer Teilzeitbeschäftigung angeht.

Achja, Vollzeit verdient Sie ca. 2850€, ich ca. 2200€ netto (unbereinigt).

Viele Grüße,
various

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist so nicht vorhersagbar.

Im ungünstigsten Fall hast du alles was oberhalb von 1.050,-€ liegt bei deiner Ex abzuliefern und hast vom Rest auch noch horrende Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, sowie die Umgangskosten mit dem, von der Mutter nach Timbuktu verschleppten Kind.
Du müsstest dann zum Jobcenter um aufstockendes H4 zu beantragen um nicht selbst zu verhungern.

Im günstigsten, aber auch unwahrscheinlicheren Fall, kommst du ab dem 3. Geburtstag um Unterhalt für die Mutter ganz rum.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 14:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi V.

Muss Sie i.d.R ab dem 3ten Lebensjahr eine 50-60%-Stelle annehmen?

Die Frage muss lauten, ob KM nach dem 3. Lj. noch Betreuungsunterhalt geltend machen kann.
Die Antwort: Ja, wenn sie nachweist, dass Euer Kind Betreuung braucht, der eine Vollzeit-Beschäftigung nicht zulässt. Positiv ist sicherlich, dass sie einen Beruf hat, bei dem sich Teilzeittätigkeiten wenn gewünscht idR gut dosieren lassen.Aber das würde nur Deinen finanziellen Schmerz, ihr BU zu zahlen mindern! nachteilig ist sicherlich, dass Karriere begrenzt ist und es vielleicht auch einen Anreiz gibt, 10 Jahre Vollzeit-Muddi finanziert durch Dich zu sein, da sich danach ja auch noch Wiedereinstiegsmöglichkeiten ergeben!

Nochmal meine eindringliche Bitte zum Wohle Eures Kindes (und ich spreche aus positver Erfahrung  🙂 ): Einigt Euch auf eine gleichberechtigte Betreuung! Das tut Eurem Kind gut! Und ermöglicht Euch auch vieles - wenn ihr wollt und diese Freiheiten nutzt! Und ob das dann eine 50:50-Aufteilung ist bekommt nur dann Bedeutung, wenn es eine Seite zum Anlass nimmt vollen KU zu forden ("weil mir das zu steht").

Nenn es vielleicht nicht Wechselmodell, da werden vielleicht Knöpfchen gedrückt, vor denen die guten Freundinnen Deine DEF schon gewarnt haben. Rede von "gleichberechtigter Betreuung" und immer vom Wohle des Kindes usw.

Viel Erfolg und alles Gute dafür,
WM-papa Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 14:45
(@various)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo: auch wenn es krass klingt, aber ich bin der Typ der möglichst alle Szenarien vorher - so gut wie es geht - durgehen will. Und auch wenn Dein Szenario sehr dramatisch klingt, bin ich zumindest froh, dass Du mir diese theoretischen Möglichkeiten vor Augen hälst. Gehe lieber vom schlimmsten aus um mich später über hoffentlich glimpflichere Situationen zu freuen!
...nur so am Rande, damit Ihr vielleicht etwas Verständnis dafür habt, warum ich so erbsenzählerich bin 😉

@Toto: Erstmal Glückwunsch und Respekt für Eure (scheinbar) glückliche Realisierung des WM. Ich hoffe und wünsche es Dir, dass ewig so glücklich weitergeht.

Selbst wenn ich, neben dem KI-Unterhalt - sagen wir mal - 500€ an die KM zahlen muss (keine Ahnung ob das realistisch ist, darum bin ich so interessiert), weil die Kleine die Betreuung wirklich braucht und die KM somit wirklich berufsmäßig eingeschränkt ist, würde dass sehr meinen Schmerz lindern, solange sie sich nicht dadurch gegenüber mir bereichern kann.
Soll heißen: ich würde große "Schmerzen" erleiden, wenn ich von 1050€ leben muss, wahrscheinlich nie wieder auf einen grünen Zweig komme, und sie nach Belieben die Möglichkeit hat mehr als 1050€ zu verdienen (KI-Unterhalt außen vorgelassen und sichergestellt, dass die Kleine ausreichend versorgt ist). Wisst Ihr was ich meine?
a) Ist das so üblich, dass der Trennungs- bzw. nacheheliche Unterhalt so berechnet wird, dass abzgl. des KI-Unterhalts beide Parteien gleiche Mittel zur Verfügung stehen (z.B. jeder ein Netto von z.B. 1400€)?
b) Oder muss ich alles mögliche tun (bis zum Selbsterhalt) um Ihre finazielle Lücke zu schließen, zu dem Betrag den Sie erhalten hätte, wenn wir nicht verheiratet waären und keine Tochter hätten, also theoretisch eine Vollzeitbeschäftigung nachgehen würde?

a) fände ich fair bei b) hätte ich große Schmerzen 😉
Wenn a), muss jede Partei in regelmäßigen Abständen das Einkommen nachweisen um evtl. Unterhaltsänderungen vorzunehmen?

Allen einen guten Start ins WE und Gruß,
various

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 15:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unterhalt für die Mutter nach dem 3. Geburtstag hängt von so vielen Faktoren und vor Allem der ideologischen Grundausrichtung des Richters ab, dass man da nichts vorher sagen kann.

Die theoretische Rechengrundlage ist 3/7 der Differenz zwischen den Nettogehältern.
Nur wenn sie weniger als 100% arbeitet, bleibt die spannendste Frage, inwieweit ihr ein fiktives Einkommen angelastet wird.
Wenn sie dann 50% arbeitet und damit vielleicht 1.500,- Netto hätte bliebe, bei Steuerklassen 2 und 1 sicher nicht viel für EU übrig.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders sinnvoll, dein Einkommen jetzt nicht zusteigern, denn je weniger du verdienst, desto weniger Unterhalt kann sie verlangen und desto eher lohnt sich das arbeiten für sie.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 15:49




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