Hallo Beppo, LBM und bronze!
Hältst du das für einen Grund daraufhin immer gleich klein bei zugeben?
Tu' ich ja nicht. Hab' ja bis jetzt alles konsequent zurückgewiesen.
Ich frage mich lediglich: was nutzt mir das, wenn ich am Ende die doppelten Kosten stemmen muss?
Ich kann Dir auch von meinem Anwalt schreiben lassen, Du mögest doch bitte Auskunft über Deine Einkünfte erteilen und mir ab 1.8. Unterhalt zahlen. Bekommen würde ich den aber nur, wenn ich auch eine Rechtsgrundlage dafür habe.
Naja, die hättest du im Falle einer Trennung recht schnell.
Und die hätte ich nicht, wenn Du mich im täglichen Leben mit allem bereits versorgt hast.
Wenn es Dir ums Geld gehen würde, dann würdest Du das so ja auch nicht behaupten, sondern - wie meine Holde - das Gegenteil. Du würdest also allen weis machen wollen, dass Du von Deinem eigenen Einkommen (im Falle meiner Holden das Elterngeld) Deinen Lebensunterhalt bestreiten musstest, weil ich auf "meinem" (also unserem) Geld saß und Dir davon keinen Cent - noch nicht einmal für unser gemeinsames Kind - abgegeben habe... äh... hätte.
Wer begauptet das?
Eigentlich alle, weil es so ist. Zum Beispiel:
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Eheleute getrennt leben, kann der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen vom anderen Ehegatten Trennungsunterhalt verlangen.
Das gilt selbst dann, wenn die Eheleute innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung getrennt leben.
Der Unterhalt muss allerdings nicht ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem sich die Eheleute trennen, sondern erst ab dem Beginn des Monats, in dem der mehr verdienende Ehegatte vom anderen Ehegatten zur Zahlung des Trennungsunterhaltes aufgefordert wurde. Dieses steht in § 1360a Abs. 3, 1613 BGB.
(aus scheidung.de)
Und dort steht:
Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung ...nur von dem Zeitpunkt an fordern , zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist...
Was hält Dich davon ab, der Gegenseite klipp und klar mitzuteilen, dass Du Dich mit Deiner Ex auf den 01.07. als Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett geeinigt hattest. Und so wurde die Trennung dann auch vollzogen. Was bremst Dich darin?
Ich mache doch nichts anderes!
Und nochmal: ich habe keine Angst - weder vor dem Absprung noch vor dem Durchzug.
Ich glaube, ich habe hier keine Beschreibung meiner Gemütslage, sondern eine Beschreibung der Sachlage abgegeben. Meine Anwältin (Fachanwältin) hat sowohl Ahnung als auch Erfahrung. Und daraus resultierend weist sich mich auch auf das Risiko hin, einen möglichen Prozess verlieren zu können, weil letztendlich Aussage gegen Aussage steht.
Der einzige Vorwurf, den ich meiner Anwältin mache (und auch schon gemacht habe), ist, dass sie mich nicht schon von Anfang an auf dieses heikle Thema aufmerksam gemacht hat. Sie meint zwar, dass sie es getan hätte, aber bei mir kam das wohl nicht so richtig an. Ich hätte dann nämlich die letzten drei gemeinsamen Monate mit Frau und Tochter ganz anders "gelebt"... entweder mit einer von ihr und mir unterschriebenen und notariell beglaubigten Abmachung in der Tasche oder ständig mit Tonband, Videokamera und mindestens zehn Zeugen um mich herum.
Jetzt stehe ich im Prinzip mit Nichts da - außer einem drohenden Prozess.
Und um hoffentlich dieses "Nichts" mit etwas Substanz zu füllen, schreibe ich hier...
Hi
Okay, wenn Du solche Bedenken hast, dann scheint an den Behauptungen Deiner DEF wohl was dran zu sein und Du machst uns allen hier was vor. Das finde ich nicht fein. Du hast ja mehr Hummeln unterm Hintern als Sandkörner am Meer liegen. Wenn ich diesen Gedanken weiterspinne so fühle ich mich echt verscheissert.
Und nun? Mach Dein Ding, ich klinke mich aus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die einzige die mit Nichts für ihre Behauptungen dasteht ist Deine Ex. Es sei denn, Du stellst Dich treu hin und sagst "Ja, wir haben uns im April getrennt" Dann wird sie allerdings nichts bei ihrer Wahrheitsfindung aufhalten.
Was hat Ex als Beweis für einen Trennungsbeginn vor ihrem Auszug auf der Pfanne? Schreib mir das bitte mal. Und komm bitte nicht mit der Aufforderung zur Unterhaltszahlung.
Die Reihenfolge geht nämlich, übrigens auch laut Deinen Texten, so:
1. Man trennt sich erst von Tisch und Bett. Wie das geht wurde zuvor beschrieben.
2. Erst ab jetzt kann der eine Ehegatte Unterhalt geltend machen.
Deine Ex kehrt diese Reihenfolge munter um:
1. Macht sie Unterhalt geltend, lebt aber noch munter mit Dir wie in einer Ehe und versucht aus ihrer Forderung nach Unterhalt nachzuweisen, dass es
2. eine Trennung gab.
Das ist schräg. Ich nenne das eine tautologische Beweisführung.
Und wenn Deine Holde allen weis machen will, dass sie alles für das Kind vom Elterngeld bezahlt habe, dann sollte es Dir ja ein Leichtes sein dagegen zu halten, Wohnen, Strom, Wasser, Hygieneartikel, Kindergarten, Essen, Freizeit, Geburtstage .... hat sie das echt alles ganz alleine gewuppt? Hier sagen übrigens alle das Gegenteil von dem, bei einem recht hohen Erfahrungspotential in solchen Fragen.
Dies war mein letzter Beitrag zum Thema Trennungszeitpunkt und Unterhaltsforderungen, wir drehen uns im Kreis.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
[..]und Du machst uns allen hier was vor. Das finde ich nicht fein.
...und ich finde das nicht fair von Dir, oldie.
So wie es im Moment aussieht, steht mir eine Klage ins Haus. Ist doch verständlich, dass ich mir darüber Gedanken mache. Oder etwa nicht?
Meine Holde behauptet nun: "Trennung ab April".
Und ich sage: "Nein, erst ab 01.07." - und dabei bleibe ich selbst dann, falls mir im Namen des Volkes etwas anderes untergejubelt werden sollte.
Ob und welche "Beweise" meine Holde hat, weiss ich nicht. Aber sie wird auf jeden Fall aufführen, dass sie von mir kein Geld bekommen hat, dass sie sich fast ausschließlich ums Kind kümmern musste, dass es eine Trennung von Tisch und Bett gab und dass es kein Zusammenleben mehr gab.
Deshalb schreibe ich ja hier, um von den Erfahrungen anderer profitieren zu können. Ich bin etwas verwundert darüber, dass ihr mich so scharf anschreibt, nur weil ich die Dinge wiedergebe, mit denen ich konfrontiert werde. Ansonsten tu' ich doch das, was ihr denkt.... ok, die Anwältin habe ich noch nicht gewechselt, aber das alleine kann's ja wohl auch nicht sein.
Natürlich versteht jeder hier, dass du unsicher bist.
Das was nervt, und einige langsam aussteigen lässt ist, dass man dir alles 10 mal sagen muss und wie bei einem bockigen Kind auch nach dem 11. Mal noch ein "JA-aber" kommt.
Es ist einfach alles gesagt. Alles Andere ist Wiederkäuen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.