Du hast noch ein Urvertrauen in Rechtsanwälte, welches diese absolut nicht verdienen.
Es gibt sicher auch gute, aber die sind ganz oben auf der Liste der bedrohten Arten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen!
Kurzes Update:
Nach einigem Geplänkel hin und wieder her - d.h. Schreiben vom Anwalt meiner Holden, in denen auf den Trennungsunterhalt ab April bestanden wird, und Schreiben von meiner Anwältin, in denen dies zurückgewiesen wird -, setzt mir der gegnerische Anwalt nun eine letzte Nachfrist zum 31.08.
Meine Anwältin hält das Risiko für mich weiterhin für hoch, weil letztendlich den Aussagen meiner Holden meine eigenen entgegen stehen, wobei beide einen eindeutigen Beweis schuldig bleiben (für einen Außenstehenden).
Sie behauptet (per Schreiben vom Anwalt), ich hätte mit meiner Tochter "gelegentliche Spaziergänge gemacht" - und ich behaupte nicht nur, dass ich bis auf das Stillen alles gemacht habe (neben meinem Beruf versteht sich).
Breitseite: "Dies war auch schon alles".
"Wochenendeinkäufe für die gesamte Familie hat Ihre Partei keineswegs durchgeführt" - doch, habe ich, jedes Wochenende, wie man auch auf meinen Kontoauszügen nachvollziehen kann. Allerdings hätte ich wohl besser jeden einzelnen Kassenbon behalten sollen.
Breitseite: "Auch dies ist frei erfunden".
"Ihre Partei bestand sogar auf eine Trennung der Regale im Kühlschrank" - so ein Blödsinn. Davon war nie die Rede und außer Wurst und Käse wurde bei uns nichts getrennt. Leider ist es aber schon verdammt lang her, dass ich jemandem Einblick in meinen Kühlschrank gewährt habe.
Breitseite: "...dürfte mehr als verständlich sein, dass unsere Mandantin auf keinen Fall auf die ihr zustehenden Unterhaltsrückstände verzichten wird."
Falls hier jemand schonmal in einer ähnlichen Situation war, dann bin ich für jeden Tipp dankbar!
Grüße!
Moin Vok,
Falls hier jemand schonmal in einer ähnlichen Situation war, dann bin ich für jeden Tipp dankbar!
Alles oben gesagte!
Entspann dich.
Eine Trennung wird durch Auszug vollzogen oder wenn sich die Parteien auf eine "inhousetrennung" einigen.
Beides müsste sie belegen. Kann sie aber nicht.
Die schlichte Behauptung "Ich habe ab April meine eigene Milch gekauft und heimlich auf die linke Seite des Kühlschranks gestellt!" ist kein Beweis!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mann, Beppo, Du hast die Ruhe weg! :-))
Na gut, dann entspann' ich mich jetzt... und hoffe, dass er (evtl.) zuständige Richter auf den Namen "Beppo" hört. ;-))
Hi
Und warum sollen Kontoauszüge, die belegen, dass weit den Kostenrahmen des Eigenbedarfs überschreitend (und zwar mehr oder weniger) Einkäufe getätigt wurden, nicht als Anhaltspunkt dienen? Das ist mindestens ein Indiez, also deutlich mehr als pure Behauptungen.
Was ich bei Dir nicht verstehe: DEF und ihr RA behaupten was - und Du fängst an nach Beweisen/Belegen zu suchen. Also Bitte - werde mal etwas frecher und vor allem selbstbewusster. Die Frau will mit dem Kopf durch die Wand. Dann mach' Dich gerade und sorge dafür, dass die Wand aus Stahlbeton ist.
Und was heisst hier "die Ruhe weg haben"? Das hat ausschliesslich mit Selbstbewusstsein zu tun. Stärke Deines, indem Du Dir selber mehr vertraust und dessen auch bewusst wirst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie!
Vielleicht erwecken meine Zeilen einen etwas weinerlichen Eindruck, aber ich kann euch versichern, dass ich meinen Standpunkt und meine Linie habe. Aber ich bin verunsicherheit und mir fehlt die (mir nötige) Klarheit bei vielen Dingen, die eine Trennung mit sich bringt.
Die Gegenseite besteht darauf, dass eine Trennung seit dem ersten Anwaltsschreiben im April stattfand und dass ab diesem Zeitpunkt auch getrennt gewirtschaftet und gelebt wurde.
Ich sage (und war dabei), dass es - nicht zuletzt aufgrund der Äußerung meiner Holden - keine wesentlichen Veränderungen gab. Zugegeben, das Verhältnis untereinander wurde etwas kühler und distanzierter, aber ich denke, dass dies nachvollziehbar ist, wenn eine Trennung im Raum steht.
Wonach soll sich nun ein Dritter richten, wenn er (beispielsweise) von der einen Seite hört, eine Trennung hätte selbst im Kühlschrank stattgefunden, und die andere Seite dementiert dies?
Nach meinem derzeitigen Empfinden (völlig unabhängig von Anwälten, aber angereichert durch zahlreiche Geschichten hier) sieht die Sache doch eindeutig aus: auf der einen Seite die arme, bemitleidenswerte Mutter, die sich ohne Geld, dafür aber mit Kind durchs Leben schlagen muss - und auf der anderen Seite der gekränkte Mann, der als Vater und Ehemann versagt hat, und nun aus reiner Rachsucht auf seinem Geld sitzen bleiben möchte.
Und dann kommt natürlich noch dazu, dass mir meine Anwältin auch keine rosigen Erfolgsaussichten stellt.
Ich habe mittlerweile schon zig Anläufe gemacht, um mit meiner Holden einen Weg zu finden, den wir beide (bzw. alle drei, denn die Kleine ist ja auch davon betroffen) erhobenen Hauptes gehen können - nicht nur den Unterhalt betreffend, sondern auch alle anderen Sachen wie Umgang, Wohnung, etc. -, aber ich bin dabei auch jedes Mal ziemlich schnell auf eine Grenze gestoßen, die da heißt: Anwalt.
Entweder ist sie der festen Überzeugung, ich würde nichts lieber tun, als sie übers Ohr zu hauen, oder sie ist ihrem Anwalt hörig. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Bis jetzt habe ich alle Forderungen konsequent zurückweisen lassen und ein paar Zeilen zur Richtigstellen hinzufügen lassen (Beispiel: ich hätte mich so gut wie gar nicht um die Kleine gekümmert - ich habe mich neben meinem Beruf in jeder freien Minute um die Kleine gekümmert und alles - bis auf das Stillen - mit und für sie getan).
Falls es irgendwann tatsächlich darum gehen sollte, für diesen (in meinen Augen) Schwachsinn Beweise sammeln zu müssen, dann bin ich momentan etwas ratlos.
Moin,
sag mal VoK, ich habe nicht alles gelesen, aber kann das sein, dass diese Hin- und Herschreiberei wegen des Trennungstermins nur vorprozessuales Geplänkel ist? Eure Anwälte machen damit Kohle, mehr ist das nicht. Da reicht ein Schreiben, dass Du den Zeitpunkt der Trennung auf (Auszugsdatum von Ex) datierst, seit dem läuft das Trennungsjahrund Ende. Sollte Ex anderer Auffassung sein, siehst Du ihrer Klage gelassen entgegen, schon wegen der Unmöglichkeit eines Beweisantritts für ihr unsubstanziierten Behauptungen. MfG....
Grüße
Till
Änderung: terminierst in datierst geändert
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin VoK,
das was ich nicht verstehe ist, warum es in Deinen sturen Schädel nicht reingehen will, dass eben WEIL genau das:
Wonach soll sich nun ein Dritter richten, wenn er (beispielsweise) von der einen Seite hört, eine Trennung hätte selbst im Kühlschrank stattgefunden, und die andere Seite dementiert dies?
ein Problem ist, nicht DU beweisen musst, dass ihr am 1.4. noch nicht getrennt wart, sondern SIE beweisen muss, dass ihr im gemeinsamen Haus getrennt gelebt habt. Und ich schreibe es auch gern noch mal: Es geht nicht darum, wem ein Dritter "glaubt", sondern darum, dass sie in der Nachweispflicht ist. Wenn sie das zB in Form einer solchen Vereinbarung:
Hättet ihr jetzt irgendwo einen "Vertrag", in dem steht: "EM nutzt Wohnzimmer und Arbeitszimmer, EF Schlafzimmer und Gästezimmer, die Waschmaschine nutzt EM an gerade, EF an ungeraden Tagen, im Kühlschrank nutzt EM die beiden oberen Fächer, EF die unteren beiden Fächer. EM nutzt das Badezimmer wochentags vor 8 Uhr, EF danach, usw. usf.", dann könnte man von einem Nachweis der Trennung sprechen.
nachweisen könnte, dann würde ihr der "Dritte" Recht geben. Da aber meinem Kenntnisstand nach:
Habt ihr sowas?
Nee?
Na also!
LG LBM
vorliegt, verstehe ich nicht, warum Du immer wieder darauf rumreitest, dass ein Dritter ja gar nicht wissen kann, wer Recht hat. Richtig, kann ein Dritter nicht wissen. Muss er aber auch nicht. Ab Auszug ist eine Trennung so vollzogen, dass ggf. Unterhaltsansprüche durchsetzbar sind. Nicht aber, solange ihr noch gemeinsam gewirtschaftet habt und sie das Gegenteil nicht einwandfrei nachweisen kann.
Ansonsten kann ich mich Tills letztem Beitrag nur anschließen...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
verstehe ich nicht, warum Du immer wieder darauf rumreitest, dass ein Dritter ja gar nicht wissen kann, wer Recht hat. Richtig, kann ein Dritter nicht wissen. Muss er aber auch nicht. Ab Auszug ist eine Trennung so vollzogen, dass ggf. Unterhaltsansprüche durchsetzbar sind. Nicht aber, solange ihr noch gemeinsam gewirtschaftet habt und sie das Gegenteil nicht einwandfrei nachweisen kann.
...weil meine Anwältin anmerkt, dass es ein Richter auch wie der gegnerische Anwalt sehen könnte, nämlich so:
Ich habe meiner Holden im Zeitraum April bis Juni 2009 kein Geld zufließen lassen. Außerdem habe ich mich nicht um das gemeinsame Kind gekümmert. Also steht ihr sowohl Trennungs- als auch Betreuungsunterhalt zu.
aber kann das sein, dass diese Hin- und Herschreiberei wegen des Trennungstermins nur vorprozessuales Geplänkel ist? Eure Anwälte machen damit Kohle, mehr ist das nicht.
Hallo bronze,
ich sehe es so wie Du und habe deswegen ja auch zig Mal versucht, mit meiner Holden darüber zu reden. Die Kohle wäre beispielsweise bei der Kleinen besser aufgehoben als bei den Anwäten, gar kein Thema.
Aber sie sieht sich im Recht, folgt ihrem Anwalt blind (wie mir scheint) und will nach eigener Aussage "nur" das, was ihr auch zusteht.
In den bisherigen Schreiben zwischen den Anwälten ging es nicht ausschließlich um dieses Thema. Andere Punkte, wie z.B. jetziger Trennungsunterhalt und Titulierung des Betreuungsunterhaltes, sind auch mit dabei.
Mir ist völlig klar, dass die Anwälte davon leben und eher Öl ins Feuer gießen, als es zu löschen.
Trennungs- als auch Betreuungsunterhalt zu.
Wenn es keine Trennung gab, dann kann auch kein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Wenn ihr, wie vorher auch, von April bis Auszug unverändert wie in der Ehe zuvor in einem gemeinsamen Haushalt gelebt habt, und die Arbeitsteilung war, Du gehst gekld verdienen und Deine Ex hütet das Kind, dann gibt es auch keinen Betreuungsunterhalt,. Sonst könnte die Gutste ja jetzt plötzlich bis zur Geburt des Kindes nachfordern. Wechsel den Anwalt.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi
...weil meine Anwältin anmerkt, dass es ein Richter auch wie der gegnerische Anwalt sehen könnte, nämlich so: ...
Zumindest ehrlich. Dennoch ist hier u.a.auch deine RA gefragt eine Agrumentationslinie auf die Beine zu stellen. Tut sie das?
... und Titulierung des Betreuungsunterhaltes,
Jetzt mal im Ernst - ist da Deine RA etwa dieser Auffassung oder versucht sie das abzublocken? Es ist nicht Aufgabe Deiner RA das zu fördern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Richtig!
Dazu eine kleine Anekdote aus dem Leben meines angehenden Ex-Mannes. Der hatte zur Geburt seiner Tochter einen Titel unterschrieben und lebte mit KM und Kind zusammen, bis zur Trennung nach 6 Jahren. KM ging zum JA und ließ KU berechnen. Dann kam die Aussage: "Wenn Du mir nicht noch X und Y gibst (zahlst), fordere ich den KU von Geburt an nach!" Damals - noch nicht VS-erfahren sagte mir mein Menschenverstand, dass das "so" ja nicht gehen kann. Mein DEM ging dann zum JA um sich zu informieren und die SB - ziemlich verärgert: "Ich habe Frau X gesagt, dass der KU nicht nachgefordert werden kann, da Sie ja den Unterhalt durch Beherbergung und Verpflegung mit Kleidung, Nahrung etc. geleistet haben!"
Ich sag mal so: Wenn das schon so ne JA-Uschi im Land der Wölfe kapiert hat......
Entspann Dich mal! Es bringt nix, wenn Du Dir schon für einen unwahrscheinlichen worst case im Vorfeld einen Herzkasper anlachst!!!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich sehe es so wie Du .....
Aber sie sieht sich im Recht.....
Mir ist völlig klar, dass die Anwälte davon leben und eher Öl ins Feuer gießen, als es zu löschen.
Fein, dass wir einer Meinung sind.
Wo Deine Ex sich im Recht sieht braucht Dich doch gar nicht zu interessieren. Interessant ist, wo Du Deine Rechte durch ihre Rechtsauffassung beschnitten siehst und wie der Richter dann entscheidet.
Wechsel den Anwalt.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Wechsel den Anwalt.
*unterschreib* :note:
Hallo Leute,
und danke für eure Kommentare!
Das erste Schreiben vom gegnerischen Anwalt datiert vom 17.04.2009. Darin steht u.a.:
"...aufgrund erheblicher Meinungsdifferenzen... ist unsere Mandantin nicht mehr bereit, mit Ihnen die Ehe fortzusetzen bzw. weiterhin zusammen zu leben... ein Zusammenleben in der ehelichen Wohnung ist für unsere Mandantin nicht mehr zumutbar, daher bemüht sie sich intensiv um die Anmietung einer geeigneten Wohnung für sich und ihr gemeinsames Kind... Desweiteren steht unserer Mandantin und ihrer Tochter Ihnen gegenüber Ansprüche auf Unterhalt zu. Um die Höhe beziffern zu können, haben wir sie aufzufordern, Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen..."
Daraufhin hatte ich mit meiner Holden gesprochen und sie gefragt, wie sie sich denn nun die Zeit bis zu ihrem Auszug vorstelle, und sie auch konkret gefragt, wann unsere Trennung "offiziell" beginne (mit Blick auf einen frühstmöglichen Scheidungstermin). Sie nannte den 01.07., weil das zum damaligen Zeitpunkt der wahrscheinliche Auszugstermin gewesen ist. So kam es dann ja auch.
Ich bot ihr noch an, die Trennung vorzuziehen, hätte aber in diesem Falle auf eine schriftliche Fixierung bestanden.
Dies lehnte sie ab - wovon sie heute natürlich nichts mehr wissen will.
Also lebten wir weiter wie eh und je...
Die Gegenseite behauptet nun allerdings, dass die Trennung ab dem 17.04. laufe.
Und meine Anwältin weist mich sicherlich zurecht auf ein hohes Risiko hin, falls die Sache tatsächlich vor Gericht landen sollte, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, ist bereits die Aufforderung zur Auskunftserteilung des Einkommens ein juristischer Knackpunkt. Meine Anwältin schrieb übrigens dazu an den gegnerischen Anwalt:
"Ihr Schreiben vom 17.04.2009, mit welchem Sie meinen Mandanten zur Auskunftserteilung über sein Einkommen aufgefordert haben, fand bei der Gestaltung des tagtäglichen Lebens unserer Mandanten in Form einer vollständig herbeigeführten Trennung in allen Lebensbereichen keine Berücksichtigung."
Jetzt sagen die anderen "doch" - und ich bleibe bei "nein".
Natürlich besteht vor einem Gericht, Familiengericht im Besonderen, immer die Möglichkeit zu verlieren.
Ja und?
Hältst du das für einen Grund daraufhin immer gleich klein bei zugeben?
Das Wichtigste ist jetzt das Signal, dass du eben nicht bei jedem kleinen BUUH eines Anwalts gleich vor Schreck tot um fällst.
Sonst machen sie immer wieder BUUH.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In Ergänzung, auch wenn ich nerve:
Ich kann Dir auch von meinem Anwalt schreiben lassen, Du mögest doch bitte Auskunft über Deine Einkünfte erteilen und mir ab 1.8. Unterhalt zahlen. Bekommen würde ich den aber nur, wenn ich auch eine Rechtsgrundlage dafür habe. Und die hätte ich nicht, wenn Du mich im täglichen Leben mit allem bereits versorgt hast.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, ist bereits die Aufforderung zur Auskunftserteilung des Einkommens ein juristischer Knackpunkt.
:crash:
Lieber VoK,
jetzt nochmal ganz ruhig. Wer begauptet das? Nimm das erste n aus dem letzten Wort, und wir kommen der Sache schon näher. Was hält Dich davon ab, der Gegenseite klipp und klar mitzuteilen, dass Du Dich mit Deiner Ex auf den 01.07. als Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett geeinigt hattest. Und so wurde die Trennung dann auch vollzogen. Was bremst Dich darin? Du kannst mit Deiner Holden nicht mehr reden, deswegen tun das ja die Anwälte für euch beide. Und dieser nette kleine vorprozessuale Anwalts-Chat auf Hardcopy hat Dich vermutlich schon einfach mal in den Raum geworfene runde 1500 Euronen gekostet. Schonmal nach den aufgelaufenen Kosten gefragt?
Wechsel den Anwalt.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ich erzähl Dir jetzt mal, welchen Quatsch mir eine Anwältin bei meinem ersten Gespräch wegen der Trennung erzählt hat:
- Unterhaltszahlungen brauchen in den Ferienzeiten mit den Kindern nicht geleistet zu werden.
- bei einem annähernden Wechselmodell kann ich den Unterhalt prozentual zum Zeitaufwand kürzen
- in ihrem Trennungsvereinbarungsentwurf zum Umgang standen dann satte 4 Tage pro Monat drinne. KU und TU waren 1:1 den Forderungen von KM entnommen. Wohlgemerkt, das war mein Entwurf
ich hab dann den RA gewechselt. Mein Dann- und Jetzt-immer-noch- und Gerne-immer-wieder-Anwalt machte dann schnurr-di-burr aus dem Unterhalt einen maßvollen KU, TU und EU fielen raus und ich habe 14 Tage im Monat Umgang in der tasche. Die ich zwar zeitweise verteidigen muss, aber immerhin gibt es was zu verteidigen.
Anwälte können auch ausgemachte Nieten sein, VoK, und gerade die schämen sich dann auch nicht, z. B. für solchen Quatsch wie die da oben geschilderten Trennungsverinbarungskracher eine Rechnung von 900 Ocken zu präsentieren.
Denk mal drüber nach, zieh Vergleiche........und wechsel den Anwalt. Du fährst gerade sehr teuer Karussell, und Deine RA lebt ganz gut von Deiner Angst abzuspringen, so mein Eindruck
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)