Hallo zusammen,
die Trennung von meiner Frau steht unmittelbar bevor. Da wir uns möglichst einigen möchten, habe ich eine Frage zum Ehegattenunterhalt.
Wir haben 2 Kinder (15+19), die bei mir bleiben.
Mein Netto beträgt rd. 2400€, das meiner Frau rd. 2100€ (durchschnittlich)
Nach meinen Berechnungen müsste ich meinem vollj. Kind 377€ Unterhalt + 154 € Ki-Geld zahlen.
Meine Frau müsste anteilig 293€ ./. 77€ Ki-Geld zahlen.
Der Kindesunterhalt meiner Frau für das minderj. Kind dürfte bei 373€ ./. 57€ KiGeld liegen.
Weiterhin haben wir uns geeinigt, dass das Unterhaltgeld meiner Frau nicht bar ausgezahlt wird, sondern mit ihrem Hausanteil bei Scheidung/Verkauf verrechnet wird.
Nun meine Frage: Kann meine Frau noch Trennungsunterhalt verlangen? Meiner Meinung nach dürfte sie genug Einkommen haben, um ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Vielen Dank für eure Meinungen.
Gruß
Lud63
Moin lud63,
ich entdecke nicht unbedingt Raum für TU/EU. Wenn die Ex es jedoch drauf anlegt, kann eine Unterhaltspflicht von dir durchaus festgestellt werden. (Ach, Mensch, wäre das Familienrecht doch nicht so ein Eiertanz.)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep
danke für die Antwort. Verstehe ich richtig, dass es so gesehen Auslegungssache ist, ob eine Befürftigkeit vorliegt oder nicht? Wobei das Wort Bedürftigkeit bei dem Einkommen eigentlich lächerlich ist.
Schöne Grüße
Lud63