Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@beguna)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich lese hier schon langer mit und habe nun mal eine Frage zum Trennungsunterhalt.
Leider habe ich in der Suche nichts passendes gefunden.

Meine Frau hat heute einen Brief von Ihrem Anwalt bekommen, in dem der Trennungsunterhalt berechnet wurde. Dabei wurde ein Durchschnitts-Nettoeinkommen von 2600 EUR berechnet.

Ich verdiene 2200 EUR netto im Monat und soll nun 1050 EUR KU und EU Unterhalt zahlen. Außerdem werde ich unsere gemeinsamen Eheschulden von 500 EUR im Monat weiterhin bezahlen.

So bleiben mir im Monat 650 EUR zum Leben. Ist das richtig so, oder soll ich mir einem Anwalt nehmen und die Sache prüfen lassen? Oder was kann man sonst machen? Ich dachte es muss einem ein Selbsterhalt von 890 EUR bleiben.

Ich hoffe die Informationen reichen für ein paar Antworten...
Gruß Andy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 18:00
(@taccina)
Registriert

Hallo Beguna,

und Willkommen bei VS.

waren die Schulden allein auf Dich geschrieben oder auf Euch beide?
Normalerweiwse müßte dann da irgendwo was stehen, das die hälfte der Schulden vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen wird.
Heißt also, der Unterhalt für Deine Frau würde um 250€ verringert, weil Du ja die Schulden bezahlst.

Selbstbehalt ist auch normalerweise 890€
Ich würde das mal vom eigenen Anwalt gegenrechnen lassen (Anwälte versuchen ja immer viel...kann ja sein das man an einen "dummen" gerät der sich nicht wehrt)

Wie alt ist das Kind/ die Kinder?
Eventuell könntest Du verlangen, das Deine Frau sich ne Halbtags oder Vollzeit Stelle sucht (kommt auf das Alter der Kinder an).
HAt Deine Frau während der Ehe gearbeitet?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 18:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie viele Kinder? Wie alt sind die Kinder? Arbeitet die Ex? Bekommst du Jahresprämien (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen, ...) ?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 18:14
(@beguna)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

@Taccina
Die Schulden laufen auf beide Ehepartner und wurden vom zu zahlenden Unterhalt bereits abgezogen.

Meine Kinder sind 13 und 17 Jahre alt und soll nach Düsseldorfer Tabelle 373 EUR pro Kind zahlen.

Meine Frau hat einen 400 EUR Job wobei Sie meistens nur ca. 300 EUR bekommt. Diese sind auch schon in dem Schreiben berücksichtigt worden.

@DeepThought
Ich habe 2 Kinder und Frau geht arbeiten (siehe oben).
Ja...Ich bekomme Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung.

@All
Wenn ich jeden Monat wirklich die 2600 EUR netto hätte, wäre das kein Problemfür mich. Dann hätte ich 1050 EUR für mich mit dem Leben könnte. Aber so verstehe ich die Welt nicht mehr :-((

Gruß Andy

[Editiert am 21/4/2006 von beguna]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 18:29
(@taccina)
Registriert

Hallo Beguna,

ich kann Dich verstehen...
Nun wenn das alles berücksichtigt wurde müßte das eigentlich so stimmen.
Weiß aber nicht wie sich das jetzt mit den Sculden und dem Selbstbehalt verhält.

Mal ne Frage an die anderen:
Muß auch mit Zahlung der Schulden einbezogen der Selbstbehalt verbleiben?
Meiner Meinung nach doch oder?

Steht in dem Brief nichts von Deinem Selbsbehalt, der ja unterschritten wird?

Wenn der Bref bei Deiner Frau angekommn ist und Du aber weißt was darin steht, dann gehe ich mal davon aus, das Du ein gutes VErhältnis zu Deiner Frau hast. Liege ich da richtig?

Wenn ja, könntest Du sie eventeull bitten, bei dem Anwalt nochmals nachzufragen, wie sich das mit dem Selbstbehalt verhält.

Ausserdem sind Deine Kinder schon recht groß.

Du kannst Deine Frau anhalten sich mindestens eine Halbtagsstelle und sogar eine Vollzeitstelle zu suchen.
Entsprechende Beweise, das sie sich überall beworben hat, muss sie Dir dann bringen.

Klappt mit dem Umgang der Kinder wenigstens alles?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 19:10
(@taccina)
Registriert

Hallo,

ich nochmal.
Fällt mir gradenoch so ein, das Du wahrscheinlich die Lohnsteuerklasse noch nicht gewechselt hast.
Wenn gewechselt wird, kommst Du ja in Lohnsteuerklasse1. Dann verdienst Du ja nochmal weniger.
Darum sei bei einer Titulierung des Unterhalts auf der Hut.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 19:16
(@beguna)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

In dem Brief steht nichts davon, das mein Selbstbehalt unterschritten wird.
Meine Frau und reden noch miteinander, haben ein freundschaftliches Verhältnis und wollen uns ohne Streit trennen.
Ich werde Sie mal fragen ob Sie bei Ihrem Anwalt wegen dem Selbstbehalt anrufen kann.

Der Umgang mit meinen Kindern ist so wie immer, Sie bekommen von dem Stress nicht mit.

Ich habe noch Lohnsteuerklasse 3.
Was bedeutet "Titulierung des Unterhalts"? Was muss ich da beachten?

Gruß Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 19:27
(@taccina)
Registriert

Nun da Du noch Lohnsteuerklasse 3 hast, wirt Du wohl im nächsten Jahr die Lohnsteuerklasse 1 bekommen.
Dann verdienst Du ja Netto weniger und somit muß dann auch der Unterhalt neu berechnet werden.

Eine Titulierung ist im Prinzip ein Titel für Deine Frau über KU und TU.
Das heißt ads sie was in der Hand hat, was gerichtlich abgesegnet wurde (bei KU über Jugendamt) das Du einen gewissen Betrag monatlich an sie und an die Kids zu zahlen hast.
Solltest Du mal nicht zaheln, kann sie mit diesem Titel zum Anwalt oder GErichtsvollzieher gehen und den Betrag pfänden lassen.

Jetzt pass aber bitte auf, sollte jemand wollen, das Du den Unterhalt für sie und die Kids titulieren läßt, das dieser Titel erstmal nur bis zum Ende des Jahres begrenzt ist.
Danach soll dann, wenn Du die neue Lohnsteuerklasse hast, der KU und TU neu berechnet werden.
(ich gehe mal davon aus das Du die Lohnsteuerklasse 3 bis zum Jahresene beibehalten wirst, oder?)

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 19:44
(@beguna)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Ich werde die Lohnsteuerklasse 3 bis zum Enden des Jahres behalten und habe meiner Frau auch schon gesagt, das wir im nächsten Jahr den Unterhalt neu berechnen lassen müssen.

Bis jetzt wollte meine Frau noch nicht, das der Unterhalt tituliert wird. Sie kennt sich damit genauso wenig aus wie ich und hat auch kein Internet oder so, um sich darüber zu informieren.

Wie ist das eigentlich wenn ich ab Januar weniger verdiene, wird dann nicht das Jahresgehalt von 2006 genommen um den Unterhalt zu berechnen? Dann kommt am Ende der selbe Unterhalt heraus wie dieses Jahr, weil ich das selbe Geld verdiene. Oder wie wird das berechnet?

Gruß Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 20:02
(@taccina)
Registriert

Hallo,

wenn Du nachweisen kannst das Du dann die Lohnsteuerklasse 1 hast, wird Dein Jahresbrutto von 2006 genommen und dies dann nach Lohsteuerklasse 1 berechnet und daraus wird dann der Unterhalt berechnet.

Glaub ich jedenfals....
In Sachen Lohsteuer bin ich aauch nicht so bewappnet 🙁

Aber meiner denkweise nach, müßte das dann so schon hinkommen. (bitte verbessern wenn ich falsch liege)

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 20:19




(@beguna)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten....die haben mir echt geholfen..

Meine wichtigste Frage ist:

Ist es rechtens, das der Selbsterhalt unterschritten wird?

Gruß Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 21:58
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Wieso gibt es denn den Selbstbehalt? Damit man überleben kann. Kannst du mit 650 Euro überleben? Also, ich denke mal 890 Euro wären doch eher angemessen.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 22:05
(@beguna)
Schon was gesagt Registriert

Danke Roman3....Genauso denke ich auch...das kann doch alles nicht wahr sein...

Am Montag werde ich mir einen Anwalt suchen, mir einen Termin holen und die Sache prüfen lassen...

Ich halte euch auf dem laufenden...falls jemand an meinem Schicksal interessiert ist...

Gruß Andy

[Editiert am 21/4/2006 von beguna]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 22:18