Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@Unbekannt)

Ich geb schon zu es wird gleich kompliziert, aber vielleicht hat ja jemand noch ne Idee :

Übliche Geschichte man Heiratet ( dauer 4 Jahre) nach längerem zusammenleben, Kind gab es vorher schon, aber da in der 9 Monats Zeit Regel, war der vorherige als Vater angegeben. Nie dran gedacht und was geändert. erster Fehler. Jetzt in der Scheidung: Versucht Umgangsrecht zu erklagen , gab ein paar Unschöne Situationen, als meine (wie ich dachte) Tochter nach einer halben Stunde schon wieder abgeholt wurde. Viel Geschrei und handgreiflichkeiten. Habe das Jugendamt eingeschaltet, die haben mich auch unterstütz. echt nettes Schreiben von denen. Bei der Verhandkung dann plötzlich der Hammer, ich nix Vater .... und als nicht Vater hätte ich auch kein Recht einen Vaterschaftstest zu machen und mir meine Vaterschaft einzuklagen ....
Gut wird noch besser, gemeinsames Haus .. verkauft.. blieb ne Menge auf einem Notaranderkonto übrig , was mal geteilt werden soll. Gab den üblichen Stress wegen Trenungsunterhalt. Ihr Anwalt hoch eingestiegen , meiner tiefer, gut dacht ich .. die klären das schon , hab dann nach drei Zahlungen eingestellt, Da nun nichts mehr stimmte, mein Anwalt aller zwei Monate ihren Anwalt angeschrieben, da ich einen Vergleichsvorschlag gemacht hatte, keine Reaktion, keine Antwort. Dann bekam ich am selben Tag !!! sowohl eine Unterhaltsklage als auch eine einstweilige Verfügung bezüglich UNterhaltszahlung. Die einstweilige anordnung ist nicht anfechtbar .... äh .. bananenrepublik ???? Das mein Gehalt bei einem wechsel von Steuerklasse 3 nach 1 deutlich fällt, weis doch jeder anwalt , dann hat er Sachen , die er im ersten schreiben anerkannt und mit reingerechnet hat, naja, mal einfach vergessen ... super , dazu noch ne eidestattliche Versicherung meiner EX.... Gut , dort angerufen und mal gesagt, das ich dann sozialhilfe brauch , mein Anwalt das an Gericht und Ihren Anwalt geschrieben, inklusive Beschwerde wegen der unanfechtbarkeit, ist wohl relativ einmalig sowas. Dann recht flott Verhandlungstermin. noch knapp einen Monat . Heute der Hammer, trotz Kenntnis des Schreibens, werden ale Karten gespertt und Konten gepfändet .... mein Gehalt !!! An das Notaranderkonto geht man nicht. Da ich als Berater arbeite, einsatzwechseltätigkeit. Meine zukünftige Ex weiss genau weis , das ich damit meinen Job verliere, ich konnt heut mal nicht das Hotel bezahlen . Das alles ohne Ankündigung. Ich Sie angerufen und Ihr gesagt, geht nicht, sonst Job flöten ... nimm mirwegen das ganze Geld von dem Notaranderkonto, wenn du es brauchst ( ist das 10 fache Ihrer Forderung ... keine Chance .. das will sie nicht, sie will mich leiden sehen ... das kann doch nicht normal sein ? oder ? Was passiert jetzt , wenn job flöten ? Was geschieht mit den zusätzlichen kosten , ganz zu schweigen davon, das ich für Ihre offenen Rechnungen auch jedesmal rangezogen werde , wir sind ja offiziell noch verheiratet ( trennungsjahr ist zwar um ... aber die gerichte ... und sie verzögert, gab ne strafandrohung wegen nicht abgabe von unterlagen .. achja , ihren Job hat sie gekündigt, weil der arbeitgeber bald pleite mache soll , okay, hat er wohl auch ..... Hilfe !!!!!! De deutschen spinnen .... Hat jemand noch einen vernünftigen RAT ????


Zitat
Geschrieben : 26.03.2004 00:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Puh, es sprudelst ja förmlich aus dir heraus. Dein Leidensdruck ist wirklich enorm.

Als erstes lass dir von deinem AG mal bis auf weiteres dein Gehalt per Scheck auszahlen und zur Überbrückung einen Abschlag. Deine Ex kann bei derart bewußt schädigendem Verhalten ihren Unterhaltsanspruch verwirken. Ist knifflig zu beweisen, aber möglich. Vielleicht kommt noch Prozessbetrug dazu und ungerechtfertigte Bereicherung. Ich würde da mit aller Gewalt gegen angehen, ggf. auch gegen den gegnerischen RA wegen Falschberatung. Wenn du jetzt das nicht gerade ziehst, wird's später nur schwerer.

Das mit dem Kind habe ich nicht verstanden. Ist es nun deine Tochter oder nicht?

Tja und sonst. Ich denke du hast das schon ganz gut im Griff. Du solltest nur zusehen, alles im Bereich Finanzen so zu regeln, dass es nicht mehr dem Wissen deiner Ex entspricht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 00:21
(@Unbekannt)

Es ist biologich meine Tochter, aber bei der Geburt war Sie noch in trennung lebend. Bei Ihrer vorherigen Scheidung war der Exehemann nicht auffindbar, kann ich langsam nachvollziehen, das der sich total verdrückt hat. Daher wurde er als Vater eingesetzt. Ich habe damals schwer gegen Namensrecht gekämpft, aber nie eine richtige Vaterschaftsanerkennung. Ich hab ja sowieso alles bezahlt, da Sie absolut mittellos war und auch kein Geld bekam. Daher war das für mich alles relativ klar. Ist auch durch mein Verschulden dann alles untergegangen , hätte ich mich wohl kümmern müssen. Aber bei diesem Konstrukt bin ich jetzt wohl nicht in der Lage meine Vaterschaft einzuklagen und damit Ungangsrecht. Bei dem Jugendamt hattte man sich stark gemacht, um mir das aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen , dann dieses ergebnis ....


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 09:18
(@Unbekannt)

Puh, es sprudelst ja förmlich aus dir heraus. Dein Leidensdruck ist wirklich enorm.

Deine Ex kann bei derart bewußt schädigendem Verhalten ihren Unterhaltsanspruch verwirken. Ist knifflig zu beweisen, aber möglich. Vielleicht kommt noch Prozessbetrug dazu und ungerechtfertigte Bereicherung.
DeepThought

was brauch man da an Beweisen ? welchen Einstieg hab ich in diesem Fall ? Die eidesstattliche Erklärung , welche Sie abgegeben hat, da komm ich ran. Die ist falsch und die vorsätzliche Falschberechnung auch. Reicht das , oder was kann ich noch tun ?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 09:22
(@Unbekannt)

hi
bei meinem Freund war es ähnlich (seit 3 J. getrennt, Scheidung läuft):
Sie legte eine Eidestattliche Versicherung ab in der Sie mitteilte das sie jeden Monat die Summe X als Unterhaltszahlungen jeden Monat von ihrem Mann erhielt.
1. Lüge = Die genannte Summe ist von ihm niemals gezahlt worden
sie teilte weiter mit: sie habe nur Zahlungen bis 2/2003 erhalten, ab da kam keine Zahlung mehr.
2. Lüge = er hat ihr in 8/2003 Euro 500,- überwiesen!

Doch mit dieser Eidesstattlichen Versicherung (Betrug) erschlich sie sich bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Unterhaltszahlungen in ihre geforderten Summe.

Wir haben sofort widersprochen. Gerichtstermin im Dez 2003. Den Betrug hat den Richter nicht interessiert (sie darf also lügen) Wir brachten einige wesentliche Posten zur Bereinigung des Unterhaltrelevanten Einkommens vor. Inkl. Belege, Beweise usw.
Das hat den Richter auch nicht interessiert. So bot er einen Vergleich an der lautete 40 Euro weniger an sie zu zahlen. Damit war mein Freund nicht einverstanden denn er hat ja diverse Bereinigungsposten dargelegt u. die haben schließlich Hand und Fuß. Der Richter hat sie sich nicht mal angesehen geschweige denn neu berechnet!!!

Den Richter haben wir wegen Befangenheit aus den g. Gründen abgelehnt. Auf eine Stellungnhame warte wir vergebens. Lt. RA muss diese aber erfolgen.

Nun warten wir seit Dez 2003 auf einen weiteren Termin beim OLG in FFM.
Er zahlt weiterhin die Einstweilige Verfügung..........

Mein Freund hat inzwischen die Hoffnung leider aufgegeben. Er ist der Meinung das das alles nur noch länger dauert u. kostet u. sie auch hier am Ende wieder gewinnt. (mit PKH verseht sich)
Man muss halt lügen bis sich die Balken biegen, damit kommt man hier in Deutschland durch.

Hier geht's "nur um TU" bin gespannt wie's dann erst mit "EU" wird!


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 10:05
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Deep, hallo Unbekannt!

Als erstes lass dir von deinem AG mal bis auf weiteres dein Gehalt per Scheck auszahlen und zur Überbrückung einen Abschlag.

Das geht nicht. Zahlungen, die der Drittschuldner (also der Arbeitgeber) nach der Pfändung an den Schuldner leistet, führen nicht zum Erlöschen Forderung.
Den pfändbaren Teil müsste er also auch dann an die Gläubigerin auszahlen, wenn er schon an den Schuldner gezahlt hat.

Gruß
sky

[Editiert am 26/3/2004 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 20:49
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo nochmal,

ein Vorschlag:
Ich würde mal in den PfÜB gucken, welches Rechtsmittel gegen diesen gegeben ist, müßte in ihm stehen - ansonsten bleibt die sofortige Beschwerde nach §793 ZPO oder eine Gegendarstellung (beim Vollstreckungsgericht einzureichen), wenn die Forderung aus dem Notaranderkonto bedient werden kann.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2004 11:49
(@dx111ge)
Schon was gesagt Registriert

ein update, Drittschuldner in diesem Fall ist die Bank gewesen. Da bekam ich auch den Tip, zum Amtsgericht zu gehen. Dort gibt es einen Rechtspfleger, der das auf die schnelle aushebeln kann. Damit bin ich wieder an meine Konten rangekommen. Genau auf die Themen selbstbehalt und berufsbedingte Kosten lief es dann hinaus. Meine zukünftige Ex hat sich mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung einen Titel in exorbitanter Höhe ( fast 1700 Euro pro Monat ) erschwindelt. Bleibt abzuwarten wie es weiter geht, jetzt ist der Anwalt unterwegs, um eine Vollstreckungsverzichtserklärung zu erwirken ...
Meine grösste Frage in diesem Zusammenhang : wie kann ich ihr böswilliges Verhalten nachweisen und wieso wird trotz der Kenntnis des Notaranderkontos so vorgegangen ??? Das kann doch nicht normal sein ? Ihr Anwalt, Sie und das Gericht kennen die richtigen Zahlen, dann sowas durchzuziehen ... ich halt das einfach für XXXXXX , nein keine Beleidigungen. Übrigends ist in solchen Fällen ein Gerichtsvollzieher unterwegs. Ich dacht , der spricht mich erst an ... nee, erst werden Konten gepfändet und am Tag danach bekomme ich erst das schreiben der Gerichtsvollzieherin .... da wackelt mal wieder mein Rechtsverständniss, die hätte doch zumindest fragen müssen ? Oder etwa nicht ? Okay, mein Grundvertrauen in den deutschen Rechtsstaat ist eh nachhaltig zerstört , aber mit Logik und Gerechtigkeit scheint das alles nichts zu tun zu haben ....
Ich denk mal mit der Formulierung drittschuldner nicht gleich arbeitgeber kann mein arbeitgeber auch an mich auszahlen .... das fehlt noch, das es in diese Richtung weitergeht .... wie kann man sich da absichern ? Würde das bedeuten , das mein Arbeitgeber zu Beispiel die eingereichten Rechnungen aus Reisen ( Hotel und so weiter ) auch an Sie ausszahlen müsste ?


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2004 12:48
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo dx111ge,

da hatte Deep ja doch den besseren "Riecher";-).

Meine grösste Frage in diesem Zusammenhang : wie kann ich ihr böswilliges Verhalten nachweisen und wieso wird trotz der Kenntnis des Notaranderkontos so vorgegangen ??? Das kann doch nicht normal sein ? Ihr Anwalt, Sie und das Gericht kennen die richtigen Zahlen, dann sowas durchzuziehen ... ich halt das einfach für XXXXXX , nein keine Beleidigungen.

Das Notaranderkonto ist ja ein Treuhandkonto. Wem gehört denn das Geld, oder ist das noch strittig?

Übrigends ist in solchen Fällen ein Gerichtsvollzieher unterwegs. Ich dacht , der spricht mich erst an ... nee, erst werden Konten gepfändet und am Tag danach bekomme ich erst das schreiben der Gerichtsvollzieherin .... da wackelt mal wieder mein Rechtsverständniss, die hätte doch zumindest fragen müssen ? Oder etwa nicht ?

Nein, der Gerichtsvollzieher ist hier nur "Postbote" und stellt den PfÜB zu. Es interessiert den GV nicht die Bohne, wie Du das findest. Er macht nur den Job. Was soll er Dich denn fragen ;-)?

Ich denk mal mit der Formulierung drittschuldner nicht gleich arbeitgeber kann mein arbeitgeber auch an mich auszahlen .... das fehlt noch, das es in diese Richtung weitergeht .... wie kann man sich da absichern ?

Ja natürlich. Solange nicht in Lohn-und Gehalt gepfändet wird (auch hier wird der PfÜB vom GV zugestellt), gibt es für den Arbeitgeber ja auch keinen Grund nicht auszuzahlen. Wenn die Pfändung des Bankkontos für die Gläubigerin nun nichts mehr bringt (so hatte ich Deinen ersten Absatz verstanden), kann sie jetzt durchaus auf die Idee kommen, in Lohn- und Gehalt zu pfänden. Absichern kann man sich zunächst mal mit nix. Ansonsten siehe mein posting weiter oben.

Würde das bedeuten , das mein Arbeitgeber zu Beispiel die eingereichten Rechnungen aus Reisen ( Hotel und so weiter ) auch an Sie ausszahlen müsste ?

Nein, wenn es sich lediglich um eine Rückerstattung handelt.

Gruß
sky

PS: Inwieweit die falsche eidestattliche Versicherung nachgewiesen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu fehlt der genaue Sachverhalt, wie es dazu gekommen ist. Ein böswilliges Verhalten kann m.E. dann unterstellt werden, wenn die Gelder auf dem Notaranderkonto nicht strittig sind und Dir gehören. Daraus hätte (allerdings auch Deinerseits) die Forderung bedient werden können.


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2004 14:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Berichtigt mich, wenn ich irre: Da du nicht der rechtliche Vater bist, bist du auch nicht zur Zahlung von KU verpflichtet.

Den Umgang betreffend gibt es ein Urteil vom BVerfG (hier). In diesem Urteil wird auch die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung angedeutet. Der Gesetzgeber ist ferner aufgefordert, bis zum 30.04.2004 eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Ich persönlich bin sehr gespannt, wie die aussieht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2004 18:18




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Deep,

von KU hab ich nichts gelesen und bin davon auch nicht ausgegangen. Es dürfte hier nur um TU (und nach Scheidung um EU) gehen. Der Unterhaltsgrund kann allerdings nicht das Kind sein.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2004 19:39
(@dx111ge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

von KU hab ich nichts gelesen und bin davon auch nicht ausgegangen. Es dürfte hier nur um TU (und nach Scheidung um EU) gehen. Der Unterhaltsgrund kann allerdings nicht das Kind sein.

Gruß
sky

Richtig ... sorry, handelt sich um Trennungsunterhalt.
@ sky : Das Notaranderkonto stammt aus dem Hausverkauf, um da allen streitigkeiten aus dem Weg zu gehen , hatten wir uns auf diesen Weg geeinigt. Wem es rechtlich gehört .... keine Ahnung wie das wieder geregelt ist, eigentlich uns beiden , wie wird mit sowas wieder umgegangen ?

okay, der hat vielleicht nur seinen Job gemacht, aber diese einstweilige Verfügung ist gerügt wurden, der Anwalt hat trotz besseren wissens mein Einkommen der Steuerklasse 3 genommen, dann auch wieder besseren Wissens , meine Steuernachzahlung ( basierend auf die durch meine Frau geforderten getrennten veranlagung und änderung der steuerklassen in 1/1 von früher 3/5. Ist übrigends nen Tip, das muss man sich nicht gefallen lassen, wenn man seiner Frau den aus Klasse 3 / 5 entstehenden Nachteil auszahlt muss sie einwilligen. Muss man leider nur vorher wissen , bin ich auch voll reingefallen ) und die Unterhaltspflicht für ein voreheliches Kind, ganz abgesehen von den berufsbedingten Ausgaben einfach unter den Tisch fallen lassen. Diese Punkte sind in seinem vorigen Schreiben noch mit eingerechnet wurden. Ergo hatte mein Anwalt Sie, Ihren Anwalt und das Gericht auf diesen Sachverhalt hingewiesen. INklusive der Rechnung, das an diesem Punkt wohl noch mal gerechnet werden muss. Wenn in einem solchen Fall trotzdem der GV beauftragt wird ??? Also ob das rechtens ist , hier wird ja wieder besseren wissens und im wissen der Falschaaussage was erzwungen ? .... Das mit dem Umgangsrecht ... ich weiss nicht, da bin ich wohl zu rücksichtsvoll. Das letzte mal stand meine Ex nach einem verabredeten Besuch meiner Tochter ( FReitag -sonntag ) bereits nach einer Stunde vor mir und hat die ganze Gegend zusammengebrüllt. Dann ist Sie noch völlig ausgerastet, hat auf die Tür eingeschlagen und nachdem ich selbst mit einem Anruf beim Jugendamt keine Hilfe erhalten konnte, hab ich dann die Tür auf gemacht und meine Tochter wurde von Ihr rausgezerrt , meine Tochter hat geschrien , ich war auch fix und foxi ... das hat mich einiges gekostet , dieses zu verarbeiten. Soll ich meiner Tochter das noch mal antun ? Ich verzichte an der Stelle lieber , hab keine Lust, wirklich noch durchzudrehen , obwohl eine Scheidung das schon echt provoziert ....

Achja , tut gut , das hier mal alles abzulassen !!! Thks an alle , die versuchen zu helfen .. wenn es nur durch zuhören ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 09:33