Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@levboy69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lebe jetzt Mitte Oktober, seit 1 Jahr von meiner Frau getrennt. Sie ist mit beiden Kindern ausgezogen. Meine beiden Kids sind 11 und 16 Jahre alt. Ich zahle für beide Unterhalt, was ja auch ok ist...

Ich zahle aber auch für meine Ex Unterhalt.

Jetzt meine Frage: Wann ist damit endlich Schluss? Ist es nicht so, dass meine Ex nach Ablauf des Trennungsjahres, zur Selbstversorgung verpflichtet ist? Nur wer soll sie dazu zwingen zu arbeiten? Sie bekommt vom Amt nichts mehr, da ich alles bezahle?

Was kann ich tun?

Danke für ein paar Infos....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 11:12
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Jetzt meine Frage: Wann ist damit endlich Schluss

eigentlich sofort  :wink:nach was bezahlst du Urteil Vergleich......?

Nur wer soll sie dazu zwingen zu arbeiten
keiner es besteht in D keine Arbeitszwang (ist auch gut so)es werden ihr evtl. fiktive Einkünfte angerechnet ob sie welche hat oder nicht.

wichtig gibt es ein Urteil,Vergleich  wie lange du für KM zahlen mußt???

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 11:54
(@levboy69)
Schon was gesagt Registriert

was bedeutet KM?...grins

also ich zahle den TU anhand einer Berechnung des Anwaltes meiner Ex.....meine Anwältin hat diese geprüft, und der Zahlung dann zugestimmt...

Nur wie muss ich mich jetzt verhalten? Kann ich nicht eine richterliche Klage im Hinblick auf Selbstversorgung einreichen?

Gruß
levboy69 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 12:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus levboy und willkommen im Forum!

KM=KindsMutter

Gibt es irgend einen Titel/Urkunde zur TU-Zahlung? Wenn nicht, würde ich einfach mit Vorankündigung die Zahlungen einstellen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 12:25
(@levboy69)
Schon was gesagt Registriert

wie gesagt, es gibt einen anwaltlichen Schriftwechsel zwischen meiner Anwältin und der Gegenseite.....in dem der TU unter Berücksichtigung des Kindesunterhalts und einíger anderer Abzüge festgehalten wurde.....

eine Urkunde gibt es nicht....

Gruss
levboy69

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 12:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin levboy69,

Du kannst Deine Ex nicht auf "Geh mal arbeiten" verklagen.
Andersrum wird ein Schuh draus (wenn Du nicht zahlst, wird sie klagen müssen).

In jedem Falle solltest Du mal die Scheidung auf die Reise bringen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 12:41
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok aber hast du ein Datum wie lange du Unterhalt für KM bezahlen mußt ???was steht bei der länge des TU/EU oder sonst eine Form des unterhaltes.
 

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 12:43
(@levboy69)
Schon was gesagt Registriert

nein, es ist kein Datum festgeschrieben....habe lediglich ein Schriftstück wo drin steht, was ich bezahlen muss...das sind 3/7 meines bereinigten Einkommens...

das TJ ist definitiv Mitte Oktober rum...meine Anwältin meint nur, dass meine Ex eigentlich nach dem TJ verpflichtet ist sich um Arbeit zu bemühen...

@United

die Scheidung habe ich bereits eingereicht....

es gibt aber lt. Aussage meiner Anwältin nach dem Trennungsjahr die sogenannte Pflicht auf Selbstversorgung....und die kann man wohl auch einklagen.... 🙂

gruss
levboy69

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 14:23
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

also in diesem Fall halte mit deinem RA Rücksprache und kündige dein Vorhaben deiner EX an ab xxxx2011 keinen Unterhalt mehr für sie zu bezahlen!!!

dass meine Ex eigentlich nach dem TJ verpflichtet ist sich um Arbeit zu bemühen...und hier liegt vermutlich auch der Haken ,Gegenwind wird sicher von deiner EX kommen aber mit Kinder in diesem Alter wird sie sicher 70% oder mehr Arbeiten müßen wenn nicht fiktives Einkommen!!!!!

Deine Unterhaltszahlung wird sich sicher um einiges reduzieren lassen viell. sogar komplet.

viel Glück Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 14:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

es gibt aber lt. Aussage meiner Anwältin nach dem Trennungsjahr die sogenannte Pflicht auf Selbstversorgung....und die kann man wohl auch einklagen.... 🙂

Nein. Du brauchst nichts einzuklagen.
Du stellst die Zahlung einfach ein.
Das kündigst du ihr am besten heute schon schriftlich an, damit sie sich darauf einstellen kann.

Und einen Anwalt brauchst du auch erst, wenn sie dich verklagt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 14:42




(@levboy69)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo

das heisst ich stelle die Zahlung dann zum 01.11.2011 einfach ein?

Das TJ ist ja am 15. Oktober abgelaufen....

auf was sollte sie mich nach Ablauf des TJ denn verklagen wollen?

gruss
levboy69

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 14:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na auf Zahlung von Unterhalt!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 15:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kleine Ergänzung ...

auf was sollte sie mich nach Ablauf des TJ denn verklagen wollen?

Auf Trennungsunterhalt ...
... und dann auf nachehelichen Unterhalt.

Richtig ist, dass von einer Unterhaltsberechtigten nach Ablauf eines Jahres die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit verlangt werden kann.
Richtig ist auch, dass der "Grundsatz der Eigenverantwortung" gilt.

Falsch ist, dass es einen Automatismus gibt, der Dich nach einem Jahr Trennung vor jeglichen Unterhaltsforderungen schützt.

Die Ausurteilung von Unterhaltsangelegenheiten erfolgt immer einzelfallbasiert.
D.h. es spielen sehr viele Aspekte eine Rolle (in der Ehe gelebtes Rollenmodell, Alter des Unterhaltsbegehrenden, ehebedingte Nachteile, Kindeserziehung, ...)

... und vor allem: Die Laune des Richters.

Besten Gruß
United

Edith: kleiner Nachtrag

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 15:14
(@levboy69)
Schon was gesagt Registriert

na prima....das sind ja tolle voraussetzungen...... 😡

was ist denn bitte der nacheheliche unterhalt?.....ist der in der regel geringer als der TU?

aaaarrrr......da blickt ja keiner mehr durch.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 15:28
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

Nachehelichen Unterhalt zahlst Du, wenn ihn Deine Ex einklagt und ein Richter Dich dazu verdonnert.
Solche Entscheidungen sind immer auch Einzelfallentscheidungen. Somit ist es immer unsicher, hier eine Prognose abzugeben. In Hinblick auf "wie lange", "wieviel" und "ob überhaupt".

Bei Kindern im Alter von 11 und 16 Jahren scheint mir die Gefahr aber schon nicht mehr ganz so groß.

Auf alle Fälle musst Du aufpassen, dass Dir hier keine Vergleiche aufgedrängt werden, falls dieses Thema auf den Tisch kommt.

Bisher zahlst Du ja nur aufgrund von Rechnereien der Anwälte.
Deshalb der Rat, die jetzigen Zahlungen an die Ex einzustellen und auf eine Klage von ihr zu warten.

Anwaltsbriefe sind keine Pflicht für Dich. Der gegnerische Anwalt hat Dir in dieser Sache genausoviel zu befehlen wie der Zeitungsausträger.

Erst wenn Du von einem Gericht zu entwas verurteilt wirst, ist es bindend für Dich. Das musst Du Dir in meinen Augen auch noch bewusst machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2011 14:42
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

und bitte dran denken, dass TU nicht von Jahreszahlen abhängig ist, sondern bis zum Datum der rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2011 18:20