Hi noah
Mal was zum Firmenwagen und der 1%-Regelung. Da ich mich mit dieser nie beschäftigt habe schaute ich bei Wikipedia mal nach: >>Link<<
Danach fliessen bei dieser Methode eine km-Pauschale für den Arbeitsweg mit ein. Diese widerum ist nach den URL aber auch als berufsbedingte Aufwendungen bei der Bereinigung zu berücksichtigen. Allerdings wird hier mit Prozenten, nicht mit Cent's, gerechnet. Das müsstest Du mal auseinander devidieren und schauen, was bei Dir da zusammenkommt.
Zum KU: Wie noch mal kommt man für das unter 6-jährige Kind auf 289€? Wo ist die Runterstufung bei 3 UH-Bedürftigen, selbst wenn von einem EK zw. 2700-3100€ ausgegangen wird? Ebenso ist der KU für das 13-jährige Kind dann zu niedrig.
Und genauso mach Dich schlau, was eine kleine Wohnung in Deiner Umgebung kostet (Kaltmiete). Nur diese werden nach ständiger Rechtssprechung als Wohnvorteil in der Trennung angerechnet.
Wo sind die kalten Betriebskosten für das Haus?
Was ist mit Versicherungen, Lebensversicherung ... ?
Mir fehlt bei Dir ein stringendes Vorgehen bei der Ermittlung Deines bereinigten Netto. Doch dies ist Grundvoraussetzung und legt die Spielegeln fest. Also mach Deine Hausaufgaben.
Gruss oldie
Edit:
Dann können die ja von mir auch keinen TU fordern, also ziehen sie Frau die 540,-€ ab und Frau muss sie sich von mir wiederholen, oder?
Die Arge kann keinen TU von Dir verlangen, welcher niemals rechtsgültig festgelegt wurde. Sie kann Deine Frau lediglich auffordern, ihre Ansprüche gegen Dich gerichtlich durchzusetzen. Die Arge könnte aber auf die Idee kommen, wegen dem 5-jährigem Kind eine BU-Forderung zu stellen, da dann nach SGB II ein Forderungsübergang möglich ist. Ob das okay ist oder nicht, auf jeden Fall hast Du dann eine weitere Freizeitbeschäftigung.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
also wenn ich das alles berücksichtige , dann mindert sich der TU gen Null.
er setzt Wohnung für 400,- an, 45m2 kostet bei und ca. 270,-
Beim Pkw kann er von den 390,-€ , 154€ abziehen.
Also komme ich da auf. 1900,- Gehalt
235,- PKW
270,- Wohnvorteil= 2405,-€
Abzuziehen: KU 289,-
KU 334,-
gem. Verb. 900,00 ( incl. kalte Betriebskosten)
bleiben bei mir 882,- übrig, also deutlich unter dem Selbstbehalt.
Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco