Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

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(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir sagen ob und wieviel Trennungs/ KU ich zahlen muss.

Frau mit Kind ist im Januar ausgezogen  und bezieht Hartz 4.

Ich zahle monatlich 225,-€ für unseren Sohn.

Wir haben ein gemeinsames Haus, das ich alleine abbezahle und bewohne.

Ausserdem habe ich ein Firmenfahrzeug.

Also mopnatlich netto 1870,-

KU 225,-
KU( Sohn aus erster Ehe ) 335,-
Hausbelastung incl. Steuern und Strom etc.  850,-
Privatkredit  256,-

Desweiteren zahle ich noch Kiga 50,-

Sie wurde vom amt aufgefordert zum anwalt zu gehen, dieser schrieb mich jetzt an, ich solle die letzten 12 Monate offenlegen zur Berechnung des KU und TU.

Was kommt auf mich zu??

LG

Noah

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2010 10:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo noah,

die ArGe tut natürlich alles dafür, das Geld für Deine Frau von anderer Stelle (sprich: Dir) einzutreiben.
Weiß ich zwar jetzt nicht genau, aber Deine Frau ist wohl auch dazu verpflichtet.

Ist der KU eigentlich schon tituliert? Dein Sohn müsste doch auch bald 6 Jahre alt werden, dann erhöht sich der KU auf 272.- €.

Nach Deinen bisherigen Angaben bleibt da für die KM nichts übrig.
Ein großes Punkt in dieser Geschichte ist aber sicherlich Euer gemeinsames Haus.

Bin gespannt, was die Crack`s hier rechnen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 13:40
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Noah,

tja, was kann da alles auf dich zukommen?

also, Du bist ja seit November schon dabei.

Was hast Du seitdem wegen Hausverkauf unternommen und wie ist der Stand der Dinge??

Wenn ich mir so Deine Zahlen anschaue, wirst Du vermutlich kein Telefon und kein Fernsehen mehr haben? Weil Luft hast Du gar nicht mehr.

Du solltest schnellstmöglich die Kosten senken. Der größte Posten ist das Haus, das muss weg!
Bevor sich hier nichts tut, werden Dir keine größen Möglichkeiten bleiben.
Dir wird ein Unterhalt vorgebrezelt werden, bei dem Dir vermutlich die Luft im Halse stecken bleibst.
Bin ja kein Spezialist in Unterhaltsberechnungen, aber der Firmenwagen wird Dir ja auch noch mit in die Rechnung kommen, oder ist der bei Deinem angegebenen netto schon berücksichtigt?

aufmunternde Grüße
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 13:44
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

das haus mache ich gerade fertig, damit ich es wenigstens anfang nächsten jahres vernünftig verkaufen kann.

Der Firmenwagen ist noch nicht enthalten, wie sieht es mit dem Wohnvorteil aus?

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2010 14:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo noah

wie sieht es mit dem Wohnvorteil aus?

Könnte dir aufgebrummt werden, allerdings werden die Zinsen des Dahrlehens für das Haus gegengerchnet.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 14:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi noah

Der Wohnvorteil beschränkt sich im Trennungsjahr auf den angemessen Wert - also die Kosten einer 1-2 Raumwohnung für Dich zur ortsüblichen Miete.
Benutzt Du das Firmenfahrzeug auch privat?
Was ist mit berufsbedingten Aufwendungen und welches ist das OLG?
Wie alt sind die Kinder?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 14:58
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo oldie,

Firmenfahrzeug ist zur privaten nutzung ( 1% Regelung)
Berufsbedingte Aufwendungen habe ich keine, da ich keinerlei kosten für Diesel etc habe.
Die Kinder sind 5 und 13 Jahre alt.
OLG müsste Düsseldorf sein

Gruß

Noah

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 13.04.2010 15:07
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

habe nun die frist zum einreichen  der Nachweise zum Einkommen, des geg. Anwaltes verstreichen lassen.

warte nun ab, was passiert.

1. Frage:  sollte ich mir unbedingt einen eigen Anwalt nehmen? ( Kann ich mir aber nicht leisten)

2. Frage: Sollte ich dem Ra alles offenlegen und abwarten???, und dann erst reagieren???

Vor allem ist ja das gemeinsame Haus ein Thema beim TU, meine Frau meint sie ist ausgezogen und hat mit nichts mehr an der birne.

Allerdings zahle ich schon seit jeher alles alleine, da meine Frau Hausfrau war und ist.

Der gegn. Anwalt schrieb auch, das seine Mandantin neben Arge Leistungen, noch Einkünfte von 130,- € als Reinigungskraft hat.

Und da sie sich noch im Trennungsjahr befindet, sei sie auch nicht verpflichtet ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten.

Zum anderen würde das Kind auch noch zu jung ( 5 Jahre alt) sein , um die Arbeit auszuweiten.

Nebenbei, sie geht schwarz arbeiten, bekommt monatl. ca. 600,- cash, allerdings offiziell gedeckelt durch Minijob für 130,-€( seit 01.01.2010)

Vorher 6 monate, ohne offiziell.

Desweiteren, mahnt er mich im wege der Stufenmahnung bis zum 20.04. Auskunft zu geben.

Haltet mich nicht für naiv, aber ich habe schon eine 1. Ehe mit allen Konsequenzen ( JA, RA, Gerichte) hinter mir.

Und das hat alles noch sehr viel schlimmer gemacht, da RA mit allen Mitteln alles kaputt machen.

Mit dem Ergebnis= Mutter und Vater haben sich über Gericht bekämpft, der eine hat den  anderen schlecht gemacht, weil der RA ja immer so tolle Vorschläge hatte.

Beide haben mal Recht bekommen und auch mal verloren.

Ende vom Lied: Beide haben nichts, abr auch gar nichts erreicht, ausser ein gem. Kind mit 13 Jahren das nicht so wirklich klarkommt.

Also, ich will mich nicht ausnehmen lassen, aber dennoch versuche so etwas wie gerade eben geschrieben zu umgehen, damit ich für mich sagen kann,  Trennung ok, aber ich habe versucht ein fairer Vater für unseren Sohn zu sein.

Was ratet ihr mir??

Lg Noah

ich habe alles versucht

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 21.04.2010 22:00
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

habe nun die frist zum einreichen  der Nachweise zum Einkommen, des geg. Anwaltes verstreichen lassen.

Ganz clever, die Auskunftsklage ist Dir damit schon so gut wie sicher und die Kosten des gegnerischen Anwalts auch

sollte ich mir unbedingt einen eigen Anwalt nehmen? ( Kann ich mir aber nicht leisten)

Einen Anwalt nicht zu nehmen ist nur dann billiger, wenn der gegnerische Anwalt nicht mehr einklagt, als Dir das Gericht ohnehin aufbrummt, ansonsten besteht vor Gericht Anwaltspflicht!

Sollte ich dem Ra alles offenlegen

Zumindestens würde ich die Belege überreichen, so ein Anwalt kann Dir auch sonst mal schnell eine drüberbraten. Die wenigsten von uns und auch viele Anwälte wissen nicht genau, wie die Auskunft eigentlich erteilt werden muss. Damit kann man die Gegenseite ein wenig ärgern und ihr zusätzliche Kosten aufbrummen.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 23:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus noah,

ich habe alles versucht

Sicher?

Noah, ich kann bei Dir noch immer nicht erkennen, dass Du überhaupt richtig aktiv geworden bist. Mit dem Verstreichenlassen der Frist legst Du Dir nun neue zusätzliche Kosten ins Nest.
Deine Untätigkeit führt somit weiter ins finanzielle Chaos.

Nimm Dir einen Anwalt und bring Deine angelegenheiten auf den Weg. Solange Du das Haus an der Backe hast, müsste es mit VKH klappen.

Es wird höchste Zeit!!!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 09:40




 elwu
(@elwu)

Was ratet ihr mir??

Die verlangte Auskunft zu erteilen, und zwar heute noch absenden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 12:56
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

gestern abend bekam ich einen Anruf von meiner Frau,
Ihr Anwalt hätte nun den KU und TU ausgerechnet.

Ich solle nun 560,-€ mon. TU bezahlen.

Also ich habe 1898,- durchschnitt letzten 12 Monate Gehalt netto,

davon soll ich zahlen  289,- KU fürs Kind 1
334,- für Kind 2.

Der Anwalt kommt bei mir auf ein Durchschnittsnetto von 2800,-€, da er mir Firmenwagen und Wohnvorteil fürs Haus mit 400,- anrechnet.

Ich bezweifel das diese Berechnung stimmt, da mir meine Anwältin sagte, ich bräuche keinen TU bezahlen, weil ich alle gem. Verbindlichkeiten alleine begleiche.

Problem ist auch , das Frau keinen TU haben  will, allerdings zwingt die Arge sie dazu.

Wer weiss Rat?

LG
Noah

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 11:06
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

1900 netto + 400 wohnvorteil = 2300 netto, macht 500 euro differenz für firmenwagen. wenn es sich nicht gerade um einen maybach handelt o.ä. werden die 500 euro für den firmenwagen bei keinem gericht durchkommen. zum vergleich. bgh hat mal für ne schnöde 3er limousine 200 euro angesetzt.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 11:20
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

angeblich hat er auch schon 154,- € mon. für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
Aber wird für den Wohnvorteil nicht alle Schulden gegegerechnet???

Gruß
Noah

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 11:23
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

stell doch einmal die komplette berechnung der gegenseite an und vielleicht kommentieren wir dann

RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 18.05.2010 11:27
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Für den Firmenwagen zahle ich 235,- Privatfahrten, 155,10 Fahrten zwischen WHg / Arbeit.

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 11:30
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Die habe ich ja nicht, weil der Anwalt mir sie nicht geschickt hat, sondern meiner Frau, die diese widerum an die Arge weiterleiten muss.

Die Arge kann mich nicht direkt angehen, weil Frau ALG 2 nur als Darlehen bekommt, wegen des gem. Hauses

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 11:32
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

das ist schön, weil dann kann dir der anwalt nämlich gar nix. weil ohne eine nachvollziehbare berechnung, brauchst du auch nicht zahlen. wenn er dann klagt, kann dein anwalt darauf verweisen, dass keine ordnungsgemäße berechnung vorgelegt wurde und die klage daher mutwillig ist.

RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 18.05.2010 11:34
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

aber die arge wird dann von mir eben diesen Betrag rückwirkend zum 1. Januar von mir fordern!!!!

Habe mal versucht zu berechnen wie er denkt?

1900,- Gehalt
390,- PKW
400,- Wohnvorteil
------------------------
2690,- Summe

- 285 KU 1
-334 KU2
-510,- Darlehen fürs Haus
---------------------------------
1561,-

machen bis zum Selbstbehalt  ( 1000,-) 

561,- € TU,

Da meine Frau ihn fragte, wie ich denn darum kommen würde TU zu leisten, sagte er ihr, ich hätte zu wenig Schulden :rofl2:

Ich solle irgendeinenen Deppen finden der mir bescheinigt, das ich jeden monat seit 2 Jahren 600,- nochmals Privat abzahle!!!!!

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 11:44
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch ne frage????

Da die Arge mich momentan ja nicht belangen kann, weil Frau ja alles auf Darlehensbasis bekommt.

Dann können die ja von mir auch keinen TU fordern, also ziehen sie Frau die 540,-€ ab und Frau muss sie sich von mir wiederholen, oder????

Gruß
Noah

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 13:02




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