Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe, ich weiss nicht mehr, wie es weiter gehen soll. Folgende Situation:
Seit 15 Monaten getrennt, meine EX ist ausgezogen, beide Kinder sind bei mir (Tochter 14J, Sohn 19J. in Ausbildung) im gemeinsamen Haus.
Das Haus wird im Moment verkauft, habe bisher die Finanzierung alleine gestemmt. Jetzt wird es sehr eng, habe seit 01/08 neue Steuerklasse 2.
Meine Ex hat einen 400.-€ Job, und einen geringverdiener Job mit netto 480.-€. Sie bekommt seit der Trennung Unterhalt von mir gezahlt.
Meine Frage: wie lange muss ich noch Unterhalt an sie bezahlen? Ist sie angehalten, nach dem Trennungsjahr einen Vollzeitjob zu suchen?
Ich höre viele verschiedene Aussagen, ich weiss, ein Anwalt kann da weiterhelfen, schon klar, aber wir haben bisher alle Regelungen selbst getroffen
und umgesetzt und wollen auch so weit wie möglich auf Anwälte verzichten. Nächster Schritt steht jetzt mit der Scheidungseinreichung an.
Wäre klasse, wenn ich ein paar Tips von Euch bekommen könnte.
LG - Carlo
...ich bin ja so froh, dass ich so froh bin...
Hallo,
also ganz ohne Anwalt wird es nicht gehen da dieser vor Gericht zwecks Scheidung benötigt wird.
Solltet Ihr wirklich eine einvernehmliche Scheidung realisieren wollen, so reicht ein gemeinsamer Anwalt.
Ich würde umgehend die Scheidung einreichen, denn die "Rente" läuft weiter bis zum Ende der Scheidung.
Mfg
papi74
PS. Sollten Eure Mittel knapp sein, so könnt Ihr PKH beantragen.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Carlo,
also von mir, ganz aktuell, da ich gerade frisch aus dem Gerichtssaal komme:
Bei mir ist die Trennung vor 2 Jahren gewesen und die Scheidung vor einem Jahr eingereicht.
Mein Richter wollte meine Ex durchaus zu Erwerbstätigkeit auffordern, auch vor der Scheidung.
Das hat dann zwar aus anderen Gründen erstmal nicht geklappt, aber zumindest er sah keine grundsätzliche Hinderung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.