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Hi an alle user,
mich würde interessieren wie Trennungsgeld für Soldaten (genau: nach §6 der Trennungsgeldverordnung, d.h. beo täglicher Rückkehr zum Wohnort) beim Unterhalt berücksichtigt wird. Leider kann ich keine klare Aussage hierüber finden, vielleicht hat ja einer schon einmal selbst praktische Erfahrungen gesammelt.
Ich wäre für eine Info dankbar
Grüße
Steffen
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 13:52
