Erst mal ein hallo an alle Leidensgenossen!!!
Hab da mal ne frage(eher mehrere :wink:)
Ab wann muß den Unterhalt gezahlt werden??
Und wieviel??
Zur lage, drei Kinder 5,15und18 Jahre alt.Die beiden jüngeren bleiben bei der Mutter die ältste bleibt bei mir.
Mein Einkommen ca 2300netto.Zur Zeit Wohnen wir noch zusammen in unserem Haus.(Rate Haus 446€Tilgung schon ausgesetzt,265Kfw,250nebenkosten,
110Grundsteuer)
Meine Frau hat vor noch bis Sep hier zu Wohnen.
Rate fürs Auto 158€
Muß ich alles alleine bezahlen?
Meine Frau Arbeitet auf 400€basis.
Ach ja ihre Anwältin fordert mich auf ihr das Auto zur ständigen nutzung zu Übertragen!
Hat jemand Antworten :question:
Servus Ein-Stein,
auch erst mal ein Hallo bei vatersein.de
Solange ihr unter einem Dach wohnt und gemeinsam wirtschaftet muss kein Unterhalt gezahlt werden.
Danach hängt es u.a. auch davon ab, was überhaupt gefordert wird.
Unterhalt für die Kinder? Unterhalt für Deine Ex?
Zahlt sie auch Unterhalt für die Große an Dich? Geht sie noch zur schule oder verdient sie schon eigenes Geld?
Warum will sie das Auto? Damit sie tagtäglich damit zur Arbeit fahren kann?
Warst Du schon bei einem Anwalt?
Wem gehört das Haus? Euch beiden?
Bring bitte noch Licht ins Dunkel. Dann kann man auch ein wenig konkretere Berechnungen hinbekommen.
Und übrigens: Was die Anwältin Deiner Ex fordert muss Dich nicht beeindrucken. Das ist üblichres Geplänkel und taktieren. Die wollen natürlich möglichst viel aus der Sache rausholen. Zu sagen hat die Dir natürlich nichts.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin, von mir auch ein herzliches Willkomen.
Zum Einstieg kannst du dich ja mal in die Düsseldorfer Tabelle samt Anhang und die OLG-Leitlinien deines Bezirks einlesen.
Da wird dir schon ein wenig der Pesthauch des deutschen Unterhaltsrechts eintgegen wehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
*Vollquoting gelöscht*
Moin!!
Danke für die schnelle Antwort!
Natürlich Unterhalt für sich und die Kinder.
Natürlich Zahlt sie keinen Unterhalt an mich! (Zitat: Tja,darfür hab ich ja kein Geld!)
Die Große geht noch zur Schule 12Klasse.Kein Einkommem.
Sie Will das Auto um zur Arbeit zu kommem!(Laut dem Schreiben ihrer Anwältin könnte ich ja den Motorroller nehmen)
Bis jetzt war ich nur bei der Arbeiterkammer,zur Rechtsberatung.Aber wie mir scheint komme ich um einen Anwalt nicht umzu.
Das Haus gehört beiden(Zahlen darf aber nur ich)
Übrigens hat ihre Anwältin für alles fristen gesetzt.Muß ich diese einhalten?
Noch einige Zahlen: Grundsteuer55€ mtl, Müll 237€jährlich, 120€mtl erschließungskosten Lebensversicherung 16.60mtl.
Ich hoffe das ich nix vergessen hab :question:
Und das es etwas heller geworden ist 😉
GRUß UND DANKE VORAB: ALEX
*Vollquoting gelöscht*
MOIN!!
Danke für die links!!!
NICE: PESTHAUCH :rofl2: :rofl2:
GRUß ALEX
Hallo,
wie lange wirst du noch im Haus wohnen?
Deine aufgelisteten Hausnebenkosten zahlen normalerweise die Nutzer des Hauses. Entsprechend ihr, so lange ihr noch beide drin wohnt.
Von deinem Gehalt kannst du 5 % abziehen, für die Kosten um zur Arbeit zu kommen.
Und 4 % vom Jahresbrutto Altersvorsorge, aber nur wenn sie auch betrieben wird.
Dann wird der KU abgezogen. 3 Kinder, entsprechend 1 Stufe runter in der Düsseldorfer Tabelle. Zahlbetrag abziehen. Du kannst auch für das bei dir lebende Kind den KU abziehen, wenn die Mutter nicht zahlt. Den Kindern gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 900 €, deiner Exfrau 1000 € (oder mehr?). Allein der KU dürfte schon dafür sorgen, dass du keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen kannst.
Was soll mit dem Haus passieren? Vermieten, verkaufen? Gibt es etwas schriftliches das deine Exfrau im September auszieht? Ist ja ein billiges Wohnen. Und wenn sie mit ihrem 400 € job und dem Ku für die bei ihr lebenden Kinder zum Hartz 4 Amt geht, haben die bestimmt nichts dagegen, dass sie da mietfrei weiter wohnt, weil es ja billig ist. Nur die Nebenkosten zu bezahlen.
Was den Roller angeht: nutzt den nicht das älteste Kind um zur Schule zu kommen?
Sophie
Ganz generell wird es mit dem haus ja nun vermutlich eng.
hast du schon eine Idee, was daraus werden soll?
Auch wichtig:
Es könnte sein, dass deine Ex auf die Idee kommt, dass du ausziehst.
Tue das auf keinen Fall!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Einstein,
angesichts der geschilderten Umstände würde ich mich an Deiner Stelle noch gar nicht "getrennt" fühlen. Auch wenn einer von Euch im Gästezimmer schläft: Solange Ihr noch irgendwie gemeinsam wirtschaftet, gibt es überhaupt keinen Anlass für Unterhaltszahlungen. Und ja: Natürlich solltest DU keinesfalls ausziehen. Kostet vielleicht ein bisschen Nerven, geht aber.
Das ist jetzt eher ein psychologischer als ein finanzieller Rat. Verbinden solltest Du das Ganze mit dem sorgenvollen Hinweis an Deine Frau, dass sie sich im Fall einer Auszugsabsicht im September möglichst zeitnah um eine deutliche Ausweitung ihrer Berufstätigkeit kümmern müsse, da das bisherige Einkommen nicht zur Finanzierung von 5 Personen in 2 Haushalten ausreichen wird. Manche Frauen haben bei Trennungen nämlich im Hinterkopf, dass sich finanziell für sie gar nichts ändern würde. Und die Gedanken, woher in Zukunft die Kohle für diese Lebensstandard-Garantie kommen soll, sollen sich gefälligst andere machen.
Trennungen sind eine ziemlich augenblickliche Möglichkeit, nahe an Hartz4 zu kommen. Wenn Du das plakativ veranschaulichen willst: Verkauf das Auto mit der Begründung, dass Ihr Euch jetzt keines mehr leisten könnt. Auch Frauen können mit dem Bus zur Arbeit fahren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Ich habe vor noch solange im Haus zu bleiben bis es verkauft wird!
Soweit ich weiß hat meine Frau einen Mietvertrag zum 01.09.10.Aber genaues weiß ich net.(Das Reden scheint ihr neuerdings schwerzufallen)
Ich habe natürlich nicht vor auszuhiehen!
Achja der Roller ist KAPPUT 😉
Gruß Alex
Moin Einstein,
mein Tipp mit dem Autoverkauf erfolgte nicht von ungefähr: Im Moment interessiert sich eigentlich niemand dafür, weil Ihr noch nicht getrennt seid. Sobald Deine DEF ausgezogen ist, wirst Du aber Post von einem Rechtsanwalt bekommen, der Dich unter anderem auffordert, den grössten Teil Deiner Einkünfte künftig monatlich im Voraus an Madame zu überweisen - und ihr ausserdem sofort das "Familienauto" zu überlassen. Wenn selbiges nämlich beispielsweise in der Vergangenheit zum Einkaufen, Kinder in die Schule fahren o. ä. benutzt wurde, ist es kein Vermögenswert, über den Ihr Euch beim Zugewinnausgleich streiten könnt, sondern ein Hausratsgegenstand, dessen Herausgabe sie ggf. sogar mit gerichtlicher Hilfe durchdrücken kann, ohne dass irgendein finanzieller Ausgleich an Dich vorgenommen wird.
Mit einem Auto das nicht (mehr) da ist, kann man das natürlich nicht machen. Und wenn der Verkaufserlös zwischenzeitlich in Eure Haushaltsführung geflossen ist, ist das eben so...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Ein-stein,
und noch ergänzend dazu:
Bringe alle wichtigen Unterlagen in Sicherheit und richte ein eigenes Konto für Dich ein, soweit noch nicht geschehen.
Das klingt zwar nach Guerillataktik, spart Dir aber irgendwann viel unnützen Ärger und Rennerei, wenn Du die Sachen beeinander hast.
Ex muss zusehen wie sie an wichtige Dokumente kommt, die dann bei Dir liegen....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
die Ratschläge mögen dir etwas militant vorkommen.
Wir leben schließlich in einem zivilisierten Land und der Staat wird dir schon zu deinem Recht verhelfen, wenn deine Ex durchdrehen sollte.
Mache dir klar, dass dieser Staat es sich zur Aufgabe gemacht, deine Ex erst mit allen Waffen zu versorgen, die sie für einen Krieg gegen dich benötigt.
Selbst wenn sie bisher noch halbwegs friedlich gestimmt ist, werden in den nächsten Wochen Heerscharen von Einflüstereren kommen, die sie über ihre Rechte und mglichkeiten informieren werden.
Und nur sehr charakterstarke persönlichkeiten können dem widerstehen.
Lies dir zur Einstimmung auch mal www.trennungsfaq.de durch.
Da findest du einiges, was in nächster Zeit auf dich zukommen könnte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
die "flüsterer" sind schon da bzw waren schon da!
Ein eigenes Konto hab ich schon.
Aber nochmal zun Anfang,solange alle unter einem Dach Wohnen gibt es keinen Unterhalt?
Könnte mir jemand anhand der Zahlen sagen wie hoch der Unterhalt nach Auszug ist?
Danke schon mal vorab,
und für die vielen Ratschläge :thumbup:
Gruß Alex
Mit ber. Netto kommst du übe den Daumen gepeilt in die Stufe 3 der DDT.
Da du mindestens 3 unterhasltsberechtigte Kinder hast, evtl. noch eine Ex kann um eine Stufe runtergegangen werden. also 2.
Das wären dann 241 (5-jähriges) und 291 (15-jährige), also erstmal 532 € für die Kinder. Dann wäre bei dir der KU für das bei dir lebende Kind in Höhe von 329 abzuziehen.
Deiner Ex ggü. hast du einen SB von 1.000 €. Für ihren Unterhalt wird wohl ihr Einkommen mit beachtet. So ad hoc und im Kopf kann ich heute nur nicht rechnen. Wobei da evtl. noch vorher Abzüge wie Kredite zu beachten sind.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
für das 5jährige 333
15jährige 448
18jährige 513 (da die Mutter keinen Unterhalt zahlt kannst du das von deinem Einkommen abziehen)
jeweils minus hälftiges Kindergeld (184/2=92)
2300 dein Netto
- 5 % Pauschale
= 2158
= Stufe 3 der DDTabelle
da mehr als 2 unterhaltspflichtig eine Stufe runter
-241 5jähriges
-356 15jähriges
-421 18jähriges Kind
= 1167 Rest.
Wenn deine Nochfrau Unterhalt möchte, dann wären das 67 € für sie. Wenn überhaupt.
Also überweisen müsstest du ihr die 241 und 356 € für die zwei Kinder, die bei ihr leben.
Du könntest dann aufstockendes Hartz 4 beantragen. Um den Kindesunterhalt abrechnen zu können benötigst du einen Titel. Evtl. reicht ja auch Wohngeld. Musst du mal rechnen.
Sophie
2158-
Hi Ein-stein
Beim KU wird es auf den Mindest-KU hinauslaufen. Der alleine ist schon enorm.
5% berufsbedingte Aufwendungen: 115€
Kind 5J: 225€, ab 6J 272€
Kind 15J: 334€
Kind 18J: 304€
Da Deine DEF nicht leistungsfähig ist kann der KU für die Grosse bei Dir berücksichtigt werden. Die Kinder sind gleichrangig vor der DEF, jedenfalls solange die Grosse zur Schule geht.
Ehebedingte Schulden können von Deinem Netto abgezogen werden. Allerdings wird Dir nach Auszug der DEF und der zwei Kinder ein angemessener Wohnvorteil als Einkommen angerechnet werden. Abzugsfähig wären der KfW von 256€ und die Autorate von 158€ da eheprägend. Selbst die Tilgungsrate wäre mit bis zu 4% von Deinem Brutto als priv. Altersvorsorge abzugsfähig, das wäre eine Überlegung wert, wenn Du die Hütte unbedingt halten willst. 😉 Zinsen für den Wohnungskredit senken den Wohnvorteil.
Wenn ich das alles berücksichtige bleiben Dir ca. 900€. Da ist kein Spielraum mehr für TU. Doch das Auto solltest Du abschaffen. Da sind 158€, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit als TU fliessen werden, wenn DEF das Fahrzeug zugesprochen bekommt. Denn sie ist nicht leistungsfähig, und gesamtschuldnerisch haftet ihr beide. Du brauchst es nicht, also tu es. Dadurch, dass Du sowieso fast 100€ Spielraum zum SB von 1000€ hast kannst Du nur an Lebensqualität gewinnen. Und das Geld hast Du bitter nötig, wenn ich an die Tilgung denke.
Gruss oldie
PS: bei Volljährigen ist das gesamte KG bedarfsmindernd zu berücksichtigen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich hatte es vorher schon mal geschrieben aber anscheinend nicht gespeichert:
Du solltest auf keinen Fall ausziehen!
Du solltest deine Steuerklasse sofort auf 4/4 ändern!
Du soltest die Tilgung wieder aufnehmen.
Du musst im Moment alles vermeiden, was deine Einnahmen nach oben und deine Kosten nach unten treibt.
Sonst wirst du darauf fest genagelt.
Bringe alle deine Unterlagen in Sicherheit.
Mache ihr ruhig klar, dass sie von dir keinen eigenen Unterhalt erwarten kann.
Dann kommt sie vielleicht selbst drauf, dass sie mehr arbeiten muss.
Gib ihr keinen Anlass, dich aus dem Haus zu werfen. Lasse dich nicht provozieren.
Wenn sie dich schlägt, schlage nicht zurück!
Halte sie an den Handgelenken fest und setze sie vor die Tür, bevor sie dich von der Polizei raus setzen lässt.
Halte neue Schließzylinder bereit, damit du die Schlösser notfalls schnell austauschen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Beppo ist es den so einfach in die Steuerklasse IV/IV wechseln???
Gruß Alex
Vollqouting gelöscht.
Hallo,
Anmerken wollte ich nur das der Autokredit sowie der Fahrzeugschein aut meinen namen laufen.Verändert das irgendwas??
Gruß Alex
Nein. Da diese Dinge zu Ehezeiten entstanden sind - also im Einvernehmen - gelten sie als eheprägend. Nimm aber den Hinweis zum Auto ernst. Wenn sie es bekommt darfst Du trotzdem den Kredit dafür mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weiter bedienen. Dabei ist es egal, ob es zu TU-Ansprüchen bzw. -Zahlungen kommt. Auch Dein Selbstbehalt interessiert dabei nicht. Der Schein selber begründet kein Eigentumsverhältnis. Das Auto läuft als Haushaltsgegenstand. Derjenige bekommt es, der die besseren Gründe vorweisen kann. Das ist sie, denn sie hat die kleineren Kinder.
Gruss oldie
Edit: einen wichtigen Buchstaben ergänzt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.