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Trennung beschlossen - Unterhalt Trennunggsgeld/Ehegattenunterhalt

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(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Leute,

Gestern haben meine Frau und ich nach über 15 Jahren Ehe beschlossen uns einvernehmlich zu trennen. Wir sind uns einig, dass die Kinder bei Ihr wohnen werden. Damit bin ich auch einverstanden, unter der Bedingung eines 50:50 Wechselmodells, da ich mir auch ein Wohnung in der Nachbarstadt suchen werde. Die Kinder sind 11 und 14 Jahre alt und Sie beginnt in 1 - 2 Monaten einen Teilzeitjob (momentan Minijob und davor immer fest in Teilzeit gearbeitet). Wir sind uns auch einig, dass die Kids durch den Schulwechsel noch etwas mehr Unterstützung brauchen bzw. einen geregelten Tagesablauf durch all diese Veränderungen d.h. sie wird dann weiterhin für 1 - 2 Jahre Teilzeit arbeiten. Einige von euch werden jetzt mit Sicherheit denken: Da hat die Frau aber sehr gut verhandelt. Das mag vielleicht anfänglich so aussehen (... und ja ich bin sehr wachsam!), aber mir liegt es daran, dass wir gemeinsam eine für die Kinder beste Lösung finden und an einem Strang ziehen. Soviel zum jetzigen Stand der Dinge.

Nun habe ich gestern mal grob überschlagen was da so an Unterhalt auf mich zukommt und war dann einfach nur baff bspw. mtl. Kindsunterhalt fast 50% des minimalen Selbstbehaltes. Wie soll das denn funktionieren wenn man ein geringes Einkommen hat? Väter sind hier nur noch Zahlmeister.

Zurück zu meinem Fall bzgl. Berechnung (worst case Annahme=> kein Wechselmodell):
1. KU
a) 4.200€ netto/Monat (Steuerklasse 4) - 150€ (Job Kosten Pauschale) = 4050€
b) 4050€ - 636€ (KU 1) - 543 (KU 2) = 2871€ + 194€ KG = 3065€

2. Ehegattenunterhalt
3065€ - 1011€ (KM Teilz. Netto) = 2054 x 4/7 = ca. 880€ Ehegattenunterhalt

3. Was bleibt mir
3065€ - 880€ = etwa 2200€

Stimmt das oben alles?
Wird das hälftige Kindergeld auch bei dem Ehegattenunterhalt berücksichtigt? Durch das Aufschlagen des anteiligen Kindergeldes über 194€ auf mein Gehalt ist das erhöht sich ja auch somit der Ehegattenunterhalt?!!

Bzgl. Trennungsunterhalt: Trennungsphase soll in unserem angemieteten Haus vollzogen werden. Bis zur Scheidung wollen wir ganz normal das gemeinsame Konto nutzen d.h. kein Trennungsgeld, etc. Ist das sinnvoll bzw. sollt ich doch Trennungsgeld zahlen (ist kein Streitpunkt). Könnte das auffliegen oder muß das nachgewiesen werden?

Danke schon einmal für Eure Expertise und viele Grüße!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2018 14:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kindergeld wird bei dir nicht angerechnet.
Und wenn du drei Unterhaltsberechtigte hast (2 Kinder und Ehefrau) kann bei dem Kindesunterhalt um eine Stufe abgestuft werden, weil die Düsseldorfer Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht.

hast du noch zus. Altersvorsorge, da können 4 % vom Brutto geltend gemacht werden, wenn du da was machst.

4050 - KU 1 (511-halbes Kindergeld) 415 - KU 2 (598-halbes Kindergeld) 502 = 3.133

3.133+bereinigtes Einkommen Ehefrau 1011 =4.144 geteilt durch 3/7=1776-1011 Eigenes Einkommen = 765 €

Dir bleibt 3.133-765=2.368

Ich würde schon die Konten trennen. Jeder zahlt ab Auszug seine eigenen Kosten und du überweist dann Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Wenn ihr dann auf das WEchselmodell umschwenkt und deine Nochfrau dann Vollzeit berufstätig ist, müsst ihr neu rechnen.
Bei einem Wechselmodell hebt sich der Kindesunterhalt nicht zwangsläufig auf, sondern der Mehrverdienende muss im Zweifelsfall dem Wenigerverdienenden einen Ausgleich zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 15:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, eine Scheidung ist teuer und der Unterhalt nicht zu unterschätzen.

Hinsichtlich der Rechnung. Es wäre als erstes zu prüfen ob Du alle Bereinigungsmöglichkeiten in Anspruch genommen hast. Insbesondere kann die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit berücksichtigt werden und da kommt in vielen Fällen mehr als die Pauschale heraus. Hast Du eine Altersvorsorge (Riester?). Es kann nur nachgewiesene Altersvorosrge geltend gemacht werden.

4050 Euro bereinigtes Netto entsprechen in der DDT Stufe 7 und da Du 3 unterhaltsberechtigte Personen hast (2 Kinder + Frau) geht es eine Stufe herunter, also Stufe 6.
Für das 11jährige Kind sind das 511 Euro minus 97 Euro (halbes KG) = 414 Euro,
für das 14jährige Kind sind das 598 Euro minus 97 Euro (halbes KG) = 501 Euro.

4050 Euro minus (414 + 501) Euro = 3135 Euro.

Da Du erwerbstätig bist (und Deine Frau auch) wird davon nun 1/7 als erwerbstätigen Bonus Dir gutgeschrieben: 3135 : 7 = 448 Euro
Deiner Frau 1011 : 7 = 145 Euro

Dann werden die verbliebenen Einkommen addiert: 2687 + 866 Euro = 3553 Euro.
Davon steht jedem die Hälfte zu: 1776 Euro.

Damit verbleiben Dir 1776 Euro + 448 Euro = 2224 Euro.
Du hast zu zahlen 414 Euro + 501 Euro (KU) + 910 Euro (TU) = 1825 Euro.

Das KG erhält Deine Frau. Das KG wird beim KU berücksichtigt. Deine Frau erhält das KG und bei Dir wird das halbe KG vom KU abgezogen und ergibt den Zahlbetrag.

Deine Frau verfügt damit über 1011 Euro + 910 Euro = 1921 Euro, für die Kinder stehen 414 Euro + 501 Euro + 194 Euro (KG) = 1109 Euro zur Verfügung.

Da es bei jeder Scheidung irgendwann diesen oder jenen Ärger gibt, würde ich dringend dazu raten eigene Konten zu haben und keinerlei Mischfinanzierung mehr zu tätigen.
Jeder wirtschaftet für sich. Um Geld werdet ihr euch früher oder später sowieso streiten. Also mach jetzt einen klaren Schnitt. Deine Frau und die Kinder verfügen über genügend Geld und Du kannst Dich um Deine Finanzen kümmern.

Denke auch daran, dass der Mietvertrag gelöst werden muss.
Solange ihr noch im Haus wohnt sollte die Miete anteilig bezahlt werden.

Wenn die Scheidung durch ist wird Deine Frau voraussichtlich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Hier solltest Du Dir Gedanken machen wie Du das gestalten willst. Aus meiner Sicht sollte es ein befristeter Unterhalt sein, der in Stufen abgeschmolzen wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 15:30
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Dir Anna Sophie und Susi! Das wußte ich gar nicht mit der Abstufung ab 3 Unterhaltsberechtigten.

Sind es nun 910€ oder 765€ Ehegattenunterhalt. Das ist ein Haufen Geld muß ich mir eingestehen.

Wird Trennungsunterhalt anders berechnet? Bin da jetzt etwas verwirrst was genau der Unterschied ist in der Berechnung zwischen Ehegattenunterhalt und Trennungsgeld?

Auszug wird erst im Frühjahr kommenden Jahres sein. Könnte es Probleme geben wenn man jetzt erstmal so weiter lebt d.g. weiterhin gemeinsames Konto und ich Steuerklasse 3 (aber getrennte Betten, Kochen, Tagesablauf, etc.) oder könnte da der Schuß in welcher Form auch immer nach hinten gehen bei den Behörden? Wie gesagt, wir wollen uns gegenseitig nicht auf finanzieller Ebene schaden bis zur Scheidung und das gemeinsame Konto wird ganz normal weiterhin verantwortungsvoll gemeinsam genutzt.

Sobald Ihr Teilzeit Vertrag fest ist (bis Ende des Jahres) und die Wohnung in Aussicht gibt's natürlich getrennte Konten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2018 16:08
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich will das Ganze bestimmt nicht schwarz malen (da es ja auch wirklich einvernehmliche Scheidungen gibt).

Da ich auch nicht zu den Großverdienern gehöre, hieß es erst. "Mit dem Unterhalt für die Kinder werden wir uns schon einig". Und die Geburtstage können
wir ja gemeinsam ausrichten.

Nachdem ich ausgezogen war, hat sie mir dann ganz genau mitgeteilt, was den Kinder zusteht. Und wie sehr sie ein Kontakt mit mir stresst. Zumal der Neue
5 Monate nach meinem Auszug dann dort eingezogen ist.

Du solltest also trotzdem wachsam sein.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 16:24
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich will das Ganze bestimmt nicht schwarz malen (da es ja auch wirklich einvernehmliche Scheidungen gibt).

Da ich auch nicht zu den Großverdienern gehöre, hieß es erst. "Mit dem Unterhalt für die Kinder werden wir uns schon einig". Und die Geburtstage können
wir ja gemeinsam ausrichten.

Nachdem ich ausgezogen war, hat sie mir dann ganz genau mitgeteilt, was den Kinder zusteht. Und wie sehr sie ein Kontakt mit mir stresst. Zumal der Neue
5 Monate nach meinem Auszug dann dort eingezogen ist.

Du solltest also trotzdem wachsam sein.

Grüße

Bin wachsam und hab auch schon die Unterlagen gesichert, Danke. Hast aber natürlich auch Recht ... niemand weiß was in ein paar Monaten ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2018 16:28
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo Brave,

Sophie und Susi haben es dir ja schon empfohlen und ich möchte mich da noch anschließen.

Sobald Ihr Teilzeit Vertrag fest ist (bis Ende des Jahres) und die Wohnung in Aussicht gibt's natürlich getrennte Konten.

Mach das NICHT!! Was spricht denn dagegen, dass sich deine Noch-Frau ein eigenes Girokonto einrichtet (wenn sie es nicht schon hat), auf welches du das Geld mtl. überweist? Glaub es bitte, dass es besser ist, direkt klare Verhältnisse zu schaffen. Jeder lebt für sich, auch im Hinblick auf das Trennungsjahr.

Man(n) glaubt ja immer noch an das Gute im anderen, aber spätestens wenn es um's "Eingemachte" geht oder NEXT einen Nachteil sieht, geht das gerangel los.

Du solltest nicht nur dein Konto, sondern auch alle anderen wichtigen Daten sichern und ihrem Zugriff entziehen.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 16:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Trennungsunterhalt ist Ehegattenunterhalt bis zur Schiedung. Nach der Scheidung ist es nachehelicher Unterhalt.
Um einen Anreiz für eine Erwerbstätigkeit zu geben gibt es einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 (bei manchen OLG auch anders!!), der nach Bereinigung des Einkommens und nach Abzug des KU bestimmt wird.
In Deinem Fall bist sowohl Du als auch Deine Frau erwerbstätig und jeder hat deshalb zunächst Anspruch auf 1/7 (bzw. was die Unterhaltsleitlinien des OLG vorsehen), erst der Rest wird addiert und halbiert, da bei Eheleuten der Halbteilungsgrundsatz gilt.

"15.2. Es  gilt  der  Halbteilungsgrundsatz,  wobei  jedoch  Erwerbseinkünfte  nur  zu
6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen).
Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein Kind, wird sein Einkommen vor
der Ermittlung des Erwerbstätigenbonus (vgl. Nr. 15.2.) um den Kindesunterhalt (Zahlbetrag nach Abzug des anzurechnenden Kindergeldes) bereinigt. ... "
(1/7 beim <a href="https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_01-2018.pdf>OLG" Dresden</a>, 1/10 bei den <a href="https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/s%C3%BCdl2018.pdf>Süddeutschen" Leitlinien</a>, andere <a href="https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html>hier</a>.)"

Welches OLG ist zuständig? (Bei nur 1/10 Erwerbstätigenbonus steigt der TU auf 956 Euro)

Es ist nicht richtig Dein bereinigtes Einkommen minus KU plus Einkommen der KM zu nehmen und davon 3/7 zu bestimmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 17:29
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Welches OLG ist zuständig? (Bei nur 1/10 Erwerbstätigenbonus steigt der TU auf 956 Euro)

Es ist nicht richtig Dein bereinigtes Einkommen minus KU plus Einkommen der KM zu nehmen und davon 3/7 zu bestimmen.

VG Susi

Ok. OLG ist Frankfurt/Main daher stimmt Deine Berechnung.

Der von Dir errechnete Unterhalt wäre auch der zu zahlende während der Trennungszeit wo alle noch gemeinsam in einem Haus leben. KU ist ja dann wohl noch nicht fällig, aber berücksichtigt in der Trennungsgeld Berechnung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2018 17:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, der KU ist berücksichtigt (414 Euro für den 11jährigen und 501 Euro für das 14jährige Kind (Zahlbeträge) gemäß Stufe 6 der DDT, da 3 unterhaltsberechtigte Personen), diese 915 Euro sind vorher von Deinem bereinigten Einkommen abgezogen worden.

Danach sind 1/7 von jedem Erwerbseinkommen abgezogen worden:
Du: 4050 - 915 = 3135, 3135 : 7 = 448, 3135 - 448 = 2687,
Frau 1011 : 7= 145, 1011 -145 = 866

Halbteilung: Summe: 2687+866 = 3553 : 2 = 1776 (volle Euro) stehen jedem von Euch davon zu. 1776 - 866 = 910 Euro TU.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 19:00




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung. Trennung heißt jeder wirtschaftet für sich selbst, jeder ist finanziell für sich selbst verantwortlich.
Deshalb besteht keine Trennung, wenn ihr nicht wirtschaftlich getrennt seid. Trennung heißt auch KU und TU. Dabei kann vom Gemeinsameneinkommen zunächst die Miete für das gemeinsame Haus abgezogen werden und dann erst halbiert.

Das mag alles bürokratisch klingen, aber so sind die Regeln. Du wirst bald festellen, dass Du sehr viel zahlen musst und Deine Frau wird festellen wie gering das Einkommen ist. Getrennte Haushalte kosten mehr als ein gemeinsamer. Für Dich ist ein schnelle Scheidung durchaus vorteilhaft, weil in aller Regel der nacheheliche Unterhalt geringer als der TU ist. Für Deine Frau ist deshalb eine längere Zahlung des TU durchaus vorteilhaft.

Mach eine klare Trennung und zahle Unterhalt, das ist eine klare Lösung an der auch niemand etwas auszusetzen haben kann. Wenn Du heute das als nicht wichtig ansiehst, in den aller meinsten Fällen wirst Du es später bereuen.
Ansonsten steht natürlich immer die Frage ob die Ehe nicht doch noch zu retten ist, aber ein Schwebezustand ist eine ganz schlechte Idee.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2018 22:52
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Susi für deine Geduld mit mir. Momentan bin ich in der St.Kl. 3 und meine Noch-Ehefrau hat einen 450eur Mini Job.
Zwei Fragen hierzu:
- TU (bis Scheidung) in jetziger Konstellation würde ich analog zu deiner obigen Berechnung ermitteln Ber vorher die Miete vom Gesamteinkommen abziehen? D.h. die Noch-Ehefrau muß sich zu 50% an der Miete (Kalt oder Warm Miete?) beteiligen auch wenn diese bspw.über 1700eur. ist?
- Sollte ich zwingend in die St. Kl. 4 wechseln damit der TU vor Scheidung entsprechend ausfällt?

Bzgl. separate Konten: Was passiert mit dem Noch-Gemeinschaftskonto worauf die Ersparnisse liegen? Muß das bereits jetzt aufgeteilt werden bzw. Konto komplett auf mich umschreiben und sie hat keknen Zugriff mehr? Dann gehts natürlich auch weiter mit KFZ. Sie fährt das teurere Auto ... hoffe du verstehst was ich meine. Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2018 00:26
(@tellerchen)
Benutzer

hallo,
auf jeden Fall solltest du deine Zahlungseingänge... Gehalt etcetc Versicherungen auf dein eigenes Konto machen, oder wenn es deines ist und deine baldex vollmacht hat, diese Vollmacht wiederrufen...

Wer welches Auto fährt ist doch egal, wichtig wäre wer im Fahrzeugbrief steht, bzw wer den Brief hat....

du merkst das die Lage radikal anders aussehen kann, du magst deiner baldex noch vertrauen, sonst würdet ihr nicht noch zusammen wohnen, aber täusch dich nicht, meine Anwältin sagte damals zu mir, das meine bald ex damals nicht mehr meine Frau ist sondern meine "Gegnerin"

je länger es sich verzögert mit der Scheidung... trennung, je besser ist es für deine baldex. Die Termine vom Auszug und der Scheidungsgerichtstag sind wichtig für finanzielle Sachen.
du solltest in deinem Vorteil nicht mehr warten.... du wirst es garantiert bereuen.
denke daran die Verträge zu sichern, nicht nur daten, Versicherung, Fahrzeugbrief... etcetc....Rentensachen...alles was irgendwie Geld betrifft... du wirst mit Sicherheit da dann nicht mehr dran kommen...meistens gehts nachher um jeden cent, in dem sich der andere betrogen oder hintergangen fühlt...

ich war 16 jahre verheiratet und war noch 2 wochen in dem haus meiner ex... da kam paarmal die Polizei, obwohl nix war... alles strategie und tip von Ihrem Anwalt...

tu dir sowas nicht an... bzw deinen Nerven...

nochwas nimm dir einen eigenen Anwalt, sonst wirste garantiert übern Tisch gezogen...nur weil oben stand "einvernehmlich", wenn du verstehst was ich meine...
wir hatten damals eine gemeinsame vereinbaren gemacht, davon wurde rein garnix eingehalten, sollte jeden geburtstag kommen können zu meinen Kindern... nix gehalten... fakt ist ich habe die kinder seit nunmehr 8 Jahren nicht mehr gesehen... und meine Ex hatte Monate ... bzw 4 Jahre vor der Trennung... schon 4 konten eröffnet und Geld gebunkert...hoffe das öffnet dir die Augen... muß bei dir nicht so sein, aber kann...

alles gute

lg tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2018 01:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Ich glaube schon daran, dass man sich einvernehmlich trennen kann. Gerade wenn ihr eh über ein WM sprecht, besteht ja offensichtlich eine Gesprächsebene und das gemeinsame Ziel eine gute (die beste)Lösung für die Kinder zu erreichen! Du solltest natürlich wachsam sei, möglichst viel irgendwie dokumentieren und Du Dich ab sofort soviel wie nur irgendwie möglich in die Kinderbetreung einbringen , wobei Eure Kinder ja schon relativ groß sind (dazu auch gleich noch was).

Ihr wollt Euch abseits von allen Standardmodellen einigen - das ist gut. Dann kann aber die ganze Rechnerei was  Unterhaltshöhen betrifft nur ein Anhaltspkt sein. Ein „ich will nur das was mir und den Kindern zusteht“ wird vermutlich nicht funktionieren, ihr müsst Euch auf etwas praktikables einigen. Genauso wird eine Feilscherei um den letzten Cent bei der Aufteilung insb des Hausrats nicht zielführend sein. Wenn sie mit dem teureren Auto glücklich wird, dann sei es so. Bin eh gespannt, ob ihr Euch zwei Autos (bzw jeder eins) leisten werdet können...

Seid Euch bewusst, dass getrenntleben eben das Vorhalten von zwei Haushalten etc erfordert und damit teuer ist. Ein WM vermutlich noch ein bisschen teurer. Da Eure Kinder schon echt groß sind, sollte auch Deine DEF möglichst schnell wieder möglichst viel arbeiten und anfangen auf eigenen Füßen zu stehen (mind. für sich selbst). Wenn Tz (nach dem jetzigen Minijob) also 25% bedeutet, halte ich das für zu wenig. Wenn Tz 80% bedeutet, dann - aus der Ferne - ok. Und wenn es dann mal Engpässe gibt, weil Kinder krank oder sonstige spezielle Betreuung brauchen, dann stehen ja immer zwei ET bereit, hier flexibel zu übernehmen. Da solltest Du auch Flexibilität zeigen können. Die KM ist eben nicht mehr nur Hausfrau mit Minijob die sich vorrangig kümmern muss, sondern sollte den Anspruch und hoffentlich auch den Ehrgeiz haben, sich selbst unterhalten zu können. Wenn das vielleicht nicht von Tag1 der Trennung funktioniert, so sollte es aber das gemeinsam vereinbarte Ziel sein, idealerweise bei der Vereinbarung von TU so incentiviert werden und - unabdingbar - auch von KM so gewollt sein.  Sonst wird das nicht funktionieren. Das ist quasi der Lackmus Test, ob die KM wirklich ein WM will.

toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2018 08:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gerade bei der Miete wird doch dofort klar, dass ihr ausziehen müsst und das so schnell wie möglich und, dass das Geld knapp wird.

Prinzipiell muss sich natürlich auch Deine Frau an der Miete beteiligen.
Überschlagen ist es doch so. Du 4050, sie 450, KU wie oben, da der nur von Deinem Einkommen abhängt. TU wäre 1150 Euro (gebildet aus 2687 + 386 = 3073 Euro, die Hälfte steht Deiner Frau zu, die Differenz ist 1536 - 386 = 1150 Euro).

Vorabzug Miete 3073: = 2687 (Du nach Abzug KU und 1/7) + 386 (Abzug 1/7 von 450 Minijob).
Miete 1700: 3073 - 1700 = 1373, die noch aufzuteilen wären. Hälfte 682 - 386 = 297 Euro gehen an Deine Frau.

Prinzipiell muss Deine Frau mit ihrem Einkommen plus TU plus KG plus KU alles bestreiten und die Hälfte der Miete für einen Erwachsenen und 2 Kinder ist eigentlich eher zu wenig, Du nutzt am Haus doch eigentlich noch weniger.

Achte bei der Berechnung des KU, dass die Steuerklasse 1 gemacht wird. Im Moment kannst Du nicht in die Steuerklasse 1 wechseln, ihr könnt aber beide, wenn Deine Frau Teilzeit arbeitet in die Steuerklasse 4 gehen. Das entspricht dann etwas der Stkl. 1 und sorgt für realistische Zahlen. Dein Einkommen wird dadurch sinken, so wie es in der Stkl. 1 dann auch sein wird. Das ist aber wichtig bei der Berechnung des Unterhalts damit die Zahlen stimmen! Dadurch sinkt u.U. auch der KU, aber auf alle Fälle der TU.

Es gibt kein gemeinsames Eigentum in der Ehe. Jedem gehört, was er angeschafft hat.
Beim Auto gibt es die Besonderheit, dass es auch als Familienauto gesehen werden kann. Mit Sicherheit hat Deine Frau mit "Ihrem" Auto auch Einkäufe erledigt, die Kinder zur Schule, zum Hobby, ... transportiert. Damit gehört dieses Auto nicht zum Zugewinn sondern zum Hausrat, der nach billigem Ermessen aufzuteilen ist.
Wenn Du Dein Auto praktisch nur für Dich und die Arbeit genutzt hast, dann ist es kein Familienauto sondern Dein Eigentum, gehört Dir und gehört in den Zugewinn.
Bekommt sie das teuere Auto aus dem Hausrat, dann hast Du durchaus Anspruch auf ein entsprechendes Äquivalent im Hausrat.
Die Dinge der Kinder gehören allerdings den Kindern und diese bleiben bei ihnen. Auch musst Du Deiner Frau, da sie die Kinder betreut eine funktionsfähige Haushaltsgrundausstattung überlassen.

Das Gemeinschaftskonto geht in den Zugewinn und ich würde es erst einmal einfrieren und jeder sollte ein separates Girokonto für die laufenden Geldeingänge und Kosten haben.
Für den Zugewinn ist der Beginn der Ehe (Tag der Eheschliessung) und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB) für die Berechnung maßgeblich. Deshalb sollte Vermögen im Moment möglichst nicht angetastet werden. Das kann als Vergeudung von Vermögen gesehen werden. Friert das Konto ein und wenn klar ist wer wieviel als Zugewinn bekommt dann teilt es auf und löscht das Konto.

Eine Scheidung geht nicht ohne Anwalt. Such Dir einen oder sucht Euch einen. Der kann Euch helfen die wesentlichen Dinge zu regeln. Wenn es Probleme gibt sollte auch über eine Mediation nachgedacht werden. Ein Mediator entscheidet nichts, versucht aber Euch zu helfen gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Das ist kein raus geschmissenes Geld, es hilft sinnvolle Entscheidungen zu treffen, zu denen dann auch beide stehen können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2018 11:04
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmals, vielen lieben Dank Susi!

KU ist im Trennungsjahr doch noch nicht zu zahlen oder liege ich hier falsch mit der Annahme?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2018 18:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

KU ist auch im Trennungsjahr zu zahlen.

Deswegen ist es auch wichtig die Finanzen zu trenne. Dann bekommt die  KM das Geld für die Kids und muss alles davon bezahlen. Lebensmittel, Miete, Kleidung, Vereine etc.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2018 18:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wie es AnnaSophie geschrieben hat, wenn die Eltern getrennt sind, dann betreut ein Elternteil die Kinder und bekommt den KU und der andere hat ihn zu zahlen.

Trennung bedeutet, dass die Familie als finanzielle und wirtschaftliche Einheit nicht mehr exisitiert und das gilt auch, wenn man unter einem Dach getrennt lebt. Ist dem nicht so, dann ist es keine Trennung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2018 18:57
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Anna/Susi. Auch im Trennungsjahr unter einem Dach wäre das Wechsnodell anwendbar?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2018 19:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, natürlich kann man ein Wechselmodell auch unter einem Dach leben. Die Kinder werden jede Woche von einem Elternteil abwechselnd betreut. Betreuen heißt dann eben Wäsche waschen, bei der Schule unterstützen, in die Schule fahren, gemeinsam frühstücken, essen, .... und die nächste Woche ist der andere dran.

Klingt zwar zunächst eigenartig, aber eigentlich bedeutet Trennung auch, dass ihr nicht mehr gemeinsam eßt (u.U. könnt ihr das trotzdem gemeinsam tun), aber jeder seine Lebensmittel kauft und für die Kinder in "seiner" Woche, jeder seine Wäsche wäscht und eben die der Kinder, wenn dafür zuständig, Dinge für die Schule kauft, ... .

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2018 22:02




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