Transfergesllschaft
 
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Transfergesllschaft

 
 pepe
(@pepe)
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Hallo, ich bin im Moment noch in einer Transfergesellschaft ( bis Oktober ) wenn ich bis da keine Arbeit finde werde ich Arbeitslos.
Ich zahle im Moment 850€ Unterhalt für 2 Kinder.

Meine frage wenn ich mich Selstständig machen würde ( Finazplan ) was würde mit dem Unterhalt passieren bleibt es bei den 850€ ?

Einen Zuschuss vom Arbeitsamt würde ich vieleicht bekommen für 12 Monate pro Monat 800 € aber davon könnte ich den Unterhalt ja nicht mehr bezahlen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 15:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pepe,

Meine frage wenn ich mich Selstständig machen würde ( Finazplan ) was würde mit dem Unterhalt passieren bleibt es bei den 850€ ?

Schwierige Frage. Normalerweise wird bei Selbstständigen ja das Durchschnittseinkommen der vergangenen drei Jahre genommen, aber genau das funktioniert halt nicht, wenn du damit gerade erst neu anfängst.

Brutal gefragt: Und wenn du dich vorübergehend mit der Arbeitslosigkeit "anfreundest", deine Bemühungen um die Zahlungsfähigkeit für den Unterhalt durch hinreichend viele (wenn auch möglicherweise erfolglose) Bewerbungen untermauerst, dir hochoffiziell aufgrund des geringen Arbeitslosengeldes den Unterhalt in der Nähe des Mindestunterhaltes neu festsetzen lässt - und erst dann den Sprung in die Selbstständigkeit machst?

Wie ich aus einem uralten Thread von dir entnehmen kann, müssten deine zwei Kinder inzwischen ca. 12 und 15 Jahre alt sein, Mindestunterhalt wären demnach zweimal 334 Euro. Also ca. 180 Euro weniger als das, was du jetzt zahlst. Den Mindestunterhalt muss deine Selbstständigkeit allerdings auf alle Fälle abwerfen, sonst wird dir deine Arbeit als "Liebhaberei" eingestuft, d.h. dir wird fiktives Einkommen angerechnet bzw. du wirst höflich aber bestimmt dazu aufgefordert, deine Selbstständigkeit wieder aufzugeben zugunsten einer angestellten Tätigkeit, die den Mindestunterhalt für die Kinder sicherstellt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 19:47
 pepe
(@pepe)
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Hallo, ich bekomme zur zeit auch ca. 300 € weniger als das was beim letzen Gehalt ermittelt wurde ich zahle es aber trozdem.

Wenn ich mir Arbeitslos melde müsste meine Frau dann für den Unterhalt aufkommen , ich habe ja neu geheiratet und meine Frau ist Selbständig ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2010 22:09
 pepe
(@pepe)
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Hallo, es hat alles nicht vgeklappt, jetzt bin ich ab 01.11.10 Arbeitslos wie geht das dann weiter mit dem Unterhalt ?

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 16:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pepe!
Ist der Unterhalt tituliert oder zahlst Du freiwllig, also ohne Titel?
Die Arbeitslosigkeit ab 01.11.  gilt als vorübergehendes Ereignis (6 Monate lang). Die weitere Vorgehensweise hängt von der Art der Zahlungsverpflichtung ab...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 01.10.2010 16:32
 pepe
(@pepe)
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Soll das heißen ich müsste den Unterhalt voll weiter zahlen ?

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 16:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es  einen Titel/Urteil hierzu gibt, ja!

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 16:36
 pepe
(@pepe)
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wie soll das denn funktionieren angenommen ich würde 1000€ bekommen wie soll ich denn davon 800€ Unterhalt bezahlen ?

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 16:41
 pepe
(@pepe)
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Hallo, nochmal ich habe damal bei Gericht einen Vergleich geschlossen das ist doch kein Titel oder?

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 16:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn du in den letzten Monaten schon "überzahlt" hast, musst du genau das bei deiner Abänderungsklage in den Fordergrund stellen.

Du musst deutlich machen, dass du ja nicht erst seit 1.10. arbeitssuchend bist.

Kannst du entsprechende Bewerbungen vorlegen?

Dafür wirst du auch einen Anwalt brauchen, der auch Pfändungsschutz einlegt, damit der Titel erstmal nicht mehr bedient werden muss.

Das hätte eigentlich schon vor dem 1.10. passieren müssen

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 16:51




 pepe
(@pepe)
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Ich werde mir mal wieder einen Anwalt suchen

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 16:55
 pepe
(@pepe)
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Ist hier noch jemand Online ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 19:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist hier noch jemand Online ?

Glaub schon, warum?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 19:27
 pepe
(@pepe)
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Wie sich das so anhört ist es ja wohl besser einen Job anzunehmen wo man 6,00€ brutto die Stunde bekommt als Arbeitslos zuwerden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 19:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie sich das so anhört ist es ja wohl besser einen Job anzunehmen wo man 6,00€ brutto die Stunde bekommt als Arbeitslos zuwerden.

Zur Erinnerung:

Also wenn du in den letzten Monaten schon "überzahlt" hast, musst du genau das bei deiner Abänderungsklage in den Fordergrund stellen.

Du musst deutlich machen, dass du ja nicht erst seit 1.10. arbeitssuchend bist.

Kannst du entsprechende Bewerbungen vorlegen?

Dafür wirst du auch einen Anwalt brauchen, der auch Pfändungsschutz einlegt, damit der Titel erstmal nicht mehr bedient werden muss.

Das hätte eigentlich schon vor dem 1.10. passieren müssen

Gruss Beppo

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 21:29